13-10-2014, 17:13
Wer soll denn die Kosten der Waldorf-Schule übernehmen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut
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13-10-2014, 17:13
Wer soll denn die Kosten der Waldorf-Schule übernehmen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
13-10-2014, 17:20
Gute Frage!
Hab vor zwei Minuten angefangen, mich mit Waldorf zu beschäftigen - und vor einer Minute von dem Schulgeld gelesen. Ich bin nach den Verfahren der letzten Jahre nicht mehr flüssig. Meine Ex angeblich auch nicht.
13-10-2014, 17:25
Als Orientierung: Wenn ein öffentliches Schulangebot zur Verfügung steht, kannst Du i.d.R. zu den Kosten nur herangezogen werden, wenn Du der Schulwahl zugestimmt hast.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
13-10-2014, 18:18
Waere das mit den fehlenden Impfungen nicht ein Argument das Sorgerecht zu beantragen? Sowas kommt normalerweise bei Richtern nicht gut an....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
13-10-2014, 18:31
Da müsste das Gericht von selbst drauf kommen. Das alleinige Sorgerecht aus eigener Motivation zu beantragen, geht oft nach hinten los.
Die Art, wie meine Ex die Gesundheitssorge ausübt, war im letzten Verfahren aber einer der Gründe, warum das gemeinsame Sorgerecht erhalten blieb.
13-10-2014, 21:01
Ein Sorgerechtsverfahren wäre es doch auf jeden Fall, denn der Ergänzungspfleger müßte vom FG bestellt werden. Hiernach
https://openjur.de/u/227238.html könnte mMn keine Ergänzungspflegschaft in den von Dir angeführten Sachen eingerichtet werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
14-10-2014, 00:02
(13-10-2014, 18:31)Fin schrieb: Da müsste das Gericht von selbst drauf kommen. Das alleinige Sorgerecht aus eigener Motivation zu beantragen, geht oft nach hinten los. Diese Aussage kann ich weder nachvollziehen noch verstehen. Was man bei Gericht nicht beantragt, kann einem auch nicht zugesprochen werden!!!! Ohne Antrag, gibt es auch kein Sorgerecht. Wer soll denn den Antrag fuer Dich stellen wenn nicht Du selbst??!!!!!!! An Deiner Stelle haette ich schon laengst das alleinige Sorgerecht beantragt, such Dir einen Kinderarzt plus Kinderpsychologen die Dich unterstuetzten und entsprechend was schreiben und beantrage es. Zeig Dich bindungstolerant gegenueber der Mutter beim Jugendamt und hol die auch noch mit ins Boot. Deine Chancen stehen dann garnicht so schlecht. In meinem Umkreis haben auch "alle" inkl. Anwaelte damals gemeint, ich haette keine Chance das Sorgerecht zu bekommen. Haette ich auf "alle" gehoert und es nicht beantragt, wuerde mein Sohn immer noch bei seiner psychisch kranken Mutter leben muessen. Meine Guete, bei psychisch kranken Muettern ist manN meiner Meinung nach verpflichtet es wenigstens zu versuchen. Wozu haben wir denn die Eier in den Hosen!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
14-10-2014, 06:00
@Fin...
Wenn die Sache vor Gericht geht, wird dort zu Gunsten der bereits vorhandenen Therapeutin entschieden werden und Du fliegst raus aus der Sache. Dann hat die KM einen oder wieder einen Teilerfolg gegen Dich errungen. Sieht ja danach aus, dass sie Dich ganz aus der Sorge raus haben will.
14-10-2014, 06:53
(03-10-2014, 19:12)Fin schrieb: Die Therapeutin vertritt den Standpunkt, Väter wären ein Störfaktor. Wenn die Therapeutin dies offen vertritt, steht sie im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers und (zumindest) der obergerichtlichen Rechtsprechung. Ein Gericht macht sich bei einer Entscheidung für den Vorschlag der Mutter mMn angreifbar.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
14-10-2014, 08:35
(14-10-2014, 06:53)wackelpudding schrieb: Wenn die Therapeutin dies offen vertritt, steht sie im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers und (zumindest) der obergerichtlichen Rechtsprechung. Ein Gericht macht sich bei einer Entscheidung für den Vorschlag der Mutter mMn angreifbar. Ihr Statement im persönlichen Gespräch war: Meine Positionierung entspricht nicht dem derzeitigen gesellschaftlichen Konsens, nicht der Gesetzgebung und auch nicht dem Stand der Forschung - aber es ist trotzdem so. Offen hat sie bislang gar kein Statement abgegeben. Ich hab sie zweimal aufgefordert, Einsicht in die Behandlungsdokumentantion zu gewähren. Darauf hat sie gar nicht reagiert. (14-10-2014, 00:02)kay schrieb: Was man bei Gericht nicht beantragt, kann einem auch nicht zugesprochen werden!!!! Es reicht aus zuzustimmen, wenn das Gericht eine Übertragung der Alleinsorge vorschlägt. Hat man es aber mit einem Gericht zu tun, das gerne die Mutter in der Alleinsorge haben möchte, dann darf man als Vater froh sein die gemeinsame Sorge zu behalten. Das neue Gericht kenne ich noch nicht persönlich. Nach Auskunft der örtlichen Vätergruppe gibt es dort zwei Richter: "Ein Arschloch und ein Oberarschloch." Da einen Antrag auf Alleinsorge zu stellen, halte ich nicht für eine gute Idee. Zumal das Jugendamt nach zwei Beratungsterminen vorschlägt, die Alleinsorge auf die Mutter zu übertragen. Ich persönlich kenne zwei Gutachten, in denen empfohlen wird einer diagnostiziert kranken Mutter die Alleinsorge zu übertragen - damit sie entlastet wird.
14-10-2014, 08:51
Was. Hält Dich davon ab, der Therapeutin zuzustimmen und trotzdem dein Beschwerdeverfahren gegen sie durch zuziehen?
Du willst doch vollumfänglich in der Sorge bleiben. Oder?
14-10-2014, 09:07
(14-10-2014, 08:35)Fin schrieb: Ich hab sie zweimal aufgefordert, Einsicht in die Behandlungsdokumentantion zu gewähren. Darauf hat sie gar nicht reagiert. Ich würde eine Zustimmung zu einer Behandlung immer ausschliessen, wenn ein behandelnder Arzt/Therapeut seinen Informationspflichten mir gegenüber nicht vollumfänglich nachkäme. Ein solches Verlangen würde von Dir fahrlässiges Verhalten fordern, da Du weder Chancen noch Risiken einer Abwägung unterwerfen kannst. Schreib sie mit Fristsetzung an: http://www.rechtsanwalt-medizinrecht-bre...nterlagen/ und guck auch mal hier: http://www.bmg.bund.de/praevention/patie...echte.html Als Vertreter Deines Kindes stehen Dir alle Auskunftsrechte nach dem Anfang 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz zu.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
14-10-2014, 09:21
Jeder geht den Weg, den er fuer richtig haelt. Ich wuerde es an Fins Stelle anders machen und 1. nicht immer auf "alle" hoeren und es 2. wenigstens versuchen, natuerlich gut vorbereitet und mit Unterstuetzung im Ruecken. Mehr als den Antrag ablehnen, kann der Richter nicht.
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14-10-2014, 10:05
@kay
Du hast insoweit recht, als ich nicht einmal in die geS gekommen wäre, wenn ich auf die gehört hätte, die aufgrund ihrer schlechten Erfahrungen geraten hatten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
14-10-2014, 10:09
(14-10-2014, 08:35)Fin schrieb: Offen hat sie bislang gar kein Statement abgegeben.Das wird sie auch nicht tun, wenn sie nicht völlig weltfremd ist. (14-10-2014, 08:35)Fin schrieb: Es reicht aus zuzustimmen, wenn das Gericht eine Übertragung der Alleinsorge vorschlägt.Wenn der Fall so liegt: (14-10-2014, 08:35)Fin schrieb: Nach Auskunft der örtlichen Vätergruppe gibt es dort zwei Richter: "Ein Popo und ein Oberarschloch."... wird dieses AG kaum von selbst eine Alleinsorge für Dich vorschlagen. So wie ich es verstanden habe, gibt es momentan noch gar keine Anträge beim neuen Gericht ? (03-10-2014, 19:12)Fin schrieb: Meine Ex hat nun eine Frist bis Mittwoch gesetzt, innerhalb der ich zustimmen soll - andernfalls würde sie vor Gericht gehen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
14-10-2014, 10:27
Jeder Richter -wie jeder andere Mensch eben auch - will es sich moeglichst einfach machen. D.h. er wird normalerweise nicht von selbst vorschlagen, das alleinige Sorgerecht auf Fin zu uebertragen. Daher waere es wichtig, dass Fin dies beantragt (wenn er es denn moechte). Ich kann jedem Vater nur raten bei psychisch kranken Muettern NICHTS aber auch GARNICHTS unversucht zu lassen, dass Sorgerecht zu bekommen. Egal was "alle" sagen und ueber den Richter erzaehlen. ManN hat nicht viel zu verlieren kann aber viel gewinnen und ev. noch groesseren Schaden von seinem geliebten Kind abwenden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Moin Fin,
bei Deiner/Eure Gemengelage und dem, was über das Gericht bekannt ist, sehe ich bei Deinem Kurs die reelle Chance, daß die Mutter mit einem Antrag auf Alleinsorge durchkommen könnte. Du willst sorgerechtlich Mitmischen... und könntest am Ende sowas von draußen sein. Ich sehe bei Dir keine Risiko-Abwägung dazu, eher eine Art dogmatisch-verkrampfte Haltung, die mit blutiger Nase an der Wand 'belohnt' werden könnte. S. (14-10-2014, 10:27)kay schrieb: Jeder Richter -wie jeder andere Mensch eben auch - will es sich moeglichst einfach machen. D.h. er wird normalerweise nicht von selbst vorschlagen, das alleinige Sorgerecht auf Fin zu uebertragen. Daher waere es wichtig, dass Fin dies beantragt (wenn er es denn moechte). Ich kann jedem Vater nur raten bei psychisch kranken Muettern NICHTS aber auch GARNICHTS unversucht zu lassen, dass Sorgerecht zu bekommen. Egal was "alle" sagen und ueber den Richter erzaehlen. ManN hat nicht viel zu verlieren kann aber viel gewinnen und ev. noch groesseren Schaden von seinem geliebten Kind abwenden.Realitätsverlust? Die Mutter hier macht nicht den Eindruck, in einer Art und so schwer kank zu sein, daß Schutz des Kindes und als mildester Eingriffs ins Elterrecht Finns Alleinsorge auch nur annähernd infrage kommt. S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
14-10-2014, 10:47
Es stimmt. Am Ende geht jeder seinen Weg. Ergo trägt dann auch jeder die Konsequenzen für sein Tun.
@wackelpudding... Die KM lehnt familentherapeutische Hilfe ab. Wäre es nicht vorteilhaft, würdest Du ihm darlegen, wie Du die KM in deinem Fall in selbige gebracht hattest? Würde die KM solche annehmen, müssten Einzelantrage vielleicht gar nicht sein.
14-10-2014, 11:20
Ich kan nicht erkennen, ob es Schriftverkehr zwischen @FIN und dem Jugendamt wg. der Hilfen zur Erziehung gegeben hat. Ich hatte meinerseits dem Jugendamt alle Informationen geliefert, die es ihm ermöglichten, einen Bedarf zu erkennen. Als es den dann erkannt hatte und die Mutter den Hilfen nicht zustimmen wollte, habe ich die Verhandlungsposition des Jugendamtes dadurch gestärkt, dass ich es mit Fristsetzung darum bat, mir mitzuteilen ob die Mutter zugestimmt habe, da ich ansonsten ohne weitere Nachfrage die Zustimmung der Mutter durch ein Gerichtsverfahren ersetzen lassen würde. Danach war das Jugendamt erfolgreich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
14-10-2014, 11:32
(14-10-2014, 10:32)Skipper schrieb: Die Mutter hier macht nicht den Eindruck, in einer Art und so schwer kank zu sein, daß Schutz des Kindes und als mildester Eingriffs ins Elterrecht Finns Alleinsorge auch nur annähernd infrage kommt. Ist ja klar dass der PAS Muetter Verheiliger hier auch wieder seinen Senf dazu abgeben muss. Die Verweigerung jeglicher Impfungen ist schon arg heftig und kann zusammen mit anderen Faktoren ein guter Grund sein, dass der Richter aufwacht. Jeder geht seinen Weg, ich wuerde in diesem Fall hier aber NIEMALS den von Dir immer vertretenen Kuschelkurs fahren. Da geht es schliesslich um die Gesundheit des Kindes! Das Du das natuerlich wieder bei einer Tasse Oekotee basisdemokratisch mit der KM ausdiskutieren wuerdest, ist mir auch klar und von daher eruebrigen sich weitere Diskussionen mit Dir. Eigentlich fast wie immer....
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14-10-2014, 13:07
Live or Die...Make Your Choice
@Wackelpudding...
Das wäre für den TO eine mögliche Option. Muss er selbst entscheiden. @Kay... Du könntest Dich ruhig mal etwas zügeln mit deinem vorwurfsvollen Jargon. Du faselt eh nur nach, was Dir Andere hier vorsäuseln. In der Sache scheinen Dir die Dinger in der Hose zu fehlen! (14-10-2014, 11:32)kay schrieb:kay.(14-10-2014, 10:32)Skipper schrieb: Die Mutter hier macht nicht den Eindruck, in einer Art und so schwer kank zu sein, daß Schutz des Kindes und als mildester Eingriffs ins Elterrecht Finns Alleinsorge auch nur annähernd infrage kommt. Wo und aus welchem Beitrag schließt Du, daß ich ein "PAS Muetter Verheiliger bin", wo vertrete und fahre ich einen "Kuschelkurs", wo schreibe ich, daß ich das "natuerlich wieder bei einer Tasse Oekotee basisdemokratisch mit der KM ausdiskutieren wuerde(st)". Diesen Zuschreibungen fehlt der reale Bezug! Ich habe zu Fin lediglich die Aufassung geäußert, daß mir seine Alleinsorge als schwerer Eingriff ins Elternrecht höchst unwahrscheinlich erscheint, weil unverhältnismäßg. Mit der gleichen Begründung sollte eine Antrag der Mutter auf Alleinsorge zurückwiesen werden. - An Fins Stelle würde ich sehr konsequent die gesundheiliche Fürsorge des Kindes einfordern. Dazu muß mit keinem Wort die Mutter erwähnt werden. Fin braucht nur die Situation des Kindes zu beschreiben und SICH als fürsorglichen Vater positionieren. Etwa so: (...) "Beantrage ich, - mir die Gesundheitsfürsorge für xyz zu übertragen, - hilfsweise eine Ergänzungspflegschaft einzurichten. Begründung: ...dass Kind erhält in der mütterlichen Sphäre nicht die vorgesehenen und inzwischen fachärztlich dringend angeratenen Impfungen. Weshalb das Kind diese nicht erhält, ist mir nicht bekannt. Mit meinen Sorgen kann ich nicht durchdringen, erhalte keine Auskünfte. Unter diesen Umständen unterliegt das Kind einem erhöhten Risiko, an xyz zu erkranken. Dies erscheint mir mit dem Kindeswohl unvereinbar. (...)" Bezüglich dieser komischen und vermutlich steinalten Analytikerin könnte er ähnlich beantragen und begründen. S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
14-10-2014, 18:58
@FIN
Die Frage der Psychotherapie scheint mir zunächst vordringlich. Lass Dich nicht ablenken. Ergänzungspfleger ist mMn entsprechend BGH XII ZB 12/11 keine rechtliche Option.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
14-10-2014, 19:23
Dann eben ein Verfahrensbeistand als noch milderes Mittel des Eingriffs und noch weiter von der Alleinsorge entfernt.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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