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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#51
Man kann ja Reisepaß und Personalausweis haben. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Elternteil den Antrag stellen, wo das Kind mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#52
Guten Morgen und guten Start in die Woche!

Auf folgender Seite habe ich über die sogenannten "bedeutsamen Entscheidungen" gelesen.

http://www.familienrecht-heute.de/scheid...recht.html

"Bedeutsame Entschediungen müssen im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil vorgenommen werden....Auslandsaufenthalte"

Die Dame von der Erziehungsebratungsstelle hat mir dies siegesgewiss unter die Nase gehalten.

Bisher habe ich es nicht kommentiert.

Zum einen geht es nicht um Auslandsaufenthalte, sondern nur darum meine Kleine ausweisen zu können zum anderen wird nun versucht eine andere Baustelle aufzumachen um vom eigentlichen Thema abzulenken.

Was sagt ihr zu dem Link?
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#53
So wie das da steht sind mit Auslandsaufenthalt Phasen wie Schüleraustausch oder ein Jahr USA gemeint, nicht nur kurz mal unter Aufsicht 14 Tage nach Malle oder in die Türkei.

Und dafür habe ich auch Verständnis, dass beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen.

Wenn die Alte vom Jugendamt dir erklärt, dass das so im Internet steht, kannst ihr sagen, dass du auch gelesen hättest, dass im Jugendamt viele unfähige Leute arbeiten, ... Du aber nicht den Eindruck hast, dass das alles stimmt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#54
Ja, ein Umzug ins Ausland ist sorgerechtsrelevant. Ein normaler Urlaub ist kein solcher Fall, die Dame sollt ein Lexikon konsultieren und den Unterschied zwischen Auslandsurlaub und Auslandsaufenthalt lernen. Auslandsurlaube gehen auch immer wieder vor Gericht und mehrwöchige Aufenthalte in normalen Urlaubsländern werden dabei als nicht sorgerechtsrelevant berschlossen. Du willst ja nicht mit einem Baby ein Tour durch Nigeria machen.

Und sowas berät Trennungseltern... peinlich.
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#55
Kleines Update:

OLG Braunschweig hat die Beschwerde angenommen. In dem Beschluss steht nun, dass gewünscht wird eine einvernehmliche Regelung mit der KM, zusammen mit dem JA und der Verfahrensbeiständin zu treffen. OLG schlägt unter der Woche einen zusätzlichen Tag vor. Der Tenor in dem Beschluss ist teilweise noch sehr verstaubt. Man merkt zwar Ansätze, dass die eingefahrenen Strukturen aufbrechen, andererseits wird noch daran festgehalten. Zum Beispiel wird darauf verwiesen, dass das Residenzmodell im Familienrecht als Leitbild gilt und nicht lediglich die abgeurteilte Rechtspraxis darstellt. Weiterhin wird behauptet, dass es kaum nennenswerte Forschungsergebnisse zu alternativen Umgangsmodellen gibt und dabei bspweise die Studie von Prof.Sünderhauf, welche ich eingereicht habe, in dem Sinne scheinbar nicht angenommen.
Gestern fand nun das Gespräch statt. Das JA, welches sich klar für mehr Umgang ausspricht, war leider nicht zugegen. Auf Nachfrage warum, meinte die VB lapidar. Hätte keine Zeit gehabt. Gespräch verlief teilweise sehr emotional. Die VB schließt von sich aus kategorisch Umgang während der Woche kategorisch aus, gibt allerdings ebenso wenig wie die KM alternative Lösungsvorschläge. Ich bin der Täter und die KM das Opfer. Die Krönung war, als das Gespräch ergebnislos beendet wurde, sollte ich den Raum verlassen, damit die VB noch 5 min alleine mit der KM sprechen kann. Offensichtlicher geht es nicht mehr. Die VB ist dermaßen väterfeindlich, dass es mich echt anwidert und man wirklich ruhig bleiben muss.
Fakt ist OLG wird nun eine Regelung treffen müssen.
Habt ihr Tipps bzw. Urteile wie ich den zusätzlichen Umgang von Do-Di nachhaltig zementieren kann? Nach wie vor wird durch die KM und die VB so argumentiert, dass sich meine Tochter damals hilfesuchend mit den Sätzen "Keine Koffer mehr packen" und " Nur noch Papa besuchen und bei Mama leben" an die Erzieherinnen gewandt hat. Hierzu gibt es allerdings eine Tonbandaufzeichnung die dies eindeutig widerlegt. meine Tochter hat eines Sonntags Abend dermaßen rebelliert und schlichtweg Angst gehabt in die Kita zu gehen, weil man ihr dort böse Sachen sagt. Ich überlege mir diese Aufzeichnung dem OLG zur Verfügung zu stellen.
Ich wäre sehr dankbar für weitere Tipps von euch!

