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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
(17-04-2014, 13:48)p schrieb: Mir kann keiner erzählen, nach vielen Jahren Studium, zwei Staatsexamen, Referendariatspraxis, hohen Einstellungsvoraussetzungen würden die Berobten nicht sehr genau wissen, was sie tun, warum und mit welchem Ergebnis. Es ist wissentliche Absicht.
Sicher hast Du recht - ich weiß gar nicht mehr, wie ich das alles einnorden soll.

5. Sodann übergab der Antragsteller dem RA der Antragsgegnerin ein Schriftstück in einer Klarsichthülle. Dieses Schreiben wurde an das Gericht weitergereicht und als Anlage zum Protokoll genommen. [was allerdings geschehen sein muss, nachdem ich den Gerichtssaal verlassen hatte]

Ich hatte mir nämlich nicht getraut, dem Gericht den "Orden des Günter Mühlbauer" zu überreichen, freue mich aber, wenn es von anderen an die, die es möglicherweise angeht, weitergericht wird. Big Grin

Und das besagte Attest ist ein Bescheid des Kreis Steinfurt aus dem Jahre 2009:
"Die Prüfung der von ihnen [meinem Kind!] vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt ....."
(die eingereichten Unterlagen waren vermutlich vom Hausarzt der KM angefertigt. Der hatte im seinerzeitigen unter Eid erlogenen Gewaltschutzantrag der KM auch Prellungen und blaue Flecke festgestellt, für die man mich ursächlich machen wollte.
Auf die Möglichkeit eines Gewaltschutzverfahrens hatte ein Sachbearbeiter des JA die KM hingewiesen, der sich später dafür bei mir entschuldigt und sich deswegen von der KM ein Dienstaufsichtsverfahren eingehandelt hatte)

Wer sich bis jetzt noch das Lachen verkneifen konnte, mag sich entspannen!
Denn auf dieses Attest stützt sich die Richterin in ihrem Zurückweisungsbeschluss in Sachen VKH: "Eine Neuregelung des Umganges entspricht nicht dem Kindeswohl. Die Eltern des Kindes streiten seit fast 10 Jahren in diversen Verfahren um die Belange des Kindes.
Seit 4,5 Jahren ist bei dem Kind eine emotionale Störung diagnostiziert."

Ich bin mir sehr sicher: mein Kind ist vollkommen ok.
Dass elterliche Zerstrittenheit kein Idealzustand ist, muss natürlich eingeräumt werden. Aber hinsichtlich meiner Tochter wurde dieser Unfug nur diagnostiziert, weil er -vermutlich finanziell- gut in den damaligen Kurantrag der KM paßte (wenn ich das zeitlich richtig einordne). Eine Kur, für die wegen der dadurch absichtlichen Umgangsvereitelungen die KM immerhin 250 € Zwangsgeld zahlen musste; festgesetzt -wen wundert es noch- nicht vom Familiengericht Tecklenburg, sondern vom OLG!

Mit diesem "Attest" die Erforderlichkeit der Umgangsneuregelung zu verneinen, kommt einer Attacke auf das Kindeswohl gleich!

Kein Herz für Kinder! Dreimal "pfui"!
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Familienrichter haben mit Recht und Gesetz nichts am Hut. Sie üben sich in Psychologie es wird versucht ein unrechts Urteil so auszulegen als wäre es Recht. Da bekommt man als Vater schnell ein schlechtes gewissen überhaupt einen Antrag gestellt zu haben. Erst nach mehrmaligen lesen merkt man das die Begründung vom Antrag und der vorgetragenen Argumente stark abweicht. Rechtsverdreher.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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der Vollständigkeit wegen:

http://www.väterwiderstand.de/index.php/...rverfahren

Wink
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Ich schätze GE als Mensch, er ist offenbar auch guter Jurist.

Leider verliert er sich zu oft im Krümelkram und fehlt damit an wichtigen Stellen.
Confused

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Nö. Siehe letzter Satz: Ich stimme einem Gütegerichtsverfahren zu. somit hat er dem zugestimmt und auch beigepflichtet, was ohnehin nicht anders zu regeln ist. Ein generelles Verweigern in der Sache, hätte sich negativ auf ihn ausgewirkt. Das hat er nicht getan, weil er es wusste.

