Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunft von Zeugnissen
#26
Nur wenn das Jugendamt die Beistandschaft hat, kannst du dort wegen der Schulbescheinigung fragen, Abteilung Beistandschaften. Kann auch sein, dass sie auch in diesem Fall wieder nur auf die das Kind vertretende Mutter verweisen. Probiers einfach. Brief hinschreiben, sehen was passiert. Ohne Beistandschaft direkt an die Mutter oder ihren Anwalt, wenn sie anwaltlich vertreten ist.

Willst du wegen dem Zeugnis erst eine Jugendamtsvermittlung probieren, geht dein Weg in eine andere Abteilung, soziale Dienste. Es ist ja nicht supereilig, also solltest du zuerst niederschwellige kostenlose Wege ausprobieren, bevor du bei Weigerung vor Gericht ziehst. Wichtig ist aber, dass du sehr konsequent vorgehst. Also nicht probieren und dann doch wieder genervt aufgeben. Wenn du das probierst, dann muss dir klar sein dass du auch wirklich zeitnah vor Gericht gehst, wenn man dir nichts geben will. Nichts ist schlimmer wie hohle, abgebrochene Versuche. Das zeigt der Machthaberin jedesmal, dass ein bisschen Widerstand genügt, um dich zum aufgeben zu bringen. Sie soll aber etwas anderes lernen: Was du anfängst, ziehst du konsequent durch. Dann wird sie beim nächsten Wunsch von dir genauer überlegen, ob sie ihm entspricht, denn sie ist sich bewusst dass sie auf jeden Fall wieder vor Gericht steht, wenn nicht.
Zitieren
#27
Danke , ich bleibe dran. Ich würde auch falls die KM sich bei Vermittlung des Jugendamtes sturr stellt und ich zu Gericht muss , beantragen das sie meine kosten über nimmt . deshalb versuche ich mich sehr Kompromiss bereit bei Jugendamt zu zeigen . Beistand besteht beim Jugendamt .
Zitieren
#28
Die Kostenverteilung für das Verfahren legt der Richter fest, daran kannst du nichts ändern.
Zitieren
#29
Der TO will Auskünfte zum Schulstand seines 14jährigen Sohnes. Und er fragte in Beitrag 13 an, ob er bei Auskunftsverweigerung Unterhalt einbehalten kann. 

Wo liegt das Problem, ihm zu sagen, wie es sich damit in der Praxis verhält?

Wenn die KM ihm nicht die angeforderten Auskünfte erteilt, wird der TO wohl oder übel klagen müssen. Und da beim Amtsgericht des Bezirkes, in dem sein Sohn lebt/wohnt. 

Und wegen Nichtauskunft bezüglich solcher Sachen wie Zeugnisse etc. ist er nicht berechtigt, Unterhalt einzubehalten, zu kürzen oder weiß der Geier was noch alles. 
Zitieren
#30
(02-01-2015, 16:40)raid schrieb: Warum zahlst Du eigentlich Unterhalt, wenn Du deinen Sohn gar nicht siehst und er dich anscheinend auch nicht sehen möchte?

Die einzige Reaktion auf "nicht zahlen" wird Pfändung sein. Dadurch bekommt man keine Auskunft, sondern Ärger.
Zitieren
#31
(02-01-2015, 16:40)raid schrieb: Warum zahlst Du eigentlich Unterhalt, ... 

(01-01-2015, 01:54)cappucino31 schrieb: Na klar habe ich einen Titel , ...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#32
Danke für Eure Antworten , ich will auf jeden Fall klagen , aber übers Jugendamt eine Vermittlung beantragen . das sieht besser aus vor Gericht . Beim Jugendamt würden mir schulbescheinigungen reichen ' vor Gericht beantragte ich das aktuelle Zeugnis und fortlaufende schulbescheinigungen .

Warum ich noch zahle ?

Ich würde mich selber schädigen finanziell und bei einen selbst behält von 1080 Euro , könnte ich im leben nicht viel unternehmen .Trotz 400 Euro Unterhalt bleibt noch ein wenig übrig .
Ich habe allerdings in meiner Wut und Enttäuschung über den beleidigenden und verletzenden Brief meines 14 jährigen Sohnes, der glücklichen Familie eine Adoption angeboten. Manche mögen mich dafür verurteilen ,aber ich Erträge diese schei ....nicht mehr.Alles was mich betrifft dient nicht dem Kindeswohl ,alles im Rahmen des sorgerechts , Außer der Unterhalt
Zitieren
#33
@cappucino31...

Ich bin sehr vorsichtig geworden im beteiligen an UH-Diskussionen bis hin zur Adoption. Nur. Lasse bei deinen Entscheidungen weder Wut, Frust oder Enttäuschung die Oberhand gewinnen. Du wärst nicht der erste Trennungsvater, der hinterher bereut. Gerade die Sache mit der Adoption ist eine Entscheidung mit Langzeitwirkung!

