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Hallo,
ich zahle für meine 2 Kinder ca. 630 EUR an die Mutter. Nach Ansicht der Mutter sind es 50 EUR zu wenig, nach Ansicht meines Anwaltes sind es 50 EUR zuviel. Knackpunkt hier ist der Wohnwert des Hauses und die Frage, ob die Zinsen und die Tilgung berücksichtigt werden dürfen. Bisher wollte ich das noch nicht gerichtlich klären lassen.
Hat jemand Erfahrung was passieren würde, wenn ich 50 EUR vom Unterhalt an die Mutter ungefragt kürzen würde und diese 2 x 25 EUR direkt auf das Sparbuch oder den Bausparvertrag meiner Kinder einzahlen würde?
Würde ich dann trotzdem meinen Verpflichtungen nachkommen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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hi,
wenn der Unterhalt tituliert ist und du die korrekte Summe bezahlst musst du das auch weiterhin tun und darfst da nichts von abzwacken und auf ein Sparbuch tun. Du kannst aber die Summe von 630€ weiterhin zahlen und ZUSÄTZLICH 50€ extra für die kids ansparen ;-)
mmm
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(09-09-2014, 11:01)fanfan schrieb: Würde ich dann trotzdem meinen Verpflichtungen nachkommen?
Das hat nichts mit Sparbuch oder nicht Sparbuch zu tun.
Falls Euren Kindern 630 € oder mehr an Unterhalt zustehen, kommst Du Deinen Verpflichtungen nicht nach, wenn Du einen Teil des Unterhalts abzwackst (wofür auch immer).
Falls den Kindern tatsächlich nur 580 € zustünden, dann wäre es wiederum egal, was Du mit der Restkohle machst.
Zusammengefasst, der Kindesunterhalt steht dem betreuenden Elternteil vollumfänglich zu und schuldbefreiend kannst Du nur an ihn (bzw. sie) leisten.
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Kommt darauf an, ob das Gericht so rechnet, wie Dein Anwalt. Ansonsten (soweit die Kinder minderjährig sind) muß das Geld der Mutter für die Kinder zur Verfügung stehen.
Du läufst natürlich Gefahr, dass die Mutter gerichtlich klären lassen will, ob nicht sie richtig rechnet, wenn Du die derzeitigen Zahlungen an sie kürzt.
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Hi - ich mache es So (habe einen Titel nur Mindestunterhalt für zwei Kinder von 668,-Euro)
Verdiene aber momentan noch - etwas mehr:-)
Die Exe bekommt DT Stufe 2 (also 712,-Euro)
und meine beiden Kinder (eigenes Konto) überweise ich jeweils 42,-Euro Taschengeld pro Monat! (Mit Betreff Restzahlung DT3 und DT4)
So weiß ich das meine Kinder das Geld auch erhalten
Ist damals mit den Anwälten so besprochen worden und schriftlich fixiert
und besser als der EXE die Kohle in den Hintern zu schieben - die sich dann damit wieder bei den Kinder profilieren kann
Als kleiner Gedanken Anstoß
Gruß Zahlvater:-)
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Man kann jederzeit auf Sparbücher überweisen, direkt an die Kinder zahlen oder auch weniger zahlen. Aber immer nur mit Einwilligung des betreuenden Elternteils.
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(11-09-2014, 12:02)p schrieb: Aber immer nur mit Einwilligung des betreuenden Elternteils.
...die aber keinerlei Bindungswirkung für die Zukunft entfaltet.
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Kommt drauf an, wie diese Einwilligung festgelegt ist. Beurkundet und nicht zu Lasten Dritter ist das durchaus bindend.
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Da wäre aber eine Konstruktion notwendig, nach der der betreuende Elternteil den Anspruch des Kindes auf laufenden Unterhalt grundsätzlich in einer vereinbarten Höhe gegen sich selbst gelten lassen würde...
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Das spielt nur eine Rolle, wenn dadurchdie genannten Ansprüche an Dritte entstehen würden. Ansonsten können Eltern alles frei untereinander vereinbaren. In unserer restlos verrechtlichten Familienwelt ist es allerdings ein ungewohnter Gedanke, dass zwei Menschen Dinge vereinbaren, ohne dass ein arroganter Talar seine spitze Nase hineinsteckt.
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Ist der Anspruch des Kindes nicht gegenüber beiden Eltern der Anspruch eines Dritten? Kann eine betreuende Mutter z. B. ohne weiteres auf zukünftigen KU verzichten?
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Danke, was gelernt: Ich hatte nicht angenommen, dass "Freistellung impliziert Erfüllungsübernahme" argumentiert würde.
Interessehalber: Welches wäre eine zweckmäßige oder gibt es eine vorgeschriebene Form?
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Kommt drauf an, was man will. Eine mündliche Vereinbarung reicht zum Beispiel völlig aus, wenn man auch glücklich wird, etwas nicht unbedingt für alle Zukunft festgezurrt zu haben. Solange es gut geht, geht es eben gut. Sicher kann der betreuende Elternteil jederzeit zicken, aber rückwirkend kann er nichts ändern und jeder bis dahin gewonnen Monate ist auch ein Gewinn.
Ansonsten gibt es die üblichen Stufen eines Vertrages, je höher desto weniger einfach zu umzuwerfen. Vertrag formlos, Vertrag notariell, richterlich gebilligter Vergleich...