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es geht warscheinlich um die schutzschrift! FG muß innerhalb eines monats tätig werden bei antrag auf übertragung ABR.
stell doch mal die facebookseite hier rein mit link...dann können sehr viele hier über ihr seltsames verhalten posten...das wirkt auch...kindsentzug, kindsentfremdung....schlag den ex...etc....das wäre cool...
bb
netlover
ps: ruf beim ag an, wenn du das AZ hast und frag nach dem thema!
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05-01-2015, 09:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2015, 10:03 von joristra.)
ich tu mich n bischen schwer mit der FB Seite, das ist doch dann stalking oder sowas.
In ihrer Chronik können ja auch nur Freunde schreiben
Bei Ihr steht nur "in einer Beziehung seit XY Dezember" mehr nicht
Bei ihm steht "in einer Beziehung mit Frau von Joristra", er hat mich aber komplett gesperrt, so dass ich seine Seite nicht mehr aufrufen kann bzw er ist für mich in FB nicht mehr auffindbar
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05-01-2015, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2015, 10:36 von CheGuevara.)
Da geht es sehr wahrscheinlich nur um Wohnungszuweisung, alle anderen Themen würden zumindest 14 tätig vorher geladen.
1. Du bist morgen beim Anwalt - gut möglich, dass er am Mittwoch keine Zeit hat ... Informiere ihn gleich über den Termin.
Ggf muss er mit Richter sprechen und verschieben.
2. Hast du schon offiziell die Anzeige der Ex? Weißt du offiziell den Tatzeitpunkt? Hatte den der Polizist dir mitgeteilt? Wenn nein, entweder Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen oder selbst anfragen.
3. von deiner Bekannten eine eidesstattliche Versicherung geben lassen, dass Du zum Tatzeitpunkt mit kidie bei ihr warst.
-> auf der Grundlage dürftest du nicht aus dem Haus fliegen:
a). Du bist kein Gewalttäter
b). Du bist auch auf die Anwesenheit im Haus angewiesen, ansonsten kannst du deine selbständige Tätigkeit nicht ausüben.
Fazit: bestehe darauf, deinen Schutzraum zu behalten. Wenn der Richter nicht ganz Banane ist, strebt er einen Vergleich an. Nur auf was willst Du dich vergleichen?
Haus muss aus ökonomischen Gründen verkauft werden; wenn nicht, dann ist das dein ökonomischer Untergang mit Verlust von allem(Das könnte übrigens Teil ihrer Vernichtungsstrategie sein!)
Zielvorstellung 30.6.2015; bis dahin Status quo gemeinsame Nutzung !
Nimm Unterlagen für Trennungsunterhalt mit; möglicherweise wird das in einen Vergleich mit einbezogen.
Werde dir über eingeforderte Umgangszeiten klar ( drei Wochenenden im Monat?)
Auch das könnte mit verglichen werden!
In Sachen Haus (zuweisung an sie) allein keinen "Vergleich" annehmen!
Nachtrag: könnte deine Bekannte auch mitkommen?
Was könnte sie bezeugen?
Könnte sie bezeugen, dass ihr euch über deine (ex) unterhalten habt, weil sie die Kids so schlecht behandelt hat?
Dann wäre persönliches erscheinen vorteilhaft!
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05-01-2015, 10:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2015, 10:45 von karlma.)
Steht zwar öfter im Forum, aber noch mal ausdrücklich:
Ein Vergleich hat den Nachteil, dass es keine Rechtsmittel dagegen gibt. Die Vereinbarung gilt als freiwillig eingegangen!
Der Anwalt bekommt eine extra Vergleichsgebühr, verdient also besonders daran. Der Richter findet es auch besser, wenn nicht so viele von seinen Regelungen in der nächsten Instanz zerpflückt werden. Lass Dich also nicht erpressen.
Wenn man mit einer Regelung wirklich einverstanden ist, kann man einen vorgeschlagenen Vergleich natürlich akzeptieren.
Dabei hilft, wenn man sich über seine Ziele und Spielräume im Klaren ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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(05-01-2015, 03:41)Dzombo schrieb: @Austriake...