Ich habe selbst zwei Entscheidungen mit Langzeitwirkung getroffen. 

1. Bei Hochstrittigkeit im Elternkrieg von m. leibl. Sohn losgelassen.
2. Den Sohn meiner Frau adoptiert.

Zu beiden Angelegenheiten sind aber gewisse Türen offen geblieben. 

Wobei ich die Tür bezüglich 2. aus Überzeugung gern für den tatsächlichen Vater und dessen Exsohn auf dem Papier offen halte. Du weißt ja. Die Hoffnung stirbt zuletzt. 

Überlege Dir solche Schritte sehr gut.
Zitieren
#34
(02-01-2015, 17:45)cappucino31 schrieb: Ich habe allerdings in meiner Wut und Enttäuschung über den beleidigenden und verletzenden Brief meines 14 jährigen Sohnes, der glücklichen Familie eine Adoption angeboten.

Wird wohl Zeit für einen Thread mit einer Sammlung "Briefe von entfremdeten Kindern". Stell ihn ruhig ein, ohne Namen halt.
Der Muttilover wäre ja blöd, den zu adoptieren. Du störst ja nicht und bist erfolgreich weggetreten, der Stiefvater kann ungestört Papi spielen und alle zusammen heile Familie. Und zusätzlich kommt noch fetter Batzen Unterhalt aufs Konto. Bingo!

Adoptionwilligkeit wird am meisten dadurch befeuert, dass nicht nur kein Unterhalt fliesst, sondern auch keiner mehr zu erwarten ist. Dafür ist es um viele Jahre zu spät.

Nochmal: Gehe kleine Schritte, statt jedesmal an der grossen Ungerechtigkeit zu hängen. Jetzt Zeugnis anfordern. Mit Frist und sofortiger Klage bei Firstmissachtung. Klage kannst du schon vorbereiten. Rohentwurf schreiben, Adresse Amtsgericht heraussuchen.
Zitieren
#35
Moin capp,

der Brief trifft Dich hart. Das ist verständlich. Bedenke aber, es ist ein Pubi, der im den Alter ohnehin nicht voll zurechnungsfähig ist. ER ist Opfer der Umtände, verurteile ihn nicht dafür. Der kann nicht anders!

Das Adoptionsangebot war mE keine gute Idee, ein schlechtes Zeichen für das Kind.
Überlege, ob Du das nicht in einigen Zeilen an das Kind richtig stellen solltest.

Ansonsten nochmals mein Rat, Deinen gesetzl. Anspruch auf Auskünfte zum Kind nun smart umzusetzen. 
Mutter > Amt > FamGericht.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#36
(02-01-2015, 19:23)Skipper schrieb: Bedenke aber, es ist ein Pubi, der im den Alter ohnehin nicht voll zurechnungsfähig ist.
Das ist nicht immer so, allerdings recht häufig.
Wie schon geschrieben, habe ich hinreichend viele 14-Jährige kennengelernt. Und da gibt es unter den männlichen noch viele, die noch sehr gut manipulierbar sind. Es gibt allerdings auch viele, die so etwas sehr gut durchschauen.
Besonders die technisch Interessierten durchschauen die sozialen Dinge nicht instinktiv. Die durchschauen es erst, wenn sie es bewusst analysieren, und es kann noch ein paar Jahre dauern, bis es soweit ist.
(02-01-2015, 19:23)Skipper schrieb: Das Adoptionsangebot war mE keine gute Idee, ein schlechtes Zeichen für das Kind.
Das sehe ich anders.
Solange das Kind nicht durchschaut, was die Mutter abzieht, wird es das Adoptionsangebot als Bestätigung sehen. Hätte es das Adoptionsangebot nicht gegeben, würde das Kind einen anderen Grund finden. Es ändert also nichts.
Wenn das Kind es aber durchschaut, wird es auch verstehen, warum der Vater das Adoptionsangebot gemacht hat.
(02-01-2015, 19:23)Skipper schrieb: Überlege, ob Du das nicht in einigen Zeilen an das Kind richtig stellen solltest.
Solange das Kind seiner Mutter glaubt, dass der Vater ein Bösewicht ist, bringt das gar nichts. Und wenn er es nicht mehr glaubt, ist es überflüssig.
(02-01-2015, 17:45)cappucino31 schrieb: Ich würde mich selber schädigen finanziell und bei einen selbst behält von 1080 Euro , könnte ich im leben nicht viel unternehmen .Trotz 400 Euro Unterhalt bleibt noch ein wenig übrig .
Ok. Dann hast du das richtig gemacht. Es ist ärgerlich, dass du der Mutter deines Kindes und ihrem Partner ein bequemes Leben finanzierst, aber es ist das kleinere Übel.
Es wäre schön, wenn dein Sohn nicht in die gleiche Falle gerät. Aber da kannst du jetzt nichts machen. Vllt kommt er in zwei Jahren auf dich zu. Vllt aber auch nicht. Viel Glück!
Zitieren
#37
Auskunftsklage ohne Anwalt.....schreibe ich dort formlos....ich beantrage ein schriftliches Verfahren auf Grund der Entfernung?
Zitieren
#38
Lass dich dabei vielleicht von Ibykus unterstützen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#39
Wenn er so nett wäre, mal drauf zu schauen, was ich da so schreibe .
Ich frage mal nach , ob er das machen würde.
Zitieren
#40
(01-01-2015, 18:17)cappucino31 schrieb: Möchte übers Jugend Amt eine Vereinbarung mit KM erziehlen.
Mindestens die ersten drei JA-Damen werden Dich nach Hause schicken, weil Du kein Sorgerecht hast. ;-)
Zitieren
#41
Mit Gericht ist mir nicht fremd ' ich stand schon mehrmals da und es sah immer besser aus ' wenn man kompromissbereit war. Deshalb J A ! Natürlich kann das JA auch nichts machen , gegen die sturrheit der KM. Das sehe ich auch so
Zitieren
#42
(02-01-2015, 22:33)cappucino31 schrieb: Mit Gericht ist mir nicht fremd ' ich stand schon mehrmals da und es sah immer besser aus ' wenn man kompromissbereit war. Deshalb J A !
Ist sicherlich nicht falsch und in manchen Fällen auch sicherlich eine humorvolle Erfahrung. :-)
In Deinem Fall würde ich beim Gespräch mit der überaus attraktiven JA-Dame "nur einmal"
1686 BGB erwähnen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html

