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Hallo,
nach 18 Monaten paritätischen Wechselmodell mit unseren zwei Kindern, welches von der Mutter nach einem Jahr offiziell (neuer Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht) abgelehnt wurde, hat nun das Gericht ein psychologisches Sachverständigengutachten angeordnet.
Es soll geklärt werden, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.
Die Mutter hatte nach der Trennung den Wohnort (30 km Entfernung) gewechselt und war bzw. ist der Meinung, dass die Kinder zur Mutter gehören. Abgesehen von unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf die Höhe des Kindesunterhaltsausgleiches, behauptete sie beim zweiten Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Kinder leiden unter dem Modell und die Kommunikation der Eltern wäre gestört, was ja nicht dem Kindeswohl entspricht.
Unterschiedliche Auffassungen zum Thema Religion und medizinische Behandlung gibt es tatsächlich. Lösungen dazu wurden mit Hilfe der Elternberatung "erarbeitet". Wie kann ich die Kommunikation verbessern, wenn sie blockt oder mich übergeht bzw. erst gar nicht informiert?
Aus meiner Sicht ist dieses Modell eine gute Lösung für die Kinder, wenn sie das System ebenfalls unterstützen würde, aber ich werde seit ihrem zweiten Antrag als Buhmann dargestellt. Sie triggert, verbreitet Lügen und erzählt den Kindern, welche Angst sie hat, dass die Kinder später beim Papa bleiben könnten.
Genug der Vorrede (sonst habe ich mein Adrenalin nicht mehr im Griff).
Das Gutachten soll nun unter dem Gesichtspunkt des Kontinuitätsgrundsatzes feststellen, welcher Elternteil die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann.
Außerdem soll festgestellt werden, wer das überlegenere Erziehungskonzept hat und wer die stabilere und verlässlichere Betreuungsperson ist etc..
Nun die Tagesfragen:
1. Was ist in diesem Zusammenhang ein Erziehungskonzept? Ich habe mir noch nie bewusst Gedanken über ein Erziehungskonzept gemacht. Wie sollte so ein Konzept aussehen. Habt Ihr Informationen, eine Quelle oder einen Link dazu bzw. darüber, wie das Erziehungskonzept optimiert werden kann?
2. Wer hat ähnliches erlebt und kann mir sein Gutachten zur Verfügung stellen?
3.Wo finde ich solche Gutachten im Netz?
Vielen, vielen Dank.
bluegene
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8493
(21-03-2014, 14:51)bluegene schrieb: Das Gutachten soll nun unter dem Gesichtspunkt des Kontinuitätsgrundsatzes feststellen, welcher Elternteil die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann. Wie lautet genau die Fragestellung?
(21-03-2014, 14:51)bluegene schrieb: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8493 Wie @p bereits schrieb ist das Thema anscheinend "fehlende Bindungstolreanz". Aber Vorsicht! Diesem entgegenzutreten kann sehr schnell zu einem Eigentor werden.
Sehr wichtig ist auch, wer oder welche Institution für das Gutachten beauftragt wurde.
Auch mal hier lesen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...57100.html
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Wie alt sind denn die Kinder?
Wenn die Kindsmutter 30 km weit weg zieht (hoffentlich ohne Einverständnis des Vaters), dann hat die Mutter das Problem geschaffen.
Wieso muss sich dann der Vater psychologisch begutachten lassen?
Austriake
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Es geht ja um eine Entscheidung nach 1671 BGB, d. h. darum, bei wem die Kinder -salopp gesagt- besser aufgehoben wären. Das geht ja nur, wenn man die "Meßlatte" über beide Eltern legt. Aus meiner Sicht wäre hier zu überlegen, ob diese Meßlatte aufgrund der eingeschränkten Fragestellung zu verweigern wäre.
Die Fragestellung ist zunächst zu hinterfragen, da sie nur einen Aspekt des Kindeswohl beinhaltet, nämlich die Kontinuität. Es wäre hier zu klären, weshalb die Förderkompetenz nicht abgefragt wird, ist sie doch für eine prognostische Kindeswohlbeurteilung eher wichtiger.
Wird allein auf die Kontinuität abgehoben, wird sich m. E. die aktuelle Situation ohne Wechselmodell fortsetzen.
Wichtig wären auch Aspekte wie Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Kindeseltern, Erziehungsstile, äußere Lebensverhältnisse, Bindungen an Dritte (z. B. Großeltern)...
Hier ist m. E. aber ggf. entscheidender als das Kindeswohl der Kindeswille des 13jährigen Kindes. Selbst wenn bei objektiver Betrachtung der Kindeswille nicht im Optimum des Kindeswohls läge, wäre doch die Frage, ob das Brechen des Willens eines 13jährigen Kindes nicht gleichwohl die größere Beschädigung des Kindeswohls wäre. Da gleichzeitig eine Geschwistertrennung nur in Ausnahmefällen von Gerichten unterstützt wird, wäre meine Annahme, dass das ältere Kind das jüngere mit sich zieht.
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Bei uns wurde das Konzept auf der Handlungsebene betrachtet.
Beispiel: Bei mir ging das Kind stundenweise schon mal selbständig durch den Freizeitpark, bei der Mutter fand noch ununterbrochene Beaufsichtigung statt.
Es kommt auf die altersgerechte Mischung aus Beaufsichtigung / Anleitung einerseits und Zulassen von Selbständigkeit andererseits an.
In Bezug auf die Mutter gilt es, deutlich zu machen, dass sie genauso Elternteil ist, wie Du und davon auszugehen ist, dass auch sie gute Wege für das Kind bereitet. (Auch, wenn es schwer fällt. )
Das bedeutet nicht, dass durch die erhobenen Kenntnisse eine vorgefasste Meinung gekippt werden könnte. Die Fragestellung könnte darüber schon etwas aussagen.
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Wo finde ich Experten zur paritätischen Doppelresidenz, die das Sachverständigengutachten beurteilen könnten?
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(17-09-2014, 13:08)bluegene schrieb: Wo finde ich Experten zur paritätischen Doppelresidenz, die das Sachverständigengutachten beurteilen könnten?
Stell das Gutachten hier ein, entsprechend anonymisiert, wir gucken dann mal drauf.
Austriake
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18-09-2014, 12:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-09-2014, 12:11 von Dzombo.)
Ist denn das Gutachten schon gemacht worden?
Oder suchst Du bereits vorab Experten, denen Du das Ding nach Erstellung zur Einsicht und Bewertung vorlegen kannst?
Und überhaupt. DANACH drauf gucken ist mist. Es müsste VORHER mal ein Experte drauf schauen und die Fragestellung vom FamGericht an den Gutachter oder die Gutachterin bewerten.
Und meiner Meinung nach kann das nur jemand sinnvoll tun, der den Unterschied zwischen Gutachten auf Basis Feststellung von Kontinuität und den auf Basis systhemisch kennt.
Denn bei zweiterer Variante wird NICHT beabsichtigt, festzustellen, WELCHER der beiden Elternteile denn nun BESSER für`s Kind ist.
Top auf dem Gebiet ist m.e.M. nach u. a. der hier:
http://www.peterthiel.de/
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Hallo,
nach 5 Monaten und mehreren gemeinsamen Gesprächen von Eltern und Gutachter ist es leider zu keiner Elternvereinbarung gekommen.
Da ich denke, dass die Zeit knapp wird, wenn das Gutachten erst ins Haus flattert, suche ich vorab einen Experten, den ich demnächst dazu kontaktieren kann. Nachfolgend die Aufgabenstellung im Beschluss:
1. Es wird ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, mit dessen Hilfe die Frage geklärt werden soll, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.
2. Der Sachverständige soll unter dem Gesichtspunkt des Kontinuitätsgrundsatzes feststellen, welcher Elternteil die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann.
3. Nach dem Förderungsprinzip ist festzustellen, welcher Elternteil das überlegene Erziehungskonzept hat und wer von ihnen die stabilere und verlässlichere Betreuungsperson zu sein verspricht.
4. Verfügen beide Elternteile über die notwendige Bindungstoleranz?
5. Welche Bindung und Neigung haben die Kinder an die beiden Elternteile?
6. Wie verhält es sich mit der Geschwisterbindung? Lässt dies eine Trennung zu?
7. Ist der Wille des Kindes stabil und lässt sich objektiv mit seinem Wohl vereinbaren?
8. Der Sachverständige soll auf eine einvernehmliche Lösung in Form einer Elternvereinbarung hinwirken. Dabei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das von den Eltern bislang praktizierte Wechselmodell im vorliegenden Fall auch nur im Wege einer Elternvereinbarung festgelegt werden kann.
9. Für den Fall, dass eine Einvernehmlichkeit nicht hergestellt werden kann, soll der Grund dafür dokumentiert werden. Das Gutachten ist dann nach den obigen Grundsätzen statusorientiert zu erstellen.
Alles Gute!
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Was glaubst Du, dass der Richter letztendlich beabsichtigt mit seiner Fragstellung an den Gutachter?
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Ich denke, die Richterin möchte ihren Beschluss begründen und benötigt einen Dritten, der ihr Argumente liefert bzw. eine Empfehlung ausspricht. Einfacher hat die Richterin die Situation für eine paritätische Doppelresidenz nicht gemacht, als sie einen zweiten Wohnort mit entsprechender Entfernung zuließ und später noch dazu den Schulstandort der Kinder zur Mutter verlegte, da sich Mutter das Wechselmodell so nicht leisten konnte (wollte).
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19-09-2014, 09:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2014, 09:06 von karlma.)
(18-09-2014, 22:10)bluegene schrieb: 8. Der Sachverständige soll auf eine einvernehmliche Lösung in Form einer Elternvereinbarung hinwirken. Dabei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das von den Eltern bislang praktizierte Wechselmodell im vorliegenden Fall auch nur im Wege einer Elternvereinbarung festgelegt werden kann.
Ein solcher Auftrag hat bei uns dazu geführt, dass die Gutachterin sich fast 2 Jahre daran festgehalten hat. Nachfragen nach dem Stand der Begutachtung hat sie damit beantwortet, dass sie darauf verwies, dieser Auftrag sei noch nicht abgeschlossen. Aus dieser Erfahrung sage ich, dass sich dieser Auftrag nicht mit einer Begutachtung vereinbaren lässt.
(18-09-2014, 22:10)bluegene schrieb: 9. Für den Fall, dass eine Einvernehmlichkeit nicht hergestellt werden kann, soll der Grund dafür dokumentiert werden. Das Gutachten ist dann nach den obigen Grundsätzen statusorientiert zu erstellen.
Dann ist ja alles klar, aber warum das Gutachten? Erster Grundsatz ist die Kontinuität, das heisst, es bleibt alles so, wie es ist, außer die Eltern einigen sich oder es finden sich ganz schwerwiegende Gründe, "einer Mutter das Kind wegzunehmen".
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Dadurch dass die RichterIN erlaubt hat, dass die Kinder am Wohnort der Mutter zur Schule gehen, wurden ja schon Fakten geschaffen. Du brauchst jetzt gute Argumente damit alles so bleibt wie bisher. Ich hoffe Du hast keinen Job wo Du andauernd Ueberstunden machen musst und/oder viel unterwegs bist. Wenn Du kannst, reduziere Stunden zwecks Betreuung der Kinder.
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Im Rahmen welchen Verfahrens wird denn dieses Gutachten nach althergebrachter Methode überhaupt eingeholt?
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Erwarte vom Gutachten nicht zu viel.
Gutachter haben immer Recht und sind oft mit dem FG gut verdrahtet.
Das Ergebnis steht oft schon vorab fest. Allerdings nicht immer.
ABER:
Ich habe das Gutachten damals abgeschossen. Ich hatte jedoch eine ander Situation als du sie heute hast.
Das Gutachten sollte bei mir etwa um die 6000 Euro oder so kosten.
Sinngemäss sollte ich das wohl zu 50 % bezahlen, die KM hatte natürlich VKH.
Das Gutachten wurde letztendlich nicht beauftragt.
Statt dessen wurde ein Verfahrenspfleger (auch gut verdrahtet) beauftragt.
Der war kostenfrei.
Der wesentliche Unterschied ist, dass der letztere nur einen Bericht schreibt und nix kostet.
Das Ergebnis sollte deckungsgleich sein.
Warum bei dir kein Verfahrenspfleger ?
Will dich jemand finanziell ruinieren ?
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Ich sehe das nicht so, dass 1. Grundsatz die Kontinuität ist, m. E. ist der Wille eines 13jährigen Kindes entscheidender. Dieser muß nicht einmal objektiv dem Kindeswohl dienen. Sofern er hinreichend stabil ist, ist nach verfassungsgerichtlicher Auffassung zu berücksichtigen, dass eine Nichtbeachtung vom Kind als gegen es gerichtete Aggression empfunden werden kann und es so beschädigt. Eine Beschädigung widerspricht aber dem Kindeswohl und hat zu unterbleiben. Frage 7 ist damit in ihrem 2. Teil nicht zielführend.
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(19-09-2014, 10:09)wackelpudding schrieb: ...ist der Wille eines 13jährigen Kindes entscheidender.
Ganz meine Meinung. Umso mehr fällt mir ins Auge, dass die Richterin versucht, die Gutachterin an die klassischen Gesichtspunkte zu binden.
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19-09-2014, 10:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2014, 11:07 von bluegene.)
Im Verfahren wegen elterlicher Sorge beantragte die Mutter 07.2013 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder auf sie zu übertragen. Begründung: Wechselmodell wird von ihr nun abgelehnt und sei mit zwei verschiedenen Wohnorten "auch" für die Kinder belastend (Sicht der Mutter). Zudem gehe sie nur einer Teilzeitbeschäftigung nach und hätte darum bessere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, was falsch ist, durch die Aufteilung ihrer Beschäftigungszeiten im Verkauf.
Parallel dazu hatte sie ein Eilverfahren wegen elterlicher Sorge 07.2013 in Bezug auf Schulart- und Schulstandortwechsel angestrebt. Das Ergebnis des Eilantrages ist bekannt (Schulstandortwechsel) und erübrigt normalerweise das Hauptverfahren, da der gesunde Menschenverstand einem jetzt erst recht sagt, dass es für die Kinder nicht sinnvoll ist, nochmals die Schule zu wechseln.
Nun argumentiert die Mutter, die Kinder werden durch das paritätische Wechselmodell sozial isoliert. Außerdem ist die Kommunikation zwischen Vater und Mutter gestört, was ja tatsächlich so ist, wenn sie diese blockiert, beleidigt oder mich übergeht. Dies wäre ein zusätzlicher Punkt, der gegen ein paritätisches Wechselmodell spricht.
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Auch diese Punkte stehen im Zweifel hinter dem Willen eines 13Jährigen zurück. Sofern dieser stabil ist und nicht gravierende Mängel eines Elternteils erkennbar, wird dem Kindeswillen Rechnung zu tragen sein. Mir ist ein Fall bekannt, wo die "Schulfrage" zunächst zu Gunsten der Mutter entschieden wurde - das Kind lebt heute (2 Jahre später) beim Vater. M. E. arbeitet die Richterin hier alten Fehlern hinterher - man sollte ihr verdeutlichen, dass weitere Fehler höherinstanzliche Würdigung erfahren werden.
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Ein 7 jähriges Kind hängt noch am Rockzipfel der Mutter, soweit die nicht wesentliche Fehler macht.
Jungs ab 12 etwa tendieren wohl eher zum Vater (so der Kontakt dazu vorher nicht unterbunden würde und der Vater als das fremde Wesen erscheint).
Wenn ein Gutachten kommt, dann dauert es vermutlich ein Jahr, bis es fertig ist. Dann ist Junge 14!
In der Situation würde ich eiskalt Attacke gehen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jungen beantragen.
