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(10-09-2014, 13:20)Camper1955 schrieb: Unterhaltspflichtige, die durch Unterhaltspflichten zu Frührentnern wurden.
Die Idee gefällt mir
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(10-09-2014, 23:03)Papi-Lohn schrieb: Die Idee gefällt mir
Wenn sich Sozialträger mal zusammen setzen würden und den volkwirtschaftlichen Schaden aus fiktiven Einkünften und nicht anerkannten Ausgaben für Beruf und Gesundheit ausrechnen, dann wäre bald Schluss mit Entscheidungen, die bar jeden gesunden Menschenverstandes sind.
Ich habe mich dafür entschieden, den langen Weg der Gerichtsbarkeit zu gehen, in der Hoffnung, dass ich noch lange genug lebe, Gerechtigkeit zu erfahren.
Am Samstag geht es wieder nach Italien um Kraft dafür zu tanken.
LG
Robert
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Wow! Wow! Wow! Wow!
Meine Stieftochter hat - mit meiner Erlaubnis - das große Kuvert geöffnet, das am Samstag nach meiner Abreise eingetroffen ist und von der deutschen Rentenversicherung kam.
Vorausgesetzt, dass sie alles richtig verstanden hat, bekomme ich rückwirkend ab 01.01.2007 Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von ca 66.000 € nachgezahlt.
Die volle Erwerbsminderung ist befristet bis 31.08.2021. Dann bin ich fast 66 Jahre alt und habe Anspruch auf Altersrente.
Da es sich um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid handelt, kann ich in Widerspruch gehen.
Am Samstag mal sehen, ob ich damit einverstanden bin, was die DRV so geschrieben hat.
LG
Robert
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the notorious iglu
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Na, meinen Glückwunsch. Dann kannst du mit dem Geldsegen na noch eine Wohe dran hängen.
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(17-09-2014, 13:00)the notorious iglu schrieb: Na, meinen Glückwunsch. Dann kannst du mit dem Geldsegen na noch eine Wohe dran hängen.
Ganz sicher nicht. Muss ja noch um einen hoeheren Behinderungsgrad nachsuchen, um Wohngeld, Pflegegeld usw. Dazu brauche ich noch die eine oder andere Woche.
Papa Staat soll schon erfahren, was seine Entscheidungen in Sachen Mindestunterhalt angerichtet haben.
LG
Robert
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(17-09-2014, 16:53)Camper1955 schrieb: Papa Staat soll schon erfahren, was seine Entscheidungen in Sachen Mindestunterhalt angerichtet haben.
LG
Robert
Das könnte er ja auch eine Woche später erfahren.
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(17-09-2014, 16:55)the notorious iglu schrieb: (17-09-2014, 16:53)Camper1955 schrieb: Papa Staat soll schon erfahren, was seine Entscheidungen in Sachen Mindestunterhalt angerichtet haben.
LG
Robert
Das könnte er ja auch eine Woche später erfahren.
Aber meine LG, die mich all die Jahre über Wasser gehalten hat, darf wieder arbeiten gehen.
Abgesehen läuft im Schwerbehindertenverfahren eine Frist ab, die ich nicht versäumen möchte.
Schließlich soll es auch da möglichst schnell weiter gehen.
Zudem muss das Auto, dass ich mir schon vor Wochen ausgeguckt habe gekauft werden. Ach es gibt noch so viel zu tun. Du kennst ja sicher den Rentnergruß. Keine Zeit, keine Zeit.
LG
Robert
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Herzlichen Glückwunsch.
Gruss wunder
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Ich hoffe doch, Du revanchierst Dich jetzt bei Deiner LG ordentlich... Glückwunsch!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(17-09-2014, 22:05)wackelpudding schrieb: Ich hoffe doch, Du revanchierst Dich jetzt bei Deiner LG ordentlich... Glückwunsch!
Bin fest daran zu arbeiten. Im Grunde genommen müsste ich auch Exelchen beschenken.
Mit ihrer erneuten Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht im Jahr 2008 hat sie den Stein erst ins Rollen gebracht. Das Gutachten, des Arztes, den @"p" hier "Dr. Prügel" genannt hat, hat den Stein erst so richtig ins Rollen gebracht.
LG
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(18-09-2014, 06:45)beppo schrieb: Sehr gut!
Danke, finde ich auch.
Vor allem wenn man bedenkt, dass ich im fraglichen Zeitraum schon Sozialleistungen in Höhe von ca 20.000 €, bestehend aus Krankengeld, ALG I, ALG II und Übergangsgeld abgegriffen habe.
Dazu muss man noch die Kosten für meine 8-wöchige Reha, meine Klinikaufenthalte und die ambulanten Kosten für Ärzte und Psychotherapeuten rechnen. Alles in allem wird die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ca. 200.000 € an Kosten verursacht haben, ohne dass die Kinder auch nur einen Cent sahen. Die gerichtlichen Kosten noch gar nicht eingerechnet.
LG
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Ja herzlichen Glühstrumpf. Dann wäre ja jetzt der Weg frei für ein Wiederaufnahmeverfahren. Oder?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(19-09-2014, 18:33)Sixteen Tons schrieb: Ja herzlichen Glühstrumpf. Dann wäre ja jetzt der Weg frei für ein Wiederaufnahmeverfahren. Oder?
Wie gesagt. Das was ich bis jetzt weiß, weiß ich von meiner Stieftochter. Erst am Sonntag und Montag kann ich mich mal gründlich mit allem beschäftigen.
Noch bin ich im Urlaub.
LG
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Glückwunsch!
Das schöne an dieser Art des "Zwangssparens" ist, dass nachgezahlte Leistungen i.d.R. nicht auf den aktuellen Bedarf angerechnet werden und unpfändbar sind. Aber mit Jahreswechsel werden sie zu Vermögen und dann...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Jetzt habe ich den Rentenbescheid vorliegen.
Meinen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde am 11.04.2003 gestellt. Nun wird ihm zum 01.08.2003 statt gegeben.
Zurück rechnen kann man aber nur die letzten 4 Jahre vollen Jahre, nachdem der Verwaltungsakt zurück genommen wurde, oder ein Antrag darauf gestellt wurde. Das habe ich 2011 getan.
LG
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Da die Rentenversicherung selbst zugegeben hat. dass sie schon meinem ersten Rentenantrag hätte statt geben müssen, habe ich von ihr den geleisteten Unterhalt zwischen 01.08.2003 und 01.04.2006 eingefordert.
Das Familiengericht hätte dann anders entscheiden müssen.
Bin gespannt, wie sie reagiert.
LG
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Hier das, was mein Anwalt im Schwerbehindertenverfahren an das Landessozialgericht geschrieben hat.
Zitat:ZU AKTENZEICHEN L 3 SB 161/13
In dem Rechtsstreit
Camper1955
gegen
Freistaat Bayern, v.d.d. ZBFS, Bayreuth
wird bezugnehmend auf die Verfügung des Senats vom 08.08.2014 folgendes mitgeteilt:
Mit E-Mail vom 20.08.2014 teilt der Kläger mit, dass der Vergleichsvorschlag für ihn nicht akzeptabel sei.
Der Kläger verweist darauf, dass auf Seite 21 des Gutachtens der Klinik O. steht, dass Herr Dr. J. bereits 2007 festgestellt habe, dass die arterielle Verschlusskrankheit mit 30 zu bewerten sei. Außerdem sei nicht erwähnt worden, weder in dem Gutachten der Klinik O., noch im Gutachten des Herrn Dr. A., dass Frau Dr. K.W. bereits 2006, so der Kläger, seine Platzangst diagnostiziert habe und beschrieb, was passierte, als die ihm die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigen wollte.
Nach Auffassung des Klägers ist für diesen die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs, eines Taxis oder eines Leihwagens zwingend erforderlich.
Dass der Kläger keine Psychopharmaka nimmt hat seinen Grund darin, dass er seine Fahrtüchtigkeit nicht gefährden will. Dies ist nach Auffassung des Klägers unerheblich für die Bewertung des Grades der Behinderung.
Nicht bewertet wurde nach Auffassung des Klägers auch, dass zwei Gutachter im Jahre 2003 und 2004 bereits eine seelische Behinderung von 50 festgestellt haben wollen. Es wird daher höflichst ein entsprechender Erörterungstermin angeregt.
XXXX
Rechtsanwalt
LG
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Das Rentenverfahren ist ja auch noch nicht rechtskräftig.
Ich hatte (über meinen Anwalt) Gelegenheit bis heute 20.10.2014 die Möglichkeit, die Klage zurück zu ziehen.
Das hat mein Anwalt an das Sozialgericht geschrieben:
Zitat:ZU AKTENZEICHEN S 14 R 95/12
In dem Rechtsstreit
Camper1955
gegen
Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
teilt der Kläger mit Email vom 15.10.2014 ausdrücklich mit, dass er die Klage nicht zurücknehmen wolle
XXXXXX
Rechtsanwalt
Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Rentenbescheid, so wie er eingetrudelt ist, rechtmäßig ist, oder nicht und beides auch begründen. Es sei denn, das Sozialgericht schlägt auch einen Eröterungstermin vor.
LG
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(20-10-2014, 16:49)Camper1955 schrieb: ZU AKTENZEICHEN S 14 R 95/12
teilt der Kläger mit Email vom 15.10.2014 ausdrücklich mit, dass er die Klage nicht zurücknehmen wolle.
Hierzu ein kurzes Update. Die Klage wurde mit Datum von gestern zurück genommen und macht auch Sinn.
Mein Anwalt hat damals auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geklagt. Vor allem um meine Leistungsbereitschaft zu zeigen. Dass nun eine Erwerbsminderungsrente, die gerichtlich nie eingeklagt werden musste, dabei raus kommt, konnte weder mein Anwalt, noch ich wissen.
Deswegen muss die Sache noch nicht zu Ende sein.
Nachdem ich den rechtsbehelfsfähigen Rentenbescheid erhalten habe, habe ich zunächst einmal Widerspruch eingelegt, weil auf dem Rentenbescheid steht, dass ich nur 2/3 meiner Erwerbsminderungsrente bekomme. Da ich aber seit Juli nur einen Minijob hatte, wäre mir seit Juli die volle Erwerbsminderungsrente zugestanden. Zudem wollte mir die Rentenversicherung erst mit Abschluss des Verfahrens mitteilen, wer nun die Kosten für das Verfahren trägt. Ich habe darauf bestanden, dass ich es vorher wissen möchte.
LG
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Hat es eigentlich einen gesonderten Grund, ..dass du so ein leidenschaftlicher Camper bist?
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(05-11-2014, 20:53)Kurwa schrieb: Hat es eigentlich einen gesonderten Grund, ..dass du so ein leidenschaftlicher Camper bist?
Vermutlich genetisch vererbt. Mit der Vatermilch aufgesogen sozusagen. Der ist letztmals mit 75 durch die Türkei gedüst mit Wohnwagen am Haken.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2014, 13:37 von Camper1955.)
Update!!!!!
Mein Anwalt hat am 14.11.2014 einen Wiederaufnahmeantrag gestellt.
Tenor seines Schreibens ist die Erklärung der Rentenversicherung, dass ich bereits seit 01.08.2003 von der Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft wurde und damit die Zahlen im vorgeblichen Tatzeitraum nicht mehr stimmen
Ach ja. Noch etwas. Auch den höheren Behinderungsgrad, wie bei den Verhandlungen bekannt war, hat er angegeben.
LG
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