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Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut
#1
Hallo zusammen,

meine Frage ist, inwieweit meine Ex zu Terminen beim Kinderarzt und zu Erstgesprächen bei Kindertherapeuten zustimmen muss.

Hintergrund ist eine hochstrittige Trennung seit vier Jahren mit einem fünfjährigen Sohn. Umgang findet statt, gemeinsames Sorgerecht ist vorhanden.
Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren und viele von meiner Ex abgebrochene Elternberatungen.

Lediglich Familientherapien bei einer psychoanalytisch arbeitenden Kindertherapeutin hat sie in Anspruch genommen. Die Therapeutin vertritt den Standpunkt, Väter wären ein Störfaktor. Entsprechend hat sie fast nur mit meiner Ex gesprochen - und ihre Analysen haben zu mehreren Gerichtsverfahren geführt.
Die Therapeutenkammer sagte mir, dass Anlass zu einem berufsrechtlichen Verfahren besteht.

Schließlich habe ich meine Zustimmung zu weiteren Therapien verweigert. Das ist zwei Jahre her. Nun sagt der Kinderarzt, unserem Sohn ginge es zunehmend schlechter und er soll wieder in Therapie.

Meine Ex will nun wieder diese Therapeutin. Ich habe vor dem Jugendamt argumentiert, was dagegen spricht. Das Jugendamt hat erwähnt, dass bei Uneinigkeit ein Elternteil die alleinige Gesundheitsfürsorge beantragen kann - und diese dann an den Betreuenden Elternteil übertragen wird.
Meine Ex hat nun eine Frist bis Mittwoch gesetzt, innerhalb der ich zustimmen soll - andernfalls würde sie vor Gericht gehen.

Nun habe ich die Anregung der Therapeutenkammer aufgegriffen und ein Beschwerdeverfahren gegen die Therapeutin eingeleitet.
Parallel habe ich drei alternative Kindertherapeuten vorgeschlagen, dort Termine für Erstgespräche vereinbart und angeregt, dass wir als Eltern gemeinsam zu den Terminen gehen.

Meine Ex hat mir daraufhin untersagt, mit unserem Sohn zu den Terminen zu gehen. Auch Gespräche mit ehemaligen Kinderärzten für weitere fachliche Einschätzungen hat sie untersagt.

Unser Sohn ist momentan in den Herbstferien bei mir. Ist es zulässig, dass ich mit ihm alleine zu Kinderärzten gehe und deren Meinung einhole, ob unser Sohn eine Therapie braucht? Oder bringe ich mich damit in Teufelsküche?
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#2
Diagnostik sehe ich nicht kritisch, genau so wenig, wie Informationsgespräche mit der ehemaligen Kinderärztin. Es ist Deine Zeit und Du hast Sorgerecht.

Es muß aber nicht zu einer generellen Übertragung der Gesundheitsfürsorge kommen, sondern es kann sehr wohl über die Einzelmaßnahme entschieden werden. Für diese Fall könnte Dir ein eigenständiger Informationsbedarf mMn nicht abgesprochen werden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Ein Arzt, der so kurzfristig eine Therapiebedürftigkeit abschließend beurteilt, wäre in meinen Augen sehr fragwürdig. Was sagt der behandelnde Kinderarzt über Ablauf, Ursachen, Therapien und Prognosen? Es wäre besser, auf der vorhandenen Schiene zu bleiben, auch, wenn sie fragwürdig erscheint. Wenn Du Material hast, die Therapeutin abzuschießen, mach das doch. Die behandelt ja auch munter andere Kinder weiter.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
Hallo Fin,

bei gemeinsamem Sorgerecht müssen zu einer Behandlung grundsätzlich beide Eltern zustimmen.
Bei Uneinigkeit kann dann allerdings die alleinige Gesundheitsfürsorge beantragt werden. Dann kommts drauf an, wer die besseren Argumente hat.

So wie du´s beschreibst hast du da wohl dem Anschein nach "gute Karten", die Frage ist aber erstmal, ob du das auch alles nachweisen kannst (also die "Ansicht" des Therapeutenverbands, deine fortwährenden Einigungsvorschläge usw, usw.....)

Wenn du nun Eile als geboten ansiehst, kannst du natürlich auch selber den Schritt zum Gericht mit Antrag auf einstweilige Verfügung machen, nicht ohne zu erwähnen, dass die Ex das eh gemacht hätte....

Du könntest, wenn Kindi eh bei dir ist, auch zum normalen Kinderarzt dir ärztlichen Rat einholen, dir eine Überweisung abholen....da kann dir niemand einen Strick draus drehen, deinem Kind ging es nicht gut du mußtest handeln......

vielleicht hats aber auch noch n paar Tage Zeit, dann nutz diese um Jugenamt als Vermittler zu bemühen....und gib dich dann überrascht....

lass dich nicht einschüchtern jetzt, was du geschrieben hast klingt recht klar und unaufgeregt.......versuch dir das zu erhalten, viel glück
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#5
Natürlich gehst du zu so vielen Ärzten und Therapeuten wie möglich mit dem Ziel, eine Papierlage zu schaffen, dass KEINE Therapie notwendig ist.

Dann kann die Alte ruhig zum Familiengericht tappeln und du kannst sie auflaufen lassen.

Gut möglich, dass gewisser Förderbedarf festgestellt werden kann, das wäre aber nur ein Indiz für die mangelnde Förderfähigkeit der Alten!

Es geht hier nicht um Notoperationen sondern um freundliche Pläuschchen mit den Docs.

Ich bin auch mal in den Ferien mit Sohnemann zum Augenarzt, seitdem hat er ne Brille. Alte hat das nicht für Ernst genommen.

Die Krankenkassen stellen Duplikate der Versichertenkarte aus oder schicken dem behandelnden Arzt ein Fax mit den relevanten Abrechnungsdaten.

Nur zu, Kämpfe um die Gesundheit und Therapiefreiheit deines Kindes. Von der Helferindustrie ist einer bescheuerter als die andere.

Mit Freundlichkeit kommst du da nicht weiter!!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
Moin Fin.

Du hast das große 'Talent', Dich immer wieder in Grauzonen zu manövrieren. Wink

Dein Ansatz ist doch super.
Therapeutin mit Fehlverhalten ablehnen und offen bleiben für andere Kräfte, drei Vorschläge oder so. Diese uU beim JAmt erfragen.Wink

Wenn das Material gegen diese Tante beslastbar ist, dann sehe ich da eine geringe Gefahr für Dich beim FGericht.

Alleingänge würde ich NICHT starten, so sehr man das auch rechtlich begründen und rechtfertigen könnte. Das kommt einfach nicht gut bei Gericht, und landet mit Sicherhat dann dort.

Mach der Mutter Vorschläge von anerkant guten Kräften. Wenn sie daraufhin klagt, dann wird ihr das vermutlich auf die Füße fallen.

Immer freundlich und kooperativ zur Mutter, ABER ohne unterwürfig zu werden.Big Grin

S.
Das Sorgerecht greift nur bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind, ansonsten Alltagssorge und entsprechende Befugnisse - so die Theorie.

Welche Untersuchung, welche Therapie von erheblicher Bedeutung ist, das ist Auslegungssache und eine Grauzone.

Väter haben nach vorherrschender Doktrin grundsätzlich nix allein zu entscheiden... und schon gar nicht gegen den Willen einer Mutter.

Das sollte sich Fin mal gut hinter die Ohren schreiben. Wink

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#7
Seltsam, seltsam, dass der große Muddi-Versteher im seinem Bereich immer so ganz andere Erfahrungen macht, als ich, der große Kiddy-Sorger in meinem Bereich. Oder doch nicht seltsam?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Dein Beitrag ist seltsam. Sonst nichts.Wink

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
Big Grin
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(03-10-2014, 19:12)Fin schrieb: Nun habe ich die Anregung der Therapeutenkammer aufgegriffen und ein Beschwerdeverfahren gegen die Therapeutin eingeleitet.

Du hast die Gunst der Stunde nicht genutzt, das wäre vor zwei Jahren wichtig und zielführend gewesen, jetzt nicht mehr. Jetzt gibt es seit zwei Jahren nichts mehr, das so ein Verfahren rechtfertigt. Nach zwei Jahren erst ankzukommen und Altes aufzuwärmen ist unglaubwürdig.
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#11
Ja, das ist höchstens ein Argument im Verfahren in Verbindung mit der Aussage, dass man halt immer bereit war, den Ball flach zu halten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(03-10-2014, 21:03)p schrieb: Jetzt gibt es seit zwei Jahren nichts mehr, das so ein Verfahren rechtfertigt. Nach zwei Jahren erst ankzukommen und Altes aufzuwärmen ist unglaubwürdig.

doch, gibts:

Zitat:Meine Ex will nun wieder diese Therapeutin.

Umso glaubwürdiger wird Fin, da er das damals nicht weiter "eskaliert" hat, ihm aber nun aus sehr guten Gründen nichts anderes übrig bleibt, als die Dinge klar beim Namen zu benennen.
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#13
Mit der Begründung, dass eine Ex diese Person als Therapeutin haben will, dürfte ein Beschwerdeverfahren nicht in Gang zu bringen sein. Und wenn man auf zwei Jahre alte Verfehlungen zurückgreift, wird man (in höflicheren Worten) ausweichen auf "So schlimm kanns nicht gewesen sein, oder warum kommen sie erst jetzt damit an?"
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#14
Wenn er denn nun schon von der Exe in ein Verfahren: "einstweilige Anordnung zur Übertragung der Gesundheitssorge" reingezogen wird, kann er doch darauf aufmerksam machen, dass die "Behandlung" durch diese Person seinerzeit ein Rohrkrepierer war, der alles nur noch schlimmer gemacht hat und diese Erkenntnis auch damals schon der Therapeuthenkammer bekannt war...

Er sperrt sich ja nicht gegen eine Behandlung, sondern gegen die blöde Therapeuse.
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#15
Sofern er die damalige Aussage der Therapeutenkammer nicht schriftlich hat, wird es schwierig sein, daraus zwei Jahre später mehr wie eine blosse Behauptung zu machen. Das kann sogar auf ihn zurückschlagen.
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#16
jep, deswegen fragte ich eingangs, ob er das auch nachweisen kann.
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#17
Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens kam damals telefonisch von zwei Vorstandsmitgliedern der Kammer. Ich hatte am Patiententelefon nachgefragt, weil mir die fachlichen Grundannahmen der Therapeutin eigenartig erschienen.
Die Herren von der Kammer fingen erstmal an zu lachen - und wiesen mich dann darauf hin, dass nicht nur die fachlichen Grundannahmen Quatsch sind, sondern die Therapeutin auch gegen die Berufsordnung verstieß.

Beispielsweise, dass sie Rechtsberatungen abgab, die Schweigepflicht brach, ohne mein Wissen Therapien unseres Sohnes durchführte, keinen Einblick in Dokumentationen gewährt, usw.


Ob das gegen weitere Therapien spricht, wäre die nächste Frage.
Der Kinderarzt argumentiert, dass unser Sohn nächstes Jahr in die Schule kommt, die Veränderung ihn weiter belasten kann - und es darum wichtig ist, dass er jetzt schon Unterstützung bekommt. Die meisten Therapeuten haben aber Wartezeiten von einem halben, bis einem ganzen Jahr.
Da unser Sohn zu der alten Therapeutin schon ein Vertrauensverhältnis hätte und diese auch sofort Zeit hätte, wäre naheliegend wieder zu ihr zu gehen.

Meine Sorge ist, dass das Gericht das auch so sehen könnte. Nach dem Motto: Die Therapeutin hat sich zwar dem Vater gegenüber rechtswidrig verhalten - aber da sie ja nicht dem Vater, sonderm dem Kind helfen soll, soll sie weiter machen.

Ob sie unserem Sohn geholfen hat, ist offen. Meine Ex sagt ja. Er selbst war zu der Zeit allerdings teilweise in erschreckender Verfassung - zeigte kurzfristig sogar Zeichen von Entfremdung. Inwieweit das mit der Therapie zusammenhängt, ist für mich noch nicht transparent - weil mir nicht bekannt ist, wann die Therapeutin wie aktiv war.

Besser ging es ihm dann, als das OLG meiner Ex einen auf den Deckel gab und Übernachtungen und Ferienumgang beschloss. Das haben mir die Kindergärtnerinnen erstaunt bereichtet. Die meinten, mit dem Tag wäre ein Knoten geplatzt.

Das war ein viertel Jahr nachdem die Therapien gestoppt worden waren.


Ansonsten gingen die Analysen der Therapeutin immer in die entgegengesetzte Richtung, der Empfehlungen aller anderen Fachleute.
Als meine Ex Missbrauchsvorwürfe erhob und Diagnostik verweigerte, rieten mir alle beteiligten Fachleute, den Umgang möglichst schnell gerichtlich durchzusetzen.
Die Therapeutin dagegen, redete auf mich ein, bloß keine Gerichtsverfahren zu eröffnen.

Ein Jahr später wurde der nächste Umgangsboykott dann mit einer Analyse der Therapeutin begründet: Angeblich sei ich so hochdepressiv, dass unser Sohn während des gesamten Umgangs schlafen würde, um "meinen Einfluss auszuschalten". Meine Ex erklärte, sie wäre von der Therapeutin zu einer Kinderschutzanzeige aufgfordert worden und beantragte beim Gericht, nur noch begleiteten Umgang zuzulassen, bis ich psychiatrisch begutachtet würde.

Jugendamt, Verfahrenspflegerin, Umgangspflegerin, sowie die Gerichte der 1. und 2. Instanz ermittelten dann - und kamen zu dem Ergebnis, dass die Beziehung zwischen Vater und Sohn durchgehend positiv und der Umgang gut und wichtig für ihn ist.

Insofern gibts schon einige dokumentierte Gründe, die nicht für eine Wiederaufnahme der Therapien bei dieser Therapeutin sprechen.

Mich selbst stört in erster Linie, dass seit Jahren darauf hingewiesen wird, dass der Elternkonflikt bearbeitet werden muss - und nun unser Sohn in Therapie soll.



Was die Erstgespräche bei den Therapeuten angeht, hab ich gerade das gefunden:

Zitat:Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten besteht ein besonderes Konfliktfeld bei Patienten mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern. Rechtlich besteht die Verpflichtung, nach der Regelung des Sorgerechts zu fragen und im Fall eines gemeinsamen Sorgerechtes die Zustimmung beider
Sorgeberechtigten zur Psychotherapie einzuholen. Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich, den Sachverhalt in der Patientenakte zu protokollieren.
Probatorische Sitzungen, die zur Abklärung und Indikationsstellung durchgeführt werden, kann ein Elternteil veranlassen, die Durchführung einer Psychotherapie ist jedoch nur möglich, wenn das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegt. Wenn eine sorgeberechtigtes Elternteil die
Zustimmung zur Psychotherapie verweigert, kann diese nur aufgenommen bzw. weitergeführt werden, nachdem eine gerichtliche Entscheidung herbeiführt wurde.

Von:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...2s&cad=rja
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#18
Das klingt zumindest so, dass die Richter mit der Therapeutin auch ihre Probleme haben könnten, oder lese ich da zu viel raus?

Wie schätzt du denn die Situation ein? Braucht der Junge Therapie oder eher die Eltern eine Mediation? So klingt das eigentlich für mich!

Wie wäre es, wenn du den anstehenden Schulbeginn zum Anlass nimmst, um zu versuchen, mit dem Kind mehr Zeit zu verbringen?

In dem Fall würde ich die Herbstferien dafür einsetzen, um das Kind maximal zu aktivieren. Wie steht es mit euren Malkünsten? Jeden Tag eine Stunde malen mit Kind, dann hast du demnächst einige Bilder zur Vorlage bei Gericht und kannst außerdem die Wohnung schmücken.
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(Donovan)
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#19
Die KM im Fall vom TO kündigte an, ihn aus der Gesundheitssorge werfen zu lassen, falls er besagter Therapeutin nicht zustimmt. Der TO lehnt besagte Therapeutin ab. Beide Elternteile sind grundsätzlich der Meinung, dass ihr Kind Therapie braucht.

Was glaubt ihr, wie das vor Gericht ausgehen wird?

Das Gericht wird beschließen, der KM die Gesundheitssorge zu übertragen. Der TO wird dann keinen Einfluss mehr darauf haben, welchen Arzt, welche Behandlung, etc. sein mit der KM gemeinsames Kind in Anspruch zu nehmen hat bzw. wird. Weil der TO dann einfach mal draußen sein wird. Teilsieg für die KM. Niederlage für den TO.

So wird es kommen, so der TO die Therapeutin ablehnt.

Ich habe so ein Teilsorgeentzug hinter mir. Und mein Sohn hatte weit größere Probleme in Sachen seiner Gesundheit.
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#20
(05-10-2014, 04:06)Dzombo schrieb: Das Gericht wird beschließen, der KM die Gesundheitssorge zu übertragen. Der TO wird dann keinen Einfluss mehr darauf haben, welchen Arzt, welche Behandlung, etc. sein mit der KM gemeinsames Kind in Anspruch zu nehmen hat bzw. wird. Weil der TO dann einfach mal draußen sein wird. Teilsieg für die KM. Niederlage für den TO.

Es gibt eine gerichtliche Aktenlage, wonach ein genaueres Hinschauen ja indiziiert ist. Und das Gericht hat in der Vergasngenheit -so werte ich das- auf Antrag sachgerechte Entscheidungen getroffen. Warum sollte das diesmal nicht der Fall sein?

Darüber hinaus wird sich die Frage nach dem mildesten Mittel stellen, zumal, wenn solche oder ähnliche Entscheidungen bisher nicht notwendig waren: Dies ist nicht der Entzug der Gesundheitsfürsorge insgesamt, sondern eine Entscheidung für genau diesen Fall. Wo wäre bei so einem Ergebnis die Situation für den TO schlechter, als beim Passierenlassen einer seiner Meinung nach für sein Kind schädlichen Situation?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#21
@wackelpudding...

So hört es sich an, wenn man in Bezug auf solche Angelegenheiten sein Wissen einzig auf Theoriebasis erstellt hat, dann aber darlegt, als sei man das Entscheidungsgericht selbst.

Wenn es zu besagten Verfahren kommen sollte, wird das FamGericht seine Entscheidung an der dringlichen Hilfe für das Kind ausrichten. Die es den Worten des TO nach zu brauchen scheint. Und da wartet die KM halt mit ihrem ok zu einer Therapeutin auf, die bereits mit dem Kind gearbeitet hat. Ob die für den TO nun doof erscheint ob ihrer antiväterlichen Äußerungen oder nicht.

Und ich behaupte jetzt mal, dass die Entscheidung des Gerichts, falls es wie gesagt zu einem Verfahren kommen sollte, dahingehend ausfallen wird, dass besagte Therapeutin zur behandelnden Therapeutin für das Kind des TO mit der KM bestimmt wird. Was nix anderes bedeuten wird, dass der TO in der Sache raus sein wird.

Alternativ könnte man ja lernen, solche Äußerungen wie die besagter Therapeutin zu ignorieren. Auch wenn sie innerlich schmerzt. Denn noch ist der TO ja sicher in der gesamten Sorge drin. Wo er auch gefälligst bleiben sollte. Was ihm nicht gelingen wird, so er sich von besagten Äußerungen einer bloßen Therapeutin aus der Reserve locken lässt.

Am Ende wählt er den Weg zu seinem Ziel. Das wird er ja wohl kennen. Denke ich mal.
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#22
Bei mir läuft gerade der 2. Antrag in einer gesundheitlichen Angelegenheit meines Sohnes - als betreuender Elternteil...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
@wackelpudding...

Wie ging denn der 1. aus?
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#24
Übertragung der Gesundheitsfürsorge für die entsprechende Maßnahme.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
Kommt es hier zu einem Streit der Eltern vor Gericht, dann wird das sog. Kindeswohl bzw die Gefährdung geprüft.

Die Mutter wird darlegen müssen, warum sie diese Therapeutin den Vorzug gibt, Fin wird darzulegen haben, warum er anderer Auffassung ist und seine Vorschläge besser sind.

Die Güte der vorgebrachten Nachweise und Argumente wird - neben dem Mutterbonus - darüber entscheiden, wem das Gericht glaubt und wer uU zeitweilig oder auf Dauer aus der Sorge fliegt, es sei denn das Gericht macht einen guten Job und findet einen Weg zur Befriedung der Eltern und im Sinne des Kindes, OHNE in Eltern- und damit in Rechte des Kindes einzugreifen.

Die Therapeutin mag eine verletzende und völlig inakzeptable Haltung zur Rolle von Vätern haben, in der konkreten Hilfestellung muß sie deshalb nicht schlecht sein.

Wenn die Ärzte-/Therapeutenkammer hier Prüfungsbedarf nur aufgrund fins Äußerungen signalisiert, dann muß das am Ende einer Prüfung nicht zwingend negativ für das Mitglied ausfallen. Im Gegenteil. Die Stellungnahme der Kammer wird, wenn nicht schwerwiegende Verfehlungen vorliegen, das Mitglied ent-lasten und den Beschwerdeführer, hier fin, be-lasten. Da wird auch alles schwer zu beweisen sein. Hier werden am Ende Aussage gegen Aussage stehen.

Ich rate fin zur kritisch-konstruktiven Mitarbeit bei der Behandlung seines Kindes. Anderenfalls könnte er demnächst sorgetechnisch frierend und abseits im Regen stehen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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