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Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015
#1
Hi an alle UH- Zahler

Die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages und die Vertreter der Oberlandesgerichte haben am 14.11.2014 eine Erhöhung der Selbstbehaltssätze zum 1.1.2015 beschlossen.

Siehe hier:http://www.anwalt.de/rechtstipps/neu-sel...64373.html

So mit ab Januar:

Gegenüber minderjährigen und priv. volljährigen Kindern :  880.- / 1080.-
Gegenüber volljährigen nicht priv. Kindern : 1300.-
Gegenüber Ehegatten : 1200.-
Gegenüber Eltern : mindestens 1800.- (wenn UH-Zahler verheiratet : 3240.-)

Langsam verstehen die Robenträger, dass auch Unterhaltszahler noch leben müssen. Aber diese neuen Selbstbehalte werden noch mehr Mangelfalle schaffen und zu noch höherem fiktiven Einkommen führen.

Gerade die Sandwichgeneration ( UH für Kinder und Eltern ) wird allerdings davon stark profitieren.

Ob auch DDT angehoben wird ist ja noch nicht bekannt.


Gruss in die Welt

Gekko
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#2
Dann wird es spannend, wie der Mindestunterhalt ausschaut.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Die Selbstbehalte waren immer uninteressante theoretische Zahlen, nachdem nun die Pflichtigen am unteren Ende der Einkommensskala häufig zu Aufstockern werden sind sie vollkommen witzlos. Aber unterhaltsam zu sehen, wie ein paar Richter sich ungerührt als Gesetzgeber aufspielen und solche Zahlen "festlegen".
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#4
Auf jeden Fall reicht damit auch der Mindestlohn nicht aus, um nach Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingten Aufwendungen auch nur einen Cent an Unterhalt abdrücken zu können. Egal, wie hoch der Mindestunterhalt sein wird.  
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
(21-11-2014, 20:47)comment schrieb: Dem letzten RA sagte ich noch vor Jahren. 1.500,- € müssen mindestens mein bleiben ...
Meine zwei größten Fehler in meinem Leben waren, zwei (gewollte) Kinder zu zeugen.

Ich habe bisher noch keine Rechnung aufgemacht, was "günstiger" ist.....den Kindern das zu geben, wenn ich mit ihnen eine "Familie" wäre, oder mich mit dem KU freikaufe. Sad

Ich weiss es echt nicht... Was kosten Kinder?
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#6
(21-11-2014, 20:47)comment schrieb: Diese Pfändungsgrenzen sind mein Traumata.

Schön wärs, wenn die Selbstbehalte auch die Pfändungsgrenzen wären. Sind sie leider nicht. Korrekt wäre, §850d ZPO abzuschaffen und das Wort "Selbstbehalt" komplett aus dem Juristensprech zu streichen. Ihr feigen Säcke, gebt doch endlich zu, dass es in Wirklichkeit keinen Selbstbehalt gibt. Und man braucht ihn auch tatsächlich nicht. Die Pfändungsfreibeträge sind dafür genau richtig.
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#7
(21-11-2014, 20:47)comment schrieb: Für mich geht die Reise da noch weiter p, auch Camper und denke meinen ganz eigenen Kokolores.

Also ich bin mir inzwischen sicher, dass ich aus meinen Unterhaltsleistungen noch richtig gutes Kapital heraus holen kann.

Nicht nur dem Strafgericht, auch dem Familiengericht habe ich einen ziemlichen Schrecken versetzt, indem nun meine Rente rückwirkend bis 01.08.2003 anerkannt wurde.

Ich denke, dass genauso wie meine Rente rückabgewickelt wurde, nicht nur das Strafverfahren, sondern auch alle Zivilverfahren rückabgewickelt werden. 
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Hab iwie im Kopf das bei mir damals beim KU ein SB von 1000€ galt und bei TU 1100€.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Sie ist da, die neue DDT. 

Beim OLG Düsseldorf kann man sie runter laden.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#10
Es hat gestimmt: Selbstbehalt jetzt 880/1080/1300/1800 (bei Eltern) EUR. Mindestbetreuungsunterhalt ist aber auch gestiegen, jetzt 880 EUR.
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#11
Genauso viel wie die vorigen. Nix.
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#12
Die Suggestion, das auch was für die Väter gemacht wird.

Argumentiert man, das einem der SB fiktiv kaputt gerechnet wird, macht man sich gleich angreifbar dass man seiner Erwerbsobliegenheit fürs arme Kind nicht nachkommt.

Der Staat tut und probiert ja aber Väter sind einfach [Unterschreitung des Mindestniveaus]...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
(04-12-2014, 15:58)Antragsgegner schrieb: Die Suggestion, das auch was für die Väter gemacht wird.
In den aktuellen Berichterstattungen lese ich meist nur was davon, dass die Kinder die Leidtragenden sind
und der Unterhaltspflichtige weniger zahlen muss. Was für ein Unsinn!

Aber beschwichtigend wird angemerkt, dass Mitte des Jahres 2015 der KU steigen wird, wenn die Kinderfreibeträge erhöht werden.
Zum 1.1.2015 mußte der "Selbstbehalt" erhöht werden, wegen der steigenden H4-Sätze.

Meine obige Frage stelle ich nochmal, wieviel kostet ein Kind?
Auf jeden Fall erhalten die zwei Kinder meiner Ex mehr als ein/e Berufstätige/r, der/die 40 Stunden
in der Woche Vollzeit arbeitet und dem/der der "Selbstbehalt" bleibt.

Ist der Bogen nicht längst überspannt?
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#14
Kleine Medienschau zum neuen Düsseldorfer Tabelle mit den erhöhten "Selbstbehalten":

BILD weiss: "Weniger Geld für viele Trennungskinder" und "Das sei zweifellos „unschön“, befanden die Familienrichter. Die Justiz habe aber keinen Spielraum, dies anders zu handhaben. Immerhin zeichne sich eine Anhebung des Kinderfreibetrages im Laufe des kommenden Jahres ab. In dem Fall werde auch die „Düsseldorfer Tabelle“ erneut angepasst."

Ein Juristenverlag bringt: "Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle bringt vorübergehend manchen Unterhaltspflichtigen finanzielle Entspannung, denn sie räumt Leistungspflichtigen einen höheren Selbstbehalt ein. Im Laufe des Jahres werden sich dann auch die Unterhaltsansprüche erhöhen. Daher werden jetzt manche Unterhaltszahler Anpassung des Unterhalts nach unten erwirken und später Unterhaltsempfänger eine Anpassung nach oben verlangen.". Gut erkannt. Doppeltes Business! Erst klagt der Mangelfall-Pflichtige vergeblich auf Senkung, ein paar Monate später dann die Berechtigte erfolgreich auf Erhöhung.

Dieser Absatz kommt in fast allen Artikeln: "Die öffentlichen Kassen werden durch die Anhebung stärker belastet: Wenn das Existenzminimum der Kinder berührt ist, muss die Lücke von Jobcentern, Sozialämtern oder Unterhalts-Vorschusskasse ausgeglichen werden. Die Anhebung des Selbstbehalts sei erforderlich, weil der Hartz IV-Regelsatz zum Jahreswechsel angehoben wird, so das Gericht. Damit soll vermieden werden, dass Unterhaltspflichtige in den unteren Einkommensklassen zu Hartz-IV-Empfängern werden. Außerdem soll ihnen ein Arbeitsanreiz erhalten bleiben." Die Aufstocker ziehen Kreise. Und echt dumm, dann man die pflichtigen Knechte nicht kräftig unter ALG 2 Niveau drücken kann, die Lumpen erfrechen sich, essen und wohnen zu wollen. Unmöglich, und das auf Kosten der armen Kinder, heul!

Die beste Überschrift bei der Kölnischen Rundschau: Mehr für Zahler, Nullrunde für Kinder, Unterhaltspflichtige dürfen ab kommendem Jahr mehr Geld für sich behalten. Das Nachsehen haben Millionen Trennungskinder durch eine Nullrunde - und die öffentlichen Kassen.

Kommentiert wird fast nirgends. T-Online ist eine Ausnahme.
"426 € für einen 12jährigen Fratz. Sagt mal, habt ihr sie noch alle?" und noch eine Überschrift von dort: "Düsseldorfer Tabelle: 2015 bekommen Unterhaltspflichtige mehr Geld". Wow, Dank der Wundertabelle kriegen wir sogar Geld ausgezahlt! Da lässt man sich doch gerne hochstufen...
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#15
Als würde man ne Abänderungsklage nach unten innerhalb vonna Woche durchziehen können...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#16
LOL. Berechtigte bekommen weniger....Pflichtige dürfen mehr behalten.
Haben die Zahler alle keine Titel an der Backe? Schütten die Jugendämter
dann Dividenden aus? Rauf geht's immer, runter n....
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#17
Nicht nur "Nobbi" brauchte lange, bis er den Unterschied zwischen "ein Recht haben" und "sein Recht bekommen" begriffen hat...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Ziemlich sicher ist jedenfalls, dass Mindestlöhner keinen KU abdrücken müssen, sofern sie nicht den Fehler machen und mit einer Next zusammen ziehen. Schlimmer noch, die Next sogar heiraten.

Deutlich gemacht wurde auch, dass die Wohnkosten warm 380 € betragen dürfen, wenn man Single ist. Pflegt man den Umgang mit den Kiddis, darf es auch mehr sein.

Ich bin ehrlich gesagt, gespannt darauf, wie die Richter einem Papa, der den Umgang pflegt, die Wohnkosten auf 380 € drücken wollen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#19
(05-12-2014, 07:03)Camper1955 schrieb: Ich bin ehrlich gesagt, gespannt darauf, wie die Richter einem Papa, der den Umgang pflegt, die Wohnkosten auf 380 € drücken wollen.


Wieso? Der BGH hat es im März d. J. in XII ZB 234/13 doch schon vorgegeben:

Zitat:Von einer teilweisen Bedarfsdeckung kann mit Blick auf die von dem Antragsgegner konkret geltend gemachten Aufwendungen für das Vorhalten eines Kinderzimmers in seiner Wohnung und für die zusätzlichen Fahrtkosten nicht ausgegangen werden. Dass der Antragsgegner insbesondere den Wohnbedarf der Antragstellerin in der Zeit, in der sie sich bei ihm aufhält, bestreitet, mindert den ohne Berücksichtigung dieser Mehrkosten ermittelten Unterhaltsbedarf des Kindes nicht, denn in den Tabellensätzen sind nur die bei einem Elternteil anfallenden Wohnkosten enthalten.


Insbesondere die Kosten für das Bereithalten von Wohnraum zur Übernachtung von Kindern bleiben bei einem im üblichen Rahmen ausgeübten Umgangsrecht unterhaltsrechtlich in der Regel schon deshalb unbeachtlich, weil es typischer weise angemessen und ausreichend ist, die Kinder in den Räumlichkeiten mit unterzubringen, die dem individuellen Wohnraumbedarf des Unterhaltspflichtigen entsprechen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

Wenn der BGH wenigstens einmal klargestellt hätte, was denn der übliche Rahmen für Umgang ist...jetzt kann das doch
wieder jeder Amtsrichter nach Gutdünken auslegen...4 Tage im Monat, 8 Tage, 10 Tage...

Seltsamerweise hat bei mir das Amtsgericht 4 Monate zuvor erhöhte Wohnkosten als Mehraufwand zugebilligt (dafür aber alle anderen Aufwendungen gestrichen und fiktiv etwas oben drauf gepackt).

(04-12-2014, 21:47)p__ schrieb: Die Aufstocker ziehen Kreise.

In den Erwerbslosenforen beschweren sich schon einige User, das Eltern, die von Hartz IV leben, das Wechselmodell leben und daher nicht
vollständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen, weil sie ja hälftig die Kinder betreuen...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#20
(05-12-2014, 07:03)Camper1955 schrieb: Ziemlich sicher ist jedenfalls, dass Mindestlöhner keinen KU abdrücken müssen, .....


Ich bin ehrlich gesagt, gespannt darauf, wie die Richter einem Papa, der den Umgang pflegt, die Wohnkosten auf 380 € drücken wollen.

Also Unterhaltsrecht ist wohl nicht so dein Schwerpunkt Huh
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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