19-11-2014, 12:51
Hier zur Info an alle, da ich die entsprechenden Informationen / Urteile nicht gefunden habe.
Ich werde noch nicht das Aktenzeichen Veröffentlichen, da ich weiter Klagen erwarte und ich sonst nachteile befürchte.
Laut meinem Anwalt: Es ist ein Spruch vom OLG Oldenburg. Es findet also evt. keine Anwendung auf andere OLG statt.
Meine Frau hat Prozezzkostenhilfe zwecks Unterhaltsklage beantragt, dieses wurde abgelehnt.
Meine Ex bezieht ergänzende ALG II Leistungen.
Es wurde ein Wechselmodell vereinbart (Jugendamt).
Es wurde angeführt, das meine Frau 12 Std. im Monat, die Kinder mehr betreut als ich.
Entscheidung in Kurzform vom OLG Oldenburg
12 Std. sind unerheblich, es bleibt bei 50 / 50 (trotz 50,89% zu 49,11%)
Es muss ein Beistand bestellt werden (Dieses habe ich als Urteil noch nicht im Netz gefunden).
Unterhalt wurde trotzdem berechnet, hier die Besonderheit, das auch der "Selbstbehalt" (1000€) miteingeflossen wurde. Also 1290 € zu 950 € anrechnebares Einkommen macht 57,6 % zu 42,4 % des zu schuldenden KU. (Andere Berechnungen ziehen 1000€ vom anrechenbares Einkommen ab.)
Ich werde noch nicht das Aktenzeichen Veröffentlichen, da ich weiter Klagen erwarte und ich sonst nachteile befürchte.
Laut meinem Anwalt: Es ist ein Spruch vom OLG Oldenburg. Es findet also evt. keine Anwendung auf andere OLG statt.
Meine Frau hat Prozezzkostenhilfe zwecks Unterhaltsklage beantragt, dieses wurde abgelehnt.
Meine Ex bezieht ergänzende ALG II Leistungen.
Es wurde ein Wechselmodell vereinbart (Jugendamt).
Es wurde angeführt, das meine Frau 12 Std. im Monat, die Kinder mehr betreut als ich.
Entscheidung in Kurzform vom OLG Oldenburg
12 Std. sind unerheblich, es bleibt bei 50 / 50 (trotz 50,89% zu 49,11%)
Es muss ein Beistand bestellt werden (Dieses habe ich als Urteil noch nicht im Netz gefunden).
Unterhalt wurde trotzdem berechnet, hier die Besonderheit, das auch der "Selbstbehalt" (1000€) miteingeflossen wurde. Also 1290 € zu 950 € anrechnebares Einkommen macht 57,6 % zu 42,4 % des zu schuldenden KU. (Andere Berechnungen ziehen 1000€ vom anrechenbares Einkommen ab.)