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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
Ich weiß gar nicht, warum sich hier alle an den fünf Stunden aufhängen. Es wäre Lebenszeit-technisch ein wesentlich besseres Geschäft gewesen, wenn man sie ein paar Jahre früher investiert hätte.
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(18-11-2014, 18:52)Ibykus schrieb: Das alles kann und will ich nicht vergessen.

Und schon gar nicht vergeben!
Hinnehmen
Akzeptieren
Irgendwie verstehen,
abprallen lassen
glauben
nicht glauben
vergessen
verdrängen
etc..

Deine Worte klingen sehr hart und irgendwie verbissen. Sad
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(18-11-2014, 18:52)Ibykus schrieb: Das, was sie umgangsrechtlich nachgeben musste, hätte sie ohnehin nicht mehr lange aufrechterhalten können.

Sie und du. Im jetzigen Kindesalter pfeift das Kind ohnehin bald auf Papis und Mamis Vorstellungen von Umgang. Ich nehme aber an, das Kind wurde gehört und die Regelung entspricht auch seinem Willen, zumindest im Moment. In dem Alter noch eine Umgangspflegerin ist auch eher die Ausnahme.

Das alles könnten auch teigig gewordene Birnen gewesen sein, die man dem Vater jetzt gibt, viel wert sind sie nicht mehr. Früher wertvoll, jetzt nahe am Verfallsdatum. Der richtige Zeitpunkt für so einen Vergleich mit der Mutter wäre direkt nach der Trennung gewesen.

Lass diese Person verblassen, statt dich mit Vergebung oder Nichtvergebung zu beschäftigen.
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(19-11-2014, 00:02)p__ schrieb:
(18-11-2014, 18:52)Ibykus schrieb: Das, was sie umgangsrechtlich nachgeben musste, hätte sie ohnehin nicht mehr lange aufrechterhalten können.
In dem Alter noch eine Umgangspflegerin ist auch eher die Ausnahme.
und ein spätes Zeichen dafür, dass man es für erforderlich hält, in mütterliche Alleinherrschaft eingreifen zu müssen.

p schrieb:Das alles könnten auch teigig gewordene Birnen gewesen sein, die man dem Vater jetzt gibt, viel wert sind sie nicht mehr. Früher wertvoll, jetzt nahe am Verfallsdatum.
ja! 
Und das macht mich auch ein wenig traurig.
Und dass es erst jetzt möglich wurde, ist meiner Meinung nach auch mehr der stümperhaften Verfahrensführung einer unerfahrenen und inkompetenten oder vielleicht auch nur mütterfreundlichen Richterin zu verdanken, als dem Mediationsverfahren, das sich von den vorangegangenen Umgangsrechtsverfahren nicht wesentlich unterschieden hat.
Man wollte auf OLG-Ebene die Dinge vom Tisch haben und nicht noch einmal an die Familienrichterin zurückverweisen. Denn dann konnte man sicher sein, dass die Sache im Wege eines erneuten Rechtsmittels wieder bei ihnen landet. Deshalb hat man sich auch -auf meinen Antrag hin- von Hamm nach Tecklenburg bemüht, obwohl auch das hiesige Amtsgericht über Güterichter verfügt.
Über den Ordnungsgeldantrag hatte das Familiengericht ja noch gar nicht entschieden. Deswegen hatte ich nur die Untätigkeit rügen können. Mal sehen, ob es insoweit noch Nachwehen gibt.
Ich hatte ja zwztl. beim AG angefragt, ob man beabsichtigt, über den Ordn.GeldAntrag nicht zu entscheiden.
Antwort: die Akte befindet sich z.zt. beim OLG!

Solch einen Murks habe ich noch nicht erlebt.
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Mein lieber Iby.

Auch wenn Du mich gelegentlich reichlich schräg angehst, so bin ich doch ein Fan Deiner juristischen Gewandtheit.
Umso mehr bedaure ich, daß Du Dich mit dieser auf Dinge verlegt hast, die - und da bin ich ganz bei p - nahezu unbedeutend geworden sind und die auch vom Verfahrensergebnis her juristisch nicht großartig für andere Väter nutzbar sind.

Viel lieber hätte ich Dich im beinharten Verfolgen der Elterlichen Sorge iVm dem Schutz des väterlichen Familienlebens gesehen, vor dem BverfG und dann vor dem EGMR - gar nicht mal so sehr für Dich persönlich, das hätte der Zeithorizont nicht zugelassen, sondern in Umsetzung rechtspolitischer Ziele.  So wie vom 'Zaunegger'- hätte ich auch gern vom wegweisenden 'Emmermann'-Urteil gegen D gelesen.

Das wäre ein ganz anderes Kaliber, als dieser Kleinkram vor einem unbedeutenden Amtgericht. 

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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(19-11-2014, 02:28)Skipper schrieb:  So wie vom 'Zaunegger'- hätte ich auch gern vom wegweisenden 'Emmermann'-Urteil gegen D gelesen

Wer weiß das könnte noch kommen. Deutschland ist auf dem besten Weg dahin. Hoffentlich wird es dann mal richtig schmerzhaft teuer. Meine volle Unterstützung hat G. Emmermann (Väterwiderstand.de) diesem treiben ein Ende zusetzen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(19-11-2014, 02:28)Skipper schrieb: Umso mehr bedaure ich, daß Du Dich mit dieser auf Dinge verlegt hast, die - und da bin ich ganz bei p - nahezu unbedeutend geworden sind ...
So hatte ich p aber nicht verstanden. Damit wäre auch die Lage vollkommen verkannt.
Es kam mir immer darauf an, dass den Umgang zu stören verhindert wird.
Und dass die KM meinem Kind keinen Ärger machen kann, wenn ich es außerhalb des Umgangrechtes von der Schule -das sind einige Km!- abhole.
(Das war der Anlaß des Verfahrens. Remember: meine Tochter hatte mich gebeten, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen!)
Nun entscheidet nicht mehr die KM, sondern meine Tochter in Absprache mit mir. Denn die Regelung gibt mir Spielraum, gelegentlich auf Umgang zu verzichten und nach der Vorstellung meiner Tochter (die sich natürlich mit ihrer Mutter abspricht) zu tauschen, wenn mein KIND(!) es wünscht (wozu ich mich im Einzelnen nicht näher einlassen will und es Dir ggü -der Du die Verhältnisse kennst- wohl auch nicht brauche). Das funktioniert seit einiger Zeit wunderbar! Es war bislang nur nicht gerichtlich abgesegnet und die VerfPflegerin ergraut noch nachträglich bei dem Gedanken, dass meine Tochter entscheidet, indem sie zwischen den Eltern als -wie sie es nennt "Bote" fungiert. Sie sieht ein fast 14-jähriges Kind damit überlastet und befürchtet, dass es in Loyalitätskonflikte geraten könnte. Diese Bedenken konnte ich aber beseitigen, weswegen der Richter meinem Vorschlag zugestimmt hat.
So gesehen habe ich mehr erreicht, als ich erhofft hatte. Auch aktuell ist der Vergleich noch sehr hilfreich.
Allerdings hätte diese Regelung schon viel früher getroffen werden können. Das ist das eigentlich Traurige und Bedauerliche. Ich möchte nicht zu sehr öffentlich in die Einzelheiten gehen - das wäre absprachewidrig und unfair, sagt der Güterichter.

Was Deine fixe Idee mit Deiner Vb und dem anschließenden Gang zum EuGHMR angeht, bist Du wohl wieder in das Reich der Träume und Fantastereien geschliddert. 
Nach derzeitiger Rechtslage macht der Gang zum Menschengerichtshof gar keinen Sinn, weil dieser die innerstaatliche deutsche Sorgerechtsregelung nach Maßgabe des Kindeswohls ausdrücklich gar nicht beanstandet. Auch der EuGHMR versteht sich nicht als Superrevisionsinstanz und wird die Einzelfallbewertung nicht überprüfen! Es ging im Fall Zaunegger nur um den Sorgerechtszugang. Diesen vom Mutterwillen abhängig zu machen ist nicht zulässig.

Lies am Besten nochmal den Beschluss: http://www.väterwiderstand.de/index.php/...bvr-420-09
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(19-11-2014, 06:57)Ibykus schrieb: Sie sieht ein fast 14-jähriges Kind damit überlastet und befürchtet, dass es in Loyalitätskonflikte geraten könnte.

Ja nee, ein Kind das eigene Wünsche hat und vom Vater darin bestärkt wird, seine Wünsche ernst zu nehmen oder -schlimmer noch- bei deren Durchsetzung Unterstützung erhält  - das geht schon gar nicht. Und wegen so´nem Kleinkram wie Kinderwünschen geht man(n) doch nicht vor Gericht! Wo kämen denn da die Muttis hin, wenn das jeder Vati täte... Smile
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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ich habe manchmal den Eindruck,  dass ein großer Teil der Helfer mit Klischees arbeitet.
Man weiß und hat gehört oder gelesen, dass ...
Und so muss es dann auch für den zu verhandelnden Einzelfall gelten. 
Vermutungen, Spekulationen.
Sie, die VP hätte mein Kind ja auch kennen gelernt und sich sehr mit ihr beschäftigt....

Ich hatte erwidert, dass es außer ihr noch andere im Raum befindliche Personen gibt, die das Kind weit besser als aus einem 2-Stdn-Gespräch heraus beurteilen können. Die Gespräche, die ich mit meiner Tochter anläßlich dieses Verfahrens geführt habe und immer wieder zwdurch führe, bestätigen ihre Befürchtungen nicht. Und weil ich ja auch mal zur Schule gegangen bin, sollte man mich, der im Übrigen auch aus vielfacher Erfahrung weiß, zu welchen Zwecken in deutschlands Familiengerichtsverfahren das Kindeswohl gelegentlich "mißbraucht" wird, durchaus ernst nehmen - auch wenn ich bloß der Vater bin!

Die VP verfolgt ohne Zweifel gute Absichten. Großes Lob!
Die o.g. Klischees führen aber regelmäßig dazu, dass Väter fast immer die Benachteiligten sind. Dafür gibt es viele, viele Beispiele!

Und jedes Verfahren, in dem auf solche Diskriminierung hingewiesen und darüber gesprochen wird, sind hilfreich.
Es passiert einfach nicht häufig genug.
Weil kleine Tretboot-Kapitäne immer nur nach den Wellen der großen Weltmeere äugeln und diese ohne Kurs-Segel nicht erreichen können ..
Besser man reiht sich dann ins Fußvolk ein und steht Gewehr bei Fuß!

Wink
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(18-11-2014, 23:30)raid schrieb: Was mir gerade durch den Kopf geht:
Selbst Du als Jurist und mMn sehr intelligenter Mensch kommst nur schwerlich gegen die Ungerechtigkeiten im Familienrecht an. Wie hilflos muss sich erst ein Vater fühlen, der von der Juristerei keine Ahnung hat?
sorry - habe ich überlesen!
Gegen Willkür ist kein Kraut gewachsen. Das müssen ja auch all jene juristischen Experten erfahren, die in den Rechtsbehelfsverfahren immer wieder eiskalt abgewiesen worden sind oder abgewiesen werden. Manche -das sind extreme Ausnahmen- schaffen es dann schlussendlich vor dem EuGHMR zu siegen.
Die Ohnmacht hilfloser Väter macht in der Tat betroffen und traurig. Viele tun mir ausgesprochen leid, wenn sie sich an Väterwiderstand.de wenden und die Hoffnung haben, ich könne mit ein paar deutlichen Worten die vermurkste Angelegenheit wieder in Ordnung bringen.

Es ist aber viel schlimmer.
Diese Väter sind dann auch noch das gefundene Fressen für selbsternannte, aber unerfahrene "Helfer" aus den eigenen Reihen, die sich mit klingendem Namen schnell firmieren und im Wege der Ausbeutung Hilfloser ihr eigenes ALG-Dasein verbessern wollen.
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Ohne Feindbild scheint der Herr nicht zu können, du solltest dir aber vergegenwärtigen, dass auch andere als du ein sehr gutes Gedächtnis haben.

Ich lege dir hiermit sehr väterlich ans Herz dir ein anderes zu suchen.
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(19-11-2014, 16:26)Ibykus schrieb: Die Gespräche, die ich mit meiner Tochter

Hast Du den Eindruck das sie irgendwann mal sagt das sie bei Dir leben möchte?
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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@Zala

das hat sie schon mehrmals gewollt.
Aber seit einigen Jahren scheint es so, dass sie ihre Mutter "im Griff hat" und sie gut miteinander zurecht kommen.
Ich freue mich, wenn es meiner Tochter gut geht. Dass sich ihre Eltern streiten ist Belastung genug. Sie hat ein gesundes Selbstbewußtsein -auch mir ggüber- entwickelt und ich bin darüber sehr zufrieden.
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der Stand des Verfahrens:
Neuer Beschluss nach Güterichterverhandlung (dazu schon  oben).

Der beschlossenen Vergleich läßt -so wollte ich das ja haben- meiner Tochter einen gewissen Mitentscheidungsspielraum insoweit, als dass sich nun erstmals auch die KM verpflichtet hatte, die Wünsche meiner Tochter in konkreten Umgangssituationen "wohlwollend" zu respektieren und zu berücksichtigen.

Nun hätte sich zu Weihnachten -wen wundert das?- beinahe wieder die Möglichkeit ergeben, einen erneuten Ordnungsgeldantrag zu stellen, weil eine für die Weihnachtsferien mit Blick auf Silvester offene Regelung konkretisiert wurde, indem meine Tochter sich -nachdem sie den Heiligen Abend bei ihrer Mutter ist- gewünscht hatte, den 1. und zweiten Feiertag bei mir zu sein.
Die Mutter schlug daraufhin den zweiten und nachfolgenden Tag vor - Silvester wieder bei ihr!

Akzeptiert wurde nun mein Vorschlag zur Güte: 1. Feiertag ab 17:00h bei mir bis 2. Feiertag 17.00h 
Das kommt mir sehr entgegen und ich bin verblüfft darüber, dass es mir nun offensichtlich viel leichter gelingt, mit der Unterstützung meiner Tochter starre Umgangsformen zu durchbrechen ohne dass zwingend ein Verzicht damit verbunden wäre.

Ich denke, dass sich meine Auffassung, dass ein fast 14-jähriges "Kind" langsam auch dafür zu "kämpfen" in der Lage sein muss, Umgang in gewünschter Form mit seinem Vater haben zu können.

Es muss lernen zu verstehen und zu erkennen, dass seine Mutter durch ihr Verhalten für viel Unrecht verantwortlich ist, und es muss lernen, sich gegen eine nur wenig kindeswohlförderliche Familinegerichtbarkeit durchzusetzen, wenn es am Erhalt einer echten Vater-Kind-Beziehung interessiert ist.

Nun ist ja über das -ursprünglich- beantragte Ordnungsgeld noch gar nicht entschieden worden - das Güterichterverfahren hatte sich damit auch gar nicht befassen können, weil ja noch kein Beschluss des Familiengerichts vorlag, gegen den ich Rechtsmittel hätte einlegen können.

Eine interessante Verfahrenssituation übrigens.
Lediglich im Beschwerdeverfahren das VKH-Verfahren betreffend wurde VKH, soweit sie den Ordnungsgeldantrag betrifft, vom OLG zurückgewiesen.
In der Sache selbst ist noch keine Entscheidung getroffen worden.
Vielleicht wartet Frau Richterin nun darauf, dass ich Gebührenvorschuss leiste (obwohl ich sie 'belehrt'  Angel  hatte, dass ein Verfahren, dass kein reines Antragsverfahren ist, nicht in Abhängigkeit davon rechtshängig gemacht werden darf).

Das wirklich einfache Umgangs-/ Ordnungsgeldverfahren ist damit noch immer nicht abgeschlossen.
Der das Verfahren einleitende Antrag ist aus März 2013 !!!

*lächel*
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(15-12-2014, 17:49)Ibykus schrieb: Das wirklich einfache Umgangs-/ Ordnungsgeldverfahren ist damit noch immer nicht abgeschlossen.
Der das Verfahren einleitende Antrag ist aus März 2013 !!!

*lächel*
Ich hatte zwdurch um Sachstandmitteilung gebeten.

Antwort: die Akte liegt noch beim OLG.

Auf weitere Sachstandanfrage: 
www.väterwiderstand.de/dokumente/2015-01-15_Gerichtsschreiben_in_Sachen_Ordnungsgeld.pdf

Ich hab's geahnt!
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Und dafuer haben die fast zwei Jahre gebraucht? Das kann echt nicht wahr sein und war Absicht. Wie geht es denn nun weiter?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Der Umgangsrechtsänderungsantrag hat sich ja im Güterichterfahren erledigt.
Es geht nur noch um den Ordnungsgeldantrag, für den auch die Beschwerdeinstanz die VKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigert hatte.

Weiter geht es so:
www.väterwiderstand.de/dokumente/2015-01-19_Aufforderung_zur_Rechtshaengigmachung.pdf
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Wie willst du §§ 10 – 18 GKG umgehen?
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(19-01-2015, 19:43)p__ schrieb: Wie willst du §§ 10 – 18 GKG umgehen?
hatte ich hier irgendwo schon geschrieben:*
die Vorschusspflicht gilt nicht bei Verfahren, die keine reinen Antragsverfahren sind; wo das Gericht also auch ex officio eingreifen kann.
Das ist gerade in Umgangsverfahren der Fall.

§ 14 FamGKG greift hier nicht.

* gefunden: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid128462
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