Edit: Was ich noch vergessen hatte. Den zusätzlichen Tag lehnen wir beide, also KM und ich. Dies hatte wir schon damals. Damit ging es meiner Tochter nicht gut. Sie hat mehr im Auto gesessen wie das sie zur Ruhe gekommen ist. Die wurde damals auf meine Intention hin beim JA einvernehmlich zu dem Umgang Do-Di zusammengelegt.
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#56
(09-01-2015, 09:21)Avatar schrieb: Habt ihr Tipps bzw. Urteile wie ich den zusätzlichen Umgang von Do-Di nachhaltig zementieren kann?

Welche Argumente hast du denn schon vorgebracht? Wie argumentiert diese Verfahrensbetreuerin?
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#57
Es gibt seit September letzten Jahres sog. "Stabilisierungsgespräche" bei der Caritas für meine Tochter. Dies war unter anderem in der Antragsschrift der KM aufgeführt. Darauf bin ich eingegangen. Diese laufen im März aus. Sowohl die Caritas, als auch die Klassenlehrerin sagen, dass meine Tochter ein völlig normales Kind sei. VB und KM wollen nun natürlich die Sache in die Länge ziehen und die Klassenlehrerin und die Caritas noch zu Aussagen bzgl. des zukünftigen Umgangs bewegen.
Der Richter am OLG hatte mal meinen Anwalt angerufen und darum gebeten eine kurze Stellungnahme abzugeben wie im Hinblick auch auf die Schule der Umgang geregelt werden könnte. Dies hatte ich geschrieben und mein Anwalt hat es weitergeleitet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich bereits in meiner Stellungnahme vom 28.10.14 an das OLG Braunschweig dargestellt habe ist der regelmäßige und intensive Kontakt von Tochter insbesondere auch zu den Bezugspersonen väterlicherseits entscheidend und nachhaltig für Tochters Persönlichkeitsentwicklung und Wohl.
In der Hauptsache ist hierbei der gelebte Alltag, wie beispielsweise der gemeinsame Schulweg, Hausaufgabenbetreuung, Arztbesuche, sowie auch Vereinsaktivitäten ausschlaggebend. Im Grunde geht es hier auch um die gelebte Kontinuität im Umgang.
Die Beibehaltung des zuvor gelebten Umgangs von Donnerstag bis Dienstag ist problemlos mit den Anforderungen an Tochters Schulbesuch zu vereinbaren. Die benötigten schulischen Bücher und Unterlagen sind zentral in der Schule in dem dafür angelegten persönlichen Fach untergebracht. Das sogenannte Hausaufgabenheft wird von den Lehrkräften befüllt bzw. aktualisiert und den Schulkindern mit nach Hause gegeben, so dass die Eltern die zu leistenden Hausaufgaben einsehen und betreuen können. Die schulische Betreuung von 12:15 Uhr bis 13 Uhr mit anschließendem Mittagessen soll von Tochter natürlich auch weiterhin wahrgenommen werden. Die Kommunikation mit meiner Exfrau Tochters Belange betreffend (Schule, Vereinsaktivitäten, Arztbesuche) kann nachweislich als gut bezeichnet werden.
Durch eine Gleitzeitregelung bei meinem Arbeitgeber wäre die Betreuung vor und nach der Schule daher durch mich im Gros voll gegeben. Es ist daher nicht zu befürchten, dass Tochter durch die Etablierung des zuvor gelebten Umgangs Probleme bekommen wird. Das Gegenteil ist der Fall. Tochter wird dadurch nachhaltig profitieren. Dies entspricht dem Wunsch und Wohl von Tochter.
Aus dem oben genannten Gründen ist eine zeitnahe Etablierung mindestens des bisher gelebten Umgangs notwendig. Jedes weitere Aufschieben bzw. Abwarten wird Tochter die wertvolle gemeinsame Zeit mit ihrem Vater und den Bezugspersonen väterlicherseits nicht mehr wiedergeben können"

