Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind
#26
Moin Corleone.

Ich kann im Wesentlichen nur nochmal wiederholen, was ich in Beitrag #10 schon schrieb:

Raus aus der gemeisamen Wohnung, rein in ein kleines möbliertes Zimmer, das sich auch schnell wieder kündigen läßt. Und ersteinmal zur Ruhe kommen, dies unbedingt mit fachärztlicher oder psychologischer Hilfe. 
Wenn das mit dem Zimmer nicht recht klappt, dann mietest Du Dich halt auf dem nächsten Campingplatz am See ein.
Womo oder Hütte dort. Mach es wie Urlaub und schon sieht die Welt ganz anders aus. Smile

Weihnachten und Neujahr: Ganz gefährlich, Polizei wird verstärkt zu Streitereien gerufen, Fach-Kliniken quellen über.

Existenziell bist Du über ALG I abgesichert.
Nun Kopf und Geist wieder in Funktion bringen.

Alles andere sind mE entferntere schmalere Pyramiden-Schichten.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#27
(26-11-2014, 18:15)Skipper schrieb: Alles andere sind mE entferntere schmalere Pyramiden-Schichten.

Sind die aus Schokolade? Smile  Ich lieeebe Schokolade!
Zitieren
#28
Der Schokoladenturm nach Maslow. Von bitter bis Nougat.. Smile

Aber, blue, Du weißt schon, das das Zeugs süchtig macht.
Chemisch wie Belohnungssysteme funzt, wie Sex und so, Foren.


S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#29
Kurze Zwischenmeldung: Das Thema Arbeitslosigkeit hat sich glücklicherweise endlich erst einmal erledigt. Smile  Ich habe einen Job gefunden, und zwar in derselben Stadt, sodass kein Umzug in die Ferne ansteht.

Im Übrigen bin ich auf Wohnungssuche. Diese kann jetzt deutlich intensiviert werden, da ich geographisch weiß, wo ich arbeiten werde, und nicht mehr nach einer Hartz IV-Wohnung suchen muss, sondern mir eine ordentliche, teurere Wohnung nehmen kann.

Mein Brutto-Jahresgehalt wird etwa 60.000 EUR betragen. Davon sollte es möglich sein, mich selbst, meine Tochter und meine Noch-Ehefrau finanziell zu unterhalten. 

Priorität Nr. 1 ist jetzt die Wohnungssuche und die Einleitung der Trennung (na toll, zu Weihnachten...). Bis zum Jobantritt bleibt mir noch etwas Zeit. 
Zitieren
#30
(11-12-2014, 13:13)Corleone schrieb: Mein Brutto-Jahresgehalt wird etwa 60.000 EUR betragen. Davon sollte es möglich sein, mich selbst, meine Tochter und meine Noch-Ehefrau finanziell zu unterhalten.
Und wie lange ist die Probezeit? ;-)

Auch kann sich die Ex ja zukünftig auf einen dicken TU freuen.  Angel
Zitieren
#31
(11-12-2014, 13:13)Corleone schrieb: Mein Brutto-Jahresgehalt wird etwa 60.000 EUR betragen.
Eine tolle Bescherung für Anwälte und Unterhaltsgattin.

(11-12-2014, 13:13)Corleone schrieb: .....und nicht mehr nach einer Hartz IV-Wohnung suchen muss, sondern mir eine ordentliche, teurere Wohnung nehmen kann.
Naja, wovon man so träumt.

In der sog. Düsseldorfer Tabelle sind 360€ und ab Januar 380€ Warmmiete für einen Unterhaltsknecht vorgesehen. In vielne Städten liegt das unter H4.

Nach 290 KU und 1150 TU bleiben dir dann bestehnfalls 1400€ abzüglich Raten für Anwälte und Gericht.... Wahrscheinlich sollte man sofort mit Jahreswechsel die Steuerklasse 1 wählen - dann wird es weniger hart.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#32
(11-12-2014, 14:32)sorglos schrieb: Nach 290 KU und 1150 TU bleiben dir dann bestehnfalls 1400€
Bist Du von Steuerklasse 3 ausgegangen?

Ich hab mal versucht zu rechnen, wenn er ab Januar 2015 Steuerklasse 1 (mit halbem Kind auf der Steuerkarte) hat.

ca. 2800 netto bei Steuerklasse 1

5% berufsbedingte Aufwendungen:

- 140 Euro
= 2660.-
Bei 2 Unterhaltsberechtigten bleibt es in Stufe 4 der DüTab
also
- KU 273
= 2387.- (Verteilmasse ;-)

Selbstbehalt ab 2015 1200.-

Also für Muddi: 1187.-

Hab ich einen Fehler gemacht?

Ist natürlich noch die Frage, was er alles geltend machen kann. Gemeinsame Schulden oder Altersvorsoge etc...

Auf jeden Fall wird´s knapp für eine schöne neue große Wohnung. ;-)
Zitieren
#33
Wenn er sich wirklich trennen will, sollte er zusehen, dass er arbeitslos bleibt oder nur etwas schlecht Bezahltes annimmt. Alles andere is Quatsch, zumal wenn man in einer Metropole lebt, was wohl hier der Fall zu sein scheint.
Zitieren
#34
@blue
Natürlich bin ich von Stkl. 1 ausgegangen -zügigen Wechsel hatte ich ja angeraten. Hatte es nur übereschlagen, deiner Rechnugn schließ ich im wesentlichen mich an.

Bei Stkl. 3 würde er fürs Kind in Stufe 6 geschoben - dann runterkrachen - aber der Titel bleibt. Passiert ja allzu oft.

Der Job in dieser jetzigen Situation ist brandgefährlich. Wenn er evtl. eine Probezeit nicht übersteht, dann ist er wirtschaftlich für immer ruiniert. Das Risiko hat nur er - Ex und Anwälte haben da kein Risiko, sondern werden ihn auf diesem Niveau festnageln.

Natürlich wünsch ich jedem so nen Job. Aber erst wenn Wechselmodell etabliert oder sichere Umgangsregelung und die Scheidung auf VKH durch ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#35
Ist ja gut, wenn ihr meinem Optimismus Einhalt gebietet, aber:

(11-12-2014, 23:17)the notorious iglu schrieb: Wenn er sich wirklich trennen will, sollte er zusehen, dass er arbeitslos bleibt oder nur etwas schlecht Bezahltes annimmt.

(flame on) Wie soll ich solche Ultrapessimisten-Aussagen hier bitteschön noch ernst nehmen? Ich bin 31jähriger Akademiker, ich habe 7 Jahre studiert und mein gesamtes Berufsleben erst noch vor mir. Und jetzt kommst du und meinst, ich soll eine Existenz als Hartzer fristen? 60k sind übrigens verglichen mit meinem vorherigen Gehalt schon fast "etwas schlecht Bezahltes".
Allein aus meinem Vermögen kann ich ein Jahr Durststrecke bis zur rechtskräftigen Scheidung, in der ich bescheidenere Lebenshaltungskosten haben und meine Ex finanzieren muss, locker durchhalten. Danach ist Ruhe. Und mein Kind werde ich sowieso ein Leben lang unterstützen.
(flame off)

Also sachlich betrachtet, abgesehen davon, wie optimistisch/pessimistisch man ist: Nehmt es einfach mal zur Kenntnis:
1. Ich will und werde wieder arbeiten.
2. Ich werde mich definitiv von meiner Frau trennen, da es unerträglich ist mit ihr. Dazu werde ich in eine eigene Wohnung ziehen und eine Durststrecke überstehen müssen. 
3. Ich möchte, dass es meinem Kind gut geht und werde finanziell genau dafür sorgen.
Zitieren
#36
(11-12-2014, 23:48)Corleone schrieb: Nehmt es einfach mal zur Kenntnis:
1. Ich will und werde wieder arbeiten.
2. Ich werde mich definitiv von meiner Frau trennen, da es unerträglich ist mit ihr. Dazu werde ich in eine eigene Wohnung ziehen und eine Durststrecke überstehen müssen. 
3. Ich möchte, dass es meinem Kind gut geht und werde finanziell genau dafür sorgen.

Was willst du dann hier?

Du bist doch derjenige, der seiner Beziehung keine Chance gibt, aber ich bin der Pessimist?

Ich habe keine Lust mich hier anpissen zu lassen, deswegen darfst du deine Probleme ab jetzt ohne mich schaukeln.
Zitieren
#37
Was glaubst du, wieviele gebeutelte Akademiker hier unterwegs sind, bzw. Leute, die wenigstens eine Uni/FH mal von innen gesehen haben, nicht nur, um in der Mensa zu essen?

Das überhaupt ein Job ausgeübt wird, finde ich durchaus sinnvoll und auch sinngebend. Ich würde auch nicht zuhause hocken wollen, obwohl mein Gehalt ja faktisch nur ein durchlaufender Posten auf meinem Bankkonto ist. Ob der Job in dieser Phase so teuer bezahlt werden muß, ist die Frage. Auf jeden Fall ist dir zu wünschen, das deine Durststrecke nicht in der Wüste endet. Du solltest auch einplanen, das sich dein Vermögen für etwaig anstehende Gerichtsverfahren nicht unerheblich schmälern könnte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#38
(11-12-2014, 23:48)Corleone schrieb: Wie soll ich solche Ultrapessimisten-Aussagen hier bitteschön noch ernst nehmen?

Was nicht gefällt, einfach ignorieren. Dass nicht alle Tips gefallen, sollte klar sein.

Die Jobzusage bringt dir Schwung und positive Aufbruchstimmung. Das allein ist es schon wert. Aber Trennung und gleichzeitig gut bezahlter neuer Job ist nicht die beste Kombination, sondern risikoreich und gefährlich. Unterschätze auch nicht den Ärger, der mit der offiziellen Trennung anfängt. Da bist du noch in der Probezeit und hast auch noch diese Belastung auszuhalten. Dir muss klar sein, dass es einen herben Absturz mit vielen Spätfolgen für dich gibt, wenn etwas nicht so wie geplant läuft.

Gib deine Reserven nicht aus, nimm eine Wohnung wie man sie auch mit sehr mässigem Einkommen nehmen würde, sei geizig.
Zitieren
#39
Was mich ´mal interessiert: Will Deine Frau die Scheidung auch?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#40
"Optimismus ist meistens ein Mangel an Information" (Heiner Müller)

(11-12-2014, 23:48)Corleone schrieb:  Ich bin 31jähriger Akademiker, ich habe 7 Jahre studiert und mein gesamtes Berufsleben erst noch vor mir.
So ungefähr sah ich die Welt auch mal, vor ungefähr 20 Jahren.


(11-12-2014, 23:48)Corleone schrieb:  Allein aus meinem Vermögen kann ich ein Jahr Durststrecke bis zur rechtskräftigen Scheidung, in der ich bescheidenere Lebenshaltungskosten haben und meine Ex finanzieren muss, locker durchhalten.
Bei dem zu erwartenden TU würde ich wetten, dass es bei einem Jahr nicht bleibt.

Das Problem ist, die meisten Männer halten etwas für eine Durstrecke, was dann ein unfreiwilliger Marathon wird. Es ist am Beginn nur schwer erahnbar, was es bedeutet, wenn über Jahrzehnte ein wesentlicher Teil der eigenen Leistung einfach verschwindet. In ein scharzes Loch.
Mit den ca. 1400€ zahltst du keine schnuckelige Hütte ab, in der du dich an den Kamin setzen kannst und anschließend mietfrei wohnst. Es sind auch nicht die Raten für den Lamborghini, mit dem du dir die Freizeit verschönern kannst. Nein, es ist einfach weg. Ohne gefühlten Erfolg. Teils noch mit Demütigungen und evtl. Kindesentzug. Deine Kollegen sitzen dann am Kamin, im Lamborghini oder kommen braungebrannt vom Kurzurlaub.

Wenn dich die vergangenen Monate der Arbeitslosigkeit bereits psychisch mürbe gemacht haben, dann macht man sich halt so Gedanken......

Der eine läuft den Marathon mit Sandalen. Du möchtest scheinbar mit Bleiweste losgehen. It´s Your way.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#41
(11-12-2014, 23:29)sorglos schrieb: Bei Stkl. 3 würde er fürs Kind in Stufe 6 geschoben - dann runterkrachen - aber der Titel bleibt. Passiert ja allzu oft.

Stimmt. Bei mir war das so. Hat 2 Jahre gedauert und ist 2x in das Beschwerdeverfahren vor das OLG gegangen, bevor sich das Amtsgericht
bemüht hat, den Titel zu ändern.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#42
(11-12-2014, 23:48)Corleone schrieb: 1. Ich will und werde wieder arbeiten.
Das ist doch Ok. In Deiner jetzigen Situation hätte
ich allerdings mit meinem neuen Chef etwas anderes ausgemacht. Während der Probezeit,
die ja heute teilweise 2 Jahre dauert, ein deutlich niedrigeres Gehalt vereinbart. Und später dann das,
was Dir zusteht. Ich kenne keinen Chef, der das nicht mitmachen würde.


(11-12-2014, 23:48)Corleone schrieb: 3. Ich möchte, dass es meinem Kind gut geht und werde finanziell genau dafür sorgen.
Die meisten Trännungsväter, die ich kenne sagen, Geld für´s Kind kein Thema, aber für die Ex?
Und warum nicht 50/50 das Kind betreuen? Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein präsenter Vater
mehr für ein Kind tut, als es mit Geld zu versorgen.
Zitieren
#43
don corleone....ich halte es immernoch für besser, du bleib SO LANGE es geht in der wohnung und schaffst reserven!

du bist jetzt tagsüber weg und komm halt so spät wie möglich heim!

halte es mindestens noch 2 - 3 monate aus!

derjenige, der auszieht - gibt alle rechte auf! vielleicht zieht sie aus!

wenn du ausziehst, dann melde die wohnung als 2tenn wohnsitz an und nicht als ersten! dann kannst du immernoch sagen, dein erster
ist bei der familie! ist ein gemeiner trick, der aber wirkt und keiner dich zwingen kann, deine neue bude als ersten anzumelden!

weil dann gibt es keinen grund auf TU und KU! ihr lebt faktisch noch zusammen und du hast einen rückzugsort! denk mal drüber nach!

bb
netlover
Zitieren
#44
(11-12-2014, 23:57)the notorious iglu schrieb: darfst du deine Probleme ab jetzt ohne mich schaukeln.
Danke, das halte ich für sinnvoll.
 
(11-12-2014, 23:57)the notorious iglu schrieb: Was willst du dann hier?
Aus meiner Sicht ist dies ein Forum für Männer bzw. Väter, welche die erheblichen rechtlichen/finanziellen/psychischen/praktischen Fallstricke von Trennungen und Scheidungen meistern wollen und sich diesbezüglich gegenseitig warnen, austauschen und Ratschläge geben - deswegen bin ich hier (und nicht in einem Beziehungsberatungs-Forum).
 
(12-12-2014, 00:09)Sixteen Tons schrieb: Du solltest auch einplanen, das sich dein Vermögen für etwaig anstehende Gerichtsverfahren nicht unerheblich schmälern könnte.
Das ist mir bewusst. Ich fand die Aussage von Iglu, arbeitslos zu sein sei besser, bloß so absurd, dass ich mich zwischen (flame on) und (flame off) der trotzig gefärbten Aussage nicht enthalten konnte, mit meinen Vermögensmitteln das Trennungsjahr jedenfalls passabel über die Bühne bringen zu können.
 
(12-12-2014, 00:28)p__ schrieb: Die Jobzusage bringt dir Schwung und positive Aufbruchstimmung. Das allein ist es schon wert.
Vollkommen d’accord. Noch mehr Auftrieb wird mir die räumliche Trennung geben.
 
(12-12-2014, 00:28)p__ schrieb: Unterschätze auch nicht den Ärger, der mit der offiziellen Trennung anfängt.
Genau deswegen (u.a.) war dies ja auch mein "Plan A": Erst Jobzusage, dann getrennte Wohnung. Der Scheidungskrieg beginnt jetzt, aber ich habe wenigstens die aus meiner Sicht wichtigste Hürde (den neuen Job) bereits hinter mir. Idealerweise schaffe ich es, kurzfristig noch vor Jobantritt in eine eigene Wohnung zu ziehen, um meine Ruhe zu haben. Ich habe bereits eine Wohnung in Aussicht.
 
(12-12-2014, 00:28)p__ schrieb: Gib deine Reserven nicht aus, nimm eine Wohnung wie man sie auch mit sehr mässigem Einkommen nehmen würde, sei geizig.
Das ist ein großes Thema. Ich würde hier unterscheiden zwischen dem monatlichen Cashflow und der für den Zugewinnausgleich relevanten absoluten Höhe des Vermögens.
Die Kosten der Wohnung kalkuliere ich auf der Basis eines durch Unterhaltspflichten erheblich belasteten Monatsnettoeinkommens.
Was die Reserven, also das Vermögen angeht, frage ich mich weiterhin, ob es nicht sinnvoll ist, wenn sich das Vermögen jetzt durch Investitionen/Ausgaben schmälert oder ich mich ggf. moderat verschulde. Entsprechend geringer fällt nämlich der Zugewinn aus (der momentan immer noch eine recht beträchtliche Summe darstellt). Was ist z.B. mit den Kosten einer Einbauküche und neuer Möbel für die neue Wohnung?
Ansonsten fragt sich, wofür ich Reserven benötige, also Rückstellungen bilden sollte. Mir kommen in den Sinn:
  • Verfahrenskosten der Scheidung
  • Doppelte Miete, solange ich offiziell noch im alten Mietvertrag mit drinhänge (kein separater Posten neben TU?)
  • Doppelbelastung durch Unterhalt und eigene Lebenshaltungskosten
 

(12-12-2014, 01:11)wackelpudding schrieb: Was mich ´mal interessiert: Will Deine Frau die Scheidung auch?
Nein, sie hat nur Vorteile daraus, mich als Ehemann zu haben.
 
(12-12-2014, 01:12)sorglos schrieb: Bei dem zu erwartenden TU würde ich wetten, dass es bei einem Jahr nicht bleibt.
Wie bereits erwähnt, ist wegen § 1570 BGB korrekterweise Unterhalt für die Ex (Betreuungsunterhalt) bis zum 3. Geburtstag unserer Tochter zu befürchten. Das ist etwa ein halbes Jahr länger als das Trennungsjahr.
 
 
(12-12-2014, 06:40)blue schrieb: In Deiner jetzigen Situation hätte ich allerdings mit meinem neuen Chef etwas anderes ausgemacht. Während der Probezeit, die ja heute teilweise 2 Jahre dauert, ein deutlich niedrigeres Gehalt vereinbart. Und später dann das, was Dir zusteht. 
Ob du es glaubst oder nicht, 60k sind relativ wenig; ich hätte objektiv mehr verdienen können. Insofern bin ich ganz happy.
 
(12-12-2014, 06:40)blue schrieb: Die meisten Trennungsväter, die ich kenne, sagen, Geld für’s Kind kein Thema, aber für die Ex?
Und warum nicht 50/50 das Kind betreuen? Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein präsenter Vater
mehr für ein Kind tut, als es mit Geld zu versorgen.
Ein 50/50 Wechselmodell wird in meiner Position (Vollzeitjob) schwer realisierbar sein. Das ist doch das Leid eines (fast) jeden berufstätigen Vaters, der beruflich nicht ne ruhige Kugel schiebt: er sieht sein(e) Kind(er) zu selten. Ob nun getrennt oder zusammenlebend.
 
Zitieren
#45
(12-12-2014, 09:59)netlover schrieb: du hast einen rückzugsort

(12-12-2014, 09:59)netlover schrieb: du bist jetzt tagsüber weg und komm halt so spät wie möglich heim!

Du liegst leider vollkommen falsch! Ich will raus, ich kriege die Krise mit meiner Frau. Ich habe in meinem alten Job, den ich verloren habe, schon völlig die Krise bekommen mit der Familiensituation. Ich muss mich, wenn ich abends nach Hause komme, erholen können und für meinen Job stärken / auf ihn konzentrieren. Anstatt mich morgens, abends, nachts und tagsüber 24/7 mit meiner Frau zu streiten. 

Nehmt das doch einfach mal zur Kenntnis!

(12-12-2014, 09:59)netlover schrieb: wenn du ausziehst, dann melde die wohnung als 2tenn wohnsitz an und nicht als ersten! dann kannst du immernoch sagen, dein erster
ist bei der familie! ist ein gemeiner trick, der aber wirkt und keiner dich zwingen kann, deine neue bude als ersten anzumelden!

weil dann gibt es keinen grund auf TU und KU! ihr lebt faktisch noch zusammen 

Halte ich für rechtlich sehr zweifelhaft... 
Es geht mir doch auch darum, Trennung und Scheidung schnell durchzuziehen.
Zitieren
#46
(17-12-2014, 00:05)Corleone schrieb: Halte ich für rechtlich sehr zweifelhaft... 
Es geht mir doch auch darum, Trennung und Scheidung schnell durchzuziehen.

Da aus gesetztlicher Perspektive ein Trennungsjahr durchaus auch in ein und derselben Wohnung "stattfinden" kann, ist Dein Zweifel unbegründet. Natürlich ist das trotzdem ein recht konstruierter Ratschlag, aber es zwingt Dich niemand, Deinen Wohnsitz zu ändern!

In Bezug auf den 7/24h-Streit habe ich ein deja-vue. Ich hatte mal eine dreimonatige Beziehung mit einer Frau, die mich in den letzten Tagen tatsächlich nicht hat schlafen lassen, um "Gespräche" mit mir führen zu können. Auch der "Auszug" auf mein Sofa führte nicht zum gewünschten Ergebnis. Tagsüber, während ich arbeitete, hat sie den Schalf dann nachgeholt.... Fast besinnungslos vor Schlafbedarf hat sie mich immer wieder wachgerüttelt. Das ist Terror auf höchstem Niveau, absolut unerträglich!
Natürlich ist das mit Deiner Situation nicht vergleichbar, da ich SEHR viel leichter Konsequenzen ziehen und umsetzen konnte. Aber Du wirst sehen, dass gesunder Schlaf und halbwegs geordnete Verhältnisse in Deinem neuen Zuhause Dich sehr schnell wieder zu Kräften kommen lassen. Gehe das jetzt an, es wird Dir helfen!
Zitieren
#47
(16-12-2014, 23:49)Corleone schrieb: Was die Reserven, also das Vermögen angeht, frage ich mich weiterhin, ....
Alle diese Überlegungen machen nur Sinn, solange zu de facto und de jure "zusammenlebst". Die Ehewohnung bleibt die Ehewohnung während des Trennungsjahrs. Insofern macht @netlovers Vorschlag duchaus Sinn.

(16-12-2014, 23:49)Corleone schrieb: ... ob es nicht sinnvoll ist, wenn sich das Vermögen jetzt durch Investitionen/Ausgaben schmälert oder ich mich ggf. moderat verschulde.
Die ausschließliche "Inverstition" in deinen neuen Haushalt, wird man u.U. arg zusammenstreichen. "Reserve"anschaffungen für den bestehenden Haushalt weniger. Es ist ja nicht verboten z.B. 2 Waschmaschinen zu besitzen. Was innerhaltb der Ehe "investiert" wurde, geht eher durch. Auch wenn Einkommensteile durch Zins/Tilgung für Immobilienerwerb während des Zusammenlebens "nicht zur Lebensführung zur Verfügung standen", dürfte das den TU positiv beeinflussen. Daher hat das "Zusammenleben" eine größer Bedeutung, als du derzeit siehst. Die (emotinale) Entlastung durch Rückzug wird einen hohen Preis haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#48
Frohes neues Jahr zusammen!

Ich bin mitten im Umzug. Dauerhaftes Getrenntleben ist damit noch nicht vollzogen, der Trennungszeitpunkt noch nicht eingetreten - kommt aber sehr bald.

(11-12-2014, 14:32)sorglos schrieb: Wahrscheinlich sollte man sofort mit Jahreswechsel die Steuerklasse 1 wählen - dann wird es weniger hart.

Welche Steuerklasse empfiehlt sich generell während des Getrenntlebens? Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin, die unsere Verhältnisse kennt, empfahl sie die Steuerklassenkombination IV / IV. Hierbei hat sie aber noch nicht genau darauf geachtet, in welche Stufe ich beim Kindesunterhalt falle. Fraglich ist, ob ich allein zur Minimierung der Unterhaltsleistungen die schlechtere Steuerklasse I wählen sollte. Ich glaube, unterjährig machen die Steuerklassen I oder IV bei mir gar nicht so viel Unterschied im Nettoeinkommen (das für den Unterhalt herangezogen wird), aber bei StKl. IV zahle ich "zu viel" Steuern (da kein Single, sondern noch verheiratet), und kann es mir nachher ggf. zurückholen.
Zitieren
#49
Zwischen der Steuerklasse 1 und 4 gibt es keine Wahlmöglichkeit.

Die 4 gibt es nur solange, die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung vorliegen.
Wenn nicht, bleibt nur die 1.
Und vom Ergebnis her sind 1 und 4 sowieso praktisch identisch.

Während des Getrennt lebens empfiehlt sich auf jeden Fall sofort 4/4 zu wählen, da 3/5 nur Streitpotential bringt.

Am Ende wird sowieso neu gerechnet wenn gemeinsam veranlagt wird.
Dann werden die Vor- und Nachteile der Klassen 3 und 5 wieder einkassiert und neu verteilt, sodass zwischen 3/5 und 4/4 kein Unterschied mehr besteht.
Zitieren
#50
@beppo:
Danke für die Rückmeldung. Die Kombination 3/5 steht nicht zur Debatte, das schließe ich aus. Momentan bin ich allerdings noch in Steuerklasse 3 und muss für die neue Arbeitsstelle eine Steuerklasse angeben und mich somit kurzfristig entscheiden und die entsprechenden Schritte (beim Finanzamt) in die Wege leiten.

Falls du das mit "Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung" meinst: Es bestand im Steuerjahr 2015 an wenigstens einem Tag noch ein gemeinsamer Haushalt und ein Zusammenleben. 2015 ist das Jahr der Trennung.

Wenn ich das richtig sehe, bin ich also nicht gezwungen, in Steuerklasse 1 zu wechseln. Vielmehr könnte ich - mit meiner Noch-Ehefrau - Steuerklasse 4/4 wählen. Die wird wahrscheinlich sagen, ich hätte aber gern Steuerklasse 2. Weiß jemand was dazu?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung Nintendo 2 153 20-11-2024, 18:45
Letzter Beitrag: Newton
  Rentenantrag erst nach Scheidung stellen? zwangszahler 3 1.438 25-10-2023, 12:44
Letzter Beitrag: zwangszahler
  Steuererklärung nach Trennung Matthias 4 1.461 12-10-2023, 18:33
Letzter Beitrag: DrNewton
  jetzt mal ohne kind eine trennung.... netlover 7 3.027 24-06-2022, 19:11
Letzter Beitrag: Surajin

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste