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Hallo zusammen,
ich habe 2012 einen 5 Wöchigen Urlaub absolviert, weit weg von Deutschland. In dieser Zeit hat mir meine Ex offenbart das ich nun wohl doch der Vater ihres Kindes bin. Natürlich war ich erst mal ein wenig geschockt und habe den Kontakt abgebrochen für einige Zeit.
Im Februar 2013 entschied ich mich, für längere Zeit in mein Urlaubsland zurückzugehen weil mir die Arbeit und vieles andere in Deutschland nicht mehr gefallen hat.
Diese Entscheidung hatte nichts mit der Beschuldigung zu tun das ich nun der Vater ihres Kindes bin.
Der Fehler den ich wohl gemacht habe, ist sich wieder bei meiner Ex zu melden. Habe ihr das blaue vom Himmel erzählt, ich wäre in Vietnam von der Arbeit aus usw. Im August ´13 war ich dann zu einem 2 Wöchigem DE Aufenthalt zuhause und habe mich kurzerhand mit ihr und dem Kind getroffen (1 Jahr alt zu dem Zeitpunkt) so dass sie ein wenig ruhe gibt und mich nicht gleich beim Jugendamt anschwärzt. Auch wollte sie das ich einen Freiwilligen Vaterschafts Test mache. Hier habe ich immer wieder ausreden gehabt und gesagt keine Zeit, bin nicht da, usw.
Nun hat sie mich mal wieder bei meinem nicht aktiven FB account kontaktiert und mir gesagt was für ein diesen A…. ich bin und das ich mein eigenes Kind im stich lasse usw. Dazu hat sie mir 2 schreiben geschickt die sie bekommen hat vom Gericht, Auszüge folgen weiter unten.
Ich habe mich legal von DE auf eine Weltreise abgemeldet, wie lange, weiß ich nicht. Hier die Auszüge:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
…. betreten durch Landkreis xxx, Fachbereich Jugend, als Beistand
-Antragsteller-
1. ….
2. gem. § 1600 d BGB festzustellen, das die Antragstellerin von
Herrn xxx…
abstammt.
Begründug
Als Vater des Kindes wird Herr xxx in Anspruch genommen, da er der Kindesmutter innerhalb der gesetzlichen Empfägniszeit vom xx.xx.xx-xx.xx.xx beiwohnte.
Beweismittel
1. Zeugnis der Kindesmutter wird nachgereicht.
Der Antragsgegner war zur Urkundlichen Anerkennung nicht bereit.
Mit freundlichen Grüße
…."
Nächstes Schreiben:
"Amtsgericht xxxx
…
Termin zur Anhörung wird bestimmt auf xx.xx.xx
…
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Antragsschrift innerhalb von 2 Wochen.
Das persönliche erscheinen der Kindesmutter und Herrn xxx wird angeordnet.
….
Mit freundlichen Grüßen
…."
Und zum Schluss:
"Amtsgericht
Sehr geehrte Frau xxx,
in der Familiensache
betreffend Abstammungsangelegenheit von xxxx,
hat der Richter am Amtsgericht xxxx am xx.xx.xx folgende Verfügung getroffen:
- Der Termin vom xx.xx.xx wird aufgehoben -
….
Es wird darauf hingewiesen , dass der Beteiligte xxx derzeit nicht geladen werden kann, da er sich mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland aufhöht.
Mit freundlichen Grüßen,
….."
Ich kann nicht ausschließen das sie weiß wo ich im Moment noch bin, oder eben nicht.
Was sagen mir dieses Briefe nun genau, oder besser gesagt welche Folgen ziehen die nun mit sich?
Lieben dank schon mal
Ein staatlich angeordneter Zwangsvaterschaftstest. Siehe http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#kuckuckskind
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Was bedeutet nun doch? Hatte die KM zunaechst einen anderen KV angegeben?
Wie denkst Du selbst darueber? Irgendwas musst Du ja diesbeyueglich gedacht haben. Warum sonst hast Du, als Du mal wieder in DE warst, mit der KM den Kontakt aufgenommen_
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Moin Loewenherz.
Du hattest eine nicht nur flüchtige Beziehung zu einer Frau.
Sie hat die Vermutung geäußert, daß Du der Vater des von ihr geborenen Kindes bist.
In voller Überzeugung führt sie ein entsprechendes Verfahren gegen Dich.
Du hast Kenntnis, daß das Gericht Dich zwecks Feststellung nicht laden kann.
Was spricht dagegen, die vermutete Vaterschaft schnellstens zu klären und ggf Deine Vaterschaft zu leben?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Sie hat mir schon wo sie Schwanger war erzählt das ich nicht der Vater bin. Dann anscheinend getrennt, und von ihrem (Ex)Freund einen Vaterschaftstest verlang und diesem ist er nachgekommen mit negativem Ergebnis.
Durch Dummheit und Unwissenheit habe ich Kontakt zur KM aufgenommen in der Annahme das sie nicht zum JA rennt in der Zeit wo ich in DE bin. Zum Kind habe ich keinen Bezug und will ich auch nicht.
Angenommen ich lande auf einem deutschem Flughafen, und melde mich wieder in DE an für einen neuenReisepass o.ä. würde das Amtsgericht dies sofort mitbekommen und mir an meine neue Adresse Post schicken?
Strafbar dürfte ich mich ja eigentlich bis jetzt noch nicht gemacht haben?
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(30-11-2014, 06:47)Loewenherz schrieb: Was sagen mir dieses Briefe nun genau, oder besser gesagt welche Folgen ziehen die nun mit sich?
Dass deine rechtliche Vaterschaft im Moment nicht gerichtlich festgestellt wird. Das nutzt dir aber überhaupt nichts. Kommt es viel später doch noch zu einer rechtlichen Vaterschaft, dann kann die Mutter geltend machen, vorher daran gehindert gewesen zu sein, die Vaterschaft festzustellen und eventueller Unterhalt wird auch noch rückwirkend fällig.
Damit es dir etwas nutzt, musst du entweder dauerhaft, d.h. nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte ungreifbar sein. Die Alternative ist, hinzugehen, einen Vaterschaftstest zu machen und die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben wenn du Vater bist. Danach gibts die üblichen Unterhaltsforderungen.
Wenn du im Bundeszentralregister stehst, wird bereits am Flughafen bei der Einreise eine Aufenthaltsfeststellung gemacht. Von da an läuft die Maschinerie wieder.
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(30-11-2014, 10:17)Skipper schrieb: Moin Loewenherz.
Du hattest eine nicht nur flüchtige Beziehung zu einer Frau.
4-5 mal "getroffen" sehen ich eher als Flüchtig an.
Auch wenn das Kind nichts dazu kann, die Frau hat mich fast 2 Jahre im Glauben gelassen das ihr Ex der Vater ist. Zumal ist sie faul, keinen Schulabschluss und somit keine Arbeit. Dazu kommt noch das sie aufgegangen ist wie nen Hefeklos.
Heist ich will weder Kontakt zu ihr,noch zum Kind.
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(30-11-2014, 10:57)Loewenherz schrieb: Dazu kommt noch das sie aufgegangen ist wie nen Hefeklos.
Kann die Folge davon sein, dass sie jetzt die Pille nimmt, Anti-Depressiva oder ein anderes Medikament.
Nicht unbedingt auf "Fresssucht" schließen.
Warum machst Du denn den Vaterschaftstest nicht? Ums zahlen kommst Du nicht herum, sofern Du der Vater bist und Du Dich nicht dauerhaft ins Ausland absetzt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Viele dank P,
ausführliche Antwort! Nun würde ich gern noch wissen wie im Post vor dir erwähnt, was passiert wenn ich nach DE fliege, neue Meldesdresse usw.
Danke !
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Kontakt ist entbehrlich, die wollen nicht dich, sondern dein Geld. Deine Frage habe ich dir schon beantwortet. Schon ab Flughafen wird das Zivilverfahren gegen dich wieder anlaufen und durchgezogen. Es braucht kein Strafrecht, um im Bundeszentralregister zu landen.
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Das habe ich überlesen, dachte es wäre deine Signatur und nicht für mich.
Wie würde es aussehen über den Landweg einzureisen zwecks neuem Reisepass. Selbes Spiel?
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30-11-2014, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2014, 13:13 von Skipper.)
Loewenherz,
das erscheint mir alles zu kompliziert gedacht.
Einfach reinen Tisch machen, mit der Ex und Mutter einvernehmlich einen Test organisieren. Dann habt ihr Gewißheit. Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß ein anderer Mann als biologischer Vater gefunden wird.
Das Verfahren kann dann für erledigt erklärt werden, wenn Du gem. Test
a) der Vater bist und dies urkundlich bestätigst,
b) nicht der Vater bist.
Dann kannst Du Dich wieder frei bewegen, bist nicht - uU grundlos - 1/4 Jahrhundert auf der Flucht.
Und wer weiß, vielleicht regen sich ggf doch noch väterliche Gefühle.
Mit der Mutter mußt Du Dich dabei ja gar nicht groß befassen.
Vorausgesetzt, Du kannst Dich auch innerlich von ihr trennen, wonach es derzeit noch nicht ausaieht.
Und...
Lerne aus der Sache. Schau Dir die Frauen genauer an, BEVOR Du Dich auf sie einläßt und/oder wähle Verhütungsmethoden, die DU steuern kannst.
S.
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(30-11-2014, 13:10)Skipper schrieb: Lerne aus der Sache. Schau Dir die Frauen genauer an, BEVOR Du Dich auf sie einläßt
Wie und wo kann man sich eigentlich anschauen, wie genau sich eine Frau nach Bett, Beziehung, Schwangerschaft, Ehe, Trennung, Scheidung etc. verhält oder ändert?
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DAS steht niemandem auf die Stirn geschrieben. Auch Männern nicht.
Es gibt aber mE durchaus charakterliche Hinweise, also Eigenschaften von Dauer, und erkennbare Umstände, die auf Beziehungsrisiken hinweisen können. Genauer hinsehen!
Wo DAS nicht möglich ist, entweder weil man selbst (noch) nicht über entsprechende Sensorien und Erfahrungen verfügt oder aber die Umstände es nicht zulassen, dort kann dann mein zweiter Hinweis auf die Eigenverantwortung greifen. Oder man läßt es einfach.
Ich meine: Raus aus der Opferhaltung!
S.
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(30-11-2014, 12:12)raid schrieb: Wenn Du einreisen willst, dann wähle den Landweg.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4488
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(30-11-2014, 13:48)Skipper schrieb: DAS steht niemandem auf die Stirn geschrieben. Auch Männern nicht.
Eben. Deswegen ist dieser Rat auch von begrenztem Nährwert.
Vor Allem hinterher.
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Danke an alle für die schnellen und aufschlussreichen Antworten. Werde wohl noch 2,3 Jahre Minimum die Welt bereisen bevor ich überhaupt für länger wieder nach DE gehen. Evtl findet sich auch ein anderes nettes Land zum niederlassen, mal schauen.
Eine letzte Frage noch, im Führungszeugnis dürfte bis jetzt ja noch nichts stehen oder?
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Was im Führungszeugnis steht und was nicht, wird in § 32 des Bundeszentralregistergesetzes zusammengefasst.
Wenn du reisen willst, dann reise. Du musst dir aber wie bereits gesagt darüber im klaren sein, dass du damit nichts sparst. Laut §1613 BGB wirst du zu Unterhalt für die Vergangenheit herangezogen, wenn du doch noch zum Vater erklärt wirst.
Was soll dir die Reise auf dem Landweg bringen, wenn du doch einen neuen Pass willst? Mit Maske in einem Bürgeramt auftauchen, wo du einen Ausweis beantragst? Bei der Ausstellung neuer Personaldokumente wird ein Suchvermerk im BZR natürlich bemerkt und du kriegst auch gleiche eine Vorladung in die Hand gedrückt. Wenn du wirklich Ruhe haben willst, musst du dich flott um eine neue Staatsbürgerschaft in einem Land bemühen und keiner darf wissen, wo das ist.
WENN Abreise nach Unbekannt, dann ist es egal ob mit Vaterschaft oder ohne. Du könntest genausogut eine Weile in Deutschland sein, Vaterschaft unterschreiben und dann einfach mit einem druckfrischen Reisepass im Rucksack fortgehen. Solange niemand weiss, wo du hin bist, kann man dir auch keinen Unterhalt abjagen.
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Wenn du sowieso dauerhaft im Ausland leben willst, dann melde dich nicht zurück, sondern reise zu einem dir genehmen Zeitpunkt via Landweg n Deutschland ein, melde dich irgendwo an, beantrage den dicken Expresspass und lehne dich die paar Tage zurück. Wenn die Staatsmacht spitz kriegt wo du bist, dann wirst du zum Test vorgeladen, bist aber völlig unbescholten, den Pass bekommst du.
Den Pass solltest du in d Händen halten, bevor d Test stattfindet. Dann dann reist du wieder aus.
Du bist nach wie vor nicht d Vater und damit hast du keine Pflichten und kannst gegen kein Gesetz verstoßen. Dein Führungszeugnis bleibt clean und du wirst befristet in Deutschland zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben. Daher Einreise per Landweg.
So wie Lage nämlich aussieht, wird das Verfahren ruhen und man wird dich nicht aufgrund einer Aussage zum Vater machen.
Übrigens würde ich ab Geburt jegl Nachweise zum Einkommen einscannen bzw aufbewahren, sofern das Einkommen gering war. In diesem Fall hättest du zumindest d Möglichkeit d Schuldenberg zu begrenzen, da nicht leistungsfähig. Außerden entgehst du dem Betreuungsunterhalt für Mutti wenn du durchhältst.
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30-11-2014, 18:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2014, 18:39 von Skipper.)
(30-11-2014, 15:31)beppo schrieb: (30-11-2014, 13:48)Skipper schrieb: DAS steht niemandem auf die Stirn geschrieben. Auch Männern nicht.
Eben. Deswegen ist dieser Rat auch von begrenztem Nährwert.
Vor Allem hinterher.
Doch, doch. Du hast offenbar meinen Beitrag nicht recht verstanden.
Ich weise doch ausdrücklich auf Alternativen zum Lesen auf der Stirn hin.
Und da sehe ich sogar ein pralles Bündel an abgreifbaren Parametern.
S.
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30-11-2014, 20:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2014, 20:09 von Das Nerdliche Orakel.)
Zum Thema Erkennen zukünftigen Schwierigkeiten gibt es den Thread Partnerwahl.
(30-11-2014, 16:15)p__ schrieb: Wenn du reisen willst, dann reise. Du musst dir aber wie bereits gesagt darüber im klaren sein, dass du damit nichts sparst. Laut §1613 BGB wirst du zu Unterhalt für die Vergangenheit herangezogen, wenn du doch noch zum Vater erklärt wirst. Es reicht aus, wenn es soweit ist, zahlungsunfähig zu sein.
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Guten Morgen,
kleine Aktualisierung. Verwandtschaft 1. Grades hat Post bekommen und wird zur Speichelentnahme aufgefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass "… es sei denn, das ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann.
Aus welchen Gruenden kann so eine Speichelentnahme nicht zugemutet werden?
Gruesse
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Vergiß es. Die Verwandtschaft wird die Probe abliefern, und die Kosten für das ganze Gedöns wird man dir bei erster Gelegenheit aufs Auge hauen.
Da wäre es billiger gewesen, selbst beim derzeitigen Aufenthaltsort den Gentest machen zu lassen und das Ergebnis bei der deutschen Botschaft abzugeben mit der Bitte um Weiterlaitung an das Familiengericht, wo das Vaterschaftsverfahren anhängig ist.
Nochmals klar und deutlich: um die Feststellung der Vaterschaft kommst Du nur herum, wenn du nie wieder nach Deutschland zurück kommst, nicht mal zur Beerdigung deiner Mutter.
Wenn Du noch ein paar Jahre unbehelligt im Ausland als auch in Deutschland leben willst, dann empfehle ich folgendes: wenn der Vaterschaftstest ergibt, dass du der Vater bist, dann ignoriere die Forderungen der Jugendamts-Beistandschaft und zahle monatlich 133.- €. Das ist der Betrag, den auch der Staat als Mindestunterhalt für ein Kind bezahlt. Damit ist dann der Bedarf des Kindes gedeckt und Du kannst dich nicht mehr strafbar machen nach § 170 StGB - folglich auch keine strafrechtliche Verfolgung, keine Probleme bei der Reisepaß-Austellung, keine Probleme bei Ein- und Ausreise, sauberes Führungszeugnis.
Der Unterschied zwischen dem, was das Jugendamt gerne als Unterhalt von dir hätte und den gezahlten 133.- € - das ist Zivilrecht, das kriegst du dann anders geregelt. Damit das Jugendamt einen Unterhaltsbetrag festsetzen kann, wollen die erst mal wissen, wie hoch dein Einkommen ist. Wenn das Jugendamt das nie erfährt, dann müssen sie vermuten oder schätezn oder sonstwas. Das lässt sich später juristisch angreifen.
Für den Moment also kläre zuerst die Frage der Vaterschaft - oder lass es und bleibe wo du bist.
Austriake
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