Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#1
Hallo,

meine Exe will alleinige Sorgerecht. Das ABR hat sie schon. Das restliche gemeinsame Sorgerecht wurde bisher komplett missachtet - Kindergarten, Einschulung, Auskunft bei der Krankenkasse - alles läuft wunderbar ohne den Vater.

Ich bin seit paar Jahren im Ausland und beabsichtige nicht zurück zu kommen. Mit der Exe gibt es keine Kommunikation

Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.
Jetzt hat meine Exe den Antrag auf alleinige SR gestellt und die zuständige Richterin will von meinem Strafverteidiger meine Adresse im Ausland erfahren. Er fragt mich, ob er sie weitergeben darf. Ansonsten (behauptet er) kann die Sorgerechtsfrage in meiner Abwesenheit entschieden werden. Natürlich nicht zu meinen Gunsten. Das ist die Meinung meines Strafverteidigers, der auch Familienanwalt ist

Das Kind habe in den letzten 3 Jahren als Zaungast in der Schule und Kindergarten gesehen - wurde jeweils vom Personal als "Fremder" verjagt :-(. Meine Tochter hat mich nicht erkannt

Bei dieser Lage bin ich faktisch komplett entSorgt, juristisch noch nicht. Ich möchte aber das SR nicht abgeben.

Was meint ihr, was soll ich tun? Generell in Bezug auf die SR-Frage (kämpfen oder nicht?) und konkret in diesem Fall was die Adresse/Zustellbarkeit angeht.

Ich könnte wegen dem Verfahren für paar Tage nach DE hindüsen, WENN es Sinn macht. "Sinn macht" meine ich, ich würde das SR verlieren, wenn ich nicht erscheine. Vor allem, ich würde mir grosser Wahrscheinlichkeit das SR behalten, wenn ich da bin. Ich glaube, bei "passiver Ausübung" des SR (wie in meinem Fall) darf ich nicht komplett entsorgt werden.
Zitieren
#2
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Das Kind habe in den letzten 3 Jahren als Zaungast in der Schule und Kindergarten gesehen - wurde jeweils vom Personal als "Fremder" verjagt :-(. Meine Tochter hat mich nicht erkannt

Da Du noch das GSR hast würde ich mir erst mal das Personal zur Brust nehmen.
Lass Dir nicht das GSR wegnehmen sondern kämpfe darum. Kämpfe auch darum mit Deiner Tochter wieder kontakt zu bekommen. Lass nicht noch mehr Zeit verstreichen. Nimm zu Deiner Tochter kontakt auf und zwar jetzt.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#3
Bei einem Versäumnisurteil wird dem mütterlichen Antrag entsprochen, du verlierst das Sorgerecht ganz sicher.
Du musst also eine zustellfähige Adresse bekannt machen und hingehen, wenn du dir Chancen bewahren willst. Durch blosse Anwesenheit behälst du es aber nicht. Hier etwas zu raten geht nicht, weil wir den Antrag der Mutter nicht kennen.
Zitieren
#4
(24-10-2014, 13:52)p schrieb: Bei einem Versäumnisurteil wird dem mütterlichen Antrag entsprochen

Wie wahrscheinlich ist es, dass es zu dieser Verhandlung überhaupt kommt, wenn ich nicht da bin?
Vom Gefühl her würde ich raten, die Roben lassen die Sache (lange) liegen, bis der Vater zustellbar wird. Vielleicht aber spricht hier meine reiche Erfahrung als flüchtiger Straftäter.

Andere Frage: wir kennen alle die Einzelheiten nicht, ich auch nicht. Aber es der kurzen Beschreibung der Situation im Eingangspost: wie wahrscheinlich ist es, dass die Exe (k)einen Erfolg erzielt?
Zitieren
#5
>50%
Zitieren
#6
Danke für die Einschätzung. >50% - für sie oder für mich?

