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EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich?
#1
Hallo Zusammen,

ich möchte mich ganz kurz vorstellen, da ich neu bin.
Ich bin Vater eines 2 jähringen Sohns und bin seit einem Jahr von der Mutter getrennt.
In der Vergangenheit hat die Mutter versucht mich mit dem Umgang finanziell zu erpressen, wobei ich ganz artig zahle. Also eine ganz „normale“ Geschichte.

Ich habe an euch konkret 2 Fragen und hoffe, dass sich jemand damit auskennt.

1) Ist die folgende Reihenfolge bei der Antragstellung möglich?
Meine Ex hat nach der Trennung zuerst Hartz IV beantragt und ich vermute, dass sie jetzt Arbeitslosengeld beantragt hat. Geht das überhaupt, da unser Sohn erst 2 ist und sie bis er 3 ist nicht arbeiten müsste?
(Ich kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus. Erst Arbeitslosengeld und dann Hartz IV ist eher das Normale. Spielt hier vielleicht die Elternzeit eine Rolle?)

2) Wenn 1) zutreffen sollte, kann ich irgendwie eine Auskunft hierüber erzwingen, auch wenn die letzte Auskuft erst 1 Jahr her ist? Dies würde sich ja auf den gezahlten KU auswirken. Was könnte man als Begründung verwenden?



Vielleicht noch kurz ein paar Eckdaten:
Meine Ex hat bis zur Schwangerschaft regulär gearbeitet (sie war neben ihrem Hauptjob auch in meiner Firma geringfügig beschäftigt). Ende 2012 ist unser Sohn geboren. Seitdem war sie für ein Jahr in Elternzeit (bis Ende 2013).
Die Trennung erfolgte im Herbst 2013. Seitdem zahle ich KU und BU und sie erhält-wie gesagt -Hartz IV. der KU und BU haben damals unsere Anwälte festgelegt, nachdem beide ihre Einkommensverhältnisse offengelegt haben.
Seit Mitte September hat meine Ex eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet.

Hintergrund zu 1)
Ich bin selbständig mit einer kleinen Firma und hatte meine Ex bis kurz nach der Trennung beschäftigt. Mitte September 2014 habe ich von meiner Ex eine Aufforderung bekommen der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung als Arbeitgeber für meine Ex als Arbeitnehmer auszustellen. Da ich dazu verpflichtet war, habe ich das auch gemacht.
Etwas später habe ich dann von meiner Ex eine E-mail bekommen, dass sie sich ab 2014 als arbeitssuchend melden wird und dafür der Wisch war. Ist es möglich, dass wenn man Hartz IV bezogen hat sich mit einer Arbeitsbescheinigung als „nur“ arbeitssuchend registrieren kann? Oder ist eine Arbeitsbescheinigung immer und nur vorgesehen, wenn das Jobcenter das Arbeitslosengeld berechnet?
Ganz aktuell habe ich von einem gemeinsamen Bekannten erfahren, dass meine Ex kein Hartz IV sondern Arbeitslosengeld erhält.
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#2
Willkommen hier.Smile

Mal gurgeln mit Arbeitslosengeld I und II ?!

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#3
(25-10-2014, 21:20)BöserChinese schrieb: 2) Wenn 1) zutreffen sollte, kann ich irgendwie eine Auskunft hierüber erzwingen, auch wenn die letzte Auskuft erst 1 Jahr her ist? Dies würde sich ja auf den gezahlten KU auswirken. Was könnte man als Begründung verwenden?

Wieso soll sich das auf den KU auswirken? Der richtet sich doch nach Deinen Einkünften und nicht nach den Einkünften Deiner Exfreundin. Ich nehme an, ihr wart nicht verheiratet.

Zu Punkt 1. Sie hat ALG I beantragt, nachdem die Elternzeit ausgelaufen war. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang, denn sie hat ja länger als ein Jahr vor das Baby kam einen Hauptjob gehabt. Wenn etwas geringer würde, dann der BU, weil sie wieder über eigene Einkünfte verfügt.

Wobei anzunehmen ist, dass bis zum 3. Geburtstag des Kindes alle Einkünfte als überobligatorisch gelten.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
(26-10-2014, 09:15)Camper1955 schrieb: Wobei anzunehmen ist, dass bis zum 3. Geburtstag des Kindes alle Einkünfte als überobligatorisch gelten.

Arbeitseinkommen wird oft zur Hälfte angerechnet. Kann sein, dass Arbeitslosengeld sogar voll zählt. Mit welcher Begründung soll der Bezuzg von ALG überobligatorisch sein?
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#5
Vielen Dank für die Antworten.
Camper hat natürlich vollkommen recht damit, dass es sich nicht auf den KU sondern wenn nur auf den BU auswirken kann. Das habe ich beim Schreiben fälschlicher Weise verwechselt.
Meine Ex hat aber nach der Elternzeit eben nicht ALG I beantragt, sondern während der Elternzeit Hartz IV. Die beantragte Elternzeit ist nach einem Jahr ausgelaufen und nach dem Auslaufen hat meine Ex weiterhin für 8 Monate Hartz IV erhalten. Seit letztem Monat bekommt sie angeblich Arbeitslosengeld.
Wenn man Arbeitslosengeld beantragt, muss man natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da seit kurzem ein Kita-Platz zur Verfügung steht, könnte sie tatsächlich auch arbeiten.
Wie komme ich offiziell an die Information, dass sie Arbeitslosengeld bezieht? Dabei ist es zweitrangig, ob dies dann zur Hälfte oder voll angerechnet wird.
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#6
Hallo das Jobcenter ist bereits letztes Jahr auf mich zugekommen und hat meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfragt, da sie seit letztem Jahr bis Oktober dieses Jahres Hartz IV bekommen hat. Wenn etwas bei mir zu holen gewesen wäre, hätte ich natürlich abdrücken müssen.

Konkret zahle ich den Mindestsatz KU und etwa 600,- BU. Damit bin ich bei Selbstbehalt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes habe ich grob ausgerechnet. Es wären knapp 900 Euro.
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#7
Wenn du deinen Verdacht begründen kannst, dass sich ihre Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, dann kannst du Auskunft verlangen und dies auch bei Verweigerung gerichtlich erzwingen.

Eine Behauptung ins Blaue hinein "die verdient jetzt was" reicht aber nicht aus.
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#8
Ich als ehemaliger Arbeitgeber musste für sie eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Dies begründet meinen Verdacht, da in der Regel das Jobcenter diese Arbeitsbescheinigung verwendet, um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu berechnen.
Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.
Weiß das jemand von euch? Weil dann wäre die Begründung ja klar.
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#9
(26-10-2014, 11:49)BöserChinese schrieb: Ich als ehemaliger Arbeitgeber musste für sie eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Dies begründet meinen Verdacht, da in der Regel das Jobcenter diese Arbeitsbescheinigung verwendet, um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu berechnen.
Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.
Weiß das jemand von euch? Weil dann wäre die Begründung ja klar.

Sieht so aus. Wenn es von Dir angefordert wird, dann sicher auch von den anderen Arbeitgebern, sofern es mehrere waren.

Wobei Dein Einkommen für das Errechnen des Arbeitslosengeldes keine Rolle spielen dürfte. Es war ja nur ein Minijob.

Die Agentur für Arbeit will nur sicher gehen, dass auch der Minijob wirklich gekündigt ist.

Auch beim ALG I darf sie nicht mehr als 165 € zusätzlich an Einkommen haben. der Rest wird von dem, ihr zustehenden ALG I abgezogen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
Moin BC,

ALG I ist eine Versicherungsleistung.
Es ist tatsächlich interessant, ob und inwieweit diese bei der Berechung des BU zu berücksichtigen ist. Ich würde mal sagen: Ja.
Auch unter ALG I kann Anspruch auf aufstockende ALG II-Leistungen bestehen. Dann greift wohl wieder das Unterhaltsrecht.

ALG II ist eine Leistung zur Grundsicherung.
Bei der Berechnung der Bedürftigkeit wird BU mW voll verlangt und angerechnet.

In beiden Fällen wird sich da JC bei Dir holen, was es leistungsmindernd kriegen kann.

Das Ganze läuft genau in eine Schwachstelle:
Du drängst darauf, daß Mutti arbeiten geht.
Mutti wird mit Verweis auf die der 3-Jahresgrenze nicht arbeiten wollen.
Das JC wird Euch beide in Anspruch nehemen, Dich finanziell, die Mutter wird man zur Arbeitsaufnahme dränge, um unter ALG I und II die Bedürftigkeit zu minimieren.

Der Verdienstnachweis ist in jedem Fall erforderlich.
Für ALG I zur Berechnung der Versicherungsleistung, ggf für Aufstockung.
Für ALG II zur Berechnung der Bedürftigkeit.

-

Du sagst, daß Du bereits am Selbstbehalt lebst. Damit bist Du vermutlich soz.rechtl. längst bedürftig.
Hast Du schon mal daran gedacht, selbst aufstockende ALG II-Leistungen zu beantragen?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#11
Ich sehe mein Fall ist etwas exotisch und ich habe leider versäumt mich ganz klar auszudrücken. Entschuldigt das bitte!
Es gibt zwei Dinge, die man unterscheiden muss.
1) Meine Einkommensverhältnisse musste ich zur Berechnung des KU und BU offenlegen. Die Ex hat daraufhin Arbeitslosengeld II erhalten. Daraufhin hat das JC meine Verhätnisse erfragt, um zu prüfen, ob es sich bei mir Geld zurückholen kann.
2) Letzten Monat musste ich, über das von mir an meine Ex in der Vergangenheit gezahlte Einkommen, Auskunft geben. Es war kein Minijob, sonder ein versicherungspflichtiger Job über 650 Euro.

@raid: Wieso rechnet das Jobcenter den BU aus?

