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Trennung steht bevor - was kann ich machen?
(23-12-2014, 23:41)Gualterius schrieb: Aber es gibt ja auch welche, die zahlen und sehen ihre Kinder noch, oder?
Es gibt vier Kombinationen und für jede Kombination ein Beispiel
  1. nicht zahlen und nicht Kind sehen (Leutnant Dino)
  2. zahlen und nicht Kind sehen (Dzombo)
  3. nicht zahlen und Kind sehen (wackelpudding)
  4. zahlen und Kind sehen (raid)
(23-12-2014, 23:41)Gualterius schrieb: Langfristig müsste es aber das Ziel sein, nicht zahlen zu müssen, und trotzdem seine Kinder zu sehen. Bzw. Betreuung zu leisten.
Das ist erreicht, wenn die Mutter den Vater nicht rausschmeißt. Mein Vorschlag, glaubwürdig mit verbrannter Erde zu drohen, hat dieses Ziel.
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Ok, interessant. Wackelpudding, du bist mein Held.
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at dzombo

du schreibst:
"Antragstellung gemeinsames Sorgerecht.
Denn das ist momentan und wohl auch in Zukunft für Trennungsväter die einzigste Chance dafür, nach Trennung von der KM am Leben gemeinsamer Kinder halbwegs dranbleiben zu können."

Glaubst du wirklich, dass sich ein gekränkte, narzisstische Exe davon abhalten lässt, die Kinder zu entfremden, n u r weil der andere auch das Sorgerecht hat? Dann sag mir mal, was du als Vater mit gS konkret tun kannst, wenn es auf einmal heisst, dass die Kinder nicht mehr zu dir zu Besuch kommen wollen, wenn die Kinder SAGEN, wir wollen nicht? Was machst du dann mit dem gemeinsamen Sorgerecht konkret? Und schreib doch bitte dazu, ob sich das, was man dann rechtlich unternehmen könnte, auf Dauer lohnt und zu dem gewünschten Ergebnis führt.

(Passt auf mit dem Fall von WP. Da ist der Fall sehr speziell gelagert. Er nimmt zB den Sohn auf den Schoss und tröstet ihn, weil die Mami ein Geschenk mit einem Besuchsaufenthalt verbinden wollte. Und das 10- jährige Kind von WP weiss sofort, dass dies eine ganz fiese Idee ist, weswegen man heulen und sich vom Papi trösten lassen muss.)
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(24-12-2014, 10:37)Gualterius schrieb: Wackelpudding, du bist mein Held.

Ach nein, da ist mein Sohn besser geeignet. Aus dem Protokoll der richterlichen Anhörung, da war er noch keine 6 Jahre und ich hatte noch kein Sorgerecht:

"Beim Vater sei er gerne. Auch die zwei Wochen, die er jetzt beim Vater verbracht habe, seien nicht zu lang. Er möchte aber keine 3 Wochen beim Papa verbringen. Als Grund gibt er an, dass die Mama das nicht möchte. Auf die Frage, ob er denn länger beim Papa sein möchte, wenn die Mutti einverstanden sei, nickt er. Es wird spürbar, dass er dann aber andererseits ein schlechtes Gewissen gegenüber der Mutter hat und dass er kaum wagt, diesen Wunsch zu äußern."

Das war die Latte, die ich nicht reissen wollte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@ wp. Gibts einen thread zu deinem Fall? Und ok, dein Sohn ist mein Held.
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Also, ich finde das von wp jetzt ein bisschen offtopic, aber egal.

wp schrieb:
"Beim Vater sei er gerne. Auch die zwei Wochen, die er jetzt beim Vater verbracht habe, seien nicht zu lang. Er möchte aber keine 3 Wochen beim Papa verbringen. Als Grund gibt er an, dass die Mama das nicht möchte. Auf die Frage, ob er denn länger beim Papa sein möchte, wenn die Mutti einverstanden sei, nickt er. Es wird spürbar, dass er dann aber andererseits ein schlechtes Gewissen gegenüber der Mutter hat und dass er kaum wagt, diesen Wunsch zu äußern."

Wegen was ist der Sohn jetzt ein Held? Was wäre, wenn es umgekehrt gewesen wäre, hättest du das dann auch hier gepostet? Wegen was bist du hier im Forum? Du hast doch deinen Sohn unter voller Kontrolle ....
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@zeitgenosse, ok offtopic, aber ernesto sollte sich abschauen, was geht.
Der Sohn von wp hat sich durchgesetzt. Er ist gern beim Vater. Wie oft sieht er denn die Mutter? Wir müssen schon damit rechnen, dass die Kinder sich auch gegen uns und für die Mutter entscheiden, wenn sie sich frei entscheiden können. Für die freie Entscheidungsmöglichkeit sollten wir uns auf jeden Fall einsetzen. Bei wp hat offenbar aber die Mutter einen Versuch der Manipulation unternommen.
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(24-12-2014, 19:36)Gualterius schrieb: Gibts einen thread zu deinem Fall?

Der frühe Teil stand in einem anderen Forum und ist mit diesem untergegangen. Der Teil, der zeigt, wie geS dem Schutz des Kindes dienen kann, ist dieser:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5054
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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"Für die freie Entscheidungsmöglichkeit sollten wir uns auf jeden Fall einsetzen."

Das ist genau riesengrösste Blödsinn, den es überhaupt gibt, so etwas zu befürworten. Hey checkt ihr denn gar nichts?

Allein schon die Idee, Kinder in eine Situation zu bringen, wo sie sich entscheiden müssen, ist krank, ist ein Verbrechen ....

Und was wollt ihr eigentlich dann sagen, wenn sich die Kinder ganz freu aus sich heraus entscheiden, dass sie den Papi nicht mehr sehen wollen? Denkt ihr dann nicht, dass da irgenwie etwas schief gelaufen ist??????????
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(25-12-2014, 01:15)zeitgenosse schrieb: Allein schon die Idee, Kinder in eine Situation zu bringen, wo sie sich entscheiden müssen, ist krank, ist ein Verbrechen ..
Ok, ich denk drüber nach.
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@Zeitgenosse...

@Wp macht in Bezug auf seinen Sohn etwas, das Andere in Bezug auf ihre Kinder NICHT tun. Er VERTRAUT ihm! Er lechtzt NICHT danach, von seinem Sohn  die mütterliche Gemütsverfassung zu erfahren, sobald er mit seinem Sohn Umgang hat. Durch seine Entscheidung für den konsequenten Weg durch die Familienhilfe hindurch im Interesse seines Sohnes verlor er NIE die Fassung. DESWEGEN ist sein Sohn mit ihm heuer so gut unterwegs, wie es sich viele andere von uns wünschen.

Ich schreibe später weiter. Meine UHN hat Geburtstag. Wir verfeinern meinen KU erstmal.
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Ach, wp hat Umgang. Ich dachte, er hätte das alleinige ABR. Dann sehe ich keine Mütterübervorteilung.
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(25-12-2014, 12:34)Dzombo schrieb: Wp macht in Bezug auf seinen Sohn etwas, das Andere in Bezug auf ihre Kinder NICHT tun. Er VERTRAUT ihm!

Dzombo, was erzählst du da? (Gilt auch für den Rest des Posts). Woher willst du wissen, dass andere Väter ihren Söhnen weniger vertrauen? Was soll das überhaupt, jetzt mit Vertrauen zu kommen. Du erfindest da einfach irgendetwas, in der Schule haben wir gesagt: Laberei.

Ohne Bezug zur Sache, irgendein Zeug, das mehr deiner aktuellen Gefühlslage wie deinem Verstand entspringt.
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Moin.

'krank' und 'Verbrechen' sind etwas zu starke Worte und zu pauschal.

Gesetz und Rechtsprechung kennen nach Alter und Entwicklung abgestufte Mitsprache und Mündigkeit der Kinder.  

Und überhaupt...
Was ist denn 'freie Entscheidungsmöglichkeit'?

Die sehe ich weder bei Erwachsenen, noch weniger bei Kindern, die im Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Gesunde Menschen werden die eigene Versorgung, Sicherheit und ihre Stabilität bevorzugen.

Für Kinder bedeutet dies, sie werden bevorzugt das erzählen, was ihnen im jeweiligen Kontext vorteilhaft und nützlich erscheint.

Diese Mechanismen mißbrauchen Elternteile gelegentlich für die Durchsetzung egoistischer Interessen.
Gerade auch in wp's Fall habe BEIDE Elteren im Verdacht, er argumentiert und verhält sich kaum anders als eine kindbesitzende Mutter. Auch er gibt vor, den Umgnag zu befürworten, überläßt es aber ganz dem 'freien Willen' des Kindes, ob es Kontakt zum anderen ET haben wolle. Das widerspricht hoher Rechtsprechung!

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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@Zeitgenosse...

Was kann/soll der TO denn nun machen?




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(25-12-2014, 12:55)Gualterius schrieb: Ach, wp hat Umgang. Ich dachte, er hätte das alleinige ABR.

Na, denn ´mal kurz den Rahmen:

Als unser Sohn 2,5 Jahre alt war, zog die Mutter mit ihm 400 km weit weg. Das konnte sie, da es seinerzeit einem nichtehelichen Vater in der BRD nicht möglich war, in die geS zu kommen, wenn die Mutter es nicht wollte. Es waren verschiedene Umgangsverfahren notwendig. In die geS kam ich im Jahr 1 nach Zaunegger.

Als erkennbar wurde, dass unser Sohn auf dem Wege zum Bildungsverlierer mit Gewalterfahrung war, bat ich das zuständige JA um Hilfe für ihn. Das dortige Totalversagen führte dann in ein Gerichtsverfahren mit dem Ziel der ABR-Übertragung. Im Laufe des Verfahrens weigerte sich der Junge (da > 11 Jahre) nach einem Ferienaufenthalt bei mir zur Mutter zurück zu kehren. Die gerichtlichen Verfahren wurden auf meinen Vorschlag hin mit einer Elternvereinbarung beendet, wonach der Junge seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei mir nimmt. Die von mir dazu abgegebene Erklärung war, dass er solange bei mir lebt, wie er das will und jederzeit zu seiner Mutter zurück kann, wenn er das möchte.

Danach habe ich wegen dreier Einzelmaßnahmen, die für die Entwicklung des Jungen von erheblicher Bedeutung waren, Gerichtsbeschlüsse einholen müssen, weil die Mutter ihnen nicht zugestimmt hatte. Das FG hat jetzt das Ruhen der mütterlichen Sorge festgestellt.

Es geht nicht grundsätzlich um den Umgang des Jungen (jetzt > 13 Jahre) mit seiner Mutter, sondern darum, dass dieser unter Bedingungen stattfindet, mit denen er zurecht kommt. Z. B. ist ein wöchentlicher Telefontermin vereinbart, den die Mutter nur sehr selten wahrnimmt. Anfangs hat er auf die Anrufe gewartet, jetzt nicht mehr. Ich habe ihn auch ermutigt, dann selber ´mal anzurufen. Er hat sie nicht erreicht, und sie hat nicht zurück gerufen. Nun ruft er nicht mehr an. Sie kann ihn zudem jederzeit auf seinem eigenen handy erreichen, einschließlich WatsApp sowie per email und skype. Inzwischen überlasse ich das Thema "Mutter" weitgehend ihm und seiner Therapeutin. Ich werde unterstützen, was auf ein Gestalten sinnmachender Kontakte hinausläuft.

Wenn der Junge 18 sein wird, werde ich 70 sein. Seine Mutter ist 20 Jahre jünger und wird ihn voraussichtlich sehr viel länger begleiten (können) als ich, der ich aufgrund einer bereits über 40 Jahre bestehenden Stoffwechselerkrankung nicht von einen außergewöhnlich langem Leben ausgehen kann. Allein das ist schon Grund genug, daran zu arbeiten, dass ein für den Jungen akzeptables Verhältnis zu seiner Mutter entsteht.

Ich denke, das wird nur zu schaffen sein, wenn er als Persönlichkeit intakt und stark ist. Er ist Subjekt in diesem Prozess und und daher entsprechend zu beachten. Das gilt auch und insbesondere für die rechtliche Situation.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@Wp...

Danke für die Zusammenfassung. Auch wenn es nicht dein Thread ist. Alles Gute Euch.
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Nicht dafür. Ich habe auch überlegt, ob ich das mache. Aber nachdem mein Einstiegsbeitrag hier, dass man Sorgerecht braucht, wenn man etwas für sein Kind tun will, zu einer Reihe nicht zutreffender Spekulationen geführt hatte, hielt ich es für angebracht, die so zu beenden. Und für den TO ist es vielleicht eine Hilfe, sich die geS nicht kleinreden zu lassen. Dir und den Deinen auch alles Gute!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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at wp

Nur als Ergänzung zu deinem Post hier noch etwas von dir aus einem anderen thread

Zitat:Bei meinem Sohn ist das so, dass er das tut (gemeint ist, mit der Therapeutin sprechen) und wir auch gar nicht darüber reden, was gelaufen ist. Nur uns anlaßbezogen schon ´mal darüber verständigen, dass er das doch da ´mal ansprechen könnte. Jetzt z. B., wo seine Mutter ihn zum Geburtstag angerufen hatte und meinte, seine Geschenke bekäme er, wenn er sie in Kur begleitet. Er war ziemlich wütend und ich habe ihn getröstet, aber nicht das Verhalten seiner Mutter bewertet, sondern die Situation eben damit entschärft, dass ich ihn fragte, ob der nicht mit seiner Therapeutin darüber reden wolle. Das wollte er und für uns beide war das Thema vorbei.


Sorry, aber ich sage mit all meiner Erfahrung, dass da etwas nicht stimmt. Wie wäre es, wenn es umgekehrt wäre?

at alle: Der Fall von wp ist, wie man sieht, äusserst speziell und keinesfalls verallgemeinerbar. Da ist viel Glück mit dabei - und eventuell hat auch die Behinderung von wp mit dazu beigetragen, dass es für ihn so gut ausgegangen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden dem TO gegenüber ähnlich kompetent und männerfreundlich entscheiden, ist äusserst gering.

Mein Rat an den TO ist daher immer noch, sich auf seine eigenen Kräfte zu verlassen, mit der EXe zu verhandeln, und zwar möglichst zeitnah, solange sie sich noch nicht den Allerwertesten von irgendwelchen Beraterinnen hat aufblasen lassen und auf nichts mehr eingehen möchte. ....
Jetzt eine gute Umgangsvereinbarung aufgleisen und die Vereinbarung praktizieren, das würde Ruhe in die Sache bringen. Sich ohne irgendein Urteil zu Unterhalt bereit erklären und mit dem Zahlen anfangen .... . Eine neue Wohnung in der Nähe suchen .... Akzeptieren, dass die Exe rechtlich am viel, viel längeren Hebel sitzt.
Wer da seine Möglichkeiten falsch einschätzt -  und das gilt für alle an ihre Rechte Glaubende - hat verloren, bevor ein Kampf überhaupt begonnen hat.
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Bleibt nur noch das Muster zu beachten, dass die Frauen auf vorauseilend erfüllte Forderungen mit höheren Forderungen reagieren. Blush
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Das ist aber nur der Teil unter den "Erwachsenen". Ein Kind braucht gleichberechtigt agierende Eltern. Ein Vater, der beim Casting für den Film "Angst machen Hose nass" gute Chancen auf die Hauptrolle hätte, ist für eine kindliche Entwicklung nicht wirklich hilfreich...

Ich bedauere übrigens, dass die Mutter unseres Sohnes nicht bereit ist, sich auf Augenhöhe zu bewegen (z. B. notwenige Unterschriften nicht leistete), sodass jetzt das Ruhen ihrer Sorge festgestellt wurde.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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An wp. Das mit der Augenhöhe glaub ich dir, da gehe ich von mir aus. Ich würd 's nicht anders formulieren. Dass die Mutter den Dino macht (sie zahlt nix, oder?), zeigt ja wieder nur, dass sich da wieder keiner aufregt. Zweierlei Maß! Selbst wenn sie zahlt, macht sie den "halben Dino" mit dem Boykott...
Stell dir mal vor bei Maischberger sitzt ein weiblicher Dino. Ich vermute, keine Entrüstung à la "ja aber die Kinder". Nicht einmal von einem Mann.
Wir sollten sicher selber nicht mit zweierlei Maß messen und Frauen umgekehrt ausbooten, doch dürfen wir auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
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Wir werden aber mit zweierlei Maß gemessen. Und sich darüber aufregen tun sich sogar sehr viele Männer nicht. Im Gegenteil. Viele Männer hofieren diese Meßart regelrecht. Indem sie vieles akzeptieren, was ihnen in erpresserischer Weise aufdiktiert wurde. 
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Ich bin grundsätzlich der Auffassung, das Unterhalt für sein Kind zu leisten hat, wer leistungsfähig ist und in Bezug auf sein Kind gleichberechtigt oder wo diese Gleichberechtigung wegen in seiner Person liegenden Gründen eingeschränkt ist.

Nun hat aber die Gesellschaft entschieden, dass Frauen dies nicht müssen, wenn sie die aus einem Zeugungsakt erwachsenen Folgen korrigieren, indem sie

-abtreiben,
-ein Kind in die Babyklappe legen,
-anonym Gebähren,
-zur Adoption frei geben.

Für Männer gilt die hieraus sich stellende weitere Bedingung für einen Unterhalt (sei er nun Betreuung oder Geld) nicht, nämlich dass sie das Kind wollen. So wird es Männer geben, die Kinder genau so wenig wollen, wie deren Mütter(?) das tun. Wenn die Gesellschaft das Eine folgenfrei akzeptiert, ist es sicher zweierlei Maß, wenn im anderen Fall die Moralkeule bemühlt und Männer kriminalisiert werden.

Im Falle des TO mangelt es an der Gleichberechtigung in Bezug auf das Kind, sodaß moralisch ein Unterhaltsanspruch nicht begründet werden kann.

Mich stört, wenn so beraten wird, als sei es "normal", dass ein Vater auf eine gleichberechtigte Vaterrolle verzichtet und sich Umgang mit seinem Kind über mütterliches Wohlwollen durch großzügigen Unterhalt und Wohlverhalten erkauft. Wenn das für uns schon "normal" ist, wen sollte es dann noch stören?

Für die kindliche Entwicklung halte ich ein so bedingtes Vater- und Mutterbild für schädlich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@Wp...

So zu beraten müsste verboten werden. Problem ist. Es wird geleugnet, das so beraten wird. Deswegen dürfen Schwäninnen ja auch mit besagter Beratung weitermachen. Jetzt halt nur mit Kenntnis dazu, das die SoKo "Falschberatung" ihr und Anderinnen auf ihren unlauteren Fersen ist.
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