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Schon woanders vorgestellt, passt aber besser hierher, weil darin der Kindeswohlbegriff erstmalig quantifizierbar gemacht wird:
http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/K...ng2014.pdf
"Ein Konzept für die Metrik von Kindeswohlgefährdungen, Vernachlässigungen und Missbrauchsformen unter Trennung und Scheidung"
Der Begriff Kindeswohl ist als unbestimmter Rechtsbegriff vielfältig interpretierbar. Dies lässt sich im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass es sich um einen Lebensqualitäts-Parameter handelt, der bislang nicht als kontinuierliche Größe behandelt wurde. Dies trifft auch auf nicht-sexuelle Formen von Kindesmissbrauch und -misshandlung zu, die sich auf einem Kontinuum von Benachteiligungen, Beeinträchtigungen, oder Gefährdungen eines Kindes bewegen. Methoden zur Behandlung dieses quasi-kontinuierlichen Skalenproblems sind erforderlich, um zuverlässige und nachvollziehbare Regelungen in den Bereichen zwischen Jugendwohlfahrt und Kinderschutz zu ermöglichen.
Es wird vorgeschlagen, den Begriff Kindeswohl zu ersetzen durch das quantifizierbare Konzept einer Lebensqualität der Kindheit.
Das Kindeswohl ist der zentrale Begriff im Familienrecht, und ist gleichzeitig seit Jahren als unbestimmter Rechtsbegriff akzeptiert. Kindeswohl ist jedoch definierbar, wenn sich sorgerechtliche Entscheidungen auf einer Rang-Skala bewegen, z. B. ausgehend von der Ablehnung eines Handlungsbedarfs, über schwache oder starke sorgerechtliche Maßnahmen, bis hin zu drastischen Maßnahmen zum Schutz des Kindes. Sorgerechtliche Entscheidungen sind aufgrund dieser Hierarchie semi-quantitativer Natur, und wenn sie mit Blick auf das Kindeswohl getroffen werden, lässt sich aus ihnen ein semi- quantitativer Parameter Kindeswohl-artiger Natur schätzen.
(04-01-2015, 16:18)p__ schrieb: Es wird vorgeschlagen, den Begriff Kindeswohl zu ersetzen durch das quantifizierbare Konzept einer Lebensqualität der Kindheit. führt zu den gleichen Subsumtionsproblemen!
Der Begriff Kindeswohl ist super, wenn man ihn zum Wohle des Kindes anwendet.
Lebensqualität verbessern zu behaupten, kann ich auch, indem ich Väter diskriminiere und von ihren Kindern trenne.
Oder begleiteten Umgang anordne.
Das geht soweit, dass ich mit diesem Begriff auf das Befinden der KM abstelle:
gehts der KM gut, steigert sich die Lebensqualität des Kindes automatisch!
Nach wie vor bliebe es den Pädagogen überlassen, Gerichte dahingehend zu beraten. Nicht, weil sie es besser wüßten als meine Großmutter, sondern weil sie in der Regel sexchs Silvester an einer Uni/ FH abgehangen haben ...
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(05-01-2015, 15:28)Ibykus schrieb: Lebensqualität verbessern zu behaupten, kann ich auch, indem ich Väter diskriminiere und von ihren Kindern trenne.
Lies doch mal das verlinkte Dokument. Eben gegen jene Definitionsverdreherei geht Kimiss vor und hat recht gute 20 Seiten konkrete Ergebnistabellen, Etnscheidungskategorien und Referenzbereiche erstellt. Ab Seite 17. Dessen Konkretheit gefällt mir sehr gut, ein Ansatz der auch in anderen Ländern stärker im Vordergrund steht. Das ist tausendmal sinnvoller wie das wolkige Allgemeingeseiere über das, was Kindeswohl sei.
Schon das Rating von 2012 war klasse. Offenbar ist es den Tübingern gelungen, Kontinuität in ihrer Forschung hinzubekommen.
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Das ist ein Papier, das Entscheidern sagen kann, ob sie sich mit ihrer Bewertung eines einzelnen Sachverhaltes dort befinden, wo 50% der Bewertungen von 13 Experten liegen.
-Wie sich der jeweilige Sachverhalt im jeweiligen Kindesalter auswirkt ist nicht gesagt.
-Was mehrere zutreffende Sachverhalte an Auswirkung haben, ist nicht gesagt.
-Ob und wie die Bedeutung eines Sachverhaltes für ein Kind in spezifischen Lebenssituationen ausfällt, ist nicht gesagt.
-Ob die 13 Experten einen gesellschaftlichen Konsenz zum "Kindeswohl" abbilden, ist nicht überprüft.
Z. Z. sehe ich das als ganz gutes Mittel, wenn einzelne Entscheider sich selbst überprüfen wollen und ihre Begründung hinterfragen, wenn sie nicht dort liegen, wo die Mehrheit der befragten Experten läge.
Qualität ist im allgemeinen Verständnis meßbar - Wohl wird eher wolkig gesehen. Insofern kann es schon hilfreich sein, den Begriff zu ändern, da besser zu Zahlen passend.
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(05-01-2015, 17:37)wackelpudding schrieb: Das ist ein Papier, das Entscheidern sagen kann, .... mit Betonung auf "kann"!
Ich würde noch vorsichtiger formulieren und den Konjunktiv verwenden!
Und ich bleibe nach allem, was ich dazu gelesen habe und nach allem, wie sich mir die Praxis darstellt:
Grau lieber Freund ist alles Theorie ... !
Um kindeswohlfördernde (manchmal soll es dem Gesetz nach ja schon genügen, ihm nicht entgegen zu wirken) Entscheidungen zu treffen, muss man sich nicht auf akademisches Parkett begeben.
Die meisten akademischen Pädagogen hätten von meiner Großmutter eins "um die Ohren" bekommen.
Um dem Wohl oder den Interessen eines Kindes gerecht zu werden, genügt ganz normaler Menschenverstand und guter Wille.
DARAN scheitert es in der Praxis!
DAS müssen wir ändern. Dazu müssen wir den öffentlichen Druck auf die Entscheider erhöhen. Die leben doch bisher vollkommen unbehelligt!
Was dabei helfen kann:
Schluss mit der (nachsichtigen) Zurückhaltung.
Raus aus dem Inkognito.
Fronten aufmachen!
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Mir sind aber keine Fälle bekannt, wo moderates Gehirntrainig -man(n) muß ja nicht gleich übertreiben- dem gesunden Menschenverstand abträglich war...
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(05-01-2015, 18:16)wackelpudding schrieb: Mir sind aber keine Fälle bekannt, wo moderates Gehirntrainig -man(n) muß ja nicht gleich übertreiben- dem gesunden Menschenverstand abträglich war... mir schon! Manche Gemüter sind auffällig schnell überfordert!
Und hilfreich ist es ja auch nur, wenn eine gutwillige Bereitschaft dazu besteht.
Die spreche ich -jedenfalls nach meinen Erfahrungen- sehr vielen Entscheidungsträgern ab.
Sie wollen einfach nicht einsehen und formulieren stattdessen regelmäßig:
der Vater ist nicht Willens oder nicht in der Lage einzusehen (das die richterliche und gutachterliche Kindeswohlauslegung die richtige ist) *lach*
Diese Formulierung verwende ich übrigens seitdem, bevor sie von der Gegenseite verwendet wird....
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"Manche"... Darüber hinaus wollen nach meiner Erfahrung Menschen auch lieber gut als böse sein. Besonders wenn es um Kinder geht, wollen sie auch was tun... Da gibt´s mMn schon Chancen für das Papier...
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(05-01-2015, 19:39)wackelpudding schrieb: Darüber hinaus wollen nach meiner Erfahrung Menschen auch lieber gut als böse sein. mehr noch: sie behaupten von sich, gut zu sein!
wackelpudding schrieb:Besonders wenn es um Kinder geht, wollen sie auch was tun... Da gibt´s mMn schon Chancen für das Papier... so formuliert kann ich dem Papier auch Positives abringen.
Auch bei mir ist es so, dass die Hoffnung zuletzt stirbt!
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(05-01-2015, 17:37)wackelpudding schrieb: - Wie sich der jeweilige Sachverhalt im jeweiligen Kindesalter auswirkt ist nicht gesagt.
-Was mehrere zutreffende Sachverhalte an Auswirkung haben, ist nicht gesagt.
-Ob und wie die Bedeutung eines Sachverhaltes für ein Kind in spezifischen Lebenssituationen ausfällt, ist nicht gesagt.
-Ob die 13 Experten einen gesellschaftlichen Konsenz zum "Kindeswohl" abbilden, ist nicht überprüft.
Diese Einwände liegen nahe und deshalb geht Kimiss auch darauf ein, in der Diskussion ab Seite 37. Auch weitere naheligenden Fragen, z.B. die Einflussdauer eines Faktors werden angesprochen. Ist wirklich lesenswert.
Einen gesellschaftlichen Konsens wollen sie jedoch nicht abbilden, sondern suchen eine Metrik für Kindeswohl aus Sicht von klinischen Psychologen und Psychotherapeuten. Die Motivation besteht ja gerade darin, dass es keine allgemeine Definition und keinen Konsens über das Kindeswohl gibt, sondern es als unbestimmter, unmessbarer Begriff von jedem anders benutzt wird. Vielleicht trägt der Ereigniskatalog mal dazu bei, dass eher ein Konsens entsteht.
Die Kritik an der Kimiss-Metrik liegt sehr eng in den deutschen Krankheiten im Familienrecht begründet. Das ganze Familienrecht ist vergleichweise unkonkret, unbestimmt, kombiniert sogar noch Unbestimmbarkeiten. Klar, das generiert fette Umsätze und jeder mit Macht kann sich die Dinge für sich selber vorteilhaft hindrehen. Es gibt aber auch Länder, die bereits im Gesetz selbst sehr konkret etwas verlangen. Beispiel Norwegen, Beispiel Umgang: Sobald die Eltern nicht selber (oder per Pflicht-Mediator) damit klarkommen, den Umgang zu vereinbaren, steht auf konkreteste Weise im Gesetz: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.
Die Argumentation in Deutschland dagegen sind genau die Einwände, die auch gegen die Konkretisierung des Kindeswohls aufgefahren werden. Unflexibel, zu wenig fallbezogen, altersbezogen und so weiter. Und so gelingt es, eine Zeugniskopie als kindeswohlschädlich hinzudrehen und einen Werktags-Umgangsnachmittag als zu viel, weil Mutti das nicht will.
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Ach, das war meinerseits gar nicht als Einwand gedacht, nur als Hinweis, dass da schon noch Eigenleistung erforderlich ist, wenn man mit den Tabellen arbeiten will. Ich denke, wer will hat ´ne Hilfe und vielleicht ist es wirklich der Beginn eines Weges zu einem gesellschaftlichen Konsens.
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Vielleicht in dem Sinne, dass Du mit Deinem Wunsch so ganz falsch ja nicht liegen kannst, wenn so etwas in Norwegen sogar ´ne gesetzliche Vorschift ist.
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(05-01-2015, 21:36)p__ schrieb: Die Argumentation in Deutschland dagegen sind genau die Einwände, die auch gegen die Konkretisierung des Kindeswohls aufgefahren werden. Unflexibel, zu wenig fallbezogen, altersbezogen und so weiter.
Und vor allem zu wenig Verdienstmöglichkeiten für Juristen!
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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06-01-2015, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-01-2015, 12:12 von Gualterius.)
Kindeswohl = Mütterwohl. Die Mütter interessieren sich nur fürs Geld, Ausnahmen bestätigen die Regel. Mütter halten dazu ihre Kinder als Geisel. Naturbedingt müsste das Kind sich, je mehr es heranwächst, desto mehr abnabeln. Dazu ist der Vater da.
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