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Wahnsinn!
Was ist der definierte Auftrag des Gutachters?
Kann es sein, dass die die Flinte gegen die Mutter spannen wollen?
Wie kann eine Kindswohlgefährdung entstehen, wenn Vater das Zeugnis als Kopie/Scan in die Finger bekommt. Da kann jemand nur krankhaft unterstellen, der Vater wüsste dann die Schule und entführt das Kind aus dem Schulhof.
Was kann da sonst noch sein?
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(03-01-2015, 18:11)CheGuevara schrieb: Wahnsinn!
Was ist der definierte Auftrag des Gutachters?
Kann es sein, dass die die Flinte gegen die Mutter spannen wollen?
Wie kann eine Kindswohlgefährdung entstehen, wenn Vater das Zeugnis als Kopie/Scan in die Finger bekommt. Da kann jemand nur krankhaft unterstellen, der Vater wüsste dann die Schule und entführt das Kind aus dem Schulhof.
Was kann da sonst noch sein?
Das Gutachten soll feststellen ob mein Kind durch die Auskunftserteilung gefährtet wird. Das Problem daran ist das nicht das Kind die Auskunft erteilen muss sondern die Mutter und damit ist eine Kindeswohlgefährdung wohl ausgeschlossen .
Der einzige der das Kind gefährtet ist die Mutter. Ich geh mal davon aus das die Fotos gestrichen werden und der Rest erzwungen werden muss.
Ubrigens das mit der Entführung meines Kindes hab ich schon hinter mir .
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Bei solch einer Argumentation muss doch dem unfähigsten Richter und der bescheuertsten Jugendamtsmitarbeiterin klar sein, dass die Mutter nicht alle Latten am Zaun hat!
Ist diese Info bzw. Argumentation bis zum Jugendamt durch gedrungen?
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Kindesmutter und mein Sohn selber haben eindeutig sich gegen eine Herausgabe von zeugniskopien schriftlich ausgesprochen . Die Briefe liegen schon bei mir. Ich werde aber das schreiben ans JA auch der KM zukommen lassen .
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Ob man die Auskunftforderung mit Ordnungsmitteln oder, so wie früher, mit Zwangsmitteln durchsetzen kann, halte ich in diesem Fall für nicht erheblich, denn die Natur der Auskunftsforderung steht dem Zwangsgeld nicht so entgegen, wie es die Natur des Umgangs tut.
Ein Zwangsgeld kann man immer dann verhängen, wenn man genau EINE Forderung hat.
Wenn diese nicht erbracht wird, werden Zwangsmittel verhängt.
Bei Umgang geht das nicht, denn bevor der Umgang zu Weihnachten nicht ausgefallen ist, gibt es keine Zwangsmittel und danach auch nicht, weil nun ist es ja zu spät!
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(03-01-2015, 19:27)beppo schrieb: denn die Natur der Auskunftsforderung steht dem Zwangsgeld nicht so entgegen, wie es die Natur des Umgangs tut.
Trotzdem war bis 2008 ausschliesslich Zwangsgeld das Ordnungsmittel bei Umgangsproblemen, danach ausschliesslich Ordnungsgeld. Zusammen mit der Vollstreckbarkeit des Umgangsbeschlusses hatte das schon ein paar Vorteile. Meine Frage zielte darauf, inwieweit sich der Antrag nicht nur bei Umgang, sondern auch hier beim Auskunftsersuchen optimieren lässt.
Zitat:Kindesmutter und mein Sohn selber haben eindeutig sich gegen eine Herausgabe von zeugniskopien schriftlich ausgesprochen
Dann ist dieser Schritt schon erledigt und du kannst gleich den Nächsten beginnen, Jugendamt und dann Gericht.
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Anor-al-mal , vielleicht könntest du mir schon mal eine Vorlage schicken . das wär nett! Ich will das ganze beim Amtsgericht über ein schriftliches verfahren laufen lassen und auch die Übernahme der kosten durch die KM beantragen. schreibe ich sowas einfach so rein ?
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(03-01-2015, 21:17)cappucino31 schrieb: Anor-al-mal , vielleicht könntest du mir schon mal eine Vorlage schicken . das wär nett! Ich will das ganze beim Amtsgericht über ein schriftliches verfahren laufen lassen und auch die Übernahme der kosten durch die KM beantragen. schreibe ich sowas einfach so rein ?
Hab dir ne Nachricht geschickt. Ein schriftliches Verfahren wird wohl nicht möglich sein denn dazu muss deine Exe zustimmen glaube nicht das sie da tut.!
Gut deiner Exe hast du schon geschrieben ist schon mal gut nun noch ans Jugendamt warte die Reaktion ab und erst dann den Antrag bei Gericht stellen .
gruss
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Könntest du die Nachricht nochmal schicken, ist leider nicht angekommen
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Zitat Dzombo:
"Ibykus hat hier schon lange in Sachen Kontaktaufnahme deaktiviert. Er engagiert sich für Fälle bei Väterwiderstand, so dort der Anfragende Mitglied ist. Iby arbeitet dort ja nach Art geschlossener Bereich. Außerdem hat er als Rentner niemals Zeit. Ein letzter mir bekannter und von ihm betreuter Trennungsvater war @Desaster2005."
Werter Dzombo, leider muss ich Dich erheblich enttäuschen, Ibykus hat mich weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart, geschweige denn in der Zunkunft "betreut". Wir haben uns lediglich des Öfteren mal nett unterhalten, oder ich habe ihn lediglich mal um Rat oder Meinungen gefragt. - Nicht mehr, nicht weniger.
Von einer Betreung durch Ibykus kann hier ganz und gar nicht die Rede gewesen sein! Möglicherweise hat es sich durch eventuelle "Stille Post" so weitergesponnen, jedoch entspricht dieses nicht den Tatsachen. Des weiteren habe ich mich hier schon seit einer geraumen Zeit zum Eigenschutz und zum Schutz der Kinder etwas rar gemacht, weil auch dieses Forum einen "Hilfesuchenden" früher oder später irgendwann mal mental runterziehen kann.
Wie sagt man so schön: alles mit Bedacht geniessen, es ist wie mit dem Alkohol und anderen Suchtmitteln, in Maßen ganz nett, zuviel kann zum Verhängnis werden.
Ich habe nach Deinen etwas eklatenten Bemerkungen mir gegenüber meinen eigenen Weg gefunden, und den werde ich für mich und die Kinder gehen, und wenn es das Letzte sein sollte, was ich in diesem Leben tun werde. - Aber das werde ich mit Bedacht und der notwendigen Konsequenz angehen. -
Viele Köche verderben nun einmal den Brei, und man sollte eher an seinen Wegen festhalten, und vor allem: Sein Gesicht bewahren dabei!
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@Desaster2005...
Na dann ist ja alles bestens. Wenn Du nun deinen Weg gefunden hast. Viel Glück Dir und deinen Kindern.
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09-01-2015, 17:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2015, 17:27 von mischka.)
(02-01-2015, 00:32)p__ schrieb: Die Kostenverteilung für das Verfahren legt der Richter fest, daran kannst du nichts ändern. Klar entscheidet am Ende der Richter, aber einen Antrag nach §81 II 1 FamFG kann man schon stellen. Ob dem Antrag dann auch stattgegeben wird, steht wie immer auf einem anderen Blatt...
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Probieren kann man es, klappt aber sogar noch seltener wie einen Verfahrenskostenhilfeantrag der Gegenseite durch eine Stellungnahme zu kippen. Meist heisst es "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben", d.h. jeder zahlt seins selber. Der Textbaustein verspricht am wenigsten Stress und liegt wohl ganz oben im richterlichen Textverarbeitungsprogramm auf einer Funktionstaste...
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Hallo,
die Antwort die KM hat nicht lange auf sich warten lassen,
also , hier mal ein paar Textbausteine.....Er ist mit seinem bald 14 Jahren zu einem schon sehr ernstzunehmenden jungen Mann herangewachsen,
der selbstbewußt und eigenständig ist. Er kann Entscheidungen vorbereiten und gut durchdacht treffen.
Daraus resultiert auch , daß er selbst entscheiden kann , welche information er über sich mitteilen möchte.
Am Brief hängt ein Schulbescheid ...das mein Sohn vorraussichtlich bis 2019 zu schule geht. ( Sie sollten sich bei "Wetten Dass" bewerben zum Thema "Ich sehe in die Zukunft")
Weiter wäre sie einverstanden , das Ihr jetztiger Mann meinen Sohn adoptiert. Eine Karte der zuständigen Jugendamt-Diplomsozialarbeiterin liegt bei.
Echt grass
Darf ich dazu mal Eure Meinungen wissen?
Viele grüße Cappucino31
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Über das Zeugnis hat sie nichts geschrieben?
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Nein , das will mein Sohn nicht rausgeben
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Brief an Sohn, es freut dich, dass er sich so gut entwickelt - wie Mutter geschrieben hat. Er möge dir bitte sein Problem darlegen. Du müsstest ja auch laufend deine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen.
Den Kontakt bei JA einmal anrufen, Gespräch bestätigen per Fax/Mail und ab zu Gericht
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(20-01-2015, 11:30)cappucino31 schrieb: daß er selbst entscheiden kann
Ach, die Mutter gibt jetzt das Sorgerecht freiwillig ab?
Die Rechtslage beim Zeugnis ist eindeutig und "ich habe keine Lust" bricht diese Rechtslage nicht.
Wie ernst dir die Adoption war, darüber solltest du dir jetzt klarwerden.
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Ich will es vernünftig zu Ende bringen , meinen Unterhalt zahlen . ich kann meinen Sohn nicht aufgeben , vielleicht braucht er mich noch , den mist den die km angestellt hat zu verarbeiten .
mir wurde aber mitgeteilt , das Sie mit ihm gesprochen hat und er sich sehr gefreut hat
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Über was gefreut? Über dein Adoptionangebot?
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Ja, er soll sich sehr über mein adoptionsangebot gefreut haben . voraus ging ja der beleidigende Brief an mich , wo er mir mitteilt u.a. er will nichts mit mir zu tun haben
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20-01-2015, 13:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2015, 13:51 von Simon ii.)
(20-01-2015, 12:37)cappucino31 schrieb: mir wurde aber mitgeteilt , das Sie mit ihm gesprochen hat und er sich sehr gefreut hat
Wer hat Dir das mitgeteilt?
Hast Du gemeinsames Sorgerecht?
Wenn ja, warum wendest Du Dich mit Deiner Auskunftsfrage nicht direkt an die Schule?
(sorry, ich habe nicht den ganzen Thread durchgelesen. Falls das Thema schon behandelt wurde, dann die zweite Frage einfach ignorieren)
Simon II
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Die KM in diesem Brief . Das Problem ist natürlich ich weiß nicht was wirklich los ist und was wahr ist von alledem
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Zeugnisse...
Da du weit weg wohnst würde ich auch so vorgehen.
14 Tage Frist setzen schriftlich
und dann zum Gericht wenn nichts passiert und die Kosten des Verfahrens der Mutter auflasten.
Wobei, dies je nach Fall auch gefahren birgt.
Wie Umgangsverweigerung usw. aber du du eh weit weg wohnst ....
Das Jugendamt ist dafür nicht den Weg wert, weil erfahrungsgemäß dort nur gesagt wird .... wie können wir dies in der Zukunft besser machen. Und ansonsten kommt da nicht viel bei rum... fällt bei dir eh aus, denke ich mal wegen der Entfernung...
Weil oft mehrere Gesprächstermine von Nöten sind um eine Klärung zu bekommen.
Bei mir war es so, das die KM auf Anfrage von mir zu den Zeugnissen immer nur sagte ... das Zeugnis ist nicht gut aber auch nicht schlecht.... Die Wahrheit war aber das mein Sohn die Klasse wiederholen musste... was ich aus 3. Hand ein halbes Jahre später mitbekam. Dies wurde dann beim Jugendamt angesprochen und die Dame dort sagte nur ja das ist ja nun schon gewesen usw. und wie können wir es in Zukunft besser machen.... Drüber nachdenken darf man nicht....
Ich wollte und war nicht vor Gericht deswegen, weil ansonsten es wieder Schwierigkeiten mit dem Umgang gegeben hätte. Weil sie ganz genau weiß das sie machen kann was sie will und niemand wird sie dafür belangen.
So läuft es dann immer mal wieder ... Mutter Kind Kur... zuerst heißt es ja klar kannst du die Kiinder einen Samstag dort besuchen ... man macht schon Pläne mit den Kindern und einen Tag vorher dann ... nein ich möchte nicht das du uns dort besuchst....
Oder Mutter prügelt am Umgangstag auf einen ein.... obwohl man ein Kind auf dem Arm hat... weil ihr was nicht passt und sie meint dann bekommst du die Kinder nicht.... selbst sowas trifft im Jugendamt nicht auf großes Interesse...
Also für mich ist das Jugendamt eine merkwürdige Institution.....
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(20-01-2015, 12:37)cappucino31 schrieb: Ich will es vernünftig zu Ende bringen , meinen Unterhalt zahlen . Ich halte das für falsch. Biete deinem Sohn an, dass er bei dir wohnen kann, und wenn er es ablehnt, hat er Pech gehabt und kriegt gar nichts.
Die Mutter deines Sohnes kriegt Kindergeld, und sie hat einen Ersatzpapa installiert. Wieso solltest du ihr irgendetwas zahlen? Doch wohl nur, weil dich dieser Rechtsstaat dazu zwingt.
(20-01-2015, 12:37)cappucino31 schrieb: ich kann meinen Sohn nicht aufgeben , vielleicht braucht er mich noch , den mist den die km angestellt hat zu verarbeiten . Die Adoption ist eine Formalität und ändert garnichts zwischen dir und ihm. Sag ihm, dass er, wenn ihm danach ist, zu dir kommen kann. Wenn es in zwei Jahren, also wenn dein Sohn 16 Jahre alt ist, soweit ist, wird ihn niemand daran hindern.
(20-01-2015, 13:53)cappucino31 schrieb: Die KM in diesem Brief . Das Problem ist natürlich ich weiß nicht was wirklich los ist und was wahr ist von alledem Dann mach deine Zustimmung zur Adoption vom Willen deines Sohnes abhängig.
Formulier es so, dass du, wenn dein Sohn von dem Gatten seiner Mutter adoptiert werden will, du dem nicht im Weg stehen willst, also unter dieser Voraussetzung zustimmst.
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