Alles andere in dem Brief ist berechtigtes Dampf ablassen, indem er schlicht dem Gericht seine Meinung dazu gesagt hat. Das es zur Kenntis genommen und in die Akten gelegt wird, ist ihm auch bekannt.

Vielleicht sollten die Väter allgemein aber mehr diese Meinung kund tun, damit vielleicht der ein oder andere AHA-Effekt stattfindet. Die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt.
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@Gerald Emmermann
Danke für den Einblick in Dein aktuelles Verfahren !

In meinen bisherigen Verfahren hatte ich auch immer mit solchen RichterInnen zu tun. Genau aus diesem Grund habe ich mich - trotz neuer Umgangsprobleme - mit einem Ordungsmittelantrag bislang zurückgehalten.

(30-09-2014, 16:14)Nappo schrieb: Alles andere in dem Brief ist berechtigtes Dampf ablassen, indem er schlicht dem Gericht seine Meinung dazu gesagt hat.
Das macht er schon richtig so, denn seine direkte Art ist ja schon seit Jahren diesem Gericht bekannt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Hallo, also als Jurist muss es ja sehr ernüchtert sein.
Und Umgang bzw. ein Ordnungsgeld zu verhängen ebenso.
Laut den Beiträgen.
Also ehrlich mir reicht schon das Jugendamt, wo auch alles immer herunter gespielt wird.

Als die Dame dann auf meinen Vorschlag ( Ich wollte einen Umgangsbeschluss haben und ja, halt so meinen Umgang bekommen falls sie wieder meint das ich die Kinder nicht bekomme. Ordnungsgeld bzw. Haft.

Da sagte die Dame, ja nein sowas wurde hier noch nie von dem Gericht verhängt.
PS: Das sagte sie in Anwesenheit der KM. Vielen Dank
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heute nach ziemlich genau 5 Stunden harter Verhandlung vor dem Güterichter ....
... wurde Stillschweigen vereinbart Wink

Ich darf aber wohl sagen, dass es eine Verhandlung ganz nach meinem Geschmack war. Und das vorläufige Endergebnis darf ich bestimmt auch verraten.

Umgang gibts künftig ferienhälftig.
Der innerwöchentliche Umgang und Wochenendumgang wurde ausgeweitet.
Es ist mir künftig erlaubt, meine Tochter auch an Nichtumgangstagen aus der Schule zu holen, wenn Stunden ausfallen.
Die christlichen Feiertage finden im jährlichen Wechsel statt - auch der Heilige Abend.

Was man nicht so gerne gehört hat war, dass es auch künftig keinen Unterhalt gibt, den ich über 11b III SGB II angeboten hatte, solange kein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Aber so ist es nunmal: Wer keinen Betreuungsunterhalt von mir will, der kriegt auch keinen Barunterhalt:
Kein Sorgerecht  kein Unterhalt eben!
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Gratuliere. Fünf Stunden, da wurde wohl einiges durch die Mangel gedreht. Schade, dass das nicht detailliert ins Öffentliche darf. Aber wie war das mit dem Unterhalt? Wurde da etwa Umgang und Unterhalt gleichzeitig verhandelt?
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Verstehe ich das richtig?
1. Reden bringt was
2. Die vornehmste Funktion eines Richters besteht eigentlich darin, die Eltern am Tisch zu halten, bis ein Ergebnis vorliegt - ohne dass eine/r hysterisch wegläuft.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Dann gibt es jetzt einen protokollierten Vergleich? Welchen Rolle spielen bei solchen Verfahren eigentlich die Rechtsverdrehungen der Parteien?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@p
alles Geschriebene wieder weg ...
Naja - dann noch einmal mit neuen Batterien und altem Pseydonym:

Ich hatte das gemeisame Sorgerecht, Umgang und gesundheitliche Auskünfte zum Thema gemacht. Die KM hielt mit Unterhalt dagegen.
Gefragt, warum eigentlich nicht, gab's als Anwort: weil sie dann nicht mehr alleine entscheiden könnte.
Lach! Was denn nicht, z.Bsp.?
Sie nannte eine OP, die ich in frühen Jahren für unsinnig hingestellt hatte (und die dann tatsächlich auch nie erforderlich geworden war) .. und so würde ich mich im Folgenden immer verhalten haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass nur ein -übrigens vom Gesetzgeber nicht gewolltes Argument- genannt worden war, um im Weiteren von "immer" zu reden. Man solle sich mal Gedanken über Bindungstoleranz und Erziehungsgeeignetheit machen.

Das Thema wurde zu meiner großen Freude umfangreich diskutiert. Mir war es so möglich, immer wieder Betreuung und Unterhalt nach Maßgabe des 11b SGB II anzubieten, weil ich ein lieber Papa bin, der alles für sein Mädchen tut, sich aber nicht zum Zahlaffen machen läßt Punkt und Basta!
Ich biete Betreuung und Unterhalt und bekomme nix? Fleitepiepen!

@sorglos
der Richter war ok. Er ließ alles zu (ihn konnte ich aber am Wenigsten mit der Kombination von Unterhalt und Sorgerecht überzeugen, was mir aber immerhin die Gelegenheit gab, ihm meinen Eindruck vom OLG Hamm kund zu tun).

Und ja - Reden brachte diesmal etwas. Man wollte mir z.Bsp. den Verzicht auf den Heiligen Abend mit allem Möglichen schmackhaft machen. Aber man hatte letztendlich kein Argument, was dagegen sprich, dass ein Kind im Wechsel diesen Tag bei seinen Eltern verbringt. Vernünftige Eltern werden ohnehin nicht ein fast 14-jähriges Kind zwingen ... eben aber auch eine vernünftige Mutter nicht!

Ich muss fairerweise sagen, dass es mir ermöglicht wurde, viele Alte Hüte zu lüften.

@wackelpudding
ja, es wird einen protokollierten Vergleich geben, zu dem ich  beantragt habe, dass der Fachsenat ihn genehmigt und auf seine Vollstreckungsfähigkeit hinweist.
Darauf wollte man gerne verzichten. Aber aufgrund bekannten Mütterverhaltens habe ich darauf bestanden.

RA Borkenkäfer war natürlich auch dabei - sehr entspannt.
Und auch die VP hat mir gut gefallen (auch wenn ich ihr hin und wieder widersprechen musste).
Die von der KM abgelehnte UPflgerin behält ihren Job! *lächel*
Es wurde mit aufgenommen, dass sie sich der Elternautonomie unterzuordnen hat (aber das versteht sie leider nicht. Ich hatte es ihr schon zweimal geschrieben, dass sie außen vor ist, solange die Eltern einvernehmlich sich von der Umgangsregel entfernen).

Hat mir insgesamt Spaß gemacht.
Besonders die Diskussion über die Verweigerung des Unterhaltes Wink
Ich war ganz überrascht, zu was ich alles verpflichtet bin! 
Z.Bsp. hätte ich sofort nach ALG-Bezug die Anrechnung des titulierten Unterhaltes beantragen müssen.
Oh je - hatte ich ganz vergessen....
Aber so einfach ist dass eben nicht. 
Und von meinem Vorschlag, es noch einmal auf ein Strafverfahren ankommen zu lassen, wollte der nette Mediator nichts wissen.
Schade!
 
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(17-11-2014, 20:12)Ibykus schrieb: RA Borkenkäfer war natürlich auch dabei - sehr entspannt.

Wie wird der denn für diese 5 Stunden bezahlt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(17-11-2014, 17:10)Ibykus schrieb: Was man nicht so gerne gehört hat war, dass es auch künftig keinen Unterhalt gibt, den ich über 11b III SGB II angeboten hatte, solange kein gemeinsames Sorgerecht besteht.

Meinst Du das hier?

Zitat:[font=Arial](3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich[/font][font=Arial]1.[/font]


[font=Arial]für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und[/font]

[font=Arial]2.[/font]

[font=Arial]für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.[/font]

[font=Arial]Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.[/font]
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Und es beweist: Dranbleiben. Denn es sind verdammt dicke Bretter zu bohren. Dann kann man Erfolg haben. Muss nicht. Aber immerhin....
Freut mich !!!
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(17-11-2014, 21:19)wackelpudding schrieb:
(17-11-2014, 20:12)Ibykus schrieb: RA Borkenkäfer war natürlich auch dabei - sehr entspannt.

Wie wird der denn für diese 5 Stunden bezahlt?
Na Verhandlungsgebühr, Prozeßgebühr und Vergleichsgebühr a 3.000 € Streitwert. (Darüber gabs auch noch einen kurzen Dialog zw Herrn Oberlandesgerichtsrat, Herrn Rechtsanwalt und Ibykus, ausserhalb des Protokolls der hier veröffentlicht aber niemanden nützlich sein könnte. 
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Gut gemacht Ibykus, gratuliere! Das zeigt mal wieder eindeutig das manN mit so einem Kuschelkurs wie er von einem anderen User dieses Forums penetrant empfohlen wird, nicht weiterkommt. Derartige Frauen verstehen nur Gericht und Konsequenzen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Schön - Vergleichsgebühr für den Anwalt für eine Leistung, die das Gericht erbracht hat...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(17-11-2014, 20:12)Ibykus schrieb:  Anwort: weil sie dann nicht mehr alleine entscheiden könnte.

Also haben sie Dich mit mehr Umgang abgespeist um dir das GSR nicht geben zu müssen. Es ist zwar immer schön sein Kind öfter sehen zu können aber Mama hat dann Freizeit zum dallern weil Du Dich um das Kind kümmerst und oben drauf noch das alleinige Sorgerecht. Ich glaub da must Du noch mal 5 Stunden ran.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(17-11-2014, 23:28)wackelpudding schrieb: Schön - Vergleichsgebühr für den Anwalt für eine Leistung, die das Gericht erbracht hat...
hättest du es lieber, wenn Rechtsanwälte die Entscheidungen treffen ??
Die Rechtsfindung obliegt nun mal der Justiz.
Anwälte haben dabei ihre Mandantschaft zu vertreten - das hat er getan.

Zala schrieb:Also haben sie Dich mit mehr Umgang abgespeist um dir das GSR nicht geben zu müssen.
Das SR war in diesem Verfahren nicht Streitgegenstand. Und nachdem keine Einigung erreicht wurde, hatte der Richter den Dissens offen gelassen.

Ich habe mich damit zufrieden gegeben und nur noch angemerkt, dass die KM ihren Unterhalt bekommen kann, nachdem sie nochmal über das gemSR nachgedacht hat.
Ansonsten bleibt es dabei: Kein Sorgerecht - kein Unterhalt!
Das meinerseits Erforderliche habe ich gleistet. Ich laufe nicht hinter Dingen her, die man zu geben nicht ums Verrecken bereit ist.
Stattdessen werde ich meiner Tochter gelegentlich vorrechnen, wieviel Geld sie und ihre Mutter haben könnten, wenn ihr Papa -wie sich das gehört- sorgeberechtigt wäre. Mein Kind hat das schon längst verstanden und auch begriffen, dass was schief läuft im Staate Dänemark!

Aber nach Allem ist mir auch klar geworden, dass ihnen -den Entscheidern und der Helferindustrie- dieser Slogan bekannt ist und sehr zu schaffen macht. Das Argument, dass sich ein redlicher Vater unter keinen Umständen in die Barunterhaltspflicht drängen läßt, macht sie gelegentlich sprachlos.


Die Rechtsordnung ist auf deren Seite. Aber die besseren Argumente haben wir. 
Wir dürfen nur nicht zu feige oder zu bequem sein, sie auch anzuwenden!
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(18-11-2014, 01:55)Ibykus schrieb:  Ich laufe nicht hinter Dingen her, die man zu geben nicht ums Verrecken bereit ist.

Smile

Ich bin da anders von mir aus sollen sie verrecken.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(18-11-2014, 01:55)Ibykus schrieb: hättest du es lieber, wenn Rechtsanwälte die Entscheidungen treffen ??
Die Rechtsfindung obliegt nun mal der Justiz.
Anwälte haben dabei ihre Mandantschaft zu vertreten - das hat er getan.

Es ging ja weniger um Rechts- als um Lösungsfindung. Den Weg dafür hat der Richter bereitet. Den Vergleich haben die getroffen, die wissen sollten, was sie wollen - die Parteien. Der Richter hat auf Antrag protokolliert. Wenig Raum für eine RA-Leistung. Aber wenn Deine Ex ihn mitgeschleppt hat, muß sie ihn natürlich auch bezahlen. Und wahrscheinlich muß das auch so laufen, damit Anwälte das Verfahren nicht versuchen zu torpedieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(18-11-2014, 07:44)wackelpudding schrieb:
(18-11-2014, 01:55)Ibykus schrieb: hättest du es lieber, wenn Rechtsanwälte die Entscheidungen treffen ??
Die Rechtsfindung obliegt nun mal der Justiz.
Anwälte haben dabei ihre Mandantschaft zu vertreten - das hat er getan.
Es ging ja weniger um Rechts- als um Lösungsfindung. Den Weg dafür hat der Richter bereitet. Den Vergleich haben die getroffen, die wissen sollten, was sie wollen - die Parteien. Der Richter hat auf Antrag protokolliert. Wenig Raum für eine RA-Leistung. Aber wenn Deine Ex ihn mitgeschleppt hat, muß sie ihn natürlich auch bezahlen. Und wahrscheinlich muß das auch so laufen, damit Anwälte das Verfahren nicht versuchen zu torpedieren.
"Rechtsfragen" stehen auch in anderen Rechtsgebieten nicht im Vordergrund. Wo sich Parteien einigen, spielt das Recht nur noch eine untergeordnete Rolle. Wenn die Parteien den streitgegenständlichen Hund für tot erklären, dann ist er für das Gericht tot, egal ob er weiter bellt.
Mit der Erarbeitung eines Vergleiches sind ja hauptsächlich die Parteien gefordert. Der Richter als Mediator lenkt, leitet, führt den Vorsitz und fungiert im Übrigen als Blitzableiter. Was die Parteien wünschen, wird vom Richter protokolliert. Ein Rechtsanwalt kann da schon eine wertvolle Hilfe für eine Partei sein, die sich mit den rechtlichen Folgen ihrer Anträge oder Äußerungen nicht so gut oder gar nicht auskennt.
Und natürlich gibt's auch in Güterichterfahren VKH unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes, (wenn ansonsten zu befürchten steht, dass ein Vater das gemeinsame SR bekommt, weil sich ohne RA herausstellen könnte, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, es dem Vater vorzuenthalten). Wink
Übrigens hatte der RA mehrmals dann, wenn sich die KM bockig gestellt hatte, den Knoten aufgelöst: "Das müssen wir jetzt so hinnehmen (nachdem wir dem Anderen zugestimmt haben ..").
Die Kosten werden gegeneinander aufgerechnet.
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(18-11-2014, 13:43)Ibykus schrieb: "Das müssen wir jetzt so hinnehmen (nachdem wir dem Anderen zugestimmt haben ..")

würde mich nicht wundern wenn Rumpelstielzchen ihn bald feuert nachdem sie in ihrem Wahn von allen Seiten über den Tisch gezogen wurde Big Grin
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(18-11-2014, 17:45)pudding schrieb: würde mich nicht wundern wenn Rumpelstielzchen ihn bald feuert nachdem sie in ihrem Wahn von allen Seiten über den Tisch gezogen wurde Big Grin
das wurde sie ja nicht.
In der Sorgerechtsfrage hat sie sich ja durchgesetzt und über den Ordnungsgeldantrag wird es wohl auch zu keiner Entscheidung mehr kommen.

Das, was sie umgangsrechtlich nachgeben musste, hätte sie ohnehin nicht mehr lange aufrechterhalten können.
Pubertierenden Kindern müssen auch von Müttern Fragen beantwortet werden, die man früher leicht umgehen oder eben wahrheitswidrig beantworten konnte.

Ihr sitzt überdies die unbeliebte und ziemlich hartnäckige Umgangspflegerin im Nacken und sie ist auf mein Mitwirken angewiesen, wenn deren Entscheidungen zu ihrem Gunsten ausfallen sollen. 

Was mich betrifft, so habe ich erreicht, dass meine Tochter eine echte Wahlmöglichkeit hat und sich auf den Beschluss berufen kann, wenn Mama sie von ihrem Vater fernhalten will. Es bedeutet natürlich auch, dass ich als Vater nach über 10-jährigem Gezanke meinem heranwachsendem Kind viel Entscheidungsspielraum lassen werde, was einerseits nicht gerade leicht fällt, weil es verständlicherweise mit Nachgeben verbunden sein wird, andererseits mit der Erkenntnis zusammenhängt, dass mit dem Erwachsenwerden unserer Kinder wir 1. nicht jünger und 2. nicht wichtiger, sondern eher überflüssiger werden - und dass nach einer Zeit, die durchgehend mit Verzicht und Entbehrungen verbunden war ...
Ich denke an Kindergarten, Einschulung und die allein schon damit verbundenen Aktivitäten....

Das alles kann und will ich nicht vergessen.
Und schon gar nicht vergeben!
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