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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#1
Hallo und Gruß an alle,

hier zunächst die wesentlichen Eckdaten:

- nichteheliches Kind 8 Jahre, lebt bei Mutter
- Mutter bezieht (noch 3 Jahre) UHV-Leistungen 180€
- Unterhalt ist nicht tituliert, keine Beistandschaft
- bislang war ich nicht leistungsfähig, dh. viele Jahre am Stück krankgeschrieben.
Daher wurde ich "nur" mit der Drohkulisse  konfrontiert, habe also noch keine Zahlungen geleistet.

Ich werde auch weiterhin aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erzielen können.

seit kurzem lebe ich nun im fernen Ausland. Habs einfach nicht mehr ertragen und die Biege gemacht - adieu Femo-Deutschland.
Das JA klebt mir natürlich weiterhin an der Hacke. Ich überlege nun, ob ich die Unterhaltsfrage noch regeln sollte, oder einfach alles laufen lasse.


Variante 1:
ich halte mich bedeckt, vermeide jeden Kontakt mit deutschen Behörden. Dann gibts vermutlich in Abwesendheit den fetten Titel übergezogen, und ich werde zu späterer Zeit mit Pfändungen/170er etc. konfrontiert.

Variante 2:
Mein Angebot an JA / UHV-Kasse : Ich leiste Zahlungen in Höhe des UHV 180€ mit der deutlichen Ansage, dafür dann in Ruhe gelassen zu werden. Bei weiteren Begehren nach Titulierung, höheren Zahlungen, §170 Drohungen etc. würde ich die Zahlung sofort komplett einstellen.

Momentan tendiere ich zu Variante 2. Ist dies machbar, oder wäre dies für das JA rechtswidrig und deshalb sowieso nicht verhandelbar?
Würden die mich dann auch tatsächlich in Ruhe lassen?
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#2
Deine Ruhe interessiert das Jugendamt nicht. Wenn du zahlst, hast du Geld und kannst auch mehr zahlen, so die Logik. Die Unterhaltsvorschusskasse verhandelt nicht, sondern setzt durch. Auskunft, Klage, Titel, Vollstreckung, das sind klare Rechtsansprüche und darüber gibt es nichts zu verhandeln. Wenn du über etwas verhandeln kannst, dann über Konditionen der Schuldentilgung, wenn welche entstanden sind.

Da du im Bewusstsein deiner laufenden Pflichten weg bist, hast du dich sicher gut vorbereitet und wirst auch nicht so bald wieder zurückkommen. Was solls also? Lass sie doch zappeln.
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#3
(26-12-2014, 16:59)dwt schrieb: Ich werde auch weiterhin aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erzielen können.

Dann bist Du zur Zahlung von Unterhalt auch nicht verpflichtet. 

Die strengen sich natürlich an, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, aber zu mehr als Auskunft leisten bist Du nicht verpflichtet. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
(26-12-2014, 16:59)dwt schrieb: Variante 2:
Mein Angebot an JA / UHV-Kasse : Ich leiste Zahlungen in Höhe des UHV 180€ mit der deutlichen Ansage, dafür dann in Ruhe gelassen zu werden. Bei weiteren Begehren nach Titulierung, höheren Zahlungen, §170 Drohungen etc. würde ich die Zahlung sofort komplett einstellen.

Momentan tendiere ich zu Variante 2. Ist dies machbar, oder wäre dies für das JA rechtswidrig und deshalb sowieso nicht verhandelbar?
Würden die mich dann auch tatsächlich in Ruhe lassen?

Ein bisschen Humor zur Weihnacht. Ach wie schön. Big Grin

Jetzt mal im Ernst, sie werden deine zwar 180 gerne annehmen, aber in Ruhe wirste NIE gelassen werden. Aus eigener Erfahrung. Offensichtlich weisste noch nich mit wem du zu tun hast/haben wirst.
Versuch einfach dein Glück im Ausland und wenn es doch nicht klappt, dann komm zurück als Harzer. Big Grin  Ansonsten frag mal den Camper wie es ist mit Teilbehinderung/Leistungsunfähigkeit, da kenne ich mich nicht aus.
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#5
Was sagt dein letzter Rentenbescheid bezüglich Erwerbsunfähigkeit?

Nach mehreren Jahren Krankschreibung macht das evtl Sinn.

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#6
(26-12-2014, 17:31)p__ schrieb: Deine Ruhe interessiert das Jugendamt nicht.
das dachte ich mir schon. Mich interessiert meine Ruhe jedoch sehr, da ich gesundheitlich stark angeschlagen bin und dieses Thema mich seit Jahren nicht genesen lässt.

(26-12-2014, 17:31)p__ schrieb: Auskunft, Klage, Titel, Vollstreckung, das sind klare Rechtsansprüche und darüber gibt es nichts zu verhandeln.
wie so vieles in diesem System einfach nur blöd. Mit geleisteten 180€ wäre es für JA ne Nullnummer. Wenn sich dann aber der Terror fortsetzt gibts eben nichts. Die 180 € könnte ich momentan selbst nicht aufbringen, hier würde mir vorläufig meine Verwandtschaft, bei der ich nun untergekommen bin, helfen. Wenn dann aber auf 2 Seiten die Verpflichtungen für mich ansteigen, macht das keinen Sinn.


(26-12-2014, 17:31)p__ schrieb: ...hast du dich sicher gut vorbereitet und wirst auch nicht so bald wieder zurückkommen.
vorbereitet so gut es eben ging. Ein paar Jahre Ausland werden es wohl werden, aber es kommt halt oft anders als... und für dann würde ich gern den Schaden so gering wie möglich halten.

(26-12-2014, 17:44)karlma schrieb: Die strengen sich natürlich an, zu einem anderen Ergebnis zu kommen
und das werden Sie wie üblich vermutlich auch, oder siehst du eine statistisch signifikante Warscheinlichkeit dagegen?

(26-12-2014, 19:44)GenderRealist schrieb: Ein bisschen Humor zur Weihnacht. Ach wie schön. Big Grin
der Humor ist mir seit Jahren vergangen, und zwar ganz und gar, aber hab schon verstanden.

(26-12-2014, 19:44)GenderRealist schrieb: frag mal den Camper wie es ist mit Teilbehinderung/Leistungsunfähigkeit
das werde ich von hier aus dem Ausland vermutlich nicht mehr geregelt bekommen, aber das war mir vorher klar. Wie gesagt habs einfach nicht mehr ausgehalten....

(26-12-2014, 19:56)Blumentopferde schrieb: Was sagt dein letzter Rentenbescheid bezüglich Erwerbsunfähigkeit?
als ehemals Selbständiger habe ich keinen Rentenbescheid. Habe immer nur 3 bis 6 monatige AU-Bescheinigungen vorgelegt. Kamen diese mal ein paar Tage verspätet, gabs gleich die Drohung auf Klage und Titulierung. Nach Vorlage der AU war aber zumindest für diese Zeit dann Ruhe.
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#7
(27-12-2014, 15:25)dwt schrieb: Mich interessiert meine Ruhe jedoch sehr, da ich gesundheitlich stark angeschlagen bin und dieses Thema mich seit Jahren nicht genesen lässt.

Ist klar. Aber meiner Ansicht nach ist die Ausreise nur ein veränderter Parameter, der eine innere Gesundung unterstützen kann. Von den Problemen wegkommen kann und muss man doch noch, wegzugehen kann auch ins Gegenteil umschlagen, zusätzlichen Stress erzeugen.

Die veränderte Umgebung hilft andererseits dabei, stellt einem neue Aufgaben, bringt eine neue Lebensweise mit sich, einen Bruch mit früheren Gewohnheiten, Dingen die einen an die unselige Vergangenheit ketten. Aber letzlich muss die Entwicklung innen drin stattfinden. Hat man das verstanden, kann man sich überall und immer von dem Mist wegbewegen, der uns Trennungsvätern reingedrückt wird. Ob Ausland oder Inland ist dann egal.

Leutnant Dino, ich, andere, wir sind heute im Inland und grinsen über die Unterhaltseintreiber. Wir sind Kurzschlüsse im System und leben teilweise nicht mal schlecht damit. Und wir alle haben das Familienrecht längst verlassen, stattdessen uns in die Millionen Überschuldeter eingereiht. Vollstreckung, Schulden sind wesentlich angenehmer, beherrschbarer wie das Unterhaltsrecht. Ich würde mich also an deiner Stelle im Ausland vergnügen oder nicht, so lange wie du meinst dass es dir guttut, aber der eigentliche Punkt ist, sich für das (komfortabel mögliche) Leben mit Schulden einzurichten und gesund zu werden.
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#8
In meiner Anfangszeit im Ausland dachte ich noch das JA mit regelmässigen Zahlungen entsprechend meiner Leistungsfähigkeit ruhig stellen zu können, Fehlanzeige. Absprachen werden vom JA lediglich als Ausgangsbasis zu immer neuen Forderungen genutzt. Es artete in einen täglichen Email-Terror aus, bis ich den Stecker gezogen habe und seither überhaupt nicht mehr mit denen kommuniziere.

(27-12-2014, 15:25)dwt schrieb: Ein paar Jahre Ausland werden es wohl werden, aber es kommt halt oft anders als... und für dann würde ich gern den Schaden so gering wie möglich halten.

Die Frage nach einer möglichen Rückkehr wird sein, von was Du im fernen Ausland gelebt hast. Darauf solltest Du gut vorbereitet sein und Nachweise haben. Ein wenig Unterhalt regelmässig und pünktlich aus dem Ausland entsprechend Deiner nachweisbaren Leistungsfähigkeit zu bezahlen wirkt schadensbegrenzend und zeigt, wenn es vor den Strafrichter geht, Deinen guten Willen.
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#9
(27-12-2014, 15:53)p__ schrieb: Komplettzitat...
vielen, vielen Dank dafür.

Fatal ist, daß einem das Kind weggenommen wird und nahezu gleichzeitig dieser Unterhaltsterror losgeht. Das durch Ersteres erzeugte Trauma, wird untrennbar mit Letzterem verknüpft und wirkt sodann als Regelkreis. Wenn man dann, so wie ich, keinen Unterstützerkreis (Familie etc.) hat, wirds kritisch...

Aus der bisherigen Umgebung wegzugehen war für mich auf jeden Fall der richtige Schritt. Da hab ich keinen Zweifel. Ich brauche unbedingt größtmöglichen Abstand von diesem ganzen Thema.

Mein Leben lang habe ich keine Schulden gehabt, meine Rechnungen bezahlt, und bin niemandem etwas schuldig geblieben. Das sich dies grundsätzlich ändert, ist unnötig aber durch dieses Familien-, Unterhaltsunrecht zwangsläufig und vorgegeben. Nicht so leicht das zu akzeptieren.

(27-12-2014, 16:23)Nathan schrieb: Es artete in einen täglichen Email-Terror aus, bis ich den Stecker gezogen habe und seither überhaupt nicht mehr mit denen kommuniziere.

Ich glaube ich werde monatlich einen kleinen, angemessenen, machbaren Betrag als Dauerauftrag (Auftrag erteilen und vergessen) an die UHV-Kasse zahlen.  Das entspricht auch meinem moralischen Verständnis. Vor jeglichem weiteren Kontakt mit sämtlichen Behörden werde ich mich jedoch völlig abschotten. Vermutlich habe ich auf deren weiteres Vorgehen sowieso keinen Einfluß mehr. Also: Keinerlei Kommunikation. Bis es mir besser geht, mindestens.

Vielen Dank bis dahin erst einmal @all. Ihr habt mir jetzt schon sehr geholfen.
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#10
Zahlungen per Western Union vornehmen
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#11
(27-12-2014, 19:17)JonDon schrieb: Zahlungen per Western Union vornehmen

Aber nicht mehr als 0,- €!

Freiwillige Zahlungen sind wie der Versuch, das Feuer mit Löschpapier löschen zu wollen.
Es erhöht nur die Gier.
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#12
(27-12-2014, 23:28)beppo schrieb: Freiwillige Zahlungen sind wie der Versuch, das Feuer mit Löschpapier löschen zu wollen.
Es erhöht nur die Gier.

Und werden, je nach JA, gar nicht offiziell als "Unterhaltszahlung" angerechnet. Du denkst du zahlst deine Schulden ab, und dabei werden sie nach wie vor immer höher.
Meine zähle gar nicht mehr. Tongue
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#13
Freiwillige Zahlungen entsprechend der Leistungsfähigkeit sind sinnvoll, wenn es um den 170er geht. Bei Verurteilungen geht es eigentlich immer um Zeiträume, in denen Null Unterhalt bezahlt wurde.
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