Mal sehen, ob ihr JA-Obermacker-Boss-Pudel-der-Nation ihr unter die Arme greift. :-)
Zitieren
#43
Ich wollte Ibykus eine Nachricht schreiben , hat er deaktiviert. Erreiche ich ihn irgendwie ?
Zitieren
#44
Da er das deaktiviert hat, solltest du davon ausgehen, dass er nicht kontaktiert werden möchte und das respektieren.
Zitieren
#45
Ibykus hat hier schon lange in Sachen Kontaktaufnahme deaktiviert. Er engagiert sich für Fälle bei Väterwiderstand, so dort der Anfragende Mitglied ist. Iby arbeitet dort ja nach Art geschlossener Bereich. Außerdem hat er als Rentner niemals Zeit. Ein letzter mir bekannter und von ihm betreuter Trennungsvater war @Desaster2005. 
Zitieren
#46
Alles gut , muss ja ich nicht
Zitieren
#47
Hallo Cappucino 31

Ich hab das gleiche Verfahren 2013 angeleiert und bin noch nicht fertig . Wenn du möchtest kann ich dich unterstützen .

Bei mir ist fast die gleiche Situation . Habe zwei Kinder kein Sorgerecht und kein Kontakt. Da mir das alles verweigert wurde hab ich die Mutter 2013 aufgefordert mir Zeugnisse und Fotos zukommen zulassen ,was natürlich abgelehnt wurde. Daraufhin hab ich ihren Anwalt dazu aufgefordert seine Mandantin dazu zu bewegn mir die Auskünfte zu erteilen auch ohne Erfolg.
Ich hab dann beim Familiengericht am Wohnort der Kinder einen Antrag auf Auskunftsverpflichtung nach § 1686 gestellt per Post ohne in Europa zu sein . Das wurde mit dem Hinweis das ich keine Ladefähige Anschrift in D hatte ruhend gestellt.

Um es kurz zu machen , ich hab mich dann wieder in D angemeldet und alles lief seinen Weg nach einigem Hin und Her hab ich dann anfang 2014 meinen Beschluss bekommen das Mutter mir Zeugnisse und Fotos geben muss. Die Gegenseite hatte daran keine Freude und hat Widerspruch eingelegt . Wurde abgelehnt Zeugnisse und Fotos hatte ich aber immer noch nicht , also Zwangsgeld beantragt das ging auch wider bis zum OLG und wurde dann auf ein Kind beschränkt da der erste mitlerweile 18 wurde.

Wer jetzt denkt das Zwangsgeld wurde eingetrieben oder ich hätte Fotos oder Zeugnisse vom verbliebenen jüngeren Kind der irrt.
Nachdem das Zwangsgeld bestätigt wurde hat die Gegenseite beantragt den Ursprünglichen Beschluss aufzuheben da das Kindeswohl gefährtet sei weil das Kind sich nun Ritzen würde .
Das Familiengericht das hier diesen Fall bearbeitet wird vertreten durch Rechtspfleger ,der sieht sich ausserstanden zu beurteilen ob das Kindeswohl nun gefährtet ist oder nicht und hat das Zwangsgeld auf eis gelegt und einen Psychologen beauftragt ein Gutachten zuerstellen . Ein Ergebniss steht noch aus .

Du siehst du brauchst unter Umständen Ziel zeit und Geduld, ich hab zwar Beschlüße dir mir allerdings bislang noch nichts gebracht haben.
Mein Kind ist aber erst 12 und ich hab noch die Hoffnung das es vor seinem 18 Geburtstag ein Ergebniss gibt sind ja erst 2 Jahre vorbei !!

Noch anzumerken ist ,das ich bislang ohne Anwalt und irgendwelche Kosten durch bin auch beim OLG.
Bis auf die getrennte Anhörung beim Rechtspfleger vorm ersten Beschluss ging alles schriftlich .
Zitieren
#48
Abartig. Zu behaupten, wenn jemand eine Kopie vom Zeugnis macht, würde das zu einem gestörten Kind führen. Und das Abartigste: Sowas wird auch noch zum Entscheid vor Gericht angenommen und das macht ein Gutachten! Die Geschichte gehört in die Top-3 der irrsten Leistungen von sogenannten "Müttern" in Verbindung mit unserer teuren Justiz.

Aber ein Detail interessiert mich bei dem Thema: Hast du auch probiert, den ersten Beschluss gleich vollstreckbar, mit Ordnungsgeld bewehrt zu machen? Also Ordnungsgeld, nicht Zwangsgeld? Der Unterschied ist nicht so unwichtig wie er sich zuerst anhören mag. Ich bin mir nicht sicher, ob für Auskunftsansprüche nicht auch Orrdnungsgeld gehen würde?
Zitieren
#49
Anor-al-mal ,ich würde sehr gerne deine Hilfe in Anspruch nehmen . Schreiben fürs JA ist schon fertig,geht nächste Woche weg.Danach gleich auskunftsklage im schriftlichen verfahren mit Ordnungsgeld . ich benutze dazu aus urteilen meine Begründung , das würde ich dir zukommen lassen ,damit du mal draufschauen kannst ?
Wenn ich das so lese , müsste man beim Gutachten gleich mit beantragen ,ob es dem Kindeswohl dient Unterhalt zu bekommen , das ist wirklich nur noch sarkastisch zu ertragen .
Zitieren
#50
(03-01-2015, 11:38)p__ schrieb: Aber ein Detail interessiert mich bei dem Thema: Hast du auch probiert, den ersten Beschluss gleich vollstreckbar, mit Ordnungsgeld bewehrt zu machen? Also Ordnungsgeld, nicht Zwangsgeld? Der Unterschied ist nicht so unwichtig wie er sich zuerst anhören mag. Ich bin mir nicht sicher, ob für Auskunftsansprüche nicht auch OPrdnungsgeld gehen würde?

Die Rechtspflegerin hat mir damals mitgeteilt ein Ordnungsgeld würde nicht gehen .

Der erste Beschluß wurde auch vom OLG bestätigt ,aber nichts kam. Das daraufhin beantragte Zwangsgeld wurde auch sehr schnell beschlossen und musste auch wieder vom OLG bestätigt werden.

Ich hab den Anwalt der Exe beim OLG richtig schön vorgeführt Big Grin  im ergebniss wurden ihr auch noch alle Kosten auferlegt .

Danach kam dann der Einlass mit der Ritzerrei des Jungen , woran natürlich ich schuld bin ich hoffe halt das die Psychologien erkennt wie krank diese Mutter ist.

(03-01-2015, 13:09)cappucino31 schrieb: Anor-al-mal ,ich würde sehr gerne deine Hilfe in Anspruch nehmen . Schreiben fürs JA ist schon fertig,geht nächste Woche weg.Danach gleich auskunftsklage im schriftlichen verfahren mit Ordnungsgeld . ich benutze dazu aus urteilen meine Begründung , das würde ich dir zukommen lassen ,damit du mal draufschauen kannst ?
Wenn ich das so lese , müsste man beim Gutachten gleich mit beantragen ,ob es dem Kindeswohl dient Unterhalt zu bekommen , das ist wirklich nur noch sarkastisch zu ertragen .

Gerne helfe ich. Du solltest die Mutter auch auffordern ,mit Fristsetzung ,dir Auskunft zuerteilen ist der bessere Weg vor dem zum Gericht. Eine Vorlage für das Gericht kann ich dir auch überlassen da sind Gerichtsentscheide zum Thema schon eingebaut .
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste