Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schule beendet, keine Ausbildung?
#51
Hallo,kleines Update nochmal von mir:
Hatte im Feb. die Aufforderung zur Auskunft zum Einkommen bekommen, jetzt im Aug. kam der Brief zahlen sie ab Okt. den Betrag. Mutter sei nicht leistungsfähig bla bla. Keine weiteren Nachweise bekommen. Sehe ich das so richtig, daß ich dies als unverbindliche Berechnung vom JA sehen kann, und mich erstmal zurück lehnen kann?
Zitieren
#52
Was macht er denn nun ab Oktober, die Ergotherapieausbildung mit dem teuren Schuldgeld?

Zitat:Sehe ich das so richtig, daß ich dies als unverbindliche Berechnung vom JA sehen kann, und mich erstmal zurück lehnen kann?

Ja.
Zitieren
#53
Zitat:Was macht er denn nun ab Oktober, die Ergotherapieausbildung mit dem teuren Schuldgeld?

Ja, bis jetzt soll ab Okt. die Ergo-Ausbildung stattfinden mit dem teuren Schulgeld. Und da die KM laut JA ja nicht leistungfähig sein soll, denke ich will die KM bestimmt noch, daß ich mich am Schulgeld beteilige.
Zitieren
#54
Hallo, Update das zweite Mal. Hatte ja im Aug. ein Brief vom JA bekommen: Zahle ab Okt. diesen Betrag. Ich antworte dem JA, ohne Unterlagen der Mutter kann ich diesen Betrag nicht nachvollziehen und forderte Gehaltsbescheinigungen an. Heute kam ein Brief vom Jugendamt mit Forderung zahle 352€ und einem Blatt Papier wo von april 2013 bis März 2014 Einkommen bescheinigt wird: 2250€ brutto soll Netto 1206€ sein und somit nicht leistungfähig. Mein Verdacht die Dame ist jetzt verheiratet (wäre mir neu) und rechnet sich mit Stk. 5. arm. Kann ja wohl so nicht richtig sein.oder? Und noch eine Frage : Für mich gelten die Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, dort steht das bei Volljährigenunterhalt ist wegen doppelter Haushaltsführung in der Regel um eine Stufe herabzustufen. Hat da jemand Erfahrung?
Danke
Zitieren
#55
(02-10-2014, 21:56)Pappnase schrieb: Hallo, Update das zweite Mal. Hatte ja im Aug. ein Brief vom JA bekommen: Zahle ab Okt. diesen Betrag. Ich antworte dem JA, ohne Unterlagen der Mutter kann ich diesen Betrag nicht nachvollziehen und forderte Gehaltsbescheinigungen an. Heute kam ein Brief vom Jugendamt mit Forderung zahle 352€ und einem Blatt Papier wo von april 2013 bis März 2014 Einkommen bescheinigt wird: 2250€ brutto soll Netto 1206€ sein und somit nicht leistungfähig. Mein Verdacht die Dame ist jetzt verheiratet (wäre mir neu) und rechnet sich mit Stk. 5. arm. Kann ja wohl so nicht richtig sein.oder? Und noch eine Frage : Für mich gelten die Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, dort steht das bei Volljährigenunterhalt ist wegen doppelter Haushaltsführung in der Regel um eine Stufe herabzustufen. Hat da jemand Erfahrung?
Danke

Dein Verdacht könnte stimmen. Es sei denn, es handelt sich um das bereinigte Netto.

Auch den Mädels muss man einen Arbeitsweg zugestehen und 300 € sind schon bei 30 km einfach überschritten.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#56
Hallo,
mein Sohn hat sich jetzt einen Anwalt genommen,ich denke mal auf Betreiben der Mutter. Forderung 378€ Unterhalt mit Hochstufung um eine Stufe plus Forderung 385€ Schulgeld als Mehrbedarf. Mutter nicht leistungfähig auf Grund Einkommen und einer 13jährigen Tochter so Aussage vom Anwalt. Nachweis nur ein Vertrag von der privaten Schule, und kein Bafögnachweis. Ach ja und ich soll einen Titel zeichnen und übersenden. Jemand Tipps für mich? Soll ich mir jetzt einen Anwalt nehmen oder erstmal der Forderung widersprechen?
Danke
Zitieren
#57
Keinen Titel unterschreiben

Zitieren
#58
Wie bereits im Thread steht, dürfte das Kind nunmehr grundsätzlich unterhaltsberechtigt sein, denn es macht eine Erstausbildung. Bafög und sonstige Hilfen ändern nichts daran. Fraglich bleibt die Höhe der Forderung. Vermutlich ist der Unterhalt rechtens, aber die Mehrbedarf aber nicht.
Zitieren
#59
Hallo, Titel war befristet bis zum 18 LJ. Das Sohnemann noch Unterhaltsberechtigt ist, sehe ich ja auch so, aber der Antwalt stuft mich eine Stufe höher ein was ich nicht so sehe. Ich allein würde mit meinen bereinigten Einkommen in Stufe 3 sein. Mutter soll ja nicht leistungsfähig sein, weil sie noch eine Tochter hat (nicht von mir) und nur 2250€ brutto verdient. Ab Volljährigkeit des Sohnemannes ist die Mutter dann nicht mehr leistungsfähig so die Aussage des Antwaltes.
Zitieren
#60
Zahlt sie denn der 13jährigen Unterhalt?
Zitieren
#61
Nein, sie lebt mit ihrer Tochter und neuen Mann (verheiratet) im eignem Haus.
Zitieren
#62
Wenn sie verheiratet ist, zählt doch das Gesamteinkommen der LG ? Von wem ist die 13 jährige Tochter? Zahlt der Vater Unterhalt?

Lass dir Lohnbescheide deiner Ex vorlegen, einen Nachweis über das Schulgeld, Schulbescheinigung etc. Wenn du damit überfordert bist, würde ich dir raten, damit eine fachkundige Person zu beauftragen, jemand, der das alles mal auseinanderklamüsert und die Verhältnisse klar ordnet - bei dem ganzen KM sieht ja keiner mehr durch

Ansonsten willst doch auch, dass dein Sohn finanziell mal auf eigenen Beinen steht..
Zitieren
#63
Die Tochter ist vom jetzigen Ehemann mit dem Sie auch zusammen lebt. Bis jetzt kommen nur Forderungen! Richtige Gehaltsnachweise der Mutter habe ich bis jetzt auch nicht erhalten nur ein Blatt Papier vom JA wo drauf steht: KM bekommt 2250€ brutto und ist nicht leistungfähig, vom Bafög-Bescheid redet auch keiner. Wie gesagt, Ich habe im März 2014 meine Unterlagen gegeben dem JA und Bafög-Amt. Warum soll ich zum Anwalt jetzt gehen und bezahlen, wenn mein Herr Sohn seine Informationspflichten nicht nachkommt?
Zitieren
#64
..das Problem immer nur weiterzureichen ist genauso wenig zielführend - emotional scheint der Apfel da nicht weit vom Stamm gefallen zu sein. Und von einem A. habe ich nicht ausdrücklich gesprochen, vielleicht gibt es in einem Sozialverein o. ä. eine Möglichkeit der Mediation, man muss nur diesen klaren Gedanken mal halten und damit losgehen - wenn dir auf dem Weg tausende Gründe einfallen, warum das nicht so ist, ignorier sie (!)

..es geht schließlich um deinen Sohn!
Zitieren
#65
Einen Sohn, den ich 15 Jahre auf betreiben der Mutter nicht gesehen habe, nur immer brav den Unterhalt bezahlt habe, da bin Ich halt nicht so überschwenglich. Er ist jetzt volljährig, schickt mir einen Anwalt auf den Hals, fordert Unterhalt, ohne mich mal anzurufen und die Sache von Mann zu Mann zu bereden. Weil wenn er Geburtstagegeschenke etc wollte, da konnte Er meine Handynummer wählen. Ich werde dem Anwalt schreiben, daß ich die vollständigen Unterlagen haben will und dann wird gerechnet.Basta!
Zitieren
#66
Laut Brutto-Nettorechner macht das 1729,12 € Einkommen pro Monat, Steuerklasse 3. Selbst wenn sie Unterhalt für ein weiteres minderjähriges Kind abziehen dürfte, wäre noch eine Menge Geld bis zum Selbstbehalt von 1200 EUR für das grössere Kind vorhanden.

Ich würde die Berechnung mit 1729,12 EUR als mütterliches Einkommen durchführen, keinen Mehrbedarf anerkennen und das Endergebnis incl. Oktober monatlich zahlen. Das senkt den Streitwert und nimmt einiges an heisser Luft raus.

So wie ich die Gegenseite in ihrer Arroganz einschätze, wird deren Anwalt trotzdem klagen. Erst dann brauchst du auch einen Anwalt. Auf diese Klage würde ich es aber ankommen lassen. Im Rahmen der Klage kannst du auch auf Nachweisen bestehen, den Mehrbedarf in Frage stellen und auf die Möglichkeit hinweisen, einen Bafög-Antrag zu stellen oder Bundesausbildungsbeihilfe, wie ich bereits geschrieben habe.

"Von Mann zu Mann" - vergiss es. Dieses Kind ist das alleinige geistige Produkt seiner hassenden Mutter. Halte Abstand von dieser dich verachtenden, gierigen Meute, nur das bringt dir Ruhe und Frieden. Wenn er sich für dich interessiert und nicht für dein Geld, kann er anrufen. Wenn das Wort Geld fällt, sofort auflegen. Lasst euch doch nicht von der Brut verarschen, die die Ex ganz allein zu verantworten hat.
Zitieren
#67
(18-10-2014, 15:23)p schrieb: Laut Brutto-Nettorechner macht das 1729,12 € Einkommen pro Monat, Steuerklasse 3. Selbst wenn sie Unterhalt für ein weiteres minderjähriges Kind abziehen dürfte, wäre noch eine Menge Geld bis zum Selbstbehalt von 1200 EUR für das grössere Kind vorhanden.

Wenn sie wieder verheiratet ist, dann hat sie bestenfalls 1513,63 Netto in Steuerklasse IV. Steuerklase III kommt für eine Frau nur dann in Frage, wenn sie die Alleinernährerin der Familie ist.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#68
Das soll sie erst mal nachweisen. Die Rechnung geht vom unteren Limit aus, das Pappnase mindestens bezahlen muss. Also der günstigste Fall für ihn.
Zitieren
#69
Kann denn für ein weiteres minderjähriges Kind, daß mit im Haushalt der Mutter lebt, fiktiv Unterhalt abgezogen werden?
Zitieren
#70
(18-10-2014, 15:53)Pappnase schrieb: Kann denn für ein weiteres minderjähriges Kind, daß mit im Haushalt der Mutter lebt, fiktiv Unterhalt abgezogen werden?

Da Betreuungsunterhalt dem Barunterhalt finanziell gleichwertig ist, kann sie das.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#71
Ich glaube Pappnase hat immer noch nicht realisiert, dass er jetzt noch Gestaltungsspielraum hat - wenn er erst mal einen Beschluss vom AG an der Backe hat, dann sieht die Sache vielleicht schon ein bisschen anders aus. Dann wird ihm von Amtswegen geholfen und er braucht hier keine Ratschläge mehr.
Zitieren
#72
Ich mag nur nicht einsehen, daß die KM nicht leistungfähig ist, dies nicht mal nachgewiesen wird und nur Ich wieder der Zahlesel sein soll. Dann liebers einen Beschluss vom FaG wo auch die KM die Hosen runter lassen muss. Wie geschrieben, ich habe alle Unterlagen gegeben die gefordert worden sind und bekomme jetzt den Anwalt auf den Hals geschickt weil ich berechtigt Nachfrage wie es mit der Leistungfähigkeit und Nachweise der KM aussieht. Nach 18 Jahren Unterhalt zahlen wollt ich mal ein wenig Entlastung haben.
(18-10-2014, 15:23)p schrieb: Dieses Kind ist das alleinige geistige Produkt seiner hassenden Mutter. Halte Abstand von dieser dich verachtenden, gierigen Meute, nur das bringt dir Ruhe und Frieden.
So werd ich es halten.Big Grin die Hoffnung stirbt zuletztAngel
Zitieren
#73
(18-10-2014, 18:44)Pappnase schrieb: Nach 18 Jahren Unterhalt zahlen wollt ich mal ein wenig Entlastung haben.

Hast Du Deine Krankheitskosten auch schon abgezogen bei der Abgabe Deiner Erklärung an das Jugendamt?

Krankheitskosten sind vom Einkommen abzuziehen. Fahrtkosten zu den Ärzten und Physiotherapeuten, Zuzahlung für Medikamente, Zuzahlung für Physiotherapie usw.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#74
Hallo,
kleines Update nochmal von mir:

Ist ja jetzt ein halbes Jahr rum, seid ich Post vom Anwalt meines Sohnes bekommen habe mit Forderung Unterhalt und Schulgeld. Hatte mir eine Anwältin Smile genommen um die ganze Sache mal zu ordnen. Zahle jetzt zur Zeit Mindesunterhalt von 304€ auf Anraten meine Anwältin unter Vorbehalt. Bis jetzt ist auch noch keine Klage bei mir angekommen, die Anwälte tauschen Briefe aus, der vom gen. Anwalt ist recht forsch und fordernd. Wie gesagt Forderung 378€ Unterhalt+ 385€ Schulgeld. Da ja jetzt die Probezeit an der Schule (6 Mon.) vorbei ist, fordert meine Anwältin erstmal wieder Nachweis und Fortdauer der Schulischen Ausbildung. Ich hoffe das dann mal eine Quo­te­lung statt finden kann laut bereinigten Einkommen, da sind wir bei der KM noch nicht so richtig weiter.

LG
Zitieren
#75
Da stimmt was nicht, die spielen auf Zeit. Hätte die Gegenseite mehr für sich drin gesehen, hätte sie das längst eingeklagt und geklärt. "da sind wir bei der KM noch nicht so richtig weiter" - offenbar verbirgt sich bei der Mutter etwas, das dazu führen könnte, dass sie selber was zahlen muss und du weniger.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Wink Hauptschulabschluss mit 18 und keine Ausbildung in Sicht Zahlmeister 67 69.702 25-01-2016, 21:28
Letzter Beitrag: hans2000
  18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche Zahlomat 36 38.506 14-03-2014, 16:34
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste