Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Zu Punkt 1: Hier fehlt die Definition. Familie ist, wenn Vater und Mutter ein Kind machen , dann bleibt das "eine Familie", zumindest in Bezug auf das Kind, oder Familie ist dort, wo Kinder sind. Da die Ehe in Punkt 1 dabei ist, gehe ich davon aus, daß die Ehe aus dem Kinder entspringen, besonderen Schutzes bedarf. Da bei einer Ehe mit Kind ein Vater dabei sein muss, müsste er auch geschützt sein.
Zu Punkt 2:
Pflege und Erziehung der Eltern. Aha. Hier steht "Eltern", also leiblicher Vater und Mutter ! Doch Vater hat ja kein Sorgerecht. Das ist doch ein Widerspruch. Das Grundgesetz ist doch höher als das BGB - Recht. Oder etwa nicht ?
Zu Punkt 3: Wird doch massiv verstossen. Wenn ein Vater ein Kind zeugt, das Kind bei der Mutter ist; die Mutter verstirbt. Dann gibt es kein zwingendes angewandtes Recht , daß das Kind zum Vater wieder kommt.Hier ist Plural. Das heisst, die Väter des Grundgesetzes gehen immer von mehreren Berechtigten aus, in der Regel wohl Vater und Mutter. Sonst würde ja da stehen aufgrund der vielen Alleinerziehenden: die/der Erziehungsberechtigte/n
Zu Punkt 4:
Warum hat nur JEDE MUTTER Anspruch auf Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft ? Warum nicht auch jeder Vater?
Da der Vater nicht unter einem besonderen Schutz steht, kann er eben auch ausgemolken und entsorgt werden! Das ist ein Menschenrechtsverstoß.
Aber ansich haben sie sich in diesem Punkt verraten: Warum steht hier Mutter ? Die Mutter ist doch selbst in Bezug auf den Kindesunterhalt nachrangig! Kinder gehen allen anderen Ansprüchen vor! Warum steht hier nicht, wenn schon was steht: JEDES KIND HAT ANSPRUCH ...??? Damit haben sie sich verraten, es geht nicht ums Kindeswohl, sondern um das Wohl der Mütter! Denn besonderen Schutz und Fürsorge braucht das Kind, bis es circa 18 ist, dann sollte es auf eigenen Beinen stehen -anscheinend werden also Mütter nie erwachsen
Zu Punkt 5: Findet ja nicht statt. Kinder von Alleinerziehenden Eltern werden massiv benachteiligt, weil sie oft entfremdet werden. Es gibt keine Handhabe Umgangsrecht durchzusetzen.
Stiefväter haben eine deutlich finanzielle bessere Stellung als echte Väter.
Wiederverheiratete Alleinerziehende haben wesentlich mehr Geld "in der neuen Familie" als ein Zahlvater für seine neue Familie. Wo ist die Gleichstellung ?
Fazit: Das Grundgesetz, über die das Volk nie abstimmen dürfte- also das Volk durfte sich nie eine Verfassung geben - ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Es gibt tausende Diskriminierungen und Menschenrechtsverstösse die jeder Blinde bildlich erkennt, wenn man ihm nur ein Beispiel nennt. Doch diese Menschenrechtsverstösse will keiner sehen, nein, sie diskutieren über Scheindiskriminierungen. Man solle
laut neuer EU-Richtlinie "geschlechtsneutral" schreiben! Ausländer sind keine Ausländer mehr, sondern Menschen mit Migrationshintergrund. Es heisst dann bald "Sehr geehrte Menschen, statt sehr geehrte Damen und Herren!". Wie eine Stecknadel im Heuhaufen suchen sie nach Diskrimierungen, doch die offensichtlichsten sehen sie nicht! Mann, Mann , Mann! sag ich da nur!
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Zu Punkt 1: Hier fehlt die Definition. Familie ist, wenn Vater und Mutter ein Kind machen , dann bleibt das "eine Familie", zumindest in Bezug auf das Kind, oder Familie ist dort, wo Kinder sind. Da die Ehe in Punkt 1 dabei ist, gehe ich davon aus, daß die Ehe aus dem Kinder entspringen, besonderen Schutzes bedarf. Da bei einer Ehe mit Kind ein Vater dabei sein muss, müsste er auch geschützt sein.
Zu Punkt 2:
Pflege und Erziehung der Eltern. Aha. Hier steht "Eltern", also leiblicher Vater und Mutter ! Doch Vater hat ja kein Sorgerecht. Das ist doch ein Widerspruch. Das Grundgesetz ist doch höher als das BGB - Recht. Oder etwa nicht ?
Zu Punkt 3: Wird doch massiv verstossen. Wenn ein Vater ein Kind zeugt, das Kind bei der Mutter ist; die Mutter verstirbt. Dann gibt es kein zwingendes angewandtes Recht , daß das Kind zum Vater wieder kommt.Hier ist Plural. Das heisst, die Väter des Grundgesetzes gehen immer von mehreren Berechtigten aus, in der Regel wohl Vater und Mutter. Sonst würde ja da stehen aufgrund der vielen Alleinerziehenden: die/der Erziehungsberechtigte/n
Zu Punkt 4:
Warum hat nur JEDE MUTTER Anspruch auf Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft ? Warum nicht auch jeder Vater?
Da der Vater nicht unter einem besonderen Schutz steht, kann er eben auch ausgemolken und entsorgt werden! Das ist ein Menschenrechtsverstoß.
Aber ansich haben sie sich in diesem Punkt verraten: Warum steht hier Mutter ? Die Mutter ist doch selbst in Bezug auf den Kindesunterhalt nachrangig! Kinder gehen allen anderen Ansprüchen vor! Warum steht hier nicht, wenn schon was steht: JEDES KIND HAT ANSPRUCH ...??? Damit haben sie sich verraten, es geht nicht ums Kindeswohl, sondern um das Wohl der Mütter! Denn besonderen Schutz und Fürsorge braucht das Kind, bis es circa 18 ist, dann sollte es auf eigenen Beinen stehen -anscheinend werden also Mütter nie erwachsen
Zu Punkt 5: Findet ja nicht statt. Kinder von Alleinerziehenden Eltern werden massiv benachteiligt, weil sie oft entfremdet werden. Es gibt keine Handhabe Umgangsrecht durchzusetzen.
Stiefväter haben eine deutlich finanzielle bessere Stellung als echte Väter.
Wiederverheiratete Alleinerziehende haben wesentlich mehr Geld "in der neuen Familie" als ein Zahlvater für seine neue Familie. Wo ist die Gleichstellung ?
Fazit: Das Grundgesetz, über die das Volk nie abstimmen dürfte- also das Volk durfte sich nie eine Verfassung geben - ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Es gibt tausende Diskriminierungen und Menschenrechtsverstösse die jeder Blinde bildlich erkennt, wenn man ihm nur ein Beispiel nennt. Doch diese Menschenrechtsverstösse will keiner sehen, nein, sie diskutieren über Scheindiskriminierungen. Man solle
laut neuer EU-Richtlinie "geschlechtsneutral" schreiben! Ausländer sind keine Ausländer mehr, sondern Menschen mit Migrationshintergrund. Es heisst dann bald "Sehr geehrte Menschen, statt sehr geehrte Damen und Herren!". Wie eine Stecknadel im Heuhaufen suchen sie nach Diskrimierungen, doch die offensichtlichsten sehen sie nicht! Mann, Mann , Mann! sag ich da nur!