Ich habe gesagt, dass es kein Problem für meine Tochter darstellt den Wechsel auch während der Schulzeit zu vollziehen. Die VB und KM verweisen dann darauf, dass es in der Kita ja zu den genannten Aussagen " Keine Koffer mehr packen" und " Nur noch Papa besuchen und bei Mama leben kam". Daher lehnt die VB einen Wechsel unter der Woche kategorisch ab. OLG verweist auch darauf, dass der Wechsel, sie beziehen sich allerdings nicht auf den Wechsel unter der Woche, generell für Kinder eine Belastung darstellt. Die VB hat keinerlei Argumente und auch keine Lösungsvorschläge. Es wird schlichtweg abgelehnt. Meine Tochter hat vor Gericht klar gesagt, dass sie bei beiden Leben möchte. Dies steht auch im Protokoll. KM sagt allerdings auch, dass es Martha nun besser geht. Grund ist natürlich der gekürzte Umgang. Ich merkte dann an, dass es Tochter wirklich besser geht seitdem sie nicht mehr mit der Umgangsproblematik belastet wird und nicht mehr gezielt in diese Loyalitätskonflikte getrieben wird. "p" es gibt keinerlei Gründe dagegen. Das ist ja das Schlimme. Die Kleine wird dermaßen manipuliert, hospitalisiert und krank gemacht, mir zerreißt es echt das Herz.
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#58
Dann hast du schon alles gesagt, es bleibt die Falschbehauptung der Verfahrensbeiständin und der Mutter. Dagegen solltest du noch etwas sagen (z.B. dass die Behauptung nicht stimmt, sondern das Kind an anderer Stelle nachweislich das Gegenteil gesagt hat und auch vor Gericht am XX.XX.XXXX klar sagte, dass sie ...) und mit dem Willen des Kindes argumentieren.

Ich fürchte trotzdem, dass du da nichts erreichen wirst. Das OLG ist vom Typ "keinen Schritt übers Minimum hinaus", die Verfahrensbeiständin eine Katastrophe, Muttis Spinnereien fallen da schon kaum mehr ins Gewicht. Die werden dich in die Ecke des Wechselmodellerzwingers gegen den Willen der ganzen Beteiligtenlegion ums Kind herum stellen und das ist nach wie vor eine Fahrkarte für eine höfliche oder unhöfliche Abfuhr, je nach persönlichem Stil der Richter.
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#59
Meinst du allgemein OLGs oder im speziellen das OLG Braunschweig?
Ich habe noch die Hoffnung, dass sich etwas bewegen wird. Zu mindestens wurde die Beschwerde angenommen und der Vorschlag unterbreitet zusätzlichen Umgang unter der Woche zu etablieren.
Mir geht's eigentlich ausschließlich darum den Umgang wieder auszuweiten, ebenso wie es vor der Kürzung war.
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#60
Das war im Bezug auf deine speziellen OLG-Richter gemeint. So etwas zieht sich auch quer durch ein OLG. In Frankfurt waren fürs Familienrecht jahrelang vergleichsweise forschrittliche Richter am Wert, dann kam langsam die Seilschaft an die Macht, die Salgo & Co dort ausgebildet und verbrochen haben, die Urteile wurden uneinheitlich, je nachdem welcher Richter, und mittlerweile untertreffen sie generell sogar Hamm und Düsseldorf.