Er möge lieber zu gefestigter Lebensgemeinschaft lesen. Dazu gibt es unter Urteile auch ein entsprechendes Urteil dazu.
Wenn es darauf ankommt, den Zeitpunkt des Beginns der gefestigten Lebensgemeinschaft nachzuweisen, kann ein solcher Facebook-Eintrag wertvoll sein.
Austriake
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Es könnte ja so ausgehen, dass joristra
- der gutsten das Haus überlässt bis auf Schutzraum, Mitbenutzung Küche, Bad, Toilette. Jeweils nach 20.00 Uhr bis 7 Uhr morgens.
- Gutste erhält keinen Trennungsunterhalt, dafür darf sie bis zum Verkauf des Hauses so drin bleiben wie vor.
- Lover darf nicht ins Haus
- Gutste darf Kfz bis 30.6. mit nutzen, um die Kids zu transportieren, nicht den Lover!
- Umgang mit Kids drei von vier Wochen im Monat, dafür verlässt Mutter die Wohnung
- für Kids werden 80% der Düsseldorfer Tabelle von 100% bezahlt. Die restlichen 20% wendet TO den Kids direkt durch Sachaufwand zu.
- dafür stellt TO weiterhin aufgrund der Gewalt der Kindsmutter keinen Gewaltschutzantrag
- auch über Rechtskraft der Scheidung hinaus verbleibt es beim gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht .
Das sind normalerweise Themen für Jahre, vielleicht lässt sich die Gutste darauf ein.
... Jedenfalls brauchst du heute nicht an arbeiten denken!!!
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at j
Also die Idee, hier vom Forum aus auf diese Facebook-Seite deiner Ex zu verlinken halte ich für extrem schwachsinnig. Das ist das Letzte, was du jetzt noch gebrauchen kannst. ... Versuche die Ratschläge hier ein bisschen einzuordnen. Da sind sehr vernünftige Vorschläge, Hinweise ... dabei, aber eben auch manchmal nicht so brauchbare dabei. Womöglich entstehen die aus einem Übereifer, dir helfen zu wollen. Aber du hast ein gutes Gefühl, das einzuschätzen.
.
at j
So wie schon gesagt wurde, geht es höchstwahrscheinlich um die Wohnungszuweisung.
Überlege dir, was du für Trümphe* in der Hand hast und was du damit anfangen kannst. Versuche, wie schon gesagt, das JA für dich zu gewinnen. Das haben einige hier im Forum auch geschafft ....
Für die Frage der Wohnungszuweisung muss es eine Zwischenlösung geben, so wie schon gesagt wurde, bis 30.6. wohnst du weiterhin in deinem Schutzraum und benutzt zu bestimmten Zeiten die Küche, das Bad mit...
Zieh mit dem RA in Hinblick auf einen Vergleich in Erwägung, einen Gewaltschutzantrag gegen die Exe zu stellen. Du wärst bereit auf solch einen Antrag zu verzichten, wenn der Richter euch gemäss Cochemer Modell zur Klärung aller weiteren Fragen (Sorgerecht, Umgang .... ) zu einer Mediation schickt, und es muss klar sein, dass derjenige/ diejenige, der/ die da nicht mitmachen möchte, damit rechnen muss, dass ihm/ihr das Sorgerecht entzogen wird.
(Egal wie praktikabel das ist. Es geht nur darum, dass sie sich einverstanden erklrärt, diese Meditation mitzumachen. Bei so einer Meditation hätte die Exe Gelegenheit, zu erfahren, dass es auch so herauskommen könnte, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird. Der Cochemer Richter, der diese Zwangsmediation damals eingeführt hat, hat der Frau genau damit gedroht, und hatte Erfolg. Diese BL checken dann schon irgendwann, dass es, wenn sie nicht auf den Boden kommen, für sie selbst schlecht ausgehen könnte. Der Richter muss nur überzeugend genug sein.)
*
- Sie ist gewalttätig dir gegenüber geworden. Du kannst das belegen.
- Sie hat dir gedroht, dass du die Kinder nicht mehr zu sehen bekommen würdest.
- Ohne deinen Schutzraum, ohne diese Wohn- und Arbeitsmöglichkeit geht dein Betrieb in die Insolvenz.
- Der Van gehört n o c h dir persönlich, später wird er dann geteilt.
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Vielleicht könntet ihr euch auch einigen, dass die Trennung bereits im September oder Oktober erfolgt ist. Dann ist Trennungsjahr schneller vorbei und Scheidungsantrag könnte im ca. im Juni/Juli gestellt werden.
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so, es geht alles sehr schnell, Anwalt hat auf mein Drängen hin gleich zeit. Muss jetzt los.
Kinder kurz gesehen, sprechen nicht mit mir bzw nur Hallo.
Sind programmiert.
Auf gehts
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(03-01-2015, 14:21)wackelpudding schrieb: Rechtlich wäre da gar kein Problem gewesen. Ihr habt beide das Sorgerecht - da hättest Du das Kind bei Dir behalten können. Und wie sieht es praktisch aus?
Was muss ein Vater in dieser Situation tun, damit sein Kind nicht beim Next der Mutter durch einen Babysitter betreut wird? Das Kind nicht mehr aus dem Haus lassen, und die Polzei rufen, um zu verhindern, dass die Mutter es mitnimmt? Wenn das eine Mutter macht, um zu verhindern, dass das Kind bei der Next des Vaters durch einen Babysitter betreut wird, würde die Polizei kommen, und den Vater festnehmen. Aber hier ist der Fall ja anders herum.
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05-01-2015, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2015, 15:47 von Theo.)
(05-01-2015, 14:23)raid schrieb: Ohne penetrant wirken zu wollen, aber ich glaube dennoch, dass es gut wäre, sie mal finanziell kurz auf Grund laufen zu lassen, und ihr dann Angebote zu machen.
Möglich wäre dies evtl. durch eine Krankheit, die ja durchaus mal für 8 Wochen anhalten kann.
Diese "Krankheit" würde ihm rein gar nichts nützen, weil der Unterhalt bei Selbständigen aus dem Durchschnitt des Einkommens der letzten drei Jahre ermittelt wird. Wenn er da die nächsten Wochen krank spielt, hat das auf die aktuelle Unterhaltshöhe keinen Einfluss.
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Die gesamte Konstellation von joristra ist denkbar ungünstig. Er wird deshalb, wenn er es mit konventionellen Methoden versucht, geschlachtet werden wie ein fettes Schwein.
In meinem eigenen, fast fünf Jahre dauernden Trennungs- und Scheidungsverfahren, das gespickt war mit Besonderheiten (wer mag, kann meine alten Postings hier nachlesen) habe ich eine Schlüsselerfahrung gemacht: nicht einen einzigen Tag ging es in diesem Verfahren um Schuld oder Unschuld, um Recht oder Gerechtigkeit - einzig und allein um die Frage, wie viel kann man dem Mann wegnehmen und der Frau geben (wobei bei mir das Thema Kindesunterhalt überhaupt keine Rolle gespielt hat).
Für joristra gibt es meiner Einschätzung nach nur die Perspektive, die hirnlose Geilheit seiner Ex für sich auszunutzen. Er sollte sie zu schwerwiegenden Fehlern provozieren, wie z.B. körperliche Attacken mit Waffen wie Messer u.ä. um eine Unterhaltsverwirkung nach § 1579 BGB begründen zu können. Andernfalls hat er schon verloren.
Ich hatte das Glück, für einen aussereuropäischen Konzern tätig zu sein, ich konnte Firma und Gehaltskonto wechseln und offiziell aus Deutschland verschwinden. Nur deshalb - ich betone, nur deshalb! - habe ich finanziell überlebt.
Wenn es joristra nicht gelingt, ihren Unterhaltsanspruch zu kippen, und er unbegrenzt unterhaltspflichtig wird, dann bleibt ihm nur für den Selbstbehalt knechten zu gehen bis ans Ende seiner Tage - oder den Schlussstrich zu ziehen.
Austriake
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@Austriake:
Der Unterschied zu deinem Fall:
1. Die Gutste ist 40 und steht nicht ansatzweise kurz vor der Rente.
2. Die Ehe hat 10 Jahre gehalten und nicht über 20, wenn ich mich an deinen Fall richtig erinnere.
Die Perspektive auf einen Aufstockungsunterhalt für die Dauer von drei bis vier Jahren dürfte gegeben sein, mehr ist unter normalen Umständen eigentlich nicht zu erwarten. Die Kids sind auch schon ausreichend gross. Dabei werden der Gutsten noch eigene Erwerbsobliegenheit angerechnet, so ca. 900 bis 1200 EUR netto.
Nach diversen Abzügen, u. A. Kindesunterhalt, Werbungskosten, ggf. Raten für Scheidungskosten und sonstige Verbindlichkeiten und Altersversorgung wird dann wohl kaum mehr ein großer Betrag auszugleichen sein. Jedenfalls wird die Gutste davon NICHT gut Leben können!
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(05-01-2015, 14:24)Das Nerdliche Orakel schrieb: Und wie sieht es praktisch aus?
Ja, was wäre wohl passiert, wenn er das Kind auf den Arm genommen hätte, als es sagte: "Papa bei Dir..." und zur Mutter: "Der Kleine will hier bleiben und dann darf er das auch. Du kannst gerne gehen. Und wenn Du jetzt Klamauk machst, rufe ich die Polizei..."
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(05-01-2015, 18:04)wackelpudding schrieb: Ja, was wäre wohl passiert, wenn er das Kind auf den Arm genommen hätte, als es sagte: "Papa bei Dir..." und zur Mutter: "Der Kleine will hier bleiben und dann darf er das auch. Du kannst gerne gehen. Und wenn Du jetzt Klamauk machst, rufe ich die Polizei..." Die Mutter hätte nach dem Kind gegriffen und gezogen, bis der Vater loslässt. Dann wäre sie mit dem Kind zum Next gegangen.
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Das würde sich dann gut machen, morgen bei Gericht: "Herr Richter, mein kleiner Sohn wollte Vorgestern abend bei mir in unserem Haus bleiben, statt bei einem Babysitter in der Wohnung des Freundes meiner Frau sein. Ich wollte das auch, da hat ihn mir die Mutter mit Gewalt aus dem Arm gerissen. Ich habe dann losgelassen, weil ich nicht wollte, dass er verletzt wird..."
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@wackelpudding
Die Mutter wird eine andere Geschichte erzählen: "Der Vater schlägt und bedroht mich. Er schlägt und quält auch seine Kinder. Ich musste meinen Sohn beschützen, und habe ihn vor dem Bösewicht gerettet. Entfernen Sie den Vater aus unserer Wohung! Ich habe Angst, so fürchterlich Angst! Wer beschützt mich vor dem Vater meiner Kinder? Mein Nachbar versucht mir zu helfen, aber Sie behindern das. Wie lange soll das noch weitergehen? Muss er erst eins meiner Kinder erschlagen? Glauben Sie etwa, ich würde einen Babysitter beauftragen, wenn ich mein Kind bei seinem Vater lassen könnte?"
Zitat:Die Mutter wird eine andere Geschichte erzählen: "Der Vater schlägt und bedroht mich. Er schlägt und quält auch seine Kinder. Ich musste meinen Sohn beschützen, und habe ihn vor dem Bösewicht gerettet. ...
Das könnte sie zwar erzählen, aber die Frage ist, ob ihr auch geglaubt wird. Das von wp beschriebene Vorgehen halte ich für absolut praktikabel und machbar. Und falls die Exe ihm das Kind mit Gewalt aus den Armen reissen sollte, wäre eine kleine Videoaufnahme eben sehr von Vorteil. Dann hätte sie ganz sicher verloren. (Ein Bekannter von mir hat mal in einem entscheidenden Moment das Handy mitlaufen lassen. Hat ihm den Prozess gerettet. Bloss nicht davon abhalten lassen durch irgendwelche Angsthasen.)
Eigentlich kann man dem TO nur empfehlen, sich so zu verhalten, dass die Exe ihre Aggressionen voll auslebt ... alles dokumentieren (da hat er schon mit angefangen) ... und dann auf Verwirkung von Unterhaltszahlung setzen. ....
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Orakel, genauso sieht das aus! Daher immer wieder mein Reden, derartigen Situationen MUSS manN aufzeichnen, gerade bei Borderlinerinnen die Meister im luegen und manipulieren sind. Egal ob das nun zu 100% legal ist oder nicht. Anders kann manN sich nicht schuetzen.
Im Zweifellsfall bei Aussage gegen Aussage wird der "armen, armen schutzbeduerftigen Mutter die ja nur das beste fuer ihre Kinder will" geglaubt.
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Hier gibt´s im Vorlauf eine Falschanzeige, die laut @joristra als solche bewiesen werden kann!
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wackel, das war doch keine Falschanzeige, die "arme, arme misshandelte Mutter" hatte sich damals in ihrer Verletztheit doch nur mit dem aufnehmendem Beamten "missverstanden"......!!!!!! ManN kann nicht gewinnen es sei denn es gibt Aufnahmen oder manN hat das Jugendamt auf seiner Seite weil die Exe es komplett ueberreisst.
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Ein Richter mag aber 2 "Mißverständnisse" ähnlicher Art hintereinander möglicherweise nicht so besonders. Darum geht´s doch dann: Glaubwürdigkeit...
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05-01-2015, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-01-2015, 21:00 von Das Nerdliche Orakel.)
(05-01-2015, 20:18)zeitgenosse schrieb: Das von wp beschriebene Vorgehen halte ich für absolut praktikabel und machbar. Ich nicht. Das Entreißen des Kindes ist absehbar, es führt dazu, dass das Kind trotzdem beim Next mit Babysitter übernachtet, und es hilft dem Vater vor Gericht überhaupt nicht weiter.
(05-01-2015, 20:18)zeitgenosse schrieb: Und falls die Exe ihm das Kind mit Gewalt aus den Armen reissen sollte, wäre eine kleine Videoaufnahme eben sehr von Vorteil. Nur wenn der Richter der Version des Vaters glaubt. Wenn er der Version der Mutter glaubt, wäre diese Eskapade ein weiterer Grund, den Mann sofort aus der Wohnung zu entfernen.
Das Problem ist, dass die Mutter die Erfahrung gemacht hat, dass sie den Vater folgenlos schlagen kann. Das hätte nicht passieren dürfen. Aber leider ist es passiert.
Ich halte das, was joristra getan hat, und bis heute tut, für eine fürchterliche Entwicklung, die genau zu dem passt, was die Mutter tut.
Ich habe so einen Deubel wie die Mutter von joristras Kindern erlebt, nämlich meine Mutter. Die ist immer genau so weit gegangen bis ihr glaubwürdig mit schweren Konsequenzen gedroht worden ist.
joristra setzt auf Gewaltfreiheit, den sozialen Rechtsstaat und auf seine berufliche Karriere. Wenn er das nicht ändert, wird er geschlachtet wie ein fettes Schwein (Formulierung von Austriake).
@joristra
Entscheide dich zwischen dem Wohlergehen deiner Kinder oder deiner beruflichen Karriere!
Falls du dich für das Wohlergehen deiner Kinder entscheidest, lass deine berufliche Karriere sausen und bekämpfe die Mutter deiner Kinder - mit allen Mitteln.
Falls du dich für deine berufliche Karriere entscheidest, gib deine Kinder auf, nimm dir eine eigene Wohnung, worin kein Platz für deine Kinder ist, zahl nur noch das, was du nicht vermeiden kannst.
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In einer fast identischen Situation ist die Mutter unseres Sohnes ganz schnell verträglich geworden... (Ich hatte da noch nicht ´mal Sorgerecht - es war lediglich meine Umgangszeit und sie wollte ihn mit zu ihrer Schwester nehmen.)
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