Ich habe mal irgendwo ein BGH Urteil gesehen, dass wenn das SR "passiv" ausgeübt wird, darf es nicht entzogen werden.
Das beschreibt doch ziemlich genau meine Situation?
Zitieren
#7
Gegen. Und wie deine Situation eigentlich ist, was die Gegenseite beantragt ist völlig ungeklärt.
Zitieren
#8
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.
Ich dachte immer, dass der 170er nur bei KU greift, den du ja zahlst. Verweigerte TU Zahlungen begründen keine Verfolgung nach §170StGb

(24-10-2014, 14:20)FreiHerr schrieb: Ich habe mal irgendwo ein BGH Urteil gesehen, dass wenn das SR "passiv" ausgeübt wird, darf es nicht entzogen werden.
Das beschreibt doch ziemlich genau meine Situation?
Dieses BGH Urteil habe ich zwar nicht auf dem Schirm, aber ich kann mir vorstellen, dass "passive Ausübung" ehr in die Richtung geht "Ich mach und unterschreibe alles, was Mutti will und lege ihrer Majestät keine Steine in den Weg". Wenn schon der Kerl im schwarzen Kleid deinen Strafverteidigung um deine Adresse anbetteln muss, was soll dann Mutti tun, wenn sie mal tatsächlich deine Unterschrift bräuchte?

Vielleicht bringt es was, wenn du der Holden Vollmachten ausstellst und ansonsten auf Zurückweisung des Ansinnens pochst, da du das SR benötigst, um zB direkt bei Schule oder Ärzten an Informationen zu kommen. KM verweigert die Infomationsweitergabe an dich...?

Aber wie p schon sagte: Ohne Kenntnisse über den genauen Inhalt des Antrages können wir hier nur Rätsel-raten.
Zitieren
#9
Entschuldige vielmals, aber was willst du mit dem Sorgerecht? Kannst du es überhupt ausüben? Wenn du die Kinder nicht siehst, keinen Kontakt zu ihnen hast und auch mit der Ex nichts zu tun haben willst, was willst du mit dem Sorgerecht? Mir wurde es auch teilweise entzogen. Und ich wohne nur 400km weit von den Kindern weg. In der Regel rufe ich einmal in der Woche an, und so drei bis viermal im Jahr sehe ich die. Ich konnte auch nicht dagegen angehen. Und ehrlich, es ist auch gut so. So ruft die Ex nicht andauernd an und zwingt mir ein Gespräch auf
Zitieren
#10
Fragen, die eine Mitentscheidung des anderen Elternteils nötig machen gibt es so gut wie nicht. Dadurch, dass das Sorgerecht ohnehin ausgebeint wurde und in anderen Rechtsgebieten fast gar nicht berücksichtigt wird, existieren auch wenig Gründe, es zu entziehen. Streit gab es ja nicht - die Ex kann problemlos alles allein entschieden.

Aber was im speziellen Fall für eine Argumentation angebracht ist, weiss keiner. Vielleicht wollte die Ex ja mal was, hat ihn nicht erreicht weil er sich versteckt hält und argumentiert nun mit der Unerreichbarkeit? Vielleicht, vielleicht, vielleicht. Am besten blickt man die Glaskugel.
Zitieren
#11
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Ich möchte aber das SR nicht abgeben.

Warum?

Du solltest Dir darüber klar werden, dass dein Sorgerecht nur auf dem Papier noch existiert, in der Praxis schon lange nicht mehr. Und Du solltest es dir überlegen, ob dir dieses "Papierrecht" so viel wert ist.

Aus der Antwort auf diese Frage ergibt sich das weitere Vorgehen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#12
(24-10-2014, 14:53)Micha aus Bayern schrieb: Entschuldige vielmals, aber was willst du mit dem Sorgerecht? Kannst du es überhupt ausüben? Wenn du die Kinder nicht siehst, keinen Kontakt zu ihnen hast und auch mit der Ex nichts zu tun haben willst, was willst du mit dem Sorgerecht?

Der Großteil der Bevölkerung kann auch nichts (Gescheites) mit dem Wahlrecht anfangen und dennoch dürfen selbst die Dümmsten der Dummen wählen.

Das Sorgerecht ist ein Grundrecht der Eltern und damit nicht verhandelbar. Solange FreiHerr durch die Ausübung seiner Elterlichen Sorge das verflixte "Kindeswohl" nicht gefährdet, ist davon die Finger zu lassen.

Mit dem Sorgerecht hat FreiHerr zumindest (theoretisch) ein Anrecht auf Informationen von Ärzten, Schulen, etc... Durch die KM kommt er nicht an selbige.
Zitieren
#13
Bei längerem Auslandsaufenthalt wäre es auch möglich, dass als milderes Mittel das Gericht das Ruhen der elterlichen Sorge nach §1674 BGB feststellt.
Ob das allerdings auch noch geht, wenn ein Sorgerechtsteil (hier: ABR) bereits auf einen Elternteil allein übertragen ist, weiß ich nicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#14
(24-10-2014, 15:17)JahJahChildren schrieb: (...)

Das Sorgerecht ist ein Grundrecht der Eltern und damit nicht verhandelbar. Solange FreiHerr durch die Ausübung seiner Elterlichen Sorge das verflixte "Kindeswohl" nicht gefährdet, ist davon die Finger zu lassen.

Mit dem Sorgerecht hat FreiHerr zumindest (theoretisch) ein Anrecht auf Informationen von Ärzten, Schulen, etc... Durch die KM kommt er nicht an selbige.

Das ist rein rechtlich leider nicht richtig,
siehe § 1671 und § 1686 BGB.

Die Mutter hat höchstwahrscheinlich einen Antrag gem. § 1671 BGB gestellt.
Das ist die für alle Väter gefährlichste Vorschrift zum SR.
Sie sagt nämlich lediglich, daß dem Antrag auf Alleinsorge stattzugeben ist, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Es reicht also aus, wenn die Alleinsorge ein bisl besser fürs Kind ist. Die Eingriffsschwelle ist damit minimal.

Die Mutter muß nur behaupten, daß sie den Vater für wichtige Entscheidungen zum Kind schwer bis gar nicht erreicht. Zudem gebe es keinen Kontakt zw Vater und Kind, er kenne es gar nicht, könnte daher gar keine kindbezogenen Entscheidungen treffen.

Nach SR-Entzug wird man ihn trösten:
"Und im Übrigen hat der Vater ein Auskunftrrecht gegen die Mutter..."

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#15
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.

Also das interessiert mich auch. Seit wann kommt es zu einer Anklage nach § 170 StGB, wenn Du einer erwachsenen Frau keinen Unterhalt bezahlst? Welche Gründe sieht die Staatsanwaltschaft dafür?

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#16
(24-10-2014, 14:51)JahJahChildren schrieb: Ich dachte immer, dass der 170er nur bei KU greift, den du ja zahlst. Verweigerte TU Zahlungen begründen keine Verfolgung nach §170StGb

Weiter unten mehr dazu, auch wenn's nicht das Thema hier ist

Zitat:Wenn schon der Kerl im schwarzen Kleid deinen Strafverteidigung um deine Adresse anbetteln muss, was soll dann Mutti tun, wenn sie mal tatsächlich deine Unterschrift bräuchte?

Mich per eMail anschreiben? Ich würde vermutlich nicht widersprechen.

Die Exe verweigert jede Kommunikation (es wird auschliesslich mittels Strafanzeigen kommuniziert) und wird dann mit dem ASR belohnt

(24-10-2014, 14:53)Micha aus Bayern schrieb: Entschuldige vielmals, aber was willst du mit dem Sorgerecht? Kannst du es überhupt ausüben? Wenn du die Kinder nicht siehst, keinen Kontakt zu ihnen hast und auch mit der Ex nichts zu tun haben willst, was willst du mit dem Sorgerecht?

Ich sehe es als eine Art Backup für den Notfall, verstehe es wie du willst. Ich möchte tatsächlich mit der Ex nichts zu tun haben, aber mit dem Kind schon

Ausserdem: warum sollte ich darauf verzichten? Kostet nichts und ist in bestimmten Situationen zumindest nicht nachteilig
Zitieren
#17
(25-10-2014, 12:54)Camper1955 schrieb:
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.

Also das interessiert mich auch. Seit wann kommt es zu einer Anklage nach § 170 StGB, wenn Du einer erwachsenen Frau keinen Unterhalt bezahlst? Welche Gründe sieht die Staatsanwaltschaft dafür?

Die Sache ist etwas weiter, als aus meinem Eingangspost erkennbar ist.
Ich bin in der ersten Instanz zu mehr als 6 Monaten verurteil worden - WEGEN TU!!! Dazu sind noch paar Monate wegen KU gekommen.

Paar Details, lasst es euch an der Zunge zergehen Blush:

- der TU im Tatzeitraum war nicht betitelt. Der Titel ist erst später entstanden, rückwirkend. Ich wurde im Prinzip für die Nicht-Rückzahlung der Schulden bestraft
- die Exe hat mindestens 2/3 des Tatzeitraums mit dem Neuen zusammen gewohnt. Um zu ihm zu ziehen hat sie vor Gericht gelogen um das ABR zu bekommen
- beim Auszug hat die Wohnung beinahe komplett geleert. Der Wert des Hausrates ist vergleichbar mit den TU-Schulden. Die Einrichtung wurde von mir vor der Eheschliessung gekauft, sie hat keinen Cent dazu beigetragen
- mein Sorgerecht wurde im Tatzeitraum komplett missachtet. Das ABR habe ich ja wegen Prozessbetrug verloren
- Umgangsrecht wurde 50% des Tatzeitraumes blockiert - trotz einer gültigen Gerichtsentscheidung. Erst nach dem Wegzug 300km weiter hat es auf einmal funktioniert
- die Exe hat kurz nach der Trennung (Anfang des TZR) einen Uni-Abschluss gemacht, könnte also anfangen zu arbeiten. Sie behauptet aber, sie sieht keine Alternative zu einem Zweitstudium. Sie macht sicher keins, aber erzählt davon bei Gerichten, als Begründung dafür warum sie nicht arbeiten geht
- tatsächlich arbeitet sie beim Mr. Next irgendwo in der Gastronomie, verschweigt aber dies
- die Pfändungen der Steuererstattungen wurden nicht als KU angerechnet (die Höhe des Gepfändeten übersteigt den KU-Vorschuss), sondern für die Tilgung der TU-Schuld. Deswegen bekam ich paar Monate wegen KU
- sie hat im Antrag auf KU-Vorschuss falsche Angaben gemacht, z.B. Pfändungen und andere Geldflüsse verschwiegen
- ich hatte, laut Akte, kein nachgewiesenes Einkommen im Tatzeitraum. Den Richter hat es nicht weiter gestört, in der Begründung steht so etwas wie "hat gut bezahlten Job aufgegeben" und "er hat eine UG gegründet, also müsste er Geld haben".

Und, nicht schlecht, oder?
Ok, das war erste Instanz, ein sehr junger Richter, ich war gut geeignet als Prügelknabe... Mal schauen was in der 2. Instanz rauskommt. Ich werde zu gegebener Zeit hier berichten Smile
Zitieren
#18
Krass, was du hier berichtest von unserer Justiz. Wirklich ganz krass. Die reinste Niedertracht.

Weh tut auch, wie es beim Kindergarten verlaufen ist. Aber die haben halt alle Angst, wenn ein Fremder auftaucht. Da müsse die so reagieren. Sag beim nächsten Mal besser Bescheid. Also der Leitung. Stell dich denen vor ... und sag worum es dir geht ...

Kannst du nicht einfach deine Adresse bekannt geben und sagen, dass die Exfrau die ja auch schon vor langer Zeit von dir persönlich erhalten hätte, und dass das mit der nicht Erreichbarkeit eine Erfindung der Exe wäre?

Wegen dem SR: Und was ist, wenn die Exe mal ausfallen sollte, dann käme das Kind in ein Heim, oder? Mach deutlich, dass du dich an die Presse wenden wirst, wenn dir das SR entzogen wird. Nimm mit irgendwem - und wenn es das Wochenblatt vom Ort des Amtsgerichts ist - Kontakt auf ...
Zitieren
#19
(25-10-2014, 17:59)FreiHerr schrieb: Mal schauen was in der 2. Instanz rauskommt. Ich werde zu gegebener Zeit hier berichten Smile

Du weisst, dass dir ein Pflichtverteidiger zusteht? Revision ist jedenfalls unumgänglich. Schon die erste Verurteilung ist ein schlechter Witz hoch zehn.
Zitieren
#20
(26-10-2014, 12:46)zeitgenosse schrieb: Krass, was du hier berichtest von unserer Justiz. Wirklich ganz krass. Die reinste Niedertracht.

genau. Und vergesse nicht zu sagen das ins Ausland geflüchtet bist. Warum eigentlich?
Zitieren
#21
Jungs, ich hole den Thread zurück, da ich eure Hilfe brauche.


Kurzfassung des Antrages der Exe. Sie will das alleinige Sorgerecht (ABR hat sie mit  einer Lüge vor Gericht bereits in der Tasche), weil:

- ich das Kind schon lange nicht mehr gesehen habe
- ich kein Interesse an dem Kind habe
- ich ins Ausland gezogen bin
- etwas diffuses über meine Rachegelüste. Nix konkretes, die Strafanzeigen sind bisher immer von ihr gekommen
- keinen KU zahle (leicht widerlegbare Lüge)
- ihr angeblich "gegen das Kind gedroht habe", ohne weitere Beweise (full bullshit, wir haben seit Jahren nicht geredet, ausser bei Gerichten und ich habe ihr nie gedroht)
- sie und das Kind angeblich observiere. Ausser zwei offenen Besuchen im Kindergarten und der Grundschule war nichts was man als Spionieren bezeichnen kann
- das Kind ins Ausland entführen möchte
- jemand hat angeblich das Kind mehrfach beobachtet. Auch hat es einen Besuch zu Hause gegeben - Tochter war alleine zu Hause, hat aber die Tür nicht aufgemacht.
- ich kriminell bin und entweder selber oder meine genauso kriminelle Landsleute angeheuert habe um das Kind zu observieren/entführen
 
Jo.. Zu den letzten Punkten (observieren, zu Hause besuchen) habe ich echt keine Ahnung: entweder hat sie das komplett ausgedacht (sie lügt  gern vor Gericht und erzielt damit oft das gewünschte Ergebnis) oder es gibt tatsächlich einen Gestörten bei denen im Dorf. Ist definitiv nicht mein Mann, ich schwöre es  Big Grin In den angehängten Stellungnahmen bei der Polizei wird dieser Mann als mir sehr unähnlich beschrieben.

Sollte diese Story tatsächlich wahr sein, dann ist es vermutlich der Grund für den Antrag der Exe - sie hat den Antrag ungefähr einen Monat nach diesem Fall gestellt. Sie ist psychisch etwas labil und vermutet mich oft hinter allem was in Iíhrem Leben schief läuft. 
 
Kurzfassung meiner Antwort:
- ich widerspreche dem Antrag. Auch werde ich keine Vollmacht ausstellen. Ggfl. werde ich alle Instanzen durchlaufen
- "fehlendes Interesse" ist im Umgangsboykott begründet (welches in DE bekanntlich nicht überwindbar ist), nicht weil im Ausland bin
- die Exe übt bereits das SR alleine aus. Ich bin kein einziges Mal zu den SR-Fragen befragt worden. Somit könnte ich, wenn ich's wollte, auch nicht widersprechen. Es hat also keine Streitigkeiten gegeben – sie behauptet es nicht, aber ich betone es extra
- diese Verletzungen des GSR haben für sie keine Folgen, ausser dass sie bei den Fragen über die SR-Verhältnisse alle paar Jahre lügen muss. Aber Lügen ist ihr Hobby, also eher ein Vorteil
- meine Entführungsabsichten sind unbegründet und einfach ein Vorwand für die Umgangsblokade. Ist schon seit Anfang an so. Beweisen müsste sie bisher nichts, steht aber überall in den Akten. Vor Jahren könnte ich das Kind entführen, wenn ich es wollte. Ich war oft mit ihr über mehrere Stunden alleine. Ich möchte dass das Kind mit der Mutter bleibt, es hat schon genug erlebt. Davon abgesehen, ich habe bereits kein ABR, also würde ich mich bei einer Entführung jetzt schon strafbar machen. Die Übertragung des restlichen SR's ändert nichts an der Rechtslage
- ich bin seit Jahren nachweislich im Ausland (Stichwort Observieren). Eine kriminelle Agentur habe ich im D-Land nicht. Ich selbst bin auch nicht kriminell, siehe Führungszeugnis
- das ASR soll dem Kindeswohl dienen, nicht dem Wohl der Mutter. Auch bei psychischen Störungen der Mutter oder jemanden aus der Nachbarschaft sollten der Vater und das Kind  nicht bestraft werden
- mir ist bewusst, dass mein Teil des SR nur eine symbolische Bedeutung hat. Ich möchte es trotzdem nicht abgeben, da zu der faktischen Entfremdung, noch die juristische dazukommt. SR hat in diesem "Rechtsstaat" in bestimmten Situationen schon eine Bedeutung

Optional:
-[font=Times New Roman]  [/font]mir juckt es unter den Fingern paar Strafanzeigen gegen die Exe zu erstatten, z.B. wegen der zahlreichen Lügen in diversen Prozessen oder wegen der Misshandlung meines Kindes durch Ihren Lebensgefährten (es gibt Hinweise). Das GSR ist ein wichtiger Grund, dass es nicht bisher geschehen ist
- der Entzug des SR könnte meine Leistungsfähigkeit stark mindern  Rolleyes Noch fliesst ja der KU
Hier werden 10 Gründe genannt, wann das SR entzogen werden sollte. Keines davon ist in meinem Fall anwendbar



Was davon soll ich lieber weglassen oder extra betonen?
Etwas anderes anführen?

Danke vorab Wink
Zitieren
#22
Mal ernsthaft: Warum willst Du keine Generalvollmacht anbieten, wenn sich dadurch faktisch nichts ändert? Dadurch wäre m. E. jede Luft aus dem Antrag ´raus...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#23
Weiss jemand, ob und wie man ein Gutachten für das Kind im Rahmen dieses SR-Verfahrens beantragen kann? Hat das jemand schon gemacht?
Begründen kann ich es, mir fehlen ein Musterschreiben/Vorlage und paar §§ auf die ich mich beziehen kann
Zitieren
#24
Du kannst ein Gutachten jederzeit anregen und hoffen, dass der Richter der Anregung folgt und es auch in Auftrag gibt.
Oder du gibst selbst ein Gutachten in Auftrag, ein sogenanntes Privatgutachten. Das zählt vor Gericht als Parteienvortrag. Durchaus sinnvoll, vorausgesetzt man hat unbegrenzt Geldmittel zur Verfügung.
Zitieren
#25
(01-05-2015, 10:57)p__ schrieb: Du kannst ein Gutachten jederzeit anregen und hoffen, dass der Richter der Anregung folgt und es auch in Auftrag gibt.
Oder du gibst selbst ein Gutachten in Auftrag, ein sogenanntes Privatgutachten. Das zählt vor Gericht als Parteienvortrag. Durchaus sinnvoll, vorausgesetzt man hat unbegrenzt Geldmittel zur Verfügung.

Ok, danke. Also, ich kann nur anregen, es gibt keinen Anspruch?
Wird das Gericht einer freien Form angeregt, oder gibt es irgendwelche Vorlagen/Formulare dafür? Soll ich im Schreiben eher höfflich betteln oder fordern?

Ich habe gerade ergoogelt, dass man angeblich zuerst das JA anregen sollte. Diese sind in erster Linie zuständig. In meinem Fall hat das JA die Empfehlung "pro-Mutter" bereits ausgesprochen, ohne das Kind gesehen zu haben. Dürfen sie das? Das Kind hat nach meinen Informationen einige Entwicklungsstörungen, deswegen würde ich gern wissen was es tatsächlich hat und was nicht

Also - JA oder FamG anschreiben? 

Ein Privatgutachten wird mindestens 3000€ kosten, ist diese Information richtig? 
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? Ali Mony 11 7.426 09-03-2020, 12:17
Letzter Beitrag: VaterOhneKind
  Scheidungstermin vor Gericht - Risiken bei Abwesenheit? Maestro 7 5.360 07-04-2017, 19:11
Letzter Beitrag: Pfanne
  Wie kann ein Verfahren verzögert werden? Linum 8 8.871 21-05-2016, 23:19
Letzter Beitrag: Bruno
  §170 Wie oft kann man verknackt werden meiloheilo 8 9.684 27-11-2015, 08:46
Letzter Beitrag: meiloheilo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste