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Titulierung 10 % unter max.
#1
Noch habe ich einen statischen Titel mit Stufe 7. Nach Auskunftsersuchen wird sich die Höherstufung auf Stufe 10 kaum vermeiden lassen. Parallel wird ein dynamischer Titel gefordert.

Meine Idee: Anpassung auf Stufe 8 (ein paar Argumente gibt es, würde ich vor Gericht aber sicher verlieren) und dynamisierung.

Liege damit ziemlich genau 10 % unter der Stufe 10. Allerdings nur ohne Kindergeldabzug (508 € - 10 % = 457,20 €). Tabellenbetrag der Stufe 8 vor Kindergelabzug sind 457 €. Wenn ich die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldes betrachte, liege ich mehr als 10 % daneben (416 € - 10 % = 374,40 €). Tabellenzahlbetrag sind 365 €.

Habe ich damit eine Chance? Oder ist das von vorneherein sinnlos?
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#2
Kommt auf deine Argumente an.
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#3
Glückwunsch und Hut ab bei so einem Gehalt/Verdienst/Tantiemen
Deine Sorgen möchte ich habenBig Grin
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#4
Tja, wenn ich wirklich gute Argumente hätte, dann würde ich locker aufspielen und durchziehen. Aber ab einem gewissen Punkt wird es im Unterhaltsunrecht ja leider ziemlich schwammig.

Habe für jede Argumentation ein Urteil eines OLG. Ich weiß aber wohl, daß es immer auch ein anders lautendes Urteil gibt. Zudem stammt dummerweise kein Urteil von dem für mich zuständigen OLG.

Vor Gericht würde ich sagen stehen die Chancen 80:20 gegen mich. Die Frage ist halt, macht man sich üblicherweise bei der ohnehin königlichen Stufe 8 die Mühe, die letzten 50 € auf Stufe 10 herauszupressen?
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#5
Dazu steht was in der faq. Es sind nicht 50 EUR. Wenn das Kind z.B. 8 ist, sind es 6000 EUR. Wenn du 20% Chance siehst, macht das einen Erwartungswert von 1200 EUR. Sind deine Verfahrenskosten niedriger, lohnt sich der Versuch.
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#6
Ich finde bei deinem Einkommen macht das keinen Sinn. Wie hoch ist Dein Stundenlohn?
Live or Die...Make Your Choice
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#7
Nur am Rande sei erwähnt, solch ein Verdienst wird mit der Seele erkauft. 70 Stunden Woche und keine Nacht ruhig schlafen. Das Aus kann täglich kommen, während der Titel bleibt.

Wie hoch mögen denn die Gerichtskosten sein?

Wie hoch mögen denn wohl die Gerichts/Verfahrenskosten sein?
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#8
Streitwert 50*12 = 600 EUR, Anwaltskosten ca. 300 EUR (Verfahrens- und Termingebühr, Pauschalen) Gerichtskosten 106 EUR.
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#9
Denn lohnt es sich natürlich, zumindest rechnerisch.
Live or Die...Make Your Choice
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#10
In der Preislage wären schon ein paar Randbedingungen einzubeziehen.

Wie lange gilt der statische Titel? Bis 18? Oder kürzer?
Wie hoch sind deine Umgangskosten und wie bringst du die in Anschlag?
Kann man durch Übernahme anderer direkterer Kosten fürs Kind (z.B. Sport, Hobby, Musikunterricht, etc.) die Gegenseite dazu bringen, auf die Klage zu verzichten?
Würde Gegenseite eine Ansparung zugunsten Kind, statt Erhöhung akzeptieren?
Was motiviert die Gegenseit, gerade jetzt zu fordern? Die Kimu oder geldgierige AnwältIN?
Weshalb ist dir die monatliche/gesamte Differenz so elementar wichtig?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
Titel läuft bis 18. Keine Umgangskosten, da Mutter jeden Kontakt erfolgreich unterbunden hat. Kommunikation Null. Läuft alles über die Beistandschaft vom JA. Und da bin ich nicht sonderlich beliebt ;-)
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#12
Dann sind Verhandlungen über andere Leistungen ans Kind wohl nicht so einfach, weil die einfach nach Amtsschimmel handelt. Allerdings hat Beistandschaft den Vorteil, dass keine Anwaltskosten für Gegenseite anfallen.

Dann mußt du mal hart rechnen. Ob man Stufe 8 oder 9 unverzüglich titulitert udn dann abwartet - kannst nur du selbst entscheiden.

Die Forderung nach Dynamisierung ist ja auch Standard. Nächstes Jahr steigen aller Voraussicht nach die Sätze der DüssTab.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
ja, die Dynamisierung ärgert mich besonders. Habe aber noch mal gegoogelt und schätze, daß das Thema unvermeidbar ist. Denke noch über die Argumentation nach, daß das JA ja sein Wahlrecht bereits ausgeübt hat, als der 1. Titel widerspruchslos hingenommen wurde. Ist mir dann aber wahrscheinlich doch zu heiß, weil ich irgendwo ein Urteil gedunden habe, das sinngemäß aussagt, daß ein statischer Titel nicht gleichwertig ist und deswegen im zu erwartenden Prozeß die Kosten nach der vollen Summe berechnet werden und nicht etwas nach der Differenz zwischen statischen Titel und dynamischen.
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#14
Lass dich doch nicht einkochen! Wieso willst du jemandem Geld schenken, der dich mit Füßen tritt?

Und: Rechtfertige dich nicht für deinen Verdienst - sicherlich wirst du den "verdienen" und hast ihn dir jahrelang und hart erarbeitet. Denn geschenkt gibt es heute nichts mehr, von niemandem.
Daher würde ich auch kein Geld verschenken, denn nur dadurch bist du für die Gegenseite attraktiv.

Sind die Kinder noch privilegiert? Ansonsten über Arbeitszeitverkürzung nachdenken, falls möglich.
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#15
Hatte im Januar 2013 dem Jugendamt-Mitarbeiter klar gemacht, dass ich die Urkunde nur unterzeichne, wenn der Satz "Diese Urkunde sichert ausschließlich Zahlungsansprüche des Kalenderjahres 2013." mitten in den Standardtext aufgenommen wird.

Natürlich zahle ich auch noch laufend den Kindes- Unterhalt regelmäßig. ... Aber ich kann im Fall einer Zahlungseinstellung nicht sofort gepfändet werden.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#16
OK, jetzt hat er mich. Alle guten Argumente sind ausgehebelt. Stufe 10 damit unvermeidbar. Jetzt geht es nur noch um die Möglichkeit einer Befristung und die Frage nach dynamisch/statisch.

Sehe hier zwei Möglichkeiten:

1. Ich gebe ihm einen statischen Titel mit Befristung auf das 18. Lebensjahr

2. Ich gebe ihm einen dynamischen Titel mit Befristung auf 2 Jahre

Was macht mehr Sinn? Und wie ggf. begründen?

(Arbeitsplatz ist zwar gut bezahlt aber auch sehr unsicher. 10 bis 15 Jahre hat das noch keiner durchgehalten)
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#17
(27-10-2014, 15:08)i-wahn schrieb: OK, jetzt hat er mich.

Was heisst das genau?
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#18
Hat für weitere Monate Einkommensnachweise eingefordert um meine Angaben zu verifizieren. Und diese Unterlagen zeichnen leider ein eindeutiges Bild. Das Einkommen ist schlicht zu hoch, um es hinreichend klein zu rechnen.
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#19
Dann auf jeden Fall befristet auf 2 Jahre, denn du hast geschrieben "Das Aus kann täglich kommen".
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#20
OK, aber der Kollege vom JA ist natürlich stumpf und wird das nicht ohne weiteres akzeptieren. Die Standardantwort wird ja sinngemäß lauten "Sie können mir ja viel erzählen und unsicher ist heute ja jeder Arbeitsplatz".

Wie kann ich die Unsicherheit stichhaltig begründen? Und ggf. auch vor Gericht durchsetzen?
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#21
(27-10-2014, 20:10)i-wahn schrieb: unsicher ist heute ja jeder Arbeitsplatz".

Nö. Seiner nicht. Er lügt sich selber an. Der ist bombensicher. Antworte: "Ich werde aufgrund meiner Jobsituation auf zwei Jahre befristet titulieren, wenn es sie befriedigt, dann klagen sie eben."
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#22
Hört sich soweit vernünftig an. Streitwert ist dann aber evtl. die komplette Summe?
Weil das Arme Kind doch ein Recht auf einen unbefristeten Titel hat. Befristet gilt dann vermutlich als nicht gleichwertig?

Und wie argumentiere ich vor Gericht, um dort die Befristung durchzusetzen? Schließlich verliere ich nicht gern :-)
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#23
(27-10-2014, 23:12)i-wahn schrieb: Hört sich soweit vernünftig an. Streitwert ist dann aber evtl. die komplette Summe?

Nein, Streitwert ist 12x KU eines Monats.

(27-10-2014, 23:12)i-wahn schrieb: Weil das Arme Kind doch ein Recht auf einen unbefristeten Titel hat.

Lies mal dies.

(27-10-2014, 23:12)i-wahn schrieb: Und wie argumentiere ich vor Gericht, um dort die Befristung durchzusetzen? Schließlich verliere ich nicht gern :-)

Argumentationshilfe (mußt ziemlich weit runterscrollen)

Wenn Du beim Notar einen befristeten Titel unterschreibst, muß die Gegenseite erstmal klagen.

Und dann muß die Gegenseite den Prozeß erstmal gewinnen.

Es gibt durchaus vernünftige Richter, die nicht so väterfeindlich sind wie das dafür berüchtigte OLG Hamm.

Simon II
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#24
(27-10-2014, 20:10)i-wahn schrieb: Die Standardantwort wird ja sinngemäß lauten "Sie können mir ja viel erzählen und unsicher ist heute ja jeder Arbeitsplatz".
"Dann werden Sie ja sicher jedem Pflichtigen raten, den Titel zu befristen!"
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#25
Warum gehst Du nicht zum Notar und errichtest den Titel so wie es dir passt?

Das Jugendamt bekommt die vollstreckbare Ausfertigung und gut ist es.

Wenn die Klagen wollen, dann sollen sie! Gut möglich, dass es zum Prozess kommt und Du bis zu dem Gerichtstermin die Arbeitgeberkündigung vorlegen kannst.

Wenn Du noch weiter entgegen kommen willst, kannst Du ja zusätzlich 100% statisch bis 18 titulieren.

Zu allem anderen würde ich mich verklagen lassen; dann ist ausreichend Dokumentation vorhanden, dass im Fall der Fälle geändert werden kann.
remember
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(Donovan)
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