Wenn meine Annahme stimmt, dann erhält meine EX folgende Leistungen:

KU 100%
BU von mir gezahlt ca. 600 Euro
ALG I 900 Euro
Kindergeld 180 Euro
Betreuungsgeld 150 Euro (noch, wird aber demnächst wegen Kitaplatz wegfallen)

Sie hatte vor der Geburt ein Einkommen von ca. 1300 Euro, was als Grundlage zur Berechnung des BU genommen wurde.
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#12
(26-10-2014, 12:17)BöserChinese schrieb: @raid: Wieso rechnet das Jobcenter den BU aus?

Wenn meine Annahme stimmt, dann erhält meine EX folgende Leistungen:

KU 100%
BU von mir gezahlt ca. 600 Euro
ALG I 900 Euro
Kindergeld 180 Euro
Betreuungsgeld 150 Euro (noch, wird aber demnächst wegen Kitaplatz wegfallen)

Das Jobcenter hat den BU nur während ihres ALG-II-Bezuges ausgerechnet. Bezieht sie ALG I wirklich in der von Dir angegebenen Höhe, dann ist das Jobcenter außen vor.

Ohne BU hätte sie vielleicht Wohngeldanspruch, aber keinesfalls ergänzendes ALG II.

Um die 600 €, die Du gezahlt hast, hast Du die Bedürftigkeit der Mutter im ALG - II - Fall verringert.

Mal eine andere Frage. Hast Du Umgangskosten gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht? Wenn Du am Selbstbehalt bist, dann müsste das Jobcenter für den Umgang etwas bei Dir zuschießen.

LG

Robert
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#13
Ich bin selbständig und kann Umgangskosten in anderer Weise geltend machen. Hier möchte ich aber nicht gerne ins Detail gehen.
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#14
(26-10-2014, 12:27)BöserChinese schrieb: Ich bin selbständig und kann Umgangskosten in anderer Weise geltend machen. Hier möchte ich aber nicht gerne ins Detail gehen.

Schon gut.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
(26-10-2014, 11:49)BöserChinese schrieb: Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.
Eine solche Arbeitsbescheinigung muss jeder Arbeitgeber ausfüllen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf. Auch das "normale" Arbeitsamt verwendet die. Ohne Vorlage kein ALG 1.

(26-10-2014, 11:32)BöserChinese schrieb: Konkret zahle ich den Mindestsatz KU und etwa 600,- BU. Damit bin ich bei Selbstbehalt.
Dann hast du ziemlich wahrscheinlich selbst einen Anspruch auf aufstockendes ALGII.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
Hallo böser Chinese,
Sie wird H4 bekommen haben, weil sie, mangels Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Wenn sie nun einen Kindergartenplatz hat steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hat Anspruch auf Alg 1. Vorher nicht.
Das ist in dieser Situation eine ganz normale Reihenfolge.
mmm
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#17
O.K. Super. Vielen Dank für die Antwort. Wenn das also möglich ist und sie Alg 1 bekommt, müsste das für mich einen geringeren BU bedeuten.
Dann werde ich eine erneute Auskunft wegen geänderter Verhältnisse verlangen.
Kann mir jemand sagen, ob man als Alg 2-Empfänger über den Betrag eine monatliche Bestätigung erhält? Angenommen sie würde kein Alg 1 bekommen, könnte sie für die Monate September und Oktober die Zahlung von Alg 2 belegen?
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#18
raid
Zitat:Ich stelle mir vor, dass sie später mit Kind und alleinerziehend nicht annähernd 900 Euro netto verdienen wird sondern eher 200 oder 350 Euro, weshalb sie diese 600 Euro Betreuungsunterhalt (BU) dringend benötigen wird.
was du dir so alles vorstellst...dein verqueres Frauenbild zieht sich durch so ziemlich alle Bereiche...

mmm
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#19
Leider wird hier raid recht haben, sonst wäre ich auch nicht so hinterher meinen BU zu minimieren. Dann wären es eben insgesamt 2 Jahre, in denen es mir finanziell schlecht gehen würde. Sowas kann man überstehen. An meiner Ex werde ich aber noch länger Spaß haben. Wäre sie nicht so berechnend, würde ich sie als reine BL-Persönlichkeit sehen.
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#20
hmm, na gut, wirst sie besser kennen, so ein Verhalten von Frauen ist für mich irgendwie nicht nachvollziehbar und deswegen gehe ich immer erstmal nicht davon aus.

mmm
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#21
(26-10-2014, 15:23)mmm schrieb: ...so ein Verhalten von Frauen ist für mich irgendwie nicht nachvollziehbar...

Kabarett?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Wie meinen?
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#23
Smile Genau so!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
ach ihr Witzbolde...es gibt unglaublich viele Dinge gibt die ihr mit eurem engen Horizont nicht erfassen könnt
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#25
(26-10-2014, 16:32)mmm schrieb: ...es gibt unglaublich viele Dinge gibt die ihr mit eurem engen Horizont nicht erfassen könnt

Es gab´ da wohl ´mal jemanden, der im Auto auf der Autobahn unterwegs war, und im Radio hörte, dass ein Falschfahrer unterwegs sei. Mit einem Blick aus dem Fenster brummelte er vor sich hin: "Witzbolde... einer? Dutzende sind das..." Warst Du das?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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