Damit wird die Verhandlungsstrecke aufgewertet und ein Gutachten müsste auch diese Frage abdecken.
Das wird dann nicht mehr klassisch einseitig, da der Gutachter sich mit der Motivation des dann fast 14 jährigen auseinander setzen muss!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2014, 03:18 von Dzombo.)
@bluegene...
Nach zigfachen durchlesen aller deiner Information in deinen bisher erstellten Einzelthreads komme jedenfalls "ich" zu dem Schluss, dass die Richterin beabsichtigt, einen Schlussstrich unter euer bisher praktiziertes Wechselmodell zu ziehen. Was die KM ja bereits getan hat. Es aber ursächlich gar nicht wollte. Sondern sie wollte eine 9/5 Wechselmodell-Test unter der Maßgabe zweier Bedingungen. Den wiederum Du wohl abgelehnt hast.
Ist das so korrekt?
Dir ist schon klar, dass Du auf dem allerbesten Wege in Richtung nur noch Standardumgang für deine Kinder bist bei gleichzeitiger Ableistung von Vollunterhalt für deine Kinder? Wenn überhaupt!
Ich hoffe, dass ich mich mit meinem Denken irre.
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@bluegene...
Ich habe da etwas gefunden, dass Dich interessieren könnte. Lies es Dir gründlich durch. In dem Fall aus dem Link geht es um fehlende Bindungstoleranz in Sachen einrichten Wechselmodell.
Weil er sich mit dem vorgeschlagenen Wechselmodell NICHT anfreunden konnte und bockig war, bekam sie am Ende das Kind GANZ. Tschuldigung Hund.
Ich hätte, wenn ich in deiner Lage wäre, NULL Probleme damit, nach Art des Falles im Link vor Gericht zu argumentieren. Und das meine ich ernst.
In deinem Fall hat ja die KM NULL Bock auf das Wechselmodell. Wenn ich mich entsinne.
http://www.ovb-online.de/wirtschaft/nach...38328.html
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25-09-2014, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-09-2014, 17:35 von bluegene.)
Das Gutachten ist da. Die Kinder sollen laut Gutachterin ihren Aufenthalt auf Dauer bei der Mutter nehmen. Es wird sich auf §1666 bezogen. Die Gutachterin ist der Meinung, dass der Vater derzeit nicht bereit oder nicht in der Lage ist, aufgrund Nichtzustandekommen der elterlichen Einigung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht so auszuüben, dass seelischer, psychischer und möglicher korrespondierender körperlicher Schaden oder Gefahren von den Kindern abgewendet werden.
Wirklich schade, wenn da ein Elternteil blockiert und den anderen Elternteil übergeht.
Bin ich im falschen Film? Weil ich die paritätische Doppelresidenz für die Kinder begrüße, soll die Mutter das ABR bekommen?
Es gehört schon eine Portion Selbstbeherrschung dazu, dieses Gutachten bis zum Ende zu lesen. 10 Seiten hanebüchende Beantwortung der Fragen und 33 Seiten Gedächtnisprotokolle der Gespräche mit Mutter, Vater, Kindern, Lehrern und Großeltern. Von den Widersprüchen und einseitigen Darstellungen einmal abgesehen, kommt es mir so vor, als wäre nur hängen geblieben, was in das Konzept der Gutachterin passt und als hätte die Mutter nochmal eine Plattform bekommen, ihre Unwahrheiten, Ängste und Bedenken zu verbreiten.
Es ist nicht mehr lustig. Ich komme mir vor wie Galileo.
Was sollte der nächste Schritt sein?
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(25-09-2014, 17:32)bluegene schrieb: Es ist nicht mehr lustig. Ich komme mir vor wie Galileo.
Falsch: Galileo hatte einen nach damaligen Regeln fairen Prozeß.
(25-09-2014, 17:32)bluegene schrieb: Was sollte der nächste Schritt sein?
Anfechtung des Gutachtens?
Irgendwo hier im Forum war doch mal ein Link zu jemandem, der solche Gutachten sammelt und dagegen vorgeht (oder habe ich das falsch in Erinnerung?).
Simon II
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