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(03-01-2015, 01:11)joristra schrieb: Tür ist mit einem Bügel verrammelt der durch den Schlüssel gezogen ist. Von aussen kann nicht aufgeschlossen werden da der Schlüssel von innen sich nicht mehr drehen lässt, Trick 17.
Was der Zweck dieser Haustürverriegelungsaktion ist, kann ich irgendwie nicht erkennen.
Was die Folge sein wird, falls Du das bis zu ihrer Rückkehr nicht aufhebst, kann ich Dir mit ziemlicher Sicherheit sagen:
Sie wird (wie es vermutlich jeder Mensch täte, dem man den rechtmäßigen Zutritt zu seinem Eigentum verweigert), sich den Zutritt mit Hilfe der Polizei verschaffen. Das hat für sie zudem den Vorteil, dass Du ihr eine wirkliche Steilvorlage für einen Eilantrag auf Zuweisung der Ehewohnung gegeben hast (Aussperren ist definitiv ein Akt der Aggression). Und anders als Che Guevarra das meinte, bist Du auch nicht in der Position "Bedingungen" dafür zu stellen, dass Du sie in Euer Haus lässt.
Dass Du sie darüber hinaus auch orten lässt, also Dich an ihrem Handy vergreifst, ist ein weiteres Argument, das sie in diesem Zusammenhang wunderbar anführen kann.
Eine weitere Steilvorlage gibst Du ihr damit im Hinblick auf die Kinder, wenn die dem Ganzen beiwohnen und erleben müssen, wie der Vater sie nicht mehr ins Haus lässt: "Nun seht ihr, was euer Vater für einer ist..."
Nicht zuletzt schädigst Du natürlich auch Deine Kinder damit.
Mein Rat in dieser Situation wäre, diese Wildwestspielchen abzustellen, bevor sie wiederkommt und dann mit ihr einen Modus Vivendi für die Zeit auszuhandeln, bis Du eine eigene Wohnung gefunden hast.
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Die Tür war nur zu über Nacht, damit ich keinen unliebsamen Besuch bekomme derweil ich schlafe und vielleicht ein Messer im Rücken habe. Darum ging es !
Das ist noch nicht mal Wut bei mir, sondern Hilflosigkeit. Leider ist sie normalen Argumenten nicht zugänglich, sondern will mich einfach nur hier raus haben. Es ist ihr sowas von egal wo ich unterkommen könnte. Klar kann ich mich bei meiner Schwester einquartieren, für ein paar Tage geht das sicherlich aber nicht für Wochen !!! Die hat selber 2 Kinder und Familie und kein Haus.
Dahinter hängen auch logistische Probleme, ich muss in meinem Job Anzug tragen, das heisst ich muss die ganzen Klamotten mitnehmen, Hemden müssen gewaschen und gebügelt werden. Ich kann nicht nur mit einem Täschchen irgendwo einziehen sondern habe dann noch einen Berg an Klamotten für die Arbeit dabei. Wo stelle ich meine ganzen Sachen unter, das ist nicht gerade wenig, ein Grossteil steht bei einer Freundin in der Garage, das ist aber auch kein Dauerzustand. Hier zu Hause habe ich meine komplette Infrastruktur.
So oft schon habe ich angeboten, dass ich sobald ich etwas gefunden habe, ausziehe. Nur bis dahin sollte es doch möglich sein vernünftig, ruhig und besonnen miteinander umzugehen bzw sich aus dem Weg zu gehen. Genau das geht bei dieser Person nicht, sobald die mich nur sieht fallen Sticheleien, zynische Bemerkungen etc. Das ist es was mir so weh tut, dass kein vernünftiges Auskommen mit der Hexe möglich ist. die sieht nur sich und ihre kleine Welt und ich soll weg - SOFORT. Egal wohing, Hauptsache weg, aber bezahlen soll ich weiterhin alles.
Und das lasse ich mir so nicht gefallen.
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03-01-2015, 10:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 10:28 von netlover.)
(03-01-2015, 10:24)netlover schrieb: @theo: wie ist denn das dann zu bewerten, daß sie mit kind und kegel zu neuem partner zieht oder ihr zeitweiliges zelt dort aufschlägt?
wie ist das zu bewerten, daß sie sagt, sie will sich trennen.
von beiden kommen steilvorlagen....
als in meinem EA-verfahren der richter gelesen hat, daß sich KM vor ein auto im beisein unserer tochter stürzen wollte, meinte er nur...das sagt jeder im trennungszorn....
also überbewerten würde ich sowas nicht!...es ist halt nur menschlich...so die justiz....
@raid: problem....er hat schon geschrieben, daß er von 8 - 19 uhr on the road ist...die kinder werden bei mama wohnen...ich würd eher das haus behalten, ihren anteil gg einen geringen obulus als TU zahlen (befristet) - den kindern - auch wenn sie bei mama sind, die zimmer offen halten, beim ABR-verfahren darauf plädieren, daß SR und ABR bei beiden bleibt, ABER von freitach bis sonntach 3 x im monat bei papa sind, evtl. kann sich der TO auch mal während der woche ab 12 uhr freischaufeln und für die kinder da sein.
sparen tut er so oder so: die ex ist bei neuem, also kein essen, kleidung etc, für die kinder wird KU bezahlt und fertig...
vielleicht seh ich das jetzt zu emo-los...
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@Che...
Den Link habe ich gelesen. Deshalb befinde ich mich auch nicht mehr in der Nachtrennungsphase. Wobei das egal sein kann. Denn hier im Thread geht es nicht um mich.
@Joristra...
Was war denn der Grund für deine installierte Onlineüberwachung?
Und daß Du mit so was voll im Straftatbestand Stalking/beharrliche Nachstellung drin bist, ist Dir hoffentlich glasklar!
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@dzombo:
Strafrecht hin oder her.
Ohne das Teil hätte er viele Dinge nicht mitbekommen.
Die Alte mit ihrer Vortäuschung einer Straftat wäre damit sogar durchgekommen, wenn der Mann nicht so weitsichtig agiert hätte!
Leute, jetzt macht dem Guten mal kein schlechtes Gewissen, das geht unter Notwehr durch.
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(03-01-2015, 10:22)joristra schrieb: Hier zu Hause habe ich meine komplette Infrastruktur.
Dann ist der wichtigste Schritt die Suche nach einer Wohnung, dann sofort Umzug. Ich könnte nicht schlafen, wenn ich Angst hätte, dass mir jemand ein Messer in den Rücken stösst, wenn ich mich verrammeln muss, fürchten muss dass mir der Schlüsseldienst die Tür aufbricht und dann gar nichts abschliessbar ist. Sowas macht man höchstens ein paar Tage lang mit, dann geht man am Stock und braucht sich keine Gedanken mehr über gebügelte Anzüge machen. Nur noch die Jacke mit den zusammengenähten Ärmeln...
(03-01-2015, 10:22)joristra schrieb: Nur bis dahin sollte es doch möglich sein vernünftig, ruhig und besonnen miteinander umzugehen bzw sich aus dem Weg zu gehen. Genau das geht bei dieser Person nicht, sobald die mich nur sieht fallen Sticheleien, zynische Bemerkungen etc. Das ist es was mir so weh tut, dass kein vernünftiges Auskommen mit der Hexe möglich ist.
Typische Sätze aus einer frühen Trennungsphase. Dinge, die nicht mehr interessieren. Ihre Person, was sie könnte, was nicht, sollten keine Rolle mehr für dich spielen. Bewege dich nur innerhalb der Dinge, die du tun kannst, die deinen Zielen dienen, nicht Phantasien was wäre, wenn sie irgendwas könnte.
In die Kinder interpretierst du momentan vor allem deine eigene Stimmung hinein. Hier wird wohl bald die Hauptauseinandersetzung kommen und ich wette 70:30, dass die Ex da Aktionen startet, die heftige Eigentore werden. Für dich am Wichtigsten ist es, den Kontakt zu den Kindern nicht abbrechen zu lassen und SOFORT, also nicht erst nach zwei Wochen BLockade vor Gericht zu gehen, um Umgang zu erzwingen. Am Besten, die Ex ist da noch in ihrer Grössenwahnphase und legt dann erst recht noch Scheite aufs Feuer. Das mag für dich jetzt wiedersinnig klingen, aber viel gefährlicher sind die Situationen, in denen langsam, Stück für Stück und leise der Kontakt der Kinder zu dir manipuliert und ausgehungert wird. Eine platte Verweigerung ist leicht diagnostizierbar und das rechtliche Instrumentarium dagegen ist zwar mies, aber immerhin vorhanden und schärfbar.
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@joristra
Ich möchte noch einmal auf die Situation der Kinder eingehen. Zunächst sehe ich deren Verhalten so, dass sie sich schützen müssen - sie kennen die KM in ihrer Subtilität wahrscheinlich noch viel besser als Du, weil sie ihr ganzes bisheriges Leben mit ihr verbracht haben. Du hattest Dich erkennbar zurückgezogen, um Dich zu schützen - was willst Du Deinen Kindern vorwerfen, wenn sie sehen, dass Du sie der Mutter überlassen willst?
Zum anderen kann das eine sehr trügerische Hoffnung sein, dass die KM eine "gute Mutter" auf Dauer sein kann. Du beschreibst ja, dass ihre Welt klein ist - je mehr sie an der Realität scheitert, umso kleiner wird möglicherweise ihre reale Welt und da wird u. U. auch kein wirklicher Platz für die Kinder sein. Sie braucht sie für ihren Status - ob es zu der Liebe reicht, die ein Kind braucht und immer sucht, ist da fraglich. Statt Liebe entsteht eine Sehnsucht danach, die nie gestillt werden wird...
Denke bitte noch einmal darüber nach, was Du dafür tun kannst, dass es Deinen Kindern so gut wie eben möglich geht...
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03-01-2015, 13:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 14:00 von Skipper.)
Moin.
Ich kann aus den Beiträgen nicht entnehmen, daß der TO seine Kinder 'aufgegeben' hat, nur ein Rollenmodell, das die Mutter zur Hauptbetreuenden macht.
Dies wird sich in einer guten Umgangsregelung wiederfinden.
Im Umgang dann kann der TO mütterliche Defizite ausgleichen, wie auch die Mutter die väterliche Erziehung ergänzen kann.
Die derzeitige Aufregung sehe ich auf der Paarebene.
Ich sehe folgende Prioritäten:
1. Eigensicherung und Versorgung
2. Abwicklung der Trennung als Paar
3. Neuorganisation der Elternebene, der beiden Familien in spezieller Organisation, Umgangsregelung
Diese Punkte sollten mE jetzt gut sortiert und zügig abgearbeitet werden.
S.
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Die KM ist wieder hier, allerdings nur mit einem Kind. Der Grosse wurde bei einer Freundin von Ihr geparkt.
Der Kleine soll heute abend beim Lover durch einen Babysitter betreut werden, da die beiden auf einer Party wollen. Ich bin damit nicht einverstanden und habe den Kleinen gefragt wo er sein möchte und er sagte "Bei Dir Papa"
Im Beisein der KM habe ich das angesprochen und sie beharrt darauf ihn mitzunehmen, ich hätte gar nichts zu bestimmen, schließlich hätte sie mich angezeigt. Das Kindeswohl ist ihr völlig schnuppe.
Um einer Eskalation vorzubeugen habe ich mich jetzt zurückgezogen. Was kann ich tun ? ich weiß echt nicht mehr weiter.
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joristra,
die Beiträge und Hinweise hier scheinen Dich irgendwie nicht zu erreichen.
S.
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03-01-2015, 14:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 14:10 von CheGuevara.)
Wichtig: cool bleiben!
Du wirst mit Umgang erst nächste Woche beginnen, lass ihr die Zeit, über die eigenen Füße zu fallen!
Fordere sie auf, dass du die Kids entsprechend der hiesigen Vorschläge haben willst.
Das wird sie aber erst klarer sehen, wenn sie am Montag beim Anwalt war. Vorher brauchst du mit der Guten nicht reden, das bringt nix.
Ob später Reden hilft, da bin ich zweifelnd, gib ihr aber die Chance auf einen lichten Moment.
Die steht die Tage nur auf der Sendetaste und hat keine Wahrnehmung über ihre Umgebung. Deshalb brauchst du auch gar nichts ernst nehmen, was sie sagt. Im Zweifel will sie dich nur provozieren und zum Ausrasten bringen.
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Che,
ich halte es für völlig unrealistisch, in diesem Klima und unter in unklaren Wohnverhältnissen jetzt an Umgang zu denken!!
S.
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03-01-2015, 14:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 14:15 von CheGuevara.)
Er hat doch das Haus!
Bis der Richter den Antrag nach1361b terminiert, vergehen mindestens zwei Wochen!!!
Außerdem will TO das Haus verkaufen, das funktioniert auch nur, wenn die Gutste sich das nicht hat zuweisen lassen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 14:16 von joristra.)
Wie realistisch ist es, dass Sie mit der Argumentation für das Kindeswohl (unerträglicher Zustand mit mir) am Montag damit durchkommt wenn die Anwältin erneut ein Wohnungszuweisungsverfahren beantragt ?
Ich muss auch ab Montag wieder arbeiten. wäre ja mal interessant zu wissen ob ich dann abends noch reinkomme, bzw ob es Sinn macht meine übrigen Gegenstände und Klamotten JETZT schon zur Bekannten in die Garage zu bringen.
(03-01-2015, 14:15)joristra schrieb: Wie realistisch ist es, dass Sie mit der Argumentation für das Kindeswohl (unerträglicher Zustand mit mir) am Montag damit durchkommt wenn die Anwältin erneut ein Wohnungszuweisungsverfahren beantragt ?
Ich muss auch ab Montag wieder arbeiten. wäre ja mal interessant zu wissen ob ich dann abends noch reinkomme, bzw ob es Sinn macht meine übrigen Gegenstände und Klamotten JETZT schon zur Bekannten in die Garage zu bringen.
Es ist ziemlich nervig wegen jedem paar Socken und Klamotten immer da anzuklingeln und sich was aus der Tasche zu suchen.
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(03-01-2015, 13:59)joristra schrieb: Was kann ich tun ?
Was Du nicht tun solltest: Dein Kind nach seinen Wünschen zu fragen, wenn Du nicht vorhast, berechtigte und vernünftige Wünsche Deines Kindes zu realisieren.
Dein Kind hat deine Nähe gesucht -gegen den Willen der Mutter- und Du verschaffst ihm welches Erleben?
Rechtlich wäre da gar kein Problem gewesen. Ihr habt beide das Sorgerecht - da hättest Du das Kind bei Dir behalten können.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 14:23 von CheGuevara.)
Da gibt es den Begriff: normative Kraft des Faktischen!
Die Gutste wird, wenn sie besser beraten ist, dich nicht rein lassen; du wirst Toben und vorübergehend nicht mal an deine Socken kommen!
... dann randalierst Du und wirst "wieder" Gewalttäter.
Empfehlung: Du bist am Montag krank, überlastet, ...
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Zurückziehen ist schon mal ok. Jetzt schaltest Du mal noch deine KM Onlineüberwachung ab und dein Gehirn ein bzw. zu. Sonst trittst Du dem neuen Lover deiner Nochehefrau morgenfrüh 2Uhr die Bude ein, weil Du die Beiden hast online stöhnen hören.
Du hast starke Stimmungsschwankungen. Lasse deine Gutste so los, wie Du es polternd die letzten Tage angekündigt hast. Dann hören die Schwankungen auf.
Übrigens. Du hast das Wort Lover bisher öfter aufgeschrieben als das Wort Kinder. Erkläre das mal dem @Skipper. Er denkt nämlich, daß Du deine Kinder noch nicht aufgegeben hast.
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Wahrscheinlichkeit, dass Wohnungszuweisung für sie erfolgreich ist: 50% - damit bist du so schlau wie vorher.
Eigentlich liegen die Voraussetzungen nur für Zuweisung entsprechender Räume vor (damit würdest du deinen Schutzraum behalten können), allerdings wird Richter die Situation befrieden wollen.
Bei mir gab es damals Vergleich: Überlassung der Wohnung gegen Verzicht auf Trennungsunterhalt. Ihr Lover durfte nicht mit einziehen.
Darauf darfst Du nicht eingehen, denn sonst kann Haus nicht verkauft werden.
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03-01-2015, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 14:55 von CheGuevara.)
Ein Richter wird über die Wohnungszuweisung nur in mündlicher Verhandlung entscheiden; außerdem ist dem Gericht aufgrund der Schutzschrift bekannt, dass zwei Kidies vorhanden sind und die Mutter angekündigt hat, den Umgang zu unterbinden.
Wenn die Gutste tatsächlich ein Wohnungszuweisungsverfahren anstrebt statt auf Anwaltsebene eine Gesprächsebene zu eröffnen, wirst du gleich mit umfangreichen Umgangsansprüchen erwidern, ebenfalls im einstweiligen Verfahren.
Weiterhin musst Du jetzt zusehen, dass deine derzeitigen/vergangenen Einkunftsverhältnisse nicht unendlich in die Zukunft fortgeschrieben werden können. Du hast gegenwärtig nur 30% oder weniger Leistungsfähigkeit, sollst aber wie in der Vergangenheit aus 150% Leistungsfähigkeit bezahlen!
Gib die Selbständigkeit krankheitsbedingt vorübergehend auf, dann hat der Unternehmenswert auch im Zugewinnverfahren nix zu suchen. Wenn alles vorbei ist, kannst du wieder durchstarten und die Gutste genießt hartz 4.
Ein Grund mehr am Montag ... und eigentlich die nächsten drei Wochen krank zu sein!
Du kannst momentan nur gewinnen, wenn Du die Füße hoch nimmst und nichts tust. Kümmere dich um Dich und suche ab nächster Woche Kontakt zu den Kids.
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Gedanken um die Wohnungszuweisung führen zu nichts. Ich denke, es ist klar, dass du sowieso ausziehen wirst, musst, weil das Haus nicht haltbar ist? Wenn, dann geht es doch nur noch um die kurze Zeit bis zur neuen Wohnung. Ein Schlachtfeld, auf dem rein gar nichts zu gewinnen ist, für Keinen, denn auch die Ex kann das Haus nicht allein halten. Ihr müsst in sehr überschaubarem Zeitraum beide raus. Feuerwerke abbrennen in der Wüsteneinsamkeit?
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Die Selbständigkeit kann ich nicht so ohne weiters aufgeben da ich an ein Unternehmen angebunden bin und dann erhebliche Rückzahlungen im 5 stelligen Bereich zu leisten hätte. Das würde jetzt zu weit führen das zu erklären. Diese Option fällt schonmal weg, dann wäre ich direkt insolvent. Und in der Branche würde ich aufgrund eines AVAD Eintrages nie wieder einen Job bekommen. Mein "Unternehmen" hat auch keinen Wert der als solcher ermittelbar wäre, da ich ein Handelsvertreter bin.
Das weiss ich vom RA bei dem ich im Oktober letzten Jahres war, der hat aber das Mandat abgelehnt da er erhebliche Konflikte auf mich zukommen sah und er war ehrlich und hat gesagt "auf sowas habe ich keine grosse Lust".
Der hat mir übrigens alles beschrieben was auf mich zukommen wird, von Anzeige über Amtsgericht, Umgangsrecht etc und da hab ich noch gedacht, der übertreibt. Ich hatte gehofft, ich könne das irgendwie aussitzen und sie würde sich wieder beruhigen um dann in Ruhe alles für meine Flucht vorzubereiten, so geplant für März / April. Fing dann an mich hier einzulesen.
Nun bin ich aber böse von hinten überrumpelt worden und stehe erheblich unter Druck. Das erklärt übrigens auch meine Stimmungsschwankungen.
Mit den Kindern habe ich derzeit ein Problem, da sie seit gestern komplett umgepolt sind. Der Grosse wurde bei einer Freundin geparkt, die wohnt nebenan ! Der hat sich hier nicht einmal blicken lassen. Das tut richtig weh. Der Kleine suchte meine Nähe und wurde von KM gleich eingenordet und wieder mitgenommen. Ganz ehrlich, wenn die nicht wollen kann ich es auch nicht ändern, ich kann sie ja nicht zwingen zu mir zu kommen. Wer weiss wie die, die Kinder bearbeitet haben, dass die von einem auf den anderen Tag so eine 180 Grad Wende machen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 15:21 von CheGuevara.)
Nee, das Problem liegt anders!
Durch Zuweisung der Wohnung nach 1361b bleibt das die Ehewohnung bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Der TO hat ggf noch die Raten an der Backe und keinen Profit. Eine Nutzungsentschädigung nach 1361 b unterliegt der Billigkeit.
Nach Rechtskraft der Scheidung kann die Gutste sich die Wohnung nach 1568 b ggf weiterhin zuweisen lassen, dann mit Nutzungsentschädigung / Miete .
In dem Fall würde dann aber das Haus mit nicht gerade solventem Mieter verkauft. Wenn Gutste sich weigert, das Mietverhältnis aufzugeben, kann das für den TO existenziell werden, schließlich hält sich die Bank zunächst an ihn.
Hey, die Kinder wurden programmiert!
Sie haben Panik. Jetzt bloß nix falsch machen, sonst verlässt uns die Mama auch noch!
Die Kids und Du - ihr seid gemeinsam Opfer einer Durchgeknallten.
Meine Empfehlung: gib die Kinder nicht auf- sie brauchen wenigstens einen vernünftigen Erwachsenen.
Lass Dir das von jemanden sagen, der in deiner Situation einige Tränen vergossen hat!
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03-01-2015, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 15:27 von Pistachio 00.)
Hallo joristra,
die KM meiner Tochter ist selbst HPS/BL, ich habe eine heftige Trennung incl. falschen Missbrauchsbeschuldigungen hinter mir.
Derzeit ist Dein Focus (nach 10 Jahren eines gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses auch verständlicherweise) noch zu sehr auf diese Frau gerichtet, ich lese zu wenig über Deine Vorstellungen bezüglich des Schutzes der Kinder.
Ich habe damals mein komlettes Leben umgestaltet, Einkommen und Arbeit weit hinter das Wohl meiner Tochter gelegt. Ich hätte niemals zugelassen, dass meine Tochter schutzlos ganz allein ihrer schwer verhaltensgestörten Mutter ausgeliefert sein würde.
Ich will damit sagen, dass Du Dir bewusst werden musst, ob Du Deine Verantwortung gegenüber den Kindern tatsächlich aufgeben willst.
Die Mutter Eurer Kinder kann aufgrund ihrer Störungen ganz sicher eben keine "gute Mutter" sein, auch wenn Du das irgendwie noch zu glauben scheinst.
Wenn Du Zeit findest, besorge Dir passende Literatur, z.B. "Manuela Rösel - Weil Du mir gehörst!" - um zu verstehen, dass eine solche Persönlichkeit die Kinder als ihr Eigentum ansieht, welches vor allem dazu dient, als Waffe gegen Dich verhassten Ex einzusetzen, zu manipulieren und ihr gestörtes Selbstbild aufrecht zu erhalten.
(03-01-2015, 14:21)wackelpudding schrieb: Rechtlich wäre da gar kein Problem gewesen. Ihr habt beide das Sorgerecht - da hättest Du das Kind bei Dir behalten können. Natürlich war das nicht besonders feinfühlig gegenüber dem Kind. Allerdings wäre es auch nicht feinfühlig, mit allen Mitteln den Verbleib des Kindes durchsetzen zu wollen.
Was passiert, wenn die Frau das Kind gewaltsam mitnehmen will ?
Das kann nur in totaler Eskalation enden, ich weiß, wie solche Persönlichkeiten in ihrem hysterischen Zustand jegliche Menschlichkeit verlieren können.
Daher finde ich, dass die Kinder sich zum derzeitigem Zeitpunkt möglichst nicht in Anwesenheit beider hochemotional reagierenden Eltern befinden sollten.
Am besten wäre es für die Kinder, wenn sie vorübergehend komplett aus der Schusslinie gebracht werden würden, z.B. bei verlässlichen Verwandten.
@joristra Du solltest - wenn irgendwie möglich - ein paar Tage/Wochen Deine Arbeit nach hinten stellen und versuchen etwas zur Ruhe zu kommen, durchzuatmen und Abstand gewinnen.
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@Che
genau so ist es. Ich komme ja aus der Branche und weiß wie die Banken ticken.
Mir ist ohnehin schleierhaft wie ich das zukünftig bezahlen soll ! Die laufenden Kosten die ich heute schon habe, zzgl einer Miete und KU und Trennungsunterhalt. Dann müsste ich realistisch jeden Monat ca 6000 € an Provisionseinnahmen haben um das stemmen zu können und das ist mehr als unrealistisch. Das geht zwar ab und an wenn der Monat super läuft, aber meistens ist es weniger. Wovon soll ich dann leben ? Ich habe ein 10 Jahre altes Auto, das wird auch nicht mehr ewig halten, ich muss mir viele Dinge neu bzw gebraucht anschaffen, wie Waschmaschine, Bügelbrett, Bügeleisen, Möbel, muss eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschliessen, evtl Hausratversicherung. Das sind alles Kosten wo ich mir derzeit nicht vorstellen kann wie ich das bewältigen soll.
Und KM wird sich hier schön im Haus einnisten und einen auf Frau "von und zu " machen und ich darf das alles bezahlen. Das ist unfassbar, und die Kinder sehe ich wohl auch nicht mehr wenn Sie mit ihrem ganzen BL Stuss durchkommt.
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03-01-2015, 15:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2015, 15:44 von wunder.)
So noch mal für dich ich habe alles gelesen du must deine Arbeit durch Krankheit aufgeben sonnst ist die Fallhöhe von dir zu hoch.
Wenn du nichts legal verdienst wird es nichts zu verteilen geben (ein Beispiel was macht ein Bankräuber vor der Bank richtig er will das Geld und jetzt der Vergleich du bist die Bank und deine EX JA Gericht Anwalt neuer Lover usw. sind....)Wenn du nichts verdienst nur 800€ wist du PKB erhalten und die Verteilungsmasse geht gegen null kast du endlich dein und ihr Geld in sicherheit gebracht und viele Kredietkarten beantragt....und ihren Gold und Silberschmuck das 2 Auto hast du gestern hoffe ich der Bank zurück gegeben das es deine Frau nicht mehr hat ich habe damals auch meine Autos mitgenommen (sie hat sich dann einen Mitwagen für 7 Tage für über 300 € geholt und nacher bei der Versicherung 175% gezalt). Los mach jetzt.
Gruss wunder
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