Ein paar Stunden pro Woche mehr in Richtung der früheren Regelung sind am ehesten erreichbar. Umgang wird oft nach Bazarhandelart festgelegt. Was du bietest, ist nie das Endergebnis.
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#61
Hmm danke für deine Erklärung. Schon traurig wie tagtäglich Rechtsbeugung betrieben wird. Aber es tut sich langsam etwas. Die Strukturen brechen nach und nach auf.

Ich dachte beim OLG werden drei Richter anwesend sein. Liege ich da falsch?

Wenn das OLG Urteil vorliegt ist der Zug dann abgefahren? Oder bleiben mir noch weitere Möglichkeiten?

Wisst ihr näheres zum OLG Braunschweig?

Wenn es dermaßend niederschmetternd sein wird, werde ich zum EGMR gehen. Akt 3 und 6 sind eindeutig.

Dann werde ich den Schwarzkitteln hier halt noch zusätzlich Arbeit machen.
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#62
Hallo Forum,

nächste Woche am 28.04. ist Verhandlungstermin beim OLG.

Heute aktuell erreicht mich eine Nachricht der KM, dass der Senat eine Anhörung meiner Tochter angeordnet hat.

Die Kleine ist die ganze Zeit bei der KM. Wird dort jetzt täglich bearbeitet. Mein Anwalt hat davon nichts gewusst. Scheinbar wurde die KM

direkt vom Senat angeschrieben.

Zudem bedeutet dies für meine Tochter einen ungemeinen Stress. Sie hat nach der letzten Anhörung noch lange davon geträumt.

Welche handhabe habe ich in diesem Fall? Ich habe das Sorgerecht. Ich möchte nicht, dass meine Tochter nun wieder diesem Stress ausgesetzt wird.

Zudem hat sie bereits bei der letzten Verhandlung gesagt, dass sie bei beiden leben möchte.
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#63
Die Anordnung des OLG zur Kindesanhörung kannst du nicht blockieren. Du bist zum OLG, das arbeitet nun.
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#64
Anwalt meinte die einzige Möglichkeit wäre den Beschwerdeantrag zurück zu ziehen, um meiner Tochter den Mist zu ersparen.
Mein Gott die wissen doch, dass die Kleine nun bei der KM ist und welcher Gehirnwäsche die dort unterzogen wird.
Soll dies ein Schauprozess werden?
Ich überlege dem Antrag auf Anhörung als Sorgeberechtigter zu widersprechen. Bin um 17 Uhr heute beim Anwalt. Dem Kindeswillen wird doch erst ab ungefähr 12 Jahren Rechnung getragen. Wozu wollen die dann erneut ein 6 jähriges Kind anhören? Das ist Missbrauch einer Schutzbefohlenen.
Sorry aber im Moment bin ich ziemlich durch den Wind.
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#65
Natürlich kannst du widersprechen. Aber das wird ausser einer Schwächung deiner Position nichts bringen. Du warst es, der das OLG angerufen hat und nun widersprichst du, dass das OLG gründlich arbeitet und auch das Kind hören will? So wird das rauskommen.
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#66
Vielleicht könnte man das als Anregung formulieren, mit der Begründung, eine Belastung des Kindes zu vermeiden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#67
Ja genau das habe ich vor. Auf der einen Seite heißt es, der Kindeswille wird erst ab 12-14 Jahren in Betracht gezogen. Und nun ein 6 jähriges Mädchen anhören, zum 2ten Mal. nein das passt nicht zusammen.

Was eine widerwertige Mutter. Wie kann sie dies nur unser gemeinsamen Tochter antun. Ich verstehe dies nicht.
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#68
Bleib jetzt cool: Wenn das OLG das Kind hören will, kannst Du es nicht verhindern. Sorgen um die Belstungen für Dein Kind darfst Du haben. Zur mütterlichen Motivation kannst Du Dir Dein Teil denken... mehr nicht!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#69
Einfacher gesagt wie getan. Ich werde es versuchen.
Ich hoffe, dass es nicht die Intention vom OLG ist eine Begründung für ein Urteil zu finden, nachdem die Kleine gesagt hat "Papa besuchen und Mama leben".
Leider gehe ich fast davon aus.
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#70
Hallo Avatar,

daß das Kind vom OLG angehört wird, muß nicht unbedingt negativ sein.

Beim FG hatte ich mal nach der Anhörung des bei der KM lebenden Kindes den Prozeß um Umgang praktisch schon gewonnen (O-Ton der Richterin: "Sie hätte noch nie ein derart indoktriniertes Kind erlebt!").

Dementsprechend positiv war das Urteil, das mir sogar mehr Umgang zubilligte, als ich beantragt hatte.

Simon II
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#71
Ich hoffe so sehr, dass ihr Recht behaltet.

So richtig Sinn macht das irgendwie nicht wirklich.

Mist ist es trotzdem für die Kleine. Das hat sie damals schon belastet und nun wird sie noch eine Woche lang von der Unterhaltsabzockerin bearbeitet.

Werde morgen berichten was der Anwalt gesagt hat.
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#72
Hallo Forum,

Anwalt hat mir zwei Optionen eröffnet:

1. Beschwerde zurück ziehen und paar Monate warten und dann erneuten Antrag auf Umgangserweiterung beim Amtsgericht stellen

2. Kröte schlucken, Kindeswohlgefährdung durch die Anhörung der Tochter in Kauf nehmen und zur Verhandlung beim OLG gehen

Ich sehe ein 3te Option:

3. Kurze Stellungnahme, dass ich aufgrund der erneuten Kindeswohlgefährdung durch die Befragung nicht an der Verhandlung teilnehmen werde und die Beschwerde aufrecht erhalte.

Leider ist dies eigentlich keine Option. Ziehe ich die 2te in Erwägung beuge ich mich im Grunde diesem Unrechtssystem.

Achja, der Anwalt will für diesen einen Verhandlungstag 1000€. Zuerst sagte er 1500€, ich 750 und nun sind wir bei 1000€.

Was meint ihr, auch insbesondere zu den angesprochenen Optionen. Zuständig ist das OLG Braunschweig. Vorsitz führt Dr. Redant.
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#73
Der Anwalt hat recht, das sind die beiden Optionen.

Nun hast du die Geschichte bis vors OLG getrieben, dann zieh sie auch durch. Eine Befragung des Kindes ist kein Weltuntergang, das kann genausogut locker und gelöst ablaufen. Die Dauermanipulationen durch die "Mutter" sind viel drastischer. Du hast immerhin Chancen, kleine, aber doch Chancen dass etwas Positives dabei herauskommt.

Oder ganz deutlich: Wähle Option 2 und hör auf, dich schon vorher von Ängsten auffressen zu lassen.
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#74
Ja du hast Recht p

Ich habe nur die 2te Option, also ziehe ich das durch.
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#75
(21-04-2015, 21:49)raid schrieb: Mir leuchtet zwar nicht ein, warum man bereits ein 6-jähriges Kind befragen muss, ob es (denn) seinen Vater weiterhin (so) wie gewohnt sehen möchte.

Ist doch ganz einfach:

Ein sechsjähriges Kind kann von der KM noch ziemlich gut indoktriniert werden - und wenn ein Richter das nicht erkennt, hat die KM schon gewonnen.

Simon II
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