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Auskunft über Einkünfte
#1
So, nun ist es wieder so weit. Das Jugendamt will mal wieder die Einkünfte meines Mannes sehen. Allerdings befindet er sich wegen Burn Out gerade in der Klinik und Aufregung wäre Gift für seinen Krankheitsverlauf.

Außerdem hat er alle Gehaltsabrechnungen in seinem Spind auf der Arbeitsstelle, ich komm also gar nicht dran. Was nun? Dem Jugendamt schreiben, dass sie sich gedulden müssen?

Oder erst mal eine Gegenforderung, dass Auskunft zu erfolgen hat, ob das Kind die Schule mittlerweile beendet hat und in einer Lehre ist?
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#2
Einmal anrufen, Situation erklären und blubbern. Dabei beiläufig die Situation beim Kind hinterfragen.

Am Ende bekommst du zwei Monate Verlängerung.

Wenn die auf blödt machen: Attest hin schicken und Hinweis auf derzeit geht nicht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Wenn das Jugendamt bei deinem Mann anfragt, dieser aber derzeit nicht in der Lage ist die Anfrage zu beantworten -

dann werden die sich beim Jugendamt eben gedulden müssen.

So lange keine neuen Einkommensnachweise vorgelegt werden, bleibt alles wie es ist.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
I. d. R. erreicht man mit Hinhalten nichts: Ab dem Zeitpunkt der Auskunftsaufforderung kann der Unterhalt angepaßt werden, wenn sich solches aus den Zahlen ergibt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Schon klar, dass es ab diesem Zeitpunkt gilt, ggf. neuen Unterhalt zu bezahlen. Dann halt etwas später!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
Der Unterpflichtige ist ja gesundheitlich angeschlagen... da sollte man eher versuchen, mit dem JA im Guten klar zu kommen, als ihn irgendwelche Pirouetten drehen zu lassen, bei denen er ohnehin nur auf dem Hintern landen kann...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Die Antwort an das Jugendamt ist ja sachlich begründet: Tut mir Leid, mein Mann ist krank. Nachweis kann angetreten werden. Ich selbst habe keinen Zugang zu den Papieren. Bitte um angemessene Fristverlängerung. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Einfach mal irgendwohin anpassen is nich'. Die haben ja keiner Unterlagen vorliegen, also können sie nicht "ausrechnen".

Desweiteren gleich mal hiermit verbinden: In diesem Zusammenhang bitten wir, der Ordnung halber über dies und das bezüglich des Kindes Auskunft zu geben. Ebenso werden diese Daten selbstverständlich auch daszu benötigt, entsprechend Unterhaltshöhen ordnungsgemäß berechnen zu können.

MfG Ihr Pfeiffenköppe
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#8
(27-11-2014, 08:08)Angel schrieb: Außerdem hat er alle Gehaltsabrechnungen in seinem Spind auf der Arbeitsstelle, ich komm also gar nicht dran. Was nun?

Iss klar! Du lebst noch nicht solange mit ihm zusammen, um etwas Ordnung in seiner Bürokratie zu machen?
Auf der anderen Seite arbeitet er noch nicht so lange dort, denn meine Gehaltsabrechnungen füllen Order! Tongue
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#9
@Blue
Du weiß ja gar nicht wie oft ich ihn schon gesagt habe, er soll mal seine Abrechnungen mit nach Hause bringen *seufz* Er arbeitet tatsächlich noch nicht lange bei der Firma

(27-11-2014, 17:51)Nappo schrieb: Die Antwort an das Jugendamt ist ja sachlich begründet: Tut mir Leid, mein Mann ist krank. Nachweis kann angetreten werden. Ich selbst habe keinen Zugang zu den Papieren. Bitte um angemessene Fristverlängerung. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Einfach mal irgendwohin anpassen is nich'. Die haben ja keiner Unterlagen vorliegen, also können sie nicht "ausrechnen".

Desweiteren gleich mal hiermit verbinden: In diesem Zusammenhang bitten wir, der Ordnung halber über dies und das bezüglich des Kindes Auskunft zu geben. Ebenso werden diese Daten selbstverständlich auch daszu benötigt, entsprechend Unterhaltshöhen ordnungsgemäß berechnen zu können.

MfG Ihr Pfeiffenköppe

Danke für den Tipp. Ich werde dem JA diese Zeilen in einem Brief mitteilen. Anrufen werde ich nicht, denn ich hab schon die Erfahrung gemacht, dass die lieben Jugendämtler plötzlich von einem Anruf nichts mehr wussten
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#10
Wer führt denn während der Abwesenheit deines EHEMANNES dessen Rechtsgeschäfte?
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#11
(28-11-2014, 07:36)Angel schrieb: Du weiß ja gar nicht wie oft ich ihn schon gesagt habe, er soll mal seine Abrechnungen mit nach Hause bringen

Vielleicht verheimlicht er ja was :-) ?
Da es nur eine Frage der Fristen und und ihr um die Auskunft eh nicht herumkommt, würde ich dem Jugendamt als ersten Schritt des guten Willens anbieten, die Überweisung des Arbeitgebers aus Konto vorzulegen. Kontoauszug, aber Daten geschwärzt die das Jugendamt nichts angehen.
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#12
(28-11-2014, 11:51)p__ schrieb: Vielleicht verheimlicht er ja was :-) ?
Da es nur eine Frage der Fristen und und ihr um die Auskunft eh nicht herumkommt, würde ich dem Jugendamt als ersten Schritt des guten Willens anbieten, die Überweisung des Arbeitgebers aus Konto vorzulegen. Kontoauszug, aber Daten geschwärzt die das Jugendamt nichts angehen.

Sorry "p", der Mann ist derzeit Krank, vielleicht sogar behindert/schwerbehindert, wenn er einen Antrag stellt. Da nutzen nackte Zahlen überhaupt nichts.

Er ist krank und in einer Klinik, dass sollte @Angel schreiben, notfalls diesen Nachweis beilegen und dass ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung schon gestellt ist kund tun.

Anträge auf Behinderung/Schwerbehinderung kann man auch online stellen. Da braucht es den Mann nicht einmal. 

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
Krankheit schützt vor dem Auskunftsanspruch nicht. Und ein verschlossener Spind auch nicht. Ich kann meine Unterlagen nicht in einen Safe legen, den Schlüssel wegwerfen und dann sagen: Tut mir herzlich leid, keine Auskunft weil die Unterlagen nicht zugänglich sein. Dem Jugendamt kann es egal sein, die klagen einfach, das kostet die nichts.

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Bei einer Klage wird es teuer, Anwaltspflicht und noch viel mehr Aufregung - die ja der Grund sein soll, der Auskunftspflicht nicht zu genügen?
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#14
(28-11-2014, 10:15)Dzombo schrieb: Wer führt denn während der Abwesenheit deines EHEMANNES dessen Rechtsgeschäfte?
Ist es zwingend notwendig eine EHEFRAU zu haben, die diesen Job übernimmt?
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#15
Nein. Allerdings interessiert es nicht, ob jemand auf etwas reagieren kann oder nicht, wo Fristen dranhaengen. Gerade wenn es um Unterhalt geht. Jedenfalls Aemter wie das Jugendamt oder Jobcenter nicht. Wenn der Adressat ergo NICHT fristgemaess reagiert, kann er in Versaeumnis geraten, vor Gericht landen, oder einfach gepfaendet werden. Den Ablauf kennen wir doch alle zur Genuege. Da kann es nicht sinnvoll sein, zum zuwarten anzuraten ala entspanne und erhole Dich erstmal. Oder nettgemeinte Briefchen aufzusetzen, die er dann einem oft inkompetenten Amt zusenden soll. Was zusaetzliches Oel ins Feuer giessen bedeuten wuerde.

Ich habe sogar waehrend einer schweren und nicht aufschiebbaren Operation das Sorgerecht verloren und bin nicht durchgekommen mit Antrag auf Verschiebung des Entscheidungstermines bis nach wenigstens meiner Entlassung aus dem
Krankenhaus. 

Man muss ja das Schicksal Pfaendung wegen moeglicher Unterhaltsrueckstaende
nicht staendig herausfordern. 
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#16
Ich würde 2 Sachen machen einmal wie Camper schon sagte B. Antrag stellen und dennen einen netten Brief schreiben das es jetzt nicht geht. Die werden darauf zwar nicht eingehen aber wenn nacher heraus kommt das dein Mann/Freund durch ist.... Dann haben die nacher ein Problem viel Glück aus dem Ausland als Unterhaltspreller von 2 Kindern und Ehefrau.
Euer wunder
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#17
@angel
Um das konkrete Problem zu lösen, ein etwas unorthodoxer Vorschlag:

Bitte doch einfach den Arbeitgeber unter Vorlage des JA-Schreibens eine Einkommensbescheinigung nach §58 SGBII auszustellen und direkt an das JA zu senden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__58.html
Der Vordruck dazu: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...TBAI378218

Dasrf dürfte für den AG kein großes Problem sein, das JA muss das akzeptieren (denn mehr würde die dort eh nicht bekommen) und die Frist ist gewahrt.

Allemal besser als eine fiktive Hochschätzung des JA wieder aus der Welt zu schaffen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
(29-11-2014, 16:29)sorglos schrieb: @angel
Um das konkrete Problem zu lösen, ein etwas unorthodoxer Vorschlag: 

Dasrf dürfte für den AG kein großes Problem sein, das JA muss das akzeptieren (denn mehr würde die dort eh nicht bekommen) und die Frist ist gewahrt.

Allemal besser als eine fiktive Hochschätzung des JA wieder aus der Welt zu schaffen.

Einspruch! 

Vom Einkommen müssen auch Krankheitskosten abgezogen werden, so denn sie entstehen. Fährt zum Beispiel @angels Mann am Wochenende von der Reha nach Hause um dann wieder am Montag früh in der Reha anzutanzen, dann sind das krankheitsbedingte Kosten, die wesentlich dazu beitragen, dass er sein privates Umfeld nicht ganz aus den Augen verliert.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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