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29-12-2014, 17:10
Hallo,
habe vor kurzem versucht unter anderem an Kopien von Zeugnissen von meinem 14 jährigen sohn zu kommen, auch an Fotos , sowie an schreibkontakt über facebook oder an persönlichen kontakt ( Eisbecher essen gehen oder so) wohnen so 900 km entfernt voneinander
alles wird abgelehnt , von der Mutter und dem kind ( hatte mich persöhnlch angeschrieben und teilweise beleidigt)
Meine Frage: ich würde gerne wissen wollen welchen Schulstand er hat ,lohnt sich der gang zum anwalt ?
Sie sprechen immer davon es dient nicht dem kindeswohl.....ich kenne das alles schon....es geht da um mich...ich diene nicht dem kindeswohl.......leider haut mein 14 jähriger bengel da mit rein im chor
Was könnte ich machen....?
Verletzung der Auskunftspflicht?
viele Grüße
Cappucin031
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Gemeinsames Sorgerecht?
Zunächst jedenfalls Mutter (formal)auffordern, Fristsetzung (14 Tage), dann Jugendamt um Vermittlung bitten.
... dann ggf. Auskunftsklage.
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Sorgerecht spielt keine Rolle, siehe § 1686 BGB
"Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."
Wenn dir das verweigert wird, bleibt dir nur die Klage. Aber nicht der Gang zum Anwalt, denn die geht auch ohne Anwalt. Dass die Kenntnis des Zeugnisses dem Kindeswohl widersprechen würde, muss die Gegenseite erst mal nachweisen.
Ich halte die Zeugnisse sogar für sehr wichtig, ganz besonders dann wenn Mütter wieder mal deswegen rumspinnen. Die Brut missbrauchender Mütter gerät sehr oft ebenfalls nach der Mutter und deren zerstörerischen Erziehung. Die Früchtchen werden enorm häufig Schulversager und steigen dann auch vorzeitig aus der Schule aus. Das hat unterhaltsrechtliche Konsequenzen. Wer nicht mehr zur Schule geht, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Das Zeugnis dient somit gleichzeitig dem Nachweis, dass überhaupt noch zur Schule gegangen wird und zeigt, ob ein Ausstieg droht.
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Wie vollziehe ich eine auskunftsklage ohne Anwalt ? Die beim Jugendamt sind doch sowieso auf der Seite des Kindeswohls ! Wie man dies auch immer auslegt !
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Hast du gemeinsame Sorge, kannst du es auch zuerst bei der Schule versuchen: Zweitschrift des Zeugnisses verlangen. Dazu musst du aber die gemeinsame Sorge nachweisen. Schulen lehnen das allerdings meistens ab und verweisen darauf, dass mit der Unterschrift unters Zeugnis es bereits zur Kenntnis genommen wurde und du für die Einsicht aufs Innenverhältnis zur Mutter verwiesen wirst. Schliesslich sind 10 Cent Auslagen für eine Kopie für eine Schule ja völlig unzumutbar und überhaupt, wo kommen wir hin wenn Eltern einfach einen Blick ins Zeugnis werfen könnten? Wir sind hier in Deutschland, da ist nur erlaubt was ausdrücklich in einer Vorschrift steht. Es gab auch Eltern, die deswegen gegen Schulen geklagt haben, wurde abgewiesen (z.B. https://openjur.de/u/491443.html VG München, Az. M 3 K 09.4361) - du siehst, das Sorgerecht ist in dieser Angelegenheit völlig wertlos.
Klappt das nicht, die Mutter mit 10-Tages Frist auffordern, dir zu bestätigen dass sie dir das nächste Zeugnis zuschickt, die Kosten würdest du übernehmen, auch eine Fotografie per eMail wenn ihr das lieber ist. Verweigert sie diese Bestätigung, kannst du noch einen Schlenker übers Jugendamt machen oder direkt vor Gericht gehen. Dort stellst du den Antrag, dir künftig Zeugniskopien zur Verfügung zu stellen sowie einmalig die Zeugnisse der Vergangenheit, beginnend mit dem Halbjahreszeugnis von Feb. 2015, Beschluss vollstreckbar (wichtig!), bei Weigerung Ordnungsgeld. Oder Zwangsgeld, ich weiss nicht was in diesem Fall geht. Begründe das mit den erhaltenen Weigerungen oder Nichtreaktionen der Mutter und Schule, wenn du da angefragt hast.
Lies dir bitte vorher auch den Beschluss vom 13. Mai 2003 der OLG Hamm, Az. 7 UF 98/03 durch: https://openjur.de/u/97747.html - das ist wichtig, wenn argumentiert wird, du sollst dich ans Kind wenden. Wichtig auch Abschnitte wie:
" Bei den Zeugnissen handelt es sich auch nicht um kindliche Geheimnisse, an deren Nicht-Offenbarung ein berechtigtes Interesse bestünde, wie z. B. Tagebuchaufzeichnungen, Photos, Telefonnummern etc. Schulzeugnisse stellen vielmehr ein Spiegelbild der schulischen Leistungen dar. Als Vater hat der Antragsteller ein Interesse daran, über diese Leistungen informiert zu werden. Eine Einsichtnahme in den Räumen des Jugendamtes ist nicht zumutbar."
Derartige Entscheidungen (es gibt noch mehr) stellen praktische Textbausteinkästen dar, mit denen du deinen Antrag bestücken kannst.
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Vielen Dank für die Antworten. An welchem Ort müsste ich beim Amtsgericht oder Familiengericht auskunftsklage stellen ?
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Beim Amtsgericht im Gerichtsbezirk des Kindes. Angesichts der Entfernung schlage einen Beschluss im schriftlichen Verfahren vor.
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30-12-2014, 00:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2014, 00:47 von Skipper.)
Hi cappucino,
Du hast nun einige Infos zu Deinen Auskunftsrechten erhalten.
CheGuevara hat den sog. Dreisprung angedeutet:
- Bitte an die Mutter im ausgesucht höflichen Brief/Mail, Dir die Jahres- und Halbjaheszeugnisse zu schicken, ruhig auch für ein/zwei Jahre zurück, Antwort innerhalb 14 Tagen wünschen.
Wenn sie nicht oder nicht wie erbeten reagiert, dann
- Antrag beim zust. Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage.
Wenn auch das nicht zum Erfolg führt, dann
- Antrag beim zust. Familiengericht auf Auskunft gem. § 1686 BGB.
Das kann man gut ohne Anwalt machen. Wenn das aber Neuland ist oder zu sehr an die Nerven geht, man etwas Geld in die Hand nehmen kann, dann kann man zumindest Sprung 2 und 3 anwaltlich vorbereiten lassen.
Dabei helfen können auch örtliche Vätervereine oder die Spezialisten hier im Forum.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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30-12-2014, 03:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2014, 03:27 von Dzombo.)
@cappu...
Wenn dein Sohn bei FB ein Profil hat, brauchst Du eine Person deines Vertrauens mit ebenfalls Profil dort. Und die nimmt dann quasi stellvertretend für Dich Sozialkontakt mit deinem Sohn auf. Teenager reden viel. Vor allen in den sozialen Netzwerken.
Ansonsten bleibt Dir nur die althergebrachte Methode des sich verbrennens durch Bettelei bei Amt und Gericht. Was Dich alsbald sowieso im Dreieck springen läßt.
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Er ist nirgens angemeldet , jedenfalls nicht sichtbar . Er soll ja nicht erreichbar sein!
Mir geht es nur darum , Kontrolle zu haben ob der unterhält noch gerechtfertigt ist . dazu zählen Zeugnisse auch dazu , vor allem welche schulische Leistung er hat.
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OK. Dann verlange Auskunft. Wie steht nirgends besser erklärt wie hier bei trennungsfaq.com. Kurz und knapp gehalten, aber mit den wichtigsten Fakten versehen.
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Könnte ich bei nicht Auskunft auch den unterhält bis zu Klärung des problems zurückhalten . ich habe es nicht vor , es interessiert mich mal ob dies ginge.?
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Nein. Was Du wissen mußt, steht in den TrennungsFAQ.
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(30-12-2014, 04:04)cappucino31 schrieb: ...Kontrolle zu haben ob der unterhält noch gerechtfertigt ist . dazu zählen Zeugnisse auch dazu , vor allem welche schulische Leistung er hat.
Wenn er keine Zeugnisse, sondern nur Schulbescheinigungen schickt, dass er dort zur Schule geht, reicht das unterhaltsrechtlich...
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@Wp...
Der TO hat gefragt, ob er Unterhalt einbehalten darf, falls Auskunft nicht erteilt wird. Er ist der Auskunftsersuchende. Nichtauskunftserteilende dürfte die KM sein. Und er meint bezüglich Unterhalt sicher den KU.
Da nicht bekannt wurde, ob der 14-jährige zur Schule geht oder nicht, ist Gerede über UH zurück behalten können momentan reine Spekulation.
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Es steht auch nix in diesem Thread, ob´s ´nen Titel gibt (oder ich hab´s überlesen, dann mea culpa): Wenn´s keinen gibt, braucht er erstmal nicht zu zahlen. Aber darum ging´s mir gar nicht: Wenn er Zeugnisse mit der von mir zitierten Begründung fordert, ist die irrelevant...
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01-01-2015, 01:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2015, 02:02 von cappucino31.)
Hallo,
Na klar habe ich einen Titel , zahle brav seid 14 Jahren für meinen Sohn in der Hoffnung das er irgendwann mal selber Kontakt wünscht zu mir und das Spiel der Kindesmutter durchschaut , leider kamen von von ihm jetzt selber , in einem bösen Brief , er wolle nichts mit mir zu tun haben. Mir selber reicht es jetzt . ich konzentriere mich nur noch auf den unterhält und bin der Meinung das er als unterhält Empfänger den Nachweis zu erbringen hat , welchen Leistungsstand er hat und ob unterhält noch gerechtfertigt ist . am liebsten würde ich hartz4 machen !!!! Ich bin total wütend auf ihn , das er jetzt da mit macht mit dieser km .
Achso , natürlich auch kein Sorgerecht !
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01-01-2015, 02:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2015, 02:09 von CheGuevara.)
Das ist leider eine übliche Entwicklung.
Was Du fühlst, das ist ganz berechtigt, Wut und Enttäuschung.
Versetze dich aber auch in deinen Sohn- er ist als Kind existentiell von der Kindsmutter abhängig. Er verspürt gegenwärtig Angst, auch seine Mutter zu verlieren. Das ist ein hinterfotziges Spiel der Alten.
Dein Sohn ist Opfer, nicht Täter!
Auf H4 zu machen ohne Leistungsfähigkeit ist immer eine Option- da muss aber der Titel weg!
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01-01-2015, 06:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2015, 07:02 von Das Nerdliche Orakel.)
(01-01-2015, 01:54)cappucino31 schrieb: Na klar habe ich einen Titel , zahle brav seid 14 Jahren für meinen Sohn in der Hoffnung das er irgendwann mal selber Kontakt wünscht zu mir und das Spiel der Kindesmutter durchschaut Dieser Zusammenhang besteht mMn nicht.
Wenn es dein Sohn irgendwann mal durchschaut, ist es egal, ob du gezahlt hast oder nicht. Nur wenn er es nicht durchschaut, wird er dir, weil du gezahlt hast, etwas anderes vorwerfen. Und das wäre es mir in deiner Situation nicht wert.
(01-01-2015, 01:54)cappucino31 schrieb: am liebsten würde ich hartz4 machen !!!! Das hättest du schon seit vielen Jahren machen sollen.
Das was du der Mutter nicht zahlst, kriegt sie, wenn sie verhartzt ist, vom Jobcenter, und braucht sie nicht, wenn sie nichts vom Jobcenter kriegt.
(01-01-2015, 01:54)cappucino31 schrieb: leider kamen von von ihm jetzt selber , in einem bösen Brief , er wolle nichts mit mir zu tun haben. Mir selber reicht es jetzt . Dein Sohn ist 14 Jahre alt. Ich habe beruflich hinreichend lange mit hinreichend vielen männlichen 14-Jährigen zu tun gehabt, um zu wissen, dass einige davon in sozialen Dingen sehr dumm und sehr gut manipulierbar sind, während einige andere davon in sozialen Dingen sehr klug sind.
Bitte warte mit deinem Urteil noch zwei Jahre!
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Was soll in zwei Jahren denn anderes los sein in der Gedankenwelt seines Sohnes, als es heuer der Fall ist?
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Unabhängig davon, wie das jeweilige Befinden sein mag, rechtlich gilt:
1. Wenn ein Titel da ist, ist zu zahlen, sonst kann unmittelbar vollstreckt werden.
2. Der Sohn muß unterhaltsrechtlich den Nachweis einer Ausbildung erbringen, nicht den einer Leistung. Damit reicht eine Schulbescheinigung.
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Jedenfalls ist die Vorlage einer Schulbescheinigung wichtig. Das wäre aber ein Vorgang im Rahmen des Unterhaltsrechts. Ein Zeugnis ist noch besser, das enthält auch Hinweise ob mit einem Schulausstieg in Zukunft zu rechnen ist. Fehlzeiten, schlechte Noten bedeuten, dass man das Einfordern künftiger Nachweise sehr konsequent betreiben sollte. Zeugnisforderung ist nicht Unterhaltsrecht, sondern § 1686 BGB, siehe ausführlich oben. Machs übers Zeugnis.
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Spricht ja nichts dagegen, dass er ein Zeugnis fordert - aber eben nicht mit ´ner unterhaltsrechtlichen Begründung. Dafür hat´s nämlich keine Bedeutung...
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Ich beziehe mich nur noch auf Unterhalts Auskunft. Möchte übers Jugend Amt eine Vereinbarung mit KM erziehlen. Auskunft über aktuelle und fortlaufende schulbescheinigung zu Beginn eines Schuljahres und Auskunft über die Klassenstufe . wenn selbst das nicht klappt ,bleibt nur die klage.
Bis jetzt musste ich immer die Hosen runter lassen wegen meines gehaltes, jetzt mit 14 Jahren meines Kindes dreht sich so langsam das Blatt und die guten Jahre der geldspritze meinerseits sind bedroht. Um mehr geht esvder KM nicht. So wenig Auskunft wie möglich , an besten keine!
Als Vater bin ich eh nicht erwünscht bei meinen Sohn' , laut seiner Briefe, also was solls
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