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Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung
#1
Hallo
Ich habe ja in 2013 eine Auskunftsverpflichtung gemäß § 1686BGB Für meine Kinder angeleiert, nach einigem hin und her gab es dann Feb. 2014 einen Beschluss. Gegen diesen Beschluss wurde dann Beschwerde eingelegt und wurde letztendlich vom OLG abgelehnt und bestätigt.

Da ich dann aber immer noch keine Auskunft erhielt hatte ich Zwangsgeld beantrag und auch erhalten ,nach Beschwerde der EXE wurde dieser Beschluss auch wieder vom OLG bestätigt.

Nachdem ich dann den Gerichtsvollzieher losgeschickt habe wurde nun ganz aktuell ein Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung gestellt , die Zwangsvollstreckung des Zwangsgeldes einstweilen eingestellt.

Nun kommt die Begründung des EXE Anwaltes und da kommt mir die Galle hoch.


Er schreibt das mein Sohn der 11 ist nachdem er erfahren hätte das Zeugnisse und Bilder sowie ein Bericht über ihn angefertigt werden soll , sich selbst geritzt hätte.
Bescheinigt hätte das die behandelde Jugendpsychiaterin.

Anhängend ist eine Gutachten der Psychiaterin die im Tenor allerdings nur das wieder gibt was ihr die Mutter erzählt hat da mein Sohn jede Aussage verweigerte. Auch wurde er auf Wunsch der Mutter dort vorgestellt da es in der Schule aktuell große Probleme gäbe.

Auch eine Stellungsnahme der Mitarbeiterin des Jugendamtes ist beschrieben die besagen würde" das jeglicher Kontakt mit mir und sei es auch nur durch die Verpflichtung des Kindes, seine Mutter müsse irgendwas von ihm preisgeben, zu vermeiden ist.

Auch schreibt der Anwalt über die Einschätzung eine Erziehungshelfers der wohl auch in Kontakt mit den Kinder ist .

Dazu schreibt der Anwalt das dieser Erziehungshelfer die Familie wöchentlich auf sucht um die traumatischen Erlebnisse mit mir aufzu arbeiten.

Ich muss zu all dem sagen das ich seit 2011 keinen Kontakt mehr habe zu meinen Kinder und mich 2010 von der Kindmutter getrennt habe .

Beide Söhne der eine ist mitlerweile Volljährig sind angeblich seit anfang diesen Jahres in Jugendpsychiatrischer Behandlung, was ich sehr seltsam finde ist das sie erst in Behandlung müssen seit Mutter weis das ich wieder in Deutschland bin und diese Verfahren durch ziehe !!


Mir ist es ein Rätsel wie sich eine Mutter so verhalten kann. Warum beeinflusst sie so das Kind denn sie soll Zeugnisse und eine Bericht über das Kind fertigen und nicht das Kind selbst.

Das in dieser Familie nicht in Ordnung ist ist mir vollkommen klar .Die Kindsmutter ist in zweiter Ehe auch schon wieder getrennt der leibliche Vater wurde sehr schnell nach der Trennung entsorgt und die negative Beeinflussung die Mutter die auch schon in früheren Verfahren Aktenkundig wurde ist für Kinder sicherlich nicht förderlich .


Mir stellt sich nun die Frage und dazu würde ich gerne eure Meinunge hören soll ich mir eine Anwalt nehmen oder ist es eh verlorene Zeit jetzt weiterhin tätig zu sein . Bislang habe ich in diesem Verfahren ohne Anwalt gehandelt.


Ich fühle mich im Moment ganz leer ,einzig die Krebserkrankung die die Kindsmutter angibt gibt , viele werden nun über mich herfallen ,gibt mir Hoffnung

Grüße
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#2
Dem gegenrischen Antrag würde ich ohne Anwalt selbst antworten. Soll sie es doch probieren. Da schon ein Zwangsgeld verhängt wurde, scheint der zuständige Richter zumindest nicht ganz von der pudligen Sorten zu sein.

Zitat:einzig die Krebserkrankung die die Kindsmutter angibt

Das kann auch eine Lüge sein. Missbrauchende Mütter basteln sich eine ganz eigene Realität und lügen ohne zu zögern, wenn es im Moment zweckdienlich erscheint. Mit Krankheiten lässt sich ein Opferstatus unterstreichen. Für dich ist das irrelevant. Sie hat den Daumen auf den Kindern, bis sie zur Hölle fährt, das ist aber nicht jetzt sondern irgendwann. Eine ferne Zukunft nutzt dir oder den Kindern nichts, bleibe in der Gegenwart, ignoriere es.
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#3
Fast wäre ich versucht gewesen, dich hinsichtlich dieser Information zu beglückwünschen - aber ich tue es NICHT!

Wenn die Alte gehen sollte, dann musst du eine gewisse Beziehung zum Kind aufgebaut haben, sonst wandert das Kind in Heim Pflegeheim oder Pflegefamilie.

Wie das funktioniert, dafür findest du hier genügend Vorlagen - Dreisprung!!

Nebenbei wird der Stress der Alten nicht gut tun, alleine dafür würde ich das durchziehen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Ich denke ich werde weitermachen . Nachdem ich nun den Antrag wieder mit etwas Abstand gelesen habe komme ich zu dem Ergebnis das alle Äusserungen, selbst die Begutachtung der Jugendpsychiaterin sich auf hören sagen beruft.

Denn dort hatte der Junge sich bisher verweigert und nichts über mich gesagt. Die Diagnose sagt.

Emotionale Störung des Kindesalters , nicht näher bezeichnet.

Störung des Sozialverhaltens mit oppostionellem aufsässigen Verhalten.

Psychosoziale Belastung: Aktuell abnorme psycho-soziale Umstände. Belastungen durch Verhaltensauffälligkeiten des Bruders u. Vorgeschichte des Vaters.

Da würde mich doch mal interressieren welche Vorgeschichte ich habe Smile

Hier bei uns wurden die Beschlüsse zur Auskunftsverpflichtung sowie zum Zwangsgeld vom Rechtspfleger gemacht.
Die Beschwerde gegen die Auskunft wurde vom OLG abgewiesen da sie nicht zuständig waren .

Die Beschwerde zum Zwangsgeld wurde erst vom AG vertreten durch den Rechtspfleger abgelehn und danach auch vom OLG.

Der neuerliche Antrag liegt ja nun wieder beim Rechtspfleger die hatte in ihrem erst Beschluss schon geschrieben das die Auskunft nicht dem Wohle des Kindes dienen muss sondern darf diesem lediglich nicht widersprechen. Es ist somit eine negative Kindeswohlprüfung durch zu führen.
Grundsätzlich muss das Kind mit der Auskunftserteilung nicht einverstanden sein. Sein entgegenstehender Wille sollte jedoch bei der negativen Kindeswohlprüfung Berücksichtigung finden .

Genau darauf zielt der neuerliche Antrag ab
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#5
Das ist ja argumentativer Quatsch. Sie hätte ja ohne Aufhebens zu machen Auskunft geben können. Sie ist weder verpflichtet die Kinder zu konsultieren noch ist das angezeigt.

Sie hat die Situation in jedem Fall verursacht und zu vertreten.
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#6
Noch eine Frage.

Der Zwangsgeldbeschluss des AG der durch das OLG abgeändert wurde und mit einem anderen Zwangsgeld bestätigt wurde , kann der nun von der Rechtspflegerin des AG aufgehoben werden?
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#7
Ein Gerichtsbeschluss kann nur von einem Gericht aufgehoben werden.
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#8
Ja klar der Beschluss ist ja vom AG durch die Rechtspflegerin gemacht nun aber hebt sie den geänderten Beschluss des OLG auf.
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#9
Ich glaube, dass du hier das eine oder andere durcheinander bringst.
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#10
Ich habe damals immer bei den Aerzten, Paedagogen etc. HOEFLICHST und sachlich meine Sicht der Dinge geschildert wenn ich nicht angehoert wurde. Das war fuer mich der richtige Weg, ein Schreiben hat der Richter am Ende in seiner Urteilsbegruendung sogar ausdruecklich gelobt :-) Wenn Du die Zeit hast, fahr zwei Wege, erstens den gerichtlichen und zweitens kontaktiere die ganzen Therapeuten etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
the notorious
was bringe ich deiner Meinung nach durcheinander?
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#12
(06-09-2014, 23:24)anor-al-mal schrieb: Ja klar der Beschluss ist ja vom AG durch die Rechtspflegerin gemacht nun aber hebt sie den geänderten Beschluss des OLG auf.

Das ist aber erheblich anders, als in #1 geschrieben, wo von einstweiliger Einstellung die Rede ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#13
Stell doch den OLG-Beschluss anonymisiert ein.
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#14
Karlma hat Recht .
Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss zur Auskunftsverpflichtung von Feb. wurde vorläufig eingestellt.

Den Zwangsgeldbeschluss für beide Kinder aus Juni wurde aufgehoben.


Genau den Beschluss hat das OLG aber im August abgeändert und zwar in der Höhe des Zwangsgeldes ,da das eine Kind nun Volljährig ist wurde für ihn der Beschluss aufgehoben.
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#15
Habe nun mal versucht mit dem Betreuer der eingeschaltet ist zu sprechen, mangels Sorgerecht darf er mich nicht mit einbeziehen . Mit der Dame vom Jugendamt habe ich auch gesprochen sie sieht keine Möglichkeit regulierend zu helfen da Kindsmutter sich total verweigert und mein Sohn mittlerweile auch.
Allerdings hatt sich herausgestell das der Anwalt ihre Stelllungsnahme nicht korrekt wiedergibt.

Heute versuche ich noch mit der Jugendpsychiaterin zu sprechen.

Ebenfalls hab ich mit dem Gericht gesprochen, die wird nachdem sie meine Stellungsnahme hat einen Gutachter beauftragen der heraus finden soll ob die gemachten Aussagen der Gegenseite im Bezug auf die Psyche meines Sohnes stimmen. Dauer ca. 5-6 Monate!!

Und das alles nur weil Mutti sich weigert mir Zeugnisse und ein Foto meines Sohnes zu geben.

Armes Deutschland
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