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gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt zwischen Erwachsenen?
#1
Hallo miteinander,

vorhin erfahre ich beiläufig aus einem Anwaltsschreiben der Gegenseite, dass ich jetzt rechtskräftig geschieden bin. Vier Jahre lang habe ich Trennungsunterhalt bezahlt, dann wurde ich selber krank und erwerbsunfähig. Gegenseite verlangt nachehelichen Unterhalt ,der wurde so ausgeurteilt vom Familiengericht, fast der doppelte Betrag wie Trennungsunterhalt weil  zum Elementarunterhalt noch Altersvorsorge und Krankenkassenbeiträge dazu kommen (Beschwerde vor dem OLG ist anhängig, weil unbefristet geurteilt).

Gegenseite beantragt beim OLG, mich eben zu fiktivem Einkommen zu verurteilen, weil ich angeblich leichtfertig meinen Job aufgegeben habe (Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen).

Nun meine Frage: eine Einkommensfiktion ist doch nur anzunehmen, wenn es um gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht (vergleiche Elternunterhalt, da gibt es keine gesteigerte, nur eine "normale" Erwerbsobliegenheit). Somit kann zum nachehelichen Unterhalt auch keine Einkommensfiktion angenommen werden, oder? Das gilt doch nur bei Kindesunterhalt - oder habe ich wieder die A...karte gezogen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Herzlichen Glückwunsch zur Scheidung!

Bin gerade in ähnlichem Verfahren (Unterhalt), habe krankheitsbedingt meine Arbeitszeit beim neuen Arbeitgeber arg reduziert; hier schreibt der Richter, dass für mich KEINE gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt und ich demnach nur meinen Unterhalt auf Grundlage der geringen Einkünfte leisten müsste. Damit kommt dann nix für die Alte raus.

Damit ist eigentlich klar, dass es im Normalfall, wo der Alten ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, für den Unterhaltspflichtigen keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht.

Ich kann mir aber Fälle vorstellen, wo eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit greift, nämlich überall dort, wo der Unterhaltsberechtigte ohne eigenes Verschulden um seine Existenz bangt. Mit anderen Worten, immer nur dann, wenn der Alten KEINE eigenen (fiktiven) Einkünfte zugerechnet werden (war bei Dir aber soweit ich mich erinnere anders!) kann es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit geben. Dann wäre die Situation für mich verständlich deckungsgleich zum 170 StGB.

Immer dann, wenn die Alte nicht selbst arbeiten kann (Arbeitslosigkeit, Krankheit, ...) würde ihr nix zugerechnet und sie ist dann auf die Grundsicherung durch andere Leute angewiesen. Eigentlich dürfte es nur um Beträge gehen in Höhe der Grundsicherung. Weitergehend dürfte dazu keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit herrschen!

Halt die Ohren steif!!!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Einkommensfiktionen gibt es im ganzen deutschen Unterhaltsrecht, so zum Beispiel auch umgekehrt. Für Unterhaltsberechtigte. Wenn der Unterhalt Begehrenden ein Vollzeitjob zumutbar ist und sie macht ihn nicht, dann wird sie so gestellt, als würde sie ihn machen. Der Begriff "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" hat damit nichts zu tun, dessen Handhabung ist enger.

Sie kann das vor dem OLG jedenfalls beantragen. Du kannst dich dagegen verteidigen. Da die genauen Umstände nicht bekannt sind, kann man nicht mehr dazu sagen.
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#4
Vielen Dank, das reicht mir schon mal.

Da ich ab morgen überhaupt kein Einkommen mehr haben werde, können die als fiktives Einkommen annehmen was sie wollen....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
(31-10-2014, 08:40)Austriake schrieb: Da ich ab morgen überhaupt kein Einkommen mehr haben werde, können die als fiktives Einkommen annehmen was sie wollen....

Genau so! Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus...wie meine seelige Oma immer gesagt hat!
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