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Wie "lebt" ihr mit dem Selbstbehalt?
#26
@Erzeuger
Mhm... das sieht nicht so gut aus. Da gehörst du zu den Durchschnittsverdienern, die von der Düss-Tab und anderen Systemregeln am härtesten getroffen werden. Dein Problem liegt nicht an dir, sondern am System.

Wohngeld wird kaum in Frage kommen, bei der moderaten Miete. Aufstockung wahrscheinlich auch nicht, das sie so hohe AV-Aufwendungen eher nicht akzeptieren werden. Es könnte dennoch sinnvoll sein (wenn die Vermögensseite stimmt) einen Antrag zu stellen, um einen Ablehnungsbescheid zu erhalten.

Im Detail: Brutto und Netto passen nicht recht zusammen. Wenn die AV dort schon abgezogen ist, kannst du sie nicht nochmal abziehen. Dann ist eh nichts mit Aufstockung
Zu hohe Kapitalgeschäfte (AV/Riester, Darlehen, KU):
- Hier wäre zu prüfen, ob du Darlehen strecken kannst (sonst musst du eben bis Mai "überleben")
- bei Riester/AV - evtl. Verträge stilllegen, ruhend oder evtl. kündigen. Momentan kannst du dir solche Rücklagen nicht leisten. Das ist allemal besser, als die Zahnzusatz zu kündigen. Gesundheit ist wichtiger als Geld, das es in 50 Jahren vielleicht nicht mehr gibt.
- beim KU: wenn der nicht tituliert ist, könnte man erwägen einen Titel über 225 Mindestunterhalt zu machen und die Höherstufung zurückweisen (aber Klagegefahr zu berücksichtigen)
- direktes und sofort wirksames Hauptsparpotenzial sind natürlich Spritkosten

.. und dann die Einnahmeseite:
-Wenn du bei dem KU bleibst, dann Einkommensspanne bis zur näcshten Stufe möglichst ausreizen, durch Gehaltserhöhung Weihnachtsgeld oder Minijob. Wenn Mindestunterhalt, dann eher stagnieren
- Mitbewohner/in oder in WG, um Wohnkosten zu teilen (Bedenke den Bedarf für Kinderzimmer!)
- Evtl. steuerfrei Zusatzeinnahmen, Übeungsleiter, Ehrenamt, etc. oder halt Flaschen sammeln
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
(07-11-2014, 20:31)Erzeuger schrieb: Hab heute mit meinem Chef vereinbart, das er mir auf unbestimmte Zeit erstmal keine Lohnerhöhung gibt. Hat ziemlich verwirrt geguckt ;-). Das hat er noch nie gehört.

Hatte aber Verständnis für meine Situation.
Das ist sehr gut! Mein Chef hatte damals auch Verständnis dafür, dass ich keine Rufbereitschaft mehr mache.
Es gibt immer Möglichkeiten, wenn Chef mitspielt!

Die Zahnzusatzversicherung darfst Du auf keinen Fall kündigen! Ich erlebe gerade selbst, dass die bei einem Zahnrsatz verdammt wichtig ist.
... Wird eh´ angerechnet, wenn´s hart auf hart kommt.

Auf jeden Fall nicht den Kopf in den Sand stecken! Deine Voraussetzungen sind gar nicht so schlecht, die Abkassiererei irgendwann mal zu überstehen.
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#28
@all

Hmm, das klingt ja alles nicht so toll.
Zusammenfassend kann man also sagen, das ich vom Staat keinerlei Hilfe zu erwarten habe.
(Wohngeld,Aufstockung)

Das Beste wäre also, wenn ich mein Gehalt bis auf weiteres auf dem Niveau belasse und mir
nur noch "inoffiziell" mehr geben lasse, da sonst Vater Staat alles holt?
Vielleicht kann ich das mit meinem Chef ja klären.

Wie sieht es denn mit der Unterhaltsheranziehung nach § 33 SGB II aus?

Die lassen einen dort ja 150 € pro Lebensjahr. Dies wären bis jetzt 4800 €.
Habe momentan noch 1500 € als eiserne Reserve auf dem Konto.
Wollte, falls es mal irgendwie geht, mir bis zu den 4800 € was zusammensparen und es für
Notfälle auf dem Konto lassen.
Laut dem Jobcenter steht mir dieser Betrag als Vermögen zu.
Wenn man das so nennen kann Sad .
Ist das wirklich sicher oder hebe ich es lieber ab und steck es in den Tresor?
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#29
(08-11-2014, 19:06)Erzeuger schrieb: Ist das wirklich sicher oder hebe ich es lieber ab und steck es in den Tresor?

Sicher ist gar nix. Ich hatte damals allerdings alles "Vermögen" an Familienmitglieder gegeben.
Wem kann man schon vertrauen? Wink
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#30
(08-11-2014, 19:06)Erzeuger schrieb: Wie sieht es denn mit der Unterhaltsheranziehung nach § 33 SGB II aus?
Genau deshalb wäre, wenn auch nur 5€ Aufstockung drin wären, das alles mit deinem eigenen Bescheid erledigt. Gerade deshalb lohnt sich mehr Arbeit, die zu mehr Verdienst führt nicht, bis Kind 3 ist. Aber evtl. Aufbau eines selbständigen Nebenerwerbs, der natürlich erstmal nur Verluste oder maximal ne schwarze Null erzeugt.

(08-11-2014, 19:06)Erzeuger schrieb: Die lassen einen dort ja 150 € pro Lebensjahr. Dies wären bis jetzt 4800 €.
Dazu kommen noch 750€ Haushaltsfreibetrag für Ersatzanschaffungen, wie Waschmaschine, etc.

Allerdings stecken auch hinter dem Hunni, den du jeden Monat zahlst ein Vermögensbetrag. Du wirst es ja nicht einer Bank, Versicherung, etc. schenken.... Zusätzlich zu den 150 sind noch 250/Lebensjahr für Altersvorsorgen zuläßig, allerdings nur, wenn die bis Rentenbeginn festgenagelt sind.

(08-11-2014, 19:06)Erzeuger schrieb: ..... und es für Notfälle auf dem Konto lassen.....
Alles was auf einem Konto ist, ist sichtbar. Alles, was auf einem Computer angezeigt werden kann, kann auch angezeigt werden. ;-)

(08-11-2014, 19:06)Erzeuger schrieb: Ist das wirklich sicher oder hebe ich es lieber ab und steck es in den Tresor?
So sicher, wie in Zypern.

Ich finde: solange BU/EU gezahlt werden muss, ist (fast) jedes konventionelle Sparen nur leichte Beute. Da sollte man jedes zusätzlich verfügbare Geld in hochwertige, haltbare Sachen, wie Haushaltsgegenstände, Klamotten, Schuhe, etc. stecken. Deine getragenen Budapester oder das ultrateure Damaststahlküchenmesser pfändet keiner, das Sparbuch schon.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
(08-11-2014, 14:49)sorglos schrieb: Da gehörst du zu den Durchschnittsverdienern,
Was ist schon der Durchschnitt? Das Einkommen ist sehr schief verteilt. Wer das Durchschnittseinkommen hat, hat mehr als zwei Drittel der Bevölkerung und weniger als ein Drittel.
Erzeuger hat jedenfalls ein so hohes Einkommen, dass er nichts aus dem großen Topf bekommt, obwohl er am Ende weniger hat, als die, die gar nichts in den großen Topf tun. Ich würde jetzt die Brocken schmeißen.

Erzeuger, wer zahlt eigentlich den Verschleiß für dein Auto? Du hast das gar nicht in deiner Rechnung berücksichtigt.
Wenn du weiter arbeiten willst, dann zieh in die Nähe deines Arbeitsplatzes. In der derzeitigen Situation zahlst du für Wohnung und Fahrzeug 900 Euro, und du hast jeden Arbeitstag ein bis zwei Stunden weniger Freizeit.

Geld würde ich an Freunde und Verwandte verteilen. Und wenn du denen nicht traust, dann verteil es in kleinen Portionen. Tu es nicht auf einen Haufen in einen Tresor. Der Tipp mit Haushaltsgegenständen ist schon gefallen. Solange du deinen Engerieverbrauch selbst bezahlen musst, ist es sinnvoll, energiesparende Geräte zu kaufen. Gutes Werkzeug und ein zweites gutes Fahrrad ist auch sinnvoll.
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#32
@Das Nerdliche Orakel
Wer den Verschleiß am Auto bezahlt?
Tja, gute Frage. Da hab ich noch nicht so wirklich drüber nachgedacht.
Im Moment ist keine Wartung fällig. Reifen und Zahnriemen sind relativ neu.
Muss auch erst 2016 wieder zum TÜV.
Hoffe halt, das bis dahin nix passiert, sonst muss ich doch meine Reserve plündern...
In die Nähe meiner Arbeit zu ziehen lohnt nicht, der liegt mitten in der Großstadt.
Dort zahle ich allein für die Miete den Betrag welchen ich jetzt für Miete UND Sprit zusammen zahle.
Hab mal ein paar Kollegen nach ihren Mieten gefragt...
Bräuchte ja auch ne Wohnung, wo mein Sohn ein eigenes Zimmer hat.

@raid.
Das mit dem Tankgutschein werde ich mal versuchen.
Wusste gar nicht, das es das gibt.
Die Geschichte mit dem Tagelöhner ist aber sehr traurig.

Vor allem möchte ich zusehen, das ich den Unterhalt immer bezahlen kann, sonst macht meine EX
nämlich direkt Terror.
Hatte mit ihr schon genug Ärger weil das Abholen meines Sohnes bis vor kurzem nie ohne weinen bei ihm klappte. Wollte ihn mir deswegen nicht mehr mitgeben.
Musste da erst mit nem Anwalt nachhelfen.
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#33
(09-11-2014, 17:45)Erzeuger schrieb: Vor allem möchte ich zusehen, das ich den Unterhalt immer bezahlen kann, sonst macht meine EX

nämlich direkt Terror.
Hört sich etwas an wie freikaufen....

Passiert Dir vielleicht nicht unmittelbar demnächst.... Aber spätestens bei einer nächsten "Umstrukturierung" der Firma
solltest Du Dir eine andere Einstellung aneignen!

In erster Hinsicht geht es um DICH! Gesundheit und Wohlbefinden!
Der Ex unbedingt Kohle für´s Kind in den Hintern stecken zu müssen wäre das allerletzte, an was ich glauben kann.

Wenn von Dir kein Geld mehr kommt, weil gekündigt oder so, dann findet Übermutter immer Möglichkeiten. Nich vergessen! ;-)
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#34
Hallo an alle.

Hab mit meinem Chef eine gute Lösung gefunden, welche meine Finanzprobleme etwas aufbessern wird ;-).
Meinen Unterhalt hab ich nun fast wieder raus.
Bin meinem Chef da sehr dankbar Big Grin .
Ein schlechtes Gewissen brauch ich doch nicht haben, oder?
So kann ich mir zumindest wieder eine Zukunft aufbauen...

Eine Frage habe ich aber noch.
Wenn die 3 Jahre mit dem Betreuungsgeld um sind, können dann noch irgendwelche neuen Geldforderungen von der Ex oder Ämtern kommen?
Vom reinen Kindesunterhalt abgesehen?
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#35
Betreuungsunterhalt kann auch viel länger gehen wie die drei Jahre. Auf der sicheren Seite bist du nach drei Jahren noch lange nicht. Geldforderungen können auch fürs Kind kommen, so wurden vor einigen Jahren die Betreuungskosten als Mehrbedarf auf den Unterhalt mit drauf gepackt.

Ein schlechtes Gewissen sollte man nur haben, wenn man viel Unterhalt bezahlt. Das stützt den ganzen Dreck. Das Unterhaltsrecht gehört nicht gestützt, sondern vernichtet.
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#36
(07-12-2014, 15:48)p__ schrieb: Betreuungsunterhalt kann auch viel länger gehen wie die drei Jahre. Auf der sicheren Seite bist du nach drei Jahren noch lange nicht. Geldforderungen können auch fürs Kind kommen, so wurden vor einigen Jahren die Betreuungskosten als Mehrbedarf auf den Unterhalt mit drauf gepackt.

Oh, ich dachte immer nach 3 Jahren wäre schluss.
Hatte ich so öfters in den Zeitungen gelesen...
Dann darf ich ja streng genommen bis zum Unterhaltsende offiziell nie mehr Geld verdienen.
Tolle Aussichten Sad .
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#37
Im Grenzbereich des Mangelfalls ist das aber bedeutungslos. Für Betreuungsunterhalt gelten höhere Selbstbehalte wie für Kindesunterhalt, so dass nach Zahlung des Kindesunterhalts nichts mehr übrig bleibt für Betreuungsunterhalt. Das bedeutet natürlich auch, dass berufliche Anstrengungen für mehr Einkommen ein Eigentor sind, denn die Früchte der Mühen werden einem komplett weggefressen.
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#38
(07-12-2014, 16:50)p__ schrieb: Im Grenzbereich des Mangelfalls ist das aber bedeutungslos. Für Betreuungsunterhalt gelten höhere Selbstbehalte wie für Kindesunterhalt, so dass nach Zahlung des Kindesunterhalts nichts mehr übrig bleibt für Betreuungsunterhalt. Das bedeutet natürlich auch, dass berufliche Anstrengungen für mehr Einkommen ein Eigentor sind, denn die Früchte der Mühen werden einem komplett weggefressen.

Wie hoch ist da denn der Selbstbehalt?
Also gibt es im Grunde keine feste Grenze, wo der Betreuungsunterhalt endet?

Hatte auch schon überlegt, meinen Unterhalt generell nochmal neu ausrechnen zu lassen, da ja wohl ab nächstem Jahr höhere Selbstbehalte gelten.
Als mein Titel damals erstellt wurde, bekam ich alle 3 Monate noch Bonuszahlungen auf mein Gehalt.
Mein ausgerechnetes durchschnittliches Nettoeinkommen lag so leider bei 1511 €.
Also gerade mal 11 € zuviel und bin so in die zweite Stufe der Tabelle gerutscht.

(Die Frau vom Jugendamt hatte es meiner Ex quasi freigestellt, ob ich nach der 1. oder 2. Stufe zahlen soll.
Trotz Beziehung und Pläne zusammenzuziehen wollte sie natürlich die 2. Stufe.
Mitgefühl Fehlanzeige!
Das hatte ich ihr auch nie Vergessen! )

Diese Boni gibt es aber nicht mehr.
Jetzt liege mich mit meinen festen 1450 € Netto ja eigentlich in der ersten Stufe, was 225 € Zahlbetrag wäre.
Im Moment zahle ich aber noch 241 €.

Der Unterschied beträgt aber gerade mal 16 €.
Bin mir nicht sicher, ob es sich deswegen lohnt Streit anzufangen.
Kostet mich eine Änderung was?
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#39
(07-12-2014, 16:41)Erzeuger schrieb: Dann darf ich ja streng genommen bis zum Unterhaltsende offiziell nie mehr Geld verdienen.

Was den EU/BU/TU/AU etc... betrifft gebe ich Dir völlig Recht!

Schon alleine wegen meines Arbeitslohnes an Exilein zu geben, die sich mit neuem Esatzvater die Hände reibt.
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#40
(07-12-2014, 17:36)Erzeuger schrieb: Wie hoch ist da denn der Selbstbehalt?
Also gibt es im Grunde keine feste Grenze, wo der Betreuungsunterhalt endet?

1200 EUR ab 1.1.. Ja, es gibt keine feste Grenze. Die letzte Gesetzesänderung hat die frühere Dreijahresgrenze geschliffen. Vorher war es ein Jahr und vorher war es die Mutterschutzzeit. Die immer höheren Unterhaltspyramiden werden länger immer, kürzer nimmer. Irgendwann zahlen wir uns alle gegenseitig Unterhalt und betreiben so den Staat.

Bei 16 EUR Unterschied liegt eine beabsichtigte Abänderung bei unter 10%. Das wird wahrscheinlich schon deshalb abgelehnt. Auch hier gilt: Erhöhungen gehen auch bei Kleinstbeträgen, Senkungen werden unabhängig von anderen Begründungen abgelehnt, weil sie unter 10% liegen.
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#41
Was ist mit den 5% Berufsbedingte Aufwendungen, sind die schon abgezogen worden, auch damals schon?
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#42
(07-12-2014, 20:26)bubi schrieb: Was ist mit den 5% Berufsbedingte Aufwendungen, sind die schon abgezogen worden, auch damals schon?

Bin mir da nicht mehr ganz sicher.
Haben mir die Fahrtkosten angerechnet. (Ich glaube 220 € waren das)
Sonst aber nichts, meine ich.
Hab die Berechnung vom JA noch. Muss ich nochmal raussuchen.
Kann ich dann ja mal posten.
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