06-01-2015, 20:21
Moin,
ich habe ein Angebot für eine Stelle ab 1.3.
Mein KU-Titel läuft zum 30.04. aus. Es wird also alsbald eine Neuberechnung der Gegenseite stattfinden (in der Hoffnung mehr zu bekommen).
Bei dem neuen Job steigt mein Grundgehalt, allerdings verliere ich div. steuerfreie Zuschläge für Schichtdienst. Unterm Strich habe ich, mit einem eingetragenen Steuerfreibetrag, dasselbe Netto.
Allerdings ist die neue Stelle 80km weit weg. Laut den Unterhaltsrichtlinien meines örtlichen OLG, was bei vielen ähnlich sein wird, kann ich ja Arbeitsaufwendungen in Abzug bringen.
Dort steht 5%, maximal 150€ - außer die Aufwendungen sind deutlich höher. Fahrtkosten werden nach gesamter Strecke berechnet, ab 30km mit 0,20€/km.
Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.
Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).
Die neue Stelle baut auf meinen höheren Abschluss auf, den ich vier Jahre neben dem Job für sehr viel Geld erworben habe. Da ich in meiner jetzigen Facharbeiter-Position gehaltstechnisch am Ende angelangt bin und in der neuen Firma natürlich wieder von vorne anfange, allerdings mit zukünftigen Gehaltssteigerungen, ist mir die Stelle wichtig und insgesamt für die Zukunft ja auch sinnvoll. Will den Abschluss ja auch nicht in Gulli werfen.
Das Argument, das man sich bei hohen Fahrtkosten eine Wohnung am Dienstort suchen muss, wird schwer. Der Mietspiegel hier liegt bei 4,75€/m² und am Dienstort bei 11,50€/m²! Werde dort kaum eine bezahlbare Wohnung mit Kinderzimmer finden.
Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.
PS.: Vorteil von der Stelle ist auch, dass ich das Kind nach Feierabend direkt abholen kann aufm Heimweg und, wenn die Mutter mitspielt, es auch nach dem Umgangswochenende direkt in den Kiga bringen kann.
ich habe ein Angebot für eine Stelle ab 1.3.
Mein KU-Titel läuft zum 30.04. aus. Es wird also alsbald eine Neuberechnung der Gegenseite stattfinden (in der Hoffnung mehr zu bekommen).
Bei dem neuen Job steigt mein Grundgehalt, allerdings verliere ich div. steuerfreie Zuschläge für Schichtdienst. Unterm Strich habe ich, mit einem eingetragenen Steuerfreibetrag, dasselbe Netto.
Allerdings ist die neue Stelle 80km weit weg. Laut den Unterhaltsrichtlinien meines örtlichen OLG, was bei vielen ähnlich sein wird, kann ich ja Arbeitsaufwendungen in Abzug bringen.
Dort steht 5%, maximal 150€ - außer die Aufwendungen sind deutlich höher. Fahrtkosten werden nach gesamter Strecke berechnet, ab 30km mit 0,20€/km.
Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.
Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).
Die neue Stelle baut auf meinen höheren Abschluss auf, den ich vier Jahre neben dem Job für sehr viel Geld erworben habe. Da ich in meiner jetzigen Facharbeiter-Position gehaltstechnisch am Ende angelangt bin und in der neuen Firma natürlich wieder von vorne anfange, allerdings mit zukünftigen Gehaltssteigerungen, ist mir die Stelle wichtig und insgesamt für die Zukunft ja auch sinnvoll. Will den Abschluss ja auch nicht in Gulli werfen.
Das Argument, das man sich bei hohen Fahrtkosten eine Wohnung am Dienstort suchen muss, wird schwer. Der Mietspiegel hier liegt bei 4,75€/m² und am Dienstort bei 11,50€/m²! Werde dort kaum eine bezahlbare Wohnung mit Kinderzimmer finden.
Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.
PS.: Vorteil von der Stelle ist auch, dass ich das Kind nach Feierabend direkt abholen kann aufm Heimweg und, wenn die Mutter mitspielt, es auch nach dem Umgangswochenende direkt in den Kiga bringen kann.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.