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Kuckuckskinder vom Aussterben bedroht?
#1
Natürlich ist auch das väterdiskriminierende Gendiagnostikgesetz letztlich in Wirklichkeit eine Benachteiligung der armen Frauen.

Die Süddeutsche bietet eine tolle Stilblüten-Sammlung vornehmlich die Strafrechtlerin Prof. Monika Frommel zitierend. Sie meint:

"Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben", sagt Monika Frommel, Professorin für Strafrecht an der Universität Kiel: "Das würde allzu schnell aufgedeckt."

Abenteuerlich wird es nicht nur damit:
Schwangere Frauen dürfen nach Paragraph 17 Absatz 6 nicht herausfinden, wessen Baby sie austragen. Dieser Absatz verstößt in den Augen der Strafrechtlerin Frommel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Recht auf reproduktive Freiheit. "Ich halte ein solches Informationsverbot für evident rechtswidrig", sagt sie. "Frauen müssen schließlich schon vor der Geburt und nicht erst danach familienplanend tätig sein."
Familienplanend aus Sicht der Frau (die alleine ein Recht auf "reproduktive Freiheit" haben soll) heißt wohl dreierlei: Einerseits Unterhaltsmaximierungsoptimierung (mit welchem muss ich über mehr Geld reden?) und außerdem Diskriminierungvorbereitung (welchen Vater schließe ich vorsorglich von Kontakt und Sorgerecht aus?) und drittens letztlich Familieneugenik: Finales Nichtwissen durch Abtreibung .

Dass Zypries das Gesetz eher in der Absicht gemacht hat, genau den Vätern die Chance auf Wissen so schwer wie möglich zu machen, kommt mit keiner Silbe vor. Väterdiskriminierung ist ja schließlich keine erwähnenswerte Menschenrechtsproblematik.

Vermutlich denken sich die zu Wort kommenden: Gleichstellung ist wenn Frauen erlaubt wird, was bei Männern bestraft wird. ;-) Den Rest lest selbst.
http://www.sueddeutsche.de/wissen/2.220/...-1.1129604

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
(16-08-2011, 22:53)sorglos schrieb: Natürlich ist auch das väterdiskriminierende Gendiagnostikgesetz letztlich in Wirklichkeit eine Benachteiligung der armen Frauen.
....
Als ich diesen Artikel vor einiger Zeit gelesen hatte, kamen mir die gleichen Gedanken wie Dir. Es ist eine Unverschämtheit, dass solche Artikel veröffentlicht werden. Von der journalistischen Sorgfaltspflicht finde ich nichts, denn sonst wären die Rechte der Väter bzw. Scheinväter entsprechend mit berücksichtigt worden. Statt dessen gab es einen feministischen Egotrip, garniert mit einer Ableitung zur Frauendiskriminierung, die selbst mich überraschte. Ich habe schon einige Herleitungen gelesen und vorher diese abstrusen Gedankengänge schon
erahnt. Aber auf das schmale Brett, wie in diesem Fall, bin ich nicht gekommen. Aber was soll ich sagen, schließlich war es ja auch unter anderem auch die sueddeutsche, die im Artikel Falschzahlen über Kuckuckskinder veröffentlichte.
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#3
Kritische Stimmen im schweizer Tagesanzeiger Mamablog:
http://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/in...ewissheit/

Endlich mal ein Antikel (genauergesagt ein Gastbeitrag), der die Sachargumente zur Vaterschaftstest und Kuckuckskindern ganz auf den Tisch legt statt die miese, verhüllende Herumlaberei der Politiker. Gefordert wird ein Vaterschaftstest ab Geburt.

In kurzer Zeit kamen hunderte von Kommentaren.
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#4
(15-05-2014, 12:23)p schrieb: Gefordert wird ein Vaterschaftstest ab Geburt.

Das wäre auch das Sinnvollste überhaupt. Nicht nur im Hinblick auf unterhaltsrechtliche Fragen, auch Erbrecht etc. pp. sind davon tangiert.

Wenn (wie in Schweden) unmittelbar nach der Entbindung die Blutprobe aus der Nabelschnur gezogen wird, dann ist das DIE sichere Methode überhaupt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Wobei hier die Frauenrechtlerinnen en damit argumentieren, dass dann jede Frau, unter dem Generalverdacht steht fremd zu gehen. Auch nicht von der Hand zu weisen, das Argument.

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
(15-05-2014, 15:43)Camper1955 schrieb: Wobei hier die Frauenrechtlerinnen en damit argumentieren, dass dann jede Frau, unter dem Generalverdacht steht fremd zu gehen. Auch nicht von der Hand zu weisen, das Argument.

Robert

Erstens ist dieser Verdacht bei IMO 10% Kuckskinder (und somit zwangsläufig ~10% der deutschen Bevölkerung, also etwa 8 Mio Kuckuckskinder) und den weitreichenden menschlichen, erbrechtlichen und last not least fianziellen Folgen ja absolut begründet und zweitens, wenn jemand nichts zu verbergen hat, ist das doch kein Problem. Wir wollen doch sicher keine Betrügerinnen decken Big Grin
"Mater semper certa est" - Die Mutter steht durch die Geburt fest. Da Frauen doch so wild auf Gleichberechtigung sind, muss der Papi doch die gleichen Rechte haben Gewissheit zu bekommen Big Grin
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#7
Uneheliche Väter stehen ja auch unter dem Generalverdacht, nicht für das GSR geeignet zu sein.
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#8
(15-05-2014, 15:43)Camper1955 schrieb: ...dass dann jede Frau, unter dem Generalverdacht steht fremd zu gehen.

Verdacht oder Schmeichelei? Angel
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
(15-05-2014, 15:43)Camper1955 schrieb: Wobei hier die Frauenrechtlerinnen en damit argumentieren, dass dann jede Frau, unter dem Generalverdacht steht fremd zu gehen. Auch nicht von der Hand zu weisen, das Argument.
Ein Außernstehender soll feststellen, wer die biologischen Eltern sind, und das Ergebnis davon wird in allen möglichen Dokumenten eintragen. Warum, zum Teufel, soll er da nur die Behauptung der Mutter, möglicherweise gestützt von der Behauptung des von ihr angegebenen angeblichen Vaters, berücksichtigen, wenn er technische Möglichkeiten der Überprüfung hat?
Wenn das Abstammungsgutachten auf Grund von DNA verpflichtend ist, werden die Frauen, die ihrem Kind und dem Vater ihres Kinder diesen Beweis geben wollen, von dem Verdacht befreit, zu diesem Schritt vom Vater genötigt worden zu sein.
(15-05-2014, 20:24)wackelpudding schrieb: Verdacht oder Schmeichelei? Angel
Es unterstellt, dass auch Frauen heimtückisch handeln können. Es beendet die Unterstellung, dass Frauen für so etwas zu blöd seien.
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#10
(15-05-2014, 22:15)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn das Abstammungsgutachten auf Grund von DNA verpflichtend ist, werden die Frauen, die ihrem Kind und dem Vater ihres Kinder diesen Beweis geben wollen, von dem Verdacht befreit, zu diesem Schritt vom Vater genötigt worden zu sein.
Folgerichtig. Mal angenommen ins Stammbuch wird nur eingetragen wer zweifelsohne als Vater bewiesen ist, hätten sie wirklich kein Problem mehr damit. Es wäre nur ein kurzer Gewöhnungseffekt und es würde von Anfang an für kristallklare Verhältnisse sorgen.

@Raid "Ich wurde schlechtgemacht, bevor ich bis 3 zählen konnte."
Wirklich alle und jeder redet über jeden. Viele haben sich es abgewöhnt darüber noch verblüfft zu sein. Lass sie reden.
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#11
(15-05-2014, 12:23)p schrieb: Endlich mal ein Antikel (genauergesagt ein Gastbeitrag), der die Sachargumente zur Vaterschaftstest und Kuckuckskindern ganz auf den Tisch legt statt die miese, verhüllende Herumlaberei der Politiker.

Bis eben sind es über 250 Kommentare - einer auch von mir. Allerdings wird dort heftigst zensiert, es sind also realiter bestimmt mehr als das Doppelte!
Die Damen dieses Femen-Mama-Blogs springen natürlich im Achteck - sie befürchten den Untergang ihrer Rechte, die über dem Gesetz stehen, und ihren so viele leckere Fränkli/Euros pro Monat einbringen für ihre Brut!

Hat mich echt gefreut, dass der Tagi sich das getraut hat zu veröffentlichen! Respekt an den Autor.
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#12
Hallo zusammen,

Ich denke, dass ein DNA-Test bei Geburt jede Menge Scherereien verhindern könnte.

Die Mädelsfraktion sieht darin oft einen Generalverdacht, dass sie fremd gehen.

Wie seht Ihr das? Auch unsere Mädels sind da gefragt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
Ich bin dagegen!

Wieder ein Bereich, in den sich der Staat einmischen würde.

Und von diesen Staatseinmischungen habe ich die Nase gestrichen voll.

Was hingegen abgeschafft werden muß - und das dringend! - ist das Verbot eines privaten DNA-Tests.

Dieses Verbot dient einzig und allein dem Schutz der fremdgehenden "Mädels" und ihrem Anspruch auf Unterhalt.

Simon II
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#14
Für Kinder bedeutet dies, dass ihnen hinsichtlich ihrer Identität nix mehr vorgemacht werden kann.

Das Argument des "Fremdgehens" der Mädelseite impliziert, dass es bestätigt werden würde - dass 10% bis 20% Kuckkuckskinder unwiderlegt im Raum stehen, scheint da als das kleinere Übel angesehen zu werden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(09-10-2014, 10:02)Simon ii schrieb: Ich bin dagegen!

Wieder ein Bereich, in den sich der Staat einmischen würde.

Und von diesen Staatseinmischungen habe ich die Nase gestrichen voll.

Simon II

Ich denke aber, dass dann einige Punkte auch weg fallen würden, die jetzt im Raum stehen. Eben die Frage nach dem freiwilligen Vaterschaftstest. Steht die Vaterschaft oder Nichtvaterschaft ab Geburt fest, braucht es weder einen freiwilligen, noch einen unfreiwilligen Vaterschaftstest. Von weiteren Kosten wie Unterhalt usw. mal ganz abgesehen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#16
Vereinigt mit dem Thread, in dem eben jenes gefordert wird, siehe Beitrag 3.
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#17
(09-10-2014, 10:37)Camper1955 schrieb: Ich denke aber, dass dann einige Punkte auch weg fallen würden, die jetzt im Raum stehen. Eben die Frage nach dem freiwilligen Vaterschaftstest. Steht die Vaterschaft oder Nichtvaterschaft ab Geburt fest, braucht es weder einen freiwilligen, noch einen unfreiwilligen Vaterschaftstest. Von weiteren Kosten wie Unterhalt usw. mal ganz abgesehen.

Da ist theoretisch richtig, aber in der Praxis hanebüchen!

Noch ist es nicht die Regel, daß die Neugeborenen Kuckuckskinder sind.

Ich bin strikt dagegen, alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen, weil es ein paar wenige gibt, bei denen dieser Verdacht berechtigt ist.

In anderen Bereichen habe ich genau mit den negativen Folgen dieses "unter Generalverdacht stellen" zu kämpfen und ich habe es satt!

Der Staat soll sich heraushalten und nur ermöglichen, daß bei einem realen Verdacht die Sachlage schnell geklärt werden kann.

Mehr ist nicht nur nicht notwendig, sondern sogar massiv schädlich!

Simon II
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#18
Was Du übersiehst: Es betrifft a l l e Kinder, deren Abstammung bis zum Beweis ungewiß ist. Kinder sind nun einmal das schützenswerteste Gut einer Gemeinschaft und da ist es mMn in Ordnung, wenn die Bedürfnisse der Erwachsenen -die ja niemand gezwungen hat, ein Kind zu haben- zurück gestellt werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
(09-10-2014, 11:21)wackelpudding schrieb: Was Du übersiehst: Es betrifft a l l e Kinder, deren Abstammung bis zum Beweis ungewiß ist.

Ich übersehe das mitnichten!

Und deswegen soll ja auch für den Fall, daß ein Vater Zweifel hat, ein DNA-Test unkompliziert möglich sein.

Ich wehre mich aber erbittert dagegen, aus diesem Test eine Pflicht zu machen!

(09-10-2014, 11:21)wackelpudding schrieb: Kinder sind nun einmal das schützenswerteste Gut einer Gemeinschaft ...

Und deshalb ist es am besten, wenn der Staat sich weitgehend heraushält!

Und dazu gehört auch, nur dann Vorschriften einzuführen, wenn sie ZWINGEND notwendig sind.

Einen ZWINGENDEN Grund für einen Pflichttest kann ich jedoch nicht erkennen.

Simon II
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#20
(09-10-2014, 11:53)Simon ii schrieb: Einen ZWINGENDEN Grund für einen Pflichttest kann ich jedoch nicht erkennen.

Simon II

Ich kann auch keinen zwingenden Grund erkennen, warum ich einen Führerschein machen musste, um Auto fahren zu dürfen. Das kann man auch von Mama oder Papa lernen, wie so vieles im Leben.

Ein DNA-Test bietet aber dem Kind die Gewähr, in der Erbfolge berücksichtigt zu werden und nur eine Adoption kann an der gesetzlichen Erbfolge etwas ändern.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#21
(09-10-2014, 12:02)Camper1955 schrieb: Ein DNA-Test bietet aber dem Kind die Gewähr, in der Erbfolge berücksichtigt zu werden

Dann kann ja das Kind zu gegebener Zeit einen DNA-Test durchführen, wenn es Zweifel hat.

Es bleibt dabei:

Freiwilliger DNA-Test: Ja, muß einfach und unkompliziert möglich sein.

Zwangstest von Staats wegen: Definitiv nein!


Nebenbei: Die Forderung nach einem Zwangstest ist für mich wieder ein Paradebeispiel für die grenzenlose Staatsgläubigkeit der Deutschen.

Und ich werde es nie verstehen, daß sogar die vom Staat betrogenen Väter ihr Heil in einem Staatseingriff erwarten.

Huh

Anstatt dafür zu kämpfen, daß der Staat sich aus dem Familienleben weitgehend heraushält.

Simon II
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#22
(09-10-2014, 12:13)Simon ii schrieb: Dann kann ja das Kind zu gegebener Zeit einen DNA-Test durchführen, wenn es Zweifel hat.
Simon II

Was hat das Kind mit seiner Zeugung zu tun? Nun soll ihn auferlegt werden, den Nachweis zu führen, dass daran die Personen beteiligt waren, die ihm genannt wurden? Mit dem möglichen Ergebnis, dass dann in 10% bis 20% der Fälle Scheinwelten zusammenbrechen? Das ist für mich so eine typische Verlagerung von Risiken auf die Nachfolgenden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
(09-10-2014, 09:46)Camper1955 schrieb: Hallo zusammen,

Ich denke, dass ein DNA-Test bei Geburt jede Menge Scherereien verhindern könnte.

Deswegen ist er in Schweden Standard. Ursprünglich wegen des komplizierten schwedischen Namensrechts ersonnen, hat er sich bewährt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
(09-10-2014, 13:02)Austriake schrieb: Deswegen ist er in Schweden Standard. Ursprünglich wegen des komplizierten schwedischen Namensrechts ersonnen, hat er sich bewährt.

Austriake

Auf dem komplizierten Namensrecht kann man es auch in Deutschland begründen. Weißt Du etwas über die Reaktionen in Schweden bei der Einführung?

So lange kann das ja noch nicht her sein.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#25
(09-10-2014, 10:02)Simon ii schrieb: Wieder ein Bereich, in den sich der Staat einmischen würde.
Der Staat mischt sich mit der derzeitigen Regelung auch in die Elternschaft ein. Er verlangt unter Drohung mit utopischen Kosten, dass ein Vater seine Vaterschaft ohne DNA-Beweis anerkennt.
(09-10-2014, 10:02)Simon ii schrieb: Was hingegen abgeschafft werden muß - und das dringend! - ist das Verbot eines privaten DNA-Tests.
Soll der ohne das Wissen der Mutter erlaubt sein, und im Falle von Scheinvaterschaft dem Scheinvater erlauben, seine Anerkennung der Vaterschaft zu widerrufen und Forderung nach Schadensersatz gegen die Mutter begründen?

Ich fände es gut, wenn ein DNA-Test für jedes der Eltern zum Standard erklärt würde. (Es gibt auch Scheinmütter. Schon König Salomo soll mal über so einen Fall geurteilt haben.) Meinetwegen kann es eine Ausnahme für den Fall geben, dass beide Eltern einen DNA-Test ablehnen. Das muss dann aber auf den Urkunden, die bezüglich Abstammung ausgestellt werden, vermerkt sein. Weiterhin muss eine spätere Anfechtung der auf diese Weise entstandenen Scheinelterschaft durch das Scheinelter oder durch das andere Elter abgelehnt werden.
(09-10-2014, 10:28)wackelpudding schrieb: dass 10% bis 20% Kuckkuckskinder
Ich habe dazu schon viele Zahlen gelesen. Das Spektrum geht von 2% bis 20%. Ich vermute, dass das an der Definition von Kuckuckskind liegt, dass es dabei darum geht, ob der Nichtvater glaubt, der Vater zu sein?
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