13-01-2015, 04:50
Ein Fall wie viele Andere.....
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13-01-2015, 05:21
Okay mein Fehler sorry
Stell Deine Anträge denn so was brauchst Du nicht hin zu nehmen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
13-01-2015, 06:29
Immer schön dokumentieren:
E-Mail an Mediatorin, dass weitergehende Mediation von Rücknahme der Anträge abhängig gemacht würde. Wenn du nicht zurück nimmst, hast nicht Du abgebrochen sondern die Mediatorin/Gutste!
remember
Don´t let the bastards get you down! and This machine kills [feminists]! (Donovan)
13-01-2015, 11:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2015, 12:27 von Gualterius.)
Das hab ich jetzt nicht verstanden. Wenn der Mediator einen zwingt, Anträge zurückzuziehen, ihm schreiben, dass man nur weitermacht, wenn die Gegenseite alle zurückzieht? Man könnte ja auch dem Mediator schreiben, dass man nur weitermacht, wenn er wiederum seine Forderung der Rücknahme wieder zurücknimmt... dann ist er (der Mediator) auch der Abbrecher, oder?
13-01-2015, 12:10
Meine RAin meint ABR hat keinerlei aussicht auf Erfolg.
Sie konzentriert sich auf den Ordnungsgeldantrag. Mediation: Von zwingen ist hier nicht die Rede. Der Mediator sagt ganz einfach: Während einer Mediation wird nicht geklagt, basta! Ihr seid freiwillig hier
13-01-2015, 12:33
Ich sehe das anders. Das ist schon Zwang. Das ist nur eine Vernebelungstaktik (vom Mediator) weil er keine Verantwortung übernehmen will für den Druck, den er ausübt. Trick 17.
13-01-2015, 13:16
Das ist Zwang und PUNKT. Da haette ich in Deiner Situation auch nicht mitgespielt. Das hast Du richtig gemacht.
Ich kann es nicht oft genug sagen, was man bei Gericht nicht beantragt, kann einem auch nicht gegeben werden! Daher ruhig beantragen. Haette ich damals auf "Alle" inkl. der Rechtsverdreher gehoert, haette ich das Sorgerecht auch nicht beantragt. Nur gut dass ich es gemacht haben und so auch bekommen konnte.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
13-01-2015, 13:35
Dann sag ihm, die Anträge ruhen und WENN die Mediation zu einem Ergebnis führt, DANN werden die Anträge zurück genommen. Nicht vorher.
Und wenn die Zeit gegen dich arbeiten sollte, dann natürlich erst recht nicht.
13-01-2015, 14:15
(13-01-2015, 12:10)webmin schrieb: Während einer Mediation wird nicht geklagt, basta! Kann er haben. Ruhen des Verfahrens §251 ZPO beantragen: "Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist." Das Aufenthaltsbestimmungrecht im jetzigen Zustand zu beantragen wird erfolglos sein, da stimme ich deiner Anwältin zu. Viel wichtiger ist es, sofort mit Ordnungsgeldanträgen unterstützt dem Bruch der bestehenden Vereinbarung zu begegnen und den Umgang jetzt zu sichern. In diesen Punkten scheint mir deine Anwältin bei weitem nicht ihren Job zu machen. Das sind alles Dinge, die sofort und mit einstweiligen Anordnungen beantwortet werden müssen. Wenn der Umgang mal ausgesetzt wurde und zwei Wochen vergehen ohne deutliche Reaktion, wird dir das bereits als Hinnahme untergeschoben.
13-01-2015, 18:46
So viele Umgangsverweigerungen wie Du hinnehmen musstest da frag ich mich schläft Deine RAtin? Warum hat sie nicht sofort was unternommen. Mich beschleicht das Gefühl Du bist für sie eine sichere Geldquelle. Ich habe keinen RA kennengelernt den ich nicht zu Anträgen treten musste. Gebracht haben sie alle nix. Ich würde mal behaupten ich wurde mehr oder weniger verkauft. Indem die Anwälte sich schon vorher untereinander geeinigt haben. Nun mach ich es alleine.
Und ich schließe mich auch der Meinung an. Was Du nicht beantragst bekommst Du auch nicht.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
14-01-2015, 18:54
(13-01-2015, 18:46)Zala schrieb: So viele Umgangsverweigerungen wie Du hinnehmen musstest da frag ich mich schläft Deine RAtin? Warum hat sie nicht sofort was unternommen. Mich beschleicht das Gefühl Du bist für sie eine sichere Geldquelle.@zala Da ich mich nur oberflächlich ausgedrückt hatte: Die bisherigen Umgangsverweigerungen(Herbstferien, Weihnachten +Ferien) waren leider nicht vom §89 gedeckt, da sie in im Rahmen der Lösungsorientierten GAin entstanden sind. Das Gericht ist darüber informiert worden. Ob jetzt eine richterliche Billigung vorliegt, weiß ich nicht. Jedenfalls wurde die Entscheidung mittels eines Anschreibens meiner RAin in den "Schoß" des Richters gelegt. Nun kommt heraus, dass wir gar keinen vollstreckungsfähigen Beschluss haben und meine RAin krampfhaft versucht einen zu bekommen, hingegen einiger Meinungen aus dem Umfeld der Väterzsene, benötigt man selbst keine, denn wir gehen ja nicht zum Gerichtsvollzieher, sondern beantragen direkt vor Gericht ein Ordnungsgeld, diese prüfen dann selbst ob er vollstreckungsfähig ist. Dieses streitet meine RAin vehement ab. Das kommende WE ist vom §89 gedeckt. @p Zitat:Das sind alles Dinge, die sofort und mit einstweiligen Anordnungen beantwortet werden müssen.Sofort ist klar, nur wie kann es per eA beantwortet werden? Der Umgang ist doch schon durch den Beschluss angeordnet worden, eine erneute Anordnung bedarf es nicht, da sie zum gleichen Ergebnis führt. Auch Meinung meiner RAin
14-01-2015, 20:26
Vielleicht sollte man mal eine Umgangspflegschaft beantragen, anstatt ständig irgendwelchen Umgängen hinterherzulaufen, vollstreckbar oder nicht.
Das ist ein einziger Schriftsatz: wird beantragt den Umgang wie folgt zu regeln...auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gemäß §89 FamFG hinzuweisen und eine Umgangspflegschaft einzurichten... Sollte eigentlich nicht so schwer sein. Ich meine ich habe schon vor sehr langer Zeit bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass deine Anwältin dich melkt.
Da melkt niemand MEHR.
Sie ist schon persönlich in der Verhandlung vom Richter darauf hingewiesen worden . OT: .....kann jetzt ohne vorherige Verwarnung ein Ordnungsgeld gegen sie verhängt werden. Lt Aussage meiner RAin würde wegen der im moment laufenden Begutachtung kein Umgangspfleger eingesetzt. Die GAin ist zwar OK und mit Sicherheit nicht zu meinem Nachteil aber das GA läuft schon seit September
14-01-2015, 21:23
Man muss doch hin und wieder einmal das, was gesagt wird und auf dem Papier steht, mit dem abgleichen, was passiert.
Es hilft auch, wenn man einmal das erste Glied in der Fehlerkette sucht.
14-01-2015, 21:50
Und draussen ist kälter wie nachts[SPEECH BALLOON]
14-01-2015, 21:53
Du rennst deinen Umgängen hinterher und lässt dich ein ums andere Mal vorführen, das ist hier die Sachlage. Da sollte man sich schon einmal einen Gedanken dazu machen, woran das liegen könnte.
Wenn du das nicht willst, dann renn eben weiter und verbringe die Ferien und Feiertage ohne dein Kind.
14-01-2015, 22:15
(14-01-2015, 21:53)the notorious iglu schrieb: Du rennst deinen Umgängen hinterher und lässt dich ein ums andere Mal vorführen, das ist hier die Sachlage. Da sollte man sich schon einmal einen Gedanken dazu machen, woran das liegen könnte. Verstehe, dann werden die Umgänge NUR bei Deppen, fehlbesetzter Rechtsvertretung ausgesetzt, Personengruppen DEINER couleur bekommen das auf ganz weiser Weise hin, oder man besucht gleich timo-consulting. Man Timo, ich bin schon seit über 5 Jahren dabei, habe Fehler erkannt, mich eingelesen, korrigiert, RA gewechselt. Aber eines habe ich bestimmt gelernt: Man kann ALLES richtig oder falsch gemacht haben, denn zum Schluß steht ein Richter, VP, GA und verändern auf einmal völlig die Realität. Auch Timo-Consultig kann daran nichts ändern. Man wird nicht schlau, indem man Andere für Deppen erklärt.
14-01-2015, 22:18
14-01-2015, 22:25
Du machst hier das, was grundsätzlich sehr beliebt ist. Du rechtfertigst deinen dritten Fehler mit dem zweiten und den zweiten mit dem ersten. Das schreibst du doch selbst.
"Die Umgänge XY waren nicht von §89 gedeckt". Es ist wirklich nicht so, dass das vom Himmel fällt. Bei deinem Mentor, der stets etwas anderes propagiert, ist das schon eher ungewöhnlich. Ganz abgesehen davon...wenn man schon ein Fan von Fatalismus ist, braucht man auch nicht in Foren zu schreiben, dann kann man das ganz einfach schweigend hinnehmen. Und natürlich wirst du gemelkt. Das ist Anwaltstrick 17, nur das nötigste regeln, damit man drei Monate später mit Sicherheit das nächste Mandat für das nächste notwendige Verfahren bekommt. 1000 Mal gehört, gelesen und begleitet. Umgang geregelt, aber Ferien nicht. Umgang geregelt aber Feiertage nicht. Umgang geregelt, aber Nachholregelung nicht und so weiter und so weiter. Was meinst du eigentlich wie oft man mir schon Mediationen und dergleichen vor Gericht aufschwatzen wollte. Da kann man auch einfach nein sagen. Aber wenn man die alltäglichen und tausendfachen Mechanismen erkennt, ist man ja nichts besonderes mehr. Ich glaube, dass ist bei vielen wohl eher das Problem.
14-01-2015, 22:33
(14-01-2015, 21:17)webmin schrieb: Die GAin ist zwar OK und mit Sicherheit nicht zu meinem Nachteil aber das GA läuft schon seit September Mir ist der tatsächliche Status deiner Umgangsregelung fürs letzte halbe Jahr immer noch nicht klar, aber klar ist jetzt, dass dir mit Verzögerungs- und Zermürbungstaktik in Kombination mit einem Richter "Nichtentscheid" der Umgang sabotiert wird. Jetzt ist daran nichts mehr besser zu machen, denn die sich gegenseitig selber blockierenden Helferinstanzen hocken alle schon in deinem Fall drin. Du hast geschrieben, der der Richter hätte den Umgang per einstweiliger Anordnung geregelt. Wurde diese Regelung eindeutig gebrochen oder war das nur eine Minimalregelung, die Ferien hingegen eine davon unabhängige Absprache? Wenn gebrochen, was hindert deine Anwältin daran, Ordnungsgeld zu beantragen? Versuche, das strukturierter, mit Vorgeschichte und Voraussetzungen darzustellen. Wenn du wie jetzt einen neuen Thread machst, solltest du die Vorgeschichte erneut mitliefern.
14-01-2015, 22:44
Ich habe oben weiter Fragen gestellt, die du wohl anscheinend nicht in der Lage bist zu beantworten.
Mit Andeutungen zu Antworten, bietet dir nur größere Fläche Leute in die Irre zu führen. Die Unsicherheit der Leute ist dein Geschäft. Warum Antwortest du nicht auf meine Fragen direkt? ""Die Umgänge XY waren nicht von §89 gedeckt"" Schau mal weiter oben, da habe ich ein Zeitfenster angegeben. Da habe ich auch geschrieben wie die Umgänge zu Stande gekommen sind. In beiden Fällen sind Umgänge auf den "letzten Sticken" zu Stande gekommen, das Gericht vorab zu informieren war nicht möglich. Ich könnte jetzt noch Stunden lang weiterschreiben. Fehler wären es nur gewesen wenn du mir beweisen könntest, dass DEINE Art zum Erfolg geführt hätte. Ich habe simple Fragen gestellt, für die es auch Antworten gibt. Ich möchte nicht, dass dieser Thread zum streiten benutzt wird.
14-01-2015, 22:53
Du hast deine Antwort schon längst erhalten, bist aber wie so mancher anderer hier nicht in der Lage oder nicht willens, das einmal anzunehmen.
Du dödelst seit fünf Jahren oder so damit herum, eine verlässliche und vom zeitlichen Umfange her ordentliche Umgangsregelung zu erwirken. Und wenn du mich schon persönlich ansprichst. Meine Umgänge waren allesamt sicher ordnungsgeldbewährt und hast du nicht gesehen. So langsam müsst ihr Vögel euch einmal auf eine Linie festlegen: bezahlen wollt ihr nicht, kostenlose Ratschläge wollt ihr nicht, also was dann? Ich persönlich überlebe das, dass du Weihnachten nicht mit deinem Kind verbringst oder keinen Urlaub mit deinem Kind machen kannst.
14-01-2015, 22:56
Was heißt GA?
14-01-2015, 23:01
Gallium, ein selten vorkommendes chemisches Element mit dem Elementsymbol Ga und der Ordnungszahl 31.
Aber hier sicherlich "Gutachter".
14-01-2015, 23:03
Gehört vielleicht ins Glossar, aber ohne Chemie...
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