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Ein Fall wie viele Andere.....
Die Leute kürzen alles möglich mit GA ab, das ist zu mehrdeutig. Gerichtliche Anordnung, Gerichtsakte, Gesundheitsamt, gewöhnlicher Aufenthalt...
Besser ausschreiben.
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Eine Herausforderung für Kontextsensitive,
ist gutes Geistestraining, Alzheimer-Prophylaxe usw. Wink

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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(14-01-2015, 22:33)p__ schrieb:
(14-01-2015, 21:17)webmin schrieb: Die GAin ist zwar OK und mit Sicherheit nicht zu meinem Nachteil aber das GA läuft schon seit September

Mir ist der tatsächliche Status deiner Umgangsregelung fürs letzte halbe Jahr immer noch nicht klar, aber klar ist jetzt, dass dir mit Verzögerungs- und Zermürbungstaktik in Kombination mit einem Richter "Nichtentscheid" der Umgang sabotiert wird. Jetzt ist daran nichts mehr besser zu machen, denn die sich gegenseitig selber blockierenden Helferinstanzen hocken alle schon in deinem Fall drin.

Du hast geschrieben, der der Richter hätte den Umgang per einstweiliger Anordnung geregelt. Wurde diese Regelung eindeutig gebrochen oder war das nur eine Minimalregelung, die Ferien hingegen eine davon unabhängige Absprache? Wenn gebrochen, was hindert deine Anwältin daran, Ordnungsgeld zu beantragen? Versuche, das strukturierter, mit Vorgeschichte und Voraussetzungen darzustellen. Wenn du wie jetzt einen neuen Thread machst, solltest du die Vorgeschichte erneut mitliefern.
Es gibt einen Beschluss OLG Hamm aus 2013:
Zitat:Umgang alle 14 Tage von Freitag 14.00 bis Samstag 18.00 (Kind damals 3 Jahre alt)

Sommerferien 2013  muss für 14 MÖGLICH sein(kam letztendlich nur mit viel Mühe zu Stande)
Weihnachten 2013 2. Weihnachtstag von 9.00 - 18.00
Des Weiteren wurde den Eltern eine Mediation auferlegt.
In dieser sollte auch gleich die Ausgestalltung der Umgänge erfolgen
In dieser sollte auch alle weiteren Umgänge für 2014 geklärt werden.
Zum Schluß der Passus aus §89
KM wurde direkt vom Richter belehrt. 
Zum Zwecke der Osterferien sassen wir nun in der Mediation.
Mediator: Wir müssen erst einmal die Ängste der Mutter klären.
KM: Der Vater hat..............
Mediator: Diese Traumatisierung wird wohl auch die Ursache für die Umgangshemmung................
KV:?????????
Mediator: Wir müssen erst einmal die Sache aufarbeiten......
KV: Sache?
Mediator: das wird eine lange Prozedur
KV: Osterferien?
Mediator: Wenn sie dieses Jahr nicht im Urlaub fahren können, dann vielleicht nächstes Jahr......
KV:Tschüss
Osterferien sollte dann per EA erfolgen, leider war mein RA damals nicht in der Lage zeitnah einen Antrag zu stellen, und wurde dann mit dem Hinweis abgelehnt, da ich die Mediation abgebrochen hatte und die Zeit für eine mündl. Verhandlung nicht mehr ausreiche.
Zum ablenken erlaubte die KM an dem Freitag, wo kein Umgang ist, 3 St. Umgang.
(wurde 5x eingehalten und wieder eingestampft)
Sommerferien 2013:
Schreiben an KM: Möchte im Sommer von .. bis .. mit ....... in den Urlaub
KM: Bääähh erst Mediation!!!
KV: EA am AG==> JA schaltete sich ein und setzte mit meinem Erstaunen den 10 Tägigen Sommerumgang um(mit Abstrichen)
Danach folgte:
Keine Herbstferien 
Keine Weihnachtsferien(ich hatte zw Weihn. und Neujahr normalen Umgang)
Dieses war aber augenscheinlich der Fehler meines völlig überlasteten RA und liess 1 Termin nach dem Anderen verstreichen.
Ich versuchte wieder zu Ostern Umgang zu bekommen, KM signalisierte entgegenkommen.
Kurz vor Toresschluss hiess es wieder:
Nur mit Mediation!
Ich bekam ein neuen Job und konnte ohnehin den Umgang nicht warnehmen.
Neue RAin:
Schreiben an KM: Sommerferien 3 Wochen
KM:  Nixe
Antrag AG: Umfangreiches Umgangsrecht, detailiert mit Ferien Geburtstag............
Termin: 
R: Was spricht gegen den Sommerurlaub mit dem Vater?
KM: Er muss unbedingt zum Kardiologen und kann nicht verschoben werden.
........
........
Kurzform: Richter überzeugte schnell die KM durch ein Anruf beim Arzt dass nichts gegen den Umgang spräche.
R: 1) Die Urlaubsregelung erfolgt jetzt schnell im Form von einer EA
2) Es wird ein Lösungsorientierter GA eingesetzt
3) Die Eltern verpflichten sich einer Mediation

Ich fuhr nun mit dem Kleinen im Urlaub.
Wegen den Herbstferien machte ich ein Termin mit dem Mediator
KM stellte bereitwillig einen Dienstag(2,5 St. in Aussicht)
Dann sprach ich die Herbstferien an
KM: Ich müsse aber dann im Gegenzug alle Klagen ruhen lassen
KV: Dann müsste ja die GAin ihre Arbeit komplett einstellen
KM: Ja
KV: Dann gehe ich jetzt darauf ein und in 2 Monaten sagst du wieder : Aprill, Aprill
Schweigen
Mediator: So viel Vertrauen müssen Sie schon aufbringen
KV: OK dann nehmen wir die Weihnachsferien mit rein und machen das mit richterlicher Billigung.
KM: Nee mit Gericht mache ich nicht nicht mit.
Mediator: Entweder Klagen oder Mediation
KV: Tschüss
1, 5 Mon. hatte es gedauert bis die GAin angefangen hat.
Bei einem Termin bei der KM meinte die GAin sie würde mich kennen und entliess sich als Befangen.
Die Frau habe ich noch nie gesehen oder gehört.
Anfang Nov. kam eine neue GAin und machte Gas.
Bei mir war alles schnell erledigt, bei der KM verzögerte sich ständig alles.
Sie lud uns zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde ein.
Da wir uns nicht auf auf einen Nenner einigen konnte(KM alle Feiertage, Vater keine)
GAin schlug mehrere Modelle vor.
A nach den obigen Modell
B ausgewogen aber nicht zusammenhängend
C zusammenhängend Vater komplett Weihnachten KM Rest

Ich habe der KM zw. B und C entscheiden lassen
KM: Für mich kommt nur A in frage

Wir haben dann leztendlich 3 Tage vor Weihnachten A zugestimmt und unseren Protest auch gleichzeitig dem Gericht mitgeteilt Am letzten  Tag wurde es mit Fax bestätigt.
Vom 2 Weihnachtstag bis 31.
3 St. bevor ich den Kleinen abholen sollte, kam wegen Krankheit eine Absage
Ein Attest habe ich bis heute nicht gesehen
den Rest kennt ihr
Dies ist eine Absolut kurze Abfassung, es fehlt viel.       
 

Timo, sehr pauschal, dein Fall kann man nicht ansatzweise auf meinen Fall übertragen.
Ganauso wenig wie du die Gedanken deines Richters, GA, VP nicht auf meine übertragen kannst.
Aber auch dies  wirst du noch lernen müssen.

Wenn Diese Broschüre stets so beachtet würde, wie es dort steht, gäbe es das tfaq nicht mehr.
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Mann, diese Umgangsverweigerinnen.
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Mach folgendes stell eine Antrag beim Gericht wie unter #168 beschrieben. Weitere hilfe wie eine Umgangsvereinbarung auszusehen hat findest Du genügend hier im Forum. Da gehört alles rein auch Ferien und andere Feiertage. Ganz unten unter der Vereinbarung hat sich die Ordnungsmittelbelehrung zu befinden. Sei ein Mann ( Vater ) mach das ohne Anwalt und ohne Mediator. So eine Vereinbarung dauert 2 Stunden das wirst Du ja wohl hinbekommen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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@zala
du musst schon alles durchlesen. :-)
Eine umfangreiche Umgangsvereinbarung ist Gegenstand des jetzigen Verfahrens.
Dafür ist uA die Gutachterin eingesetzt worden.
Eine Ordnungsmittelbelehrung (gem. §89) gibt es schon seit Jan. 2013.
Der Mediator ist mir auferlegt worden.
Da ich Vollzeit beruflich eingespannt bin, ist ein RA unverzichtbar.
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Ich habe alles gelesen das was Du hast iss nix. Wenn ich eine Gerichtliche UV beantrage will ich die auch haben. Und wenn der Richter meint er braucht einen Gutachter dann soll er selber hingehen. Du willst eine saubere kontinuierliche Vollstreckbare Umgangsreglung und nichts weiter. Da gibt es kein Links oder Rechts einfach nur geradeaus zum Ziel. Und wenn die KM sich nicht peinlich genau an diese hält ist schon am nächsten Tag der Ordnungsmittelantrag beim Gericht.

Schaff endlich Ordnung.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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Ich glaube ich muss mal wieder weiterziehen, Grüsse an Timo
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Der Satz des Mediators "soviel Vertrauen müssen sie schon aufbringen" ist ja der Beleg dafür, dass hier krumme Dinger gedreht werden sollen. Gegenfrage wäre: wollen sie mir jetzt etwas als Pflicht auferlegen, was von ihnen beiden erzeugt werden sollte?
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(15-01-2015, 11:11)Gualterius schrieb: Der Satz des Mediators "soviel Vertrauen müssen sie schon aufbringen" ist ja der Beleg dafür, dass hier krumme Dinger gedreht werden sollen. 

Nein. Die Konstruktion ist die, dass Du freiwillig mitmachst. Und dass gutwillig nach Lösungen gesucht werden soll. Und dass die Lösungen gutwillig in den Alltag transferiert werden. Das Vorgehen benötigt einen Vertrauensvorschuss. Ohne den Glauben oder die Unterstellung, dass das unter Anleitung/fachlicher Beratung funktionieren könnte, kann das nicht funktionieren. 

Deswegen auch die Voraussetzung vieler Mediatoren, dass gleichzeitig keine Gerichtsverfahren laufen. 

Wie weit Deine Freiwilligkeit und Gutwilligkeit gegeben ist und Du dorthin zu gehen Dich entscheidest, musst Du selbst wissen. Die Mediatoren werden Dir aber grundsätzlich mit der genannten Konstruktion begegnen. Das hat mit bösen Absichten nichts zu tun ( schliesst sie aber auch nicht aus).

(15-01-2015, 11:53)raid schrieb:  Lt. Mediator wird er erst tätig, wenn der Richter eine Stellungnahme von ihm fordert

Auch das schliessen viele Mediatoren aus, damit wirklich vertraulich gesprochen werden kann und nicht bei ihnen weiter "verhandelt" wird. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Ein Mediator sollte allerdings auch von sich aus darauf hinweisen, dass Verfahren auf ruhend gestellt werden können.

Das ganze Problem entsteht überhaupt erst durch die irrwitzige Selbstüberhöhung und die selbstwichtigmachende Postion der Justiz. In Ländern, die mehr auf Einigungen statt auf Richter setzen, finden Mediationen grundsätzlich VOR einem Verfahren statt. Man kommt in vielen Zivilsachen gar nicht erst nicht bis zum Richter, wenn man nicht vorher (oft finanziell geförderte) Mediationsstunden durchlaufen hat. Wenn überhaupt, dann kommt der Richter danach, wenn alles scheitert.

Die Leute erst vor Gericht streiten lassen, durch Anwaltstypen oder unfähiges Helferpersonal aufmunitionieren und dann in eine Mediation schicken, das wirkt so wie eine Methode um sicher dafür zu sorgen, dass einem die Mediatoren ja nie die Umsätze wegnehmen können, weil so immer "bewiesen" wird, dass sie nicht oft funktioniert.

Und sorry, es ist unprofessioneller Selbstbetrug, wenn der Mediator dann mit etwas kommt wie "und jetzt denken wir uns mal, wir wären gar nicht vor Gericht und bei Amwalt gewesen und stellen uns vor, wir hätten gar keine Anträge geschrieben". Die Situation ist wie sie ist, durch formale Tricksereien und schwungvolles erfinden eines "Vertrauensvorschusses" wird sie nicht verändert.
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Zwangsmediation ist immer Blödsinn.

Die Pflicht, laufende Verfahren abzubrechen auch.

Und dem Mediator zu erlauben oder gar aufzuerlegen, hinterher einen Bericht an irgendjemand zu schicken auch.

Zum Mediator geht man, wenn beide das wollen und wenn alles was da besprochen wird, vertraulich behandelt wird.
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Ja, da bin auch anderer Meinung. Die "Konstruktion", man müsse Vertrauen aufbringen, kann nicht funktionieren. Vertrauen beruht auf etwas, auf das man Vertrauen setzen kann. Treuhänderisch sozusagen. Wenn er beim Mediator verleitet wird, seine starke Verhandlungsbasis zu kippen, ist von der Logik her Misstrauen angebracht. Die Frau denkt sich April April, wie blöd bist du denn.
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Es ging ja auch hauptsächlich darum, ein kurz bevorstehenden Ferienumgang zu regeln.
Die KM schrie ja nur dann nach dem Mediator wenn , wenn es um Erweiterung des Umgangs ging.
Und da merkte man deutlich wie gemütlich alles wurde
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Nun kommen langsam die Vereitelungsgründe zum Vorschein:
An dem letzten Umgangswochenende soll ich dem Kind angeblich zu wenig Medizin(Hustensaft) gegeben haben.
Hustel!
Die Frage ist wie beweist man es dem Richter?
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(15-01-2015, 18:37)webmin schrieb: soll ich dem Kind angeblich zu wenig Medizin(Hustensaft) gegeben haben.
Hustel!

Das ist schon Stuss und  keiner Diskussion wert. Zu wenig, wer hat den Hustensaft denn verordnet? Die KM, ist sie Spezialistin?
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(15-01-2015, 11:53)raid schrieb: Fazit: Elterngespräche nur (zusätzlich), wenn vorab der Umgang inkl. Vollstreckbarkeit gerichtlich geregelt wurde!
ja!
Einer der wenigen Sätze, die ich in diesem Thread uneingeschränkt teile.

Im eigenen Verfahren hatte ich schon zu Beginn gegen den Rat meiner damaligen RAin der vom JA eingeschalteten Diakonie mitgeteilt, dass ich hinten nicht verhandele, solange die KM vorne schießt.
Und ich hatte die Sache gleich "hochgespielt" und den Geschäftsführer dieser Diakonie wegen allem Möglichen angeschrieben und Strafverfahren angedroht, wenn ich seine Institution noch einmal in meinem Verfahren sehe ...
Er hat schnell die gute Laune verloren Wink
Damit habe ich keine Sympathien erworben. Die braucht man aber auch gar nicht.

Was man unbedingt braucht, ist Ausdauer, Konsequenz Zeit und Muße.
Diese Fähigkeiten hat Webmin, obwohl es ihm die Mütterfront wirklich ncht leicht macht.
Die Mutter seines Kindes wird es nicht mehr lange durchhalten. Da bin ich mir sehr sicher.
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Danke, Ibykus. Ich verblöde nämlich langsam mit diesem ewigen und ewig einseitigen Vertrauensvorschuss, den man stets bringen soll.
Wie viele Väter hier haben es schon erlebt, dass die Frau, wenn keiner mithört, schreit, du siehst die Kinder/das Kind nie wieder...? Bei joristra habe ich es schon gelesen.
Die sind sich sicher, weil sie so beraten werden und gehen dann zur Mediation mit der Haltung "Ich brauch keine Mediation."

Webmin musste sich sogar ihr Trauma anhören. Zitat Mediator: "Diese Traumatisierung wird wohl auch die Ursache für die Umgangshemmung sein."
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Ich frage mich echt, wie man als Mediator so´n bescheuerten Einstieg nehmen kann. Die neutrale Ebene als Erfolgsvoraussetzung hat er damit verlassen.

@webmin kann nur auf Kurs bleiben - und damit transparent machen, wer ständig versucht wegzuflutschen. Insofern ist jeder Schriftsatz ans Gericht ein Stück Dokumentation: Bei mir hat schon eine Rolle gespielt, als es um die Bindungstoleranz der Mutter ging, dass ich auf die schwierigen Umgangsverfahren verweisen konnte...

ABR-Antrag scheint mir z. Z. auch noch zu früh...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nun wollte ich heute Morgen Präsenz im KiGa zeigen, da sagte man mir:
Der Kleine ist gestern abgemeldet worden, da die Beiden in in den Wochenendurlaub fahren wollen.
Und siehe da:
Normalerweise hat die KM Dienst und war nicht da.
Also ganz gezielt Urlaub eingereicht, und schnell weg, damit ich auf keinen Fall Zugriff auf den Kleinen habe.
Handy ist ausgeschaltet, AB zu Hause ebenfalls abgeschaltet.
Da fallen mir nur die 3 Monkeys ein.
Und das alles auf meinen Umgangswochenende.
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Das sind Musterszenarien für Ordungsgeld, sofern dieses Wochenende wirklich in der beschlossenen Umgangsregelung enthalten war.
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Wenn es Dein Wochenende war konnte Dir nichts besseres passieren. So traurig das auch klingt.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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Das ist doch die Gelegenheit, einmal zuzupacken und was das ganze Helferpack, das in deiner Sache drin hängt, betrifft, einen großen Kehraus zu machen.
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(16-01-2015, 22:03)Zala schrieb: Wenn es Dein Wochenende war konnte Dir nichts besseres passieren. So traurig das auch klingt.
weißte bescheid  Wink

Das hat er von mir auch schon zu hören bekommen!

Das Problem ist aber, dass sich die KM solange an die von ihr abgegebenen Erklärung hält, wie das Gericht nicht einschreitet.
Und wenn, wird sie sich entsprechend 89 IV zu exculpieren versuchen. Da wird ihre bissige RAin ihr schon Mut gemacht haben.
Es ist also -wie meistens- ein Zeitproblem.

Und -ich will hier nicht vorgreifen- es vergeht momentan Zeit deswegen, weil anwaltliche Unsicherheiten über die Zulässigkeitsvoraussetzungen bestehen und man diese erst beheben will.
Aus meiner Sicht eine völlig unnötige Zeitverschwendung.
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Der Umgangsboyott hat ja jetzt schon stattgefunden.
Frage: Hat der Widerspruch gegen das Ordnungsgeld aufschiebende Wirkung?
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