30-10-2014, 19:57
Hallo miteinander,
vorhin erfahre ich beiläufig aus einem Anwaltsschreiben der Gegenseite, dass ich jetzt rechtskräftig geschieden bin. Vier Jahre lang habe ich Trennungsunterhalt bezahlt, dann wurde ich selber krank und erwerbsunfähig. Gegenseite verlangt nachehelichen Unterhalt ,der wurde so ausgeurteilt vom Familiengericht, fast der doppelte Betrag wie Trennungsunterhalt weil zum Elementarunterhalt noch Altersvorsorge und Krankenkassenbeiträge dazu kommen (Beschwerde vor dem OLG ist anhängig, weil unbefristet geurteilt).
Gegenseite beantragt beim OLG, mich eben zu fiktivem Einkommen zu verurteilen, weil ich angeblich leichtfertig meinen Job aufgegeben habe (Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen).
Nun meine Frage: eine Einkommensfiktion ist doch nur anzunehmen, wenn es um gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht (vergleiche Elternunterhalt, da gibt es keine gesteigerte, nur eine "normale" Erwerbsobliegenheit). Somit kann zum nachehelichen Unterhalt auch keine Einkommensfiktion angenommen werden, oder? Das gilt doch nur bei Kindesunterhalt - oder habe ich wieder die A...karte gezogen?
Austriake
vorhin erfahre ich beiläufig aus einem Anwaltsschreiben der Gegenseite, dass ich jetzt rechtskräftig geschieden bin. Vier Jahre lang habe ich Trennungsunterhalt bezahlt, dann wurde ich selber krank und erwerbsunfähig. Gegenseite verlangt nachehelichen Unterhalt ,der wurde so ausgeurteilt vom Familiengericht, fast der doppelte Betrag wie Trennungsunterhalt weil zum Elementarunterhalt noch Altersvorsorge und Krankenkassenbeiträge dazu kommen (Beschwerde vor dem OLG ist anhängig, weil unbefristet geurteilt).
Gegenseite beantragt beim OLG, mich eben zu fiktivem Einkommen zu verurteilen, weil ich angeblich leichtfertig meinen Job aufgegeben habe (Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen).
Nun meine Frage: eine Einkommensfiktion ist doch nur anzunehmen, wenn es um gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht (vergleiche Elternunterhalt, da gibt es keine gesteigerte, nur eine "normale" Erwerbsobliegenheit). Somit kann zum nachehelichen Unterhalt auch keine Einkommensfiktion angenommen werden, oder? Das gilt doch nur bei Kindesunterhalt - oder habe ich wieder die A...karte gezogen?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1