Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Alleiniges Sorgerecht: Was bedeutet das konkret?
#26
Guckst Du hier:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5054
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#27
Das meine ich ja!!!
geS und trotzdem die Justiz bemühen müssen. Das ist Suboptimal.
Zitieren
#28
Ist die Logik jetzt "Ich brauche keine Rechte, weil ich sie nicht durchsetzen will?"
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#29
(07-10-2014, 14:49)Blumentopferde schrieb: Dann scheint die Tusse bei der Maischberger recht zu haben, dass das Sorgerecht nicht so wichtig ist. Damit kann man (n) seine Rechte sowieso nicht durchsetzten.

Mit der gemeinsamen Sorge sitzt man zumindest am Tisch und hat eine Verhandlungsposition. Wenn man ein gewisses Geschick hat, das zu nutzen, ist das schon nützlich.

Beim Wegzug meiner Ex habe ich zum Beispiel im Verfahren ausgehandelt, dass sie sich bei den Fahrten hälftig beteiligen muss, entgegen ständiger und gefestigter Rechtsprechung, und dass der Umgang erweitert wird. Aus der Fahrbeteiligung kommt sie wegen 1696 BGB auch nicht mehr heraus.Wink

Ohne gemeinsame Sorge hätte es gar kein Verfahren gegeben. Sie wäre einfach verzogen.

Wer sich das gemeinsame Sorgerecht als Rammbock vorstellt, mit dem man seinen Willen durchsetzt, der irrt natürlich und wird durch Entzug des Selbigen sehr schell eines Besseren belehrt.
Zitieren
#30
Zitat:Wer sich das gemeinsame Sorgerecht als Rammbock vorstellt, mit dem man seinen Willen durchsetzt, der irrt natürlich und wird durch Entzug des Selbigen sehr schell eines Besseren belehrt.

Zum Umgang, Informationen bezüglich Schulnoten, Entwicklung, Gesundheit usw??
Meine Erfahrung zeigt dass in DE absolut niemand einen Vater mit gsr unterstützt geschweige denn Verständnis für dessen Situation aufbringt. Mann wird durchweg ignoriert oder bekämpft.

Ich war wegen dem Umgangsboykott in psychotherapeutischer Behandlung und hab selbst bei der Psychotusse kein Verständnis gefunden, im Gegenteil, ich wurde noch hingestellt dass ich doch nur hier bin um mich vorm Unterhalt zu drücken.

Zitieren
#31
(07-10-2014, 19:07)Blumentopferde schrieb: Zum Umgang

Umgang gehört juristisch sowieso nicht in die Sphäre des Sorgerechts. Das kannst du in diesem Zusammenhang streichen.

(07-10-2014, 19:07)Blumentopferde schrieb: , Informationen bezüglich Schulnoten, Entwicklung, Gesundheit usw??
Meine Erfahrung zeigt dass in DE absolut niemand einen Vater mit gsr unterstützt geschweige denn Verständnis für dessen Situation aufbringt. Mann wird durchweg ignoriert oder bekämpft.

Wenn man an der Stelle stehen bleibt und man sich zu fein oder zu schade ist die Verantwortlichen zu verklagen oder sonstwie mit Ärger einzudecken, dass ihnen der Bürzel qualmt, dann bleibt einem natürlich nur noch, sich in Foren auszuweinen. Das ist schon klar.
Wenn ich Leute auf die Möglichkeiten, die es gibt, hinweise, und das tue ich regelmäßig, stellt sich dann doch sehr schnell heraus, dass das ganze doch nicht so wichtig ist und man es lieber lässt.

(07-10-2014, 19:07)Blumentopferde schrieb: Ich war wegen dem Umgangsboykott in psychotherapeutischer Behandlung und hab selbst bei der Psychotusse kein Verständnis gefunden, im Gegenteil, ich wurde noch hingestellt dass ich doch nur hier bin um mich vorm Unterhalt zu drücken.

Das ist schade, traurig und schlimm, hat aber mit dem Sorgerecht an sich nichts zu tun.
Zitieren
#32
(07-10-2014, 19:07)Blumentopferde schrieb: im Gegenteil, ich wurde noch hingestellt dass ich doch nur hier bin um mich vorm Unterhalt zu drücken.

Worauf Du (hoffentlich) geantwortet hast:


"Richtig! Und das ist auch gut so!"

Tongue

Simon II
Zitieren
#33
Leider nicht. Ich war im ersten Moment so geschockt und hab alles hingeschmissen. Kein Bock mehr, nach 8 Jahren gegen Windmühlen anrennen.

Zitieren
#34
(07-10-2014, 16:54)tumi schrieb: geS und trotzdem die Justiz bemühen müssen. Das ist Suboptimal.

Wenn zwei Menschen ein gemeinsames Recht haben und sich über die Ausübung nicht einigen können - durch wen sollte das Deiner Meinung nach wie gelöst werden?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#35
Selbstjustiz. Big GrinBig GrinBig Grin
Zitieren
#36
Na durch solche, die das können und wollen. Sorgerechtsstatus auf Zeit. Sozusagen als Denkanstoß für die, deren Pflicht es wäre, sich im Interesse ihrer Kinder entsprechend zwingend zu einigen. Das zu entscheiden. Dafür bedarf es vieler Rudolphs. Solche sind aber bereits mit den Dinosaurier ausgestorben.
Zitieren
#37
Im Grunde ist es alles nur auf dem Papier und KM kann walten und schalten wie sie will mit freundlicher Unterstützung der Helferindustrie.
Wenn selbst Umgangsbeschlüsse keine Anwendung finden und die KM trotzdem den Umgang verweigern möchte dann macht sie das auch, weil sie wenig zu befürchten hat.

Da die meisten Mütter das ABR haben ist es dann auch immer ganz bescheiden. Ex gefällt etwas nicht und hat diese Allmacht die Kinder zu schnappen und weg sind sie.
Dann wird der Sachverhalt verdreht und alles ist Tutti für die KM.

Sicher der eine oder andere Klagt hier gegen die KM, aber sowas kann auch nach hinten los gehen und ja man sieht seine Kinder dann noch weniger bis gar nicht.
Ich wäre ja eher dafür das beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten haben. Das dieses Recht für das Kind verankert wäre, wie z.B. in Belgien wo Doppenresidenzmodelle in gewissen Altersstufen bis zu 36 % ausmachen. Wo die Kinder beide Elternteile erleben dürfen.

Also in Deutschland ist das alles Mumpitz, da geht es anscheinend eher um das Geld. Bevor man über das Kinderswohl nachdenkt.

Ach, in Skandinavien gibt es sogar ein Land wo der Staat den Kindesunterhalt übernimmt.

Solange Elternteile nicht im Bezug der Kinder gesetzlich gleichgestellt werden. Gleiche Rechte und Möglichkeiten haben, verstehe ich jeden der in Sachen Unterhalt in Euro sich benachteiligt fühlt.
Und auf so Floskeln wie
-Es sind ja auch deine Kinder und du hast sie ja auch gemacht, die wohl schon jeder mal gehört hat kann ich echt gut verzichten.
Ich gebe dann immer das Beispiel: Weil es immer der gleiche Spacken war. Stell dir vor ich fange jetzt was mit deiner Frau an und sie trennt sich von dir. Dann weil ihr 3 Kinder habt ziehst du dann aus euren Haus aus und ich ziehe ein in deinen Haus. Du wohnst dann in einer 45qm Höhle und dir bleiben gut 1000 Euro. Der Rest deines Geldes geht an Unterhalt und Frau drauf. Dann darfst du deine Kinder alle 14 Tage sehen usw. usw.
Die erste Antwort war von ihm ... ja, wie von 1000 Euro kann man nicht leben. Aha...
Sicher ist nun ein Extremfall aber so in der Art kann es laufen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG gibt Kinderentfuehrerin alleiniges Sorgerecht, Vater klagt vorm BVerfG kay 18 10.431 02-06-2020, 20:27
Letzter Beitrag: Alberto

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste