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Hallo,
mir ist nun der Beschluss zur Festsetzung des KU in´s Haus geflattert. Werde sicher in Beschwerde gehen, da man aus Willkür meine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht anerkennt.
Nun beschäftigt mich aber folgende Frage: Kann KM mit dem Beschluss bereits pfänden lassen, wenn noch Beschwerdefrist läuft?
thx
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Das kommt darauf an, ob unten drunter was von vorläufiger Vollstreckung steht.
Meistens tut es das aber.
Und wenn nicht, kann das die Gegenseite leicht nachtragen lassen.
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Beantrage deinerseits, die Vollstreckung einstweilen einzustellen oder zu beschränken und Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben, weil gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. In der Beschwerdeinstanz ist über die einstweilige Einstellung der Vollstreckung vorab zu entscheiden. Dem wird meist stattgegeben - aber gegen Sicherheitsleistung. Hat den Vorteil, dass du trotzdem das Geld zurück bekommst, wenn du später gewinnst. Ansonsten ist das gezahlte oder gepfändete Geld weg.
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wie @beppo, ergänzend: Ggf. kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung nachgelassen werden, müßte dann aber ebenfalls im Beschluß stehen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...