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Soll ich Umgang erzwingen?
(16-01-2015, 22:20)Skipper schrieb: Nimm insbesondere Deine Töchter endlich mal ernst!!!
Sie haben die Schnauze von Deinem Gezänk gestrichen voll!

DU hast die Sache in Deinen Verantwortungsbereich so sehr versemmelt, daß da kaum noch etwas zu retten ist, und schon gar nicht auf Deinem bisherigen Weg.


Sorry Skipper, bei aller anfänglichen Sympathie, aber das finde ich so arm, was du da ablässt, da steigt in mir die blanke Wut hoch. Einem Vater wurden die Kinder genommen, per Indoktrination und Gehirnwäsche .... und woher, das wüsste ich mal gerne, woher nimmst du diese verdammte Gewissheit, dass es nicht genauso gekommen wäre, wenn Nappo sich an all deine superklugen Ratschläge gehalten hätte?
Ich würde was geben für diese Situation, die sicher schon x-Male eingetreten ist.... und von der man leider nie etwas hört. Darüber schweigst du dich natürlich aus.
Wenn es mit deiner Sichtweise besser laufen würde, würdest du nicht hier in diesem Forum rumlungern, sondern als Berater gross Kasse machen. Was du hier vom Stapel lässt grenzt an Hochstapelei!!!
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Moin Genosse,

ich bin mit meinen Hinweisen bezüglich Nappos Vorgehen nicht allein.

Lies einfach die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin!
Die Geschwister sagen mE ziemlich genau, was gar nicht ging und nicht geht und
die Beiständin hat deutlich Stellung bezogen.

Ich habe mal rasch formatiert...

(15-01-2015, 22:20)Nappo schrieb: (...)
Die Ablehnung gegenüber der Familie des Kindesvaters begründen die beiden insebsondere mit zahlreichen Vorkommnissen in der Vergangenheit, in denen sich der Kindesvater an den Besuchswochenenden nur eingeschränkt um sie gekümmert oder bemüht habe.
Außerdem habe es Situationen gegeben, in denen die beiden Schwestern sogar Angst vor dem Kindesvater gehabt haben.

X erklärt sehr deutlich, dass sie in den letzten Jahren selbstbewusster geworden sei (sie ist jetzt fast 15; Verf.Nappo) und nun auch in der Lage wäre, ihren Willen und ihre Meinung dem Vater gegenüber zu vertreten, was sie in einem noch jungen Kindesalter nicht gekonnt habe und eher die jüngere X (sie ist jetzt 12, Verf. Nappo) sich dem Vater gegenüber durchsetzen konnte.
Auf meine Nachfrage, ob es denn möglich wäre, wie vom Kindesvater angeregt, zunächst einen "losen" Kontakt anzubahnenn, eventuell durch Briefe oder Anrufe, erklären auch beide Mädchen, dass sie dies ebenfalls nicht möchten.

X erläutert, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht sagen will, wann sie wieder Kontakt zum Vater haben möchte. Außerdem würde sie dann selber über die Ausgetsaltung bestimmen wollen.
Wir sprechen auch über die Möglichkeiten eines begleitenden Umgangs, aber auch dies lehnen die beiden Schwestern ab.

Beide Mädchen führen aus, wie sehr sie dieses Verfahren und alle vorherigen, aber auch alle Gespräche, die sie in diesem zusammenhang führen mussten, belasten würden.

X und X erklären, dass sie eigentlich, nachdem sie schon längere Zeit keinen Umgang mehr mit dem Vater hatten, zur Ruhe gekommen wären.
Auch das gesundheitliche Befinden vor allem von X, betreffend ihre Allergien, habe sich in den letzten Monaten sehr verbessert.

X erläutert zudem, dass sie slbst, wenn die Kindesmutter sie gebeten hätte, doch Kontakt zum Vater aufzunehmen oder zu halten, dies abgelehnt habe, und X bestätigt dies ebenfalls von ihrer Seite.

(...)
Herr X ist der Meinung, dass es sowohl für ihn und seine Familie, wie für seine Töchter wichtig sei, dieses Verfahren aufrechtzuerhalten.
Er möchte nichts unversucht lassen, um wieder einen guten und geregelten Kontakt zu seinen Töchtern aufnehmen zu können.

Meine persönliche Einschätzung als VB:
Würde der Kindesvater weiterhin auf die Umsetzung der Umgangskontakte bestehen oder sollte er über neue gerichtliche Verfahren, "sein Umgangsrecht" (ja, sie schreibt dies in Anführungszeichen!) mit seinen Töchtern durchzusetzen, würde dies meines Erachtens zu seiner noch größeren Entfremdung der Kinder zu ihm und seiner Familie führen.

Eine Anordnung der Umgangskontakte, möglicherweise sogar über eine Zwangsmittelandrohung würde dem Kindesohl schaden und mit Sicherheit keine Befriedung in dem Verhältnis der Familie X/X herbeiführen.

Die beiden Mädchen getrennt aufzufordern, den Kontakt zum Vater aufzunehmen, scheint mir äußerst bedenklich.
(...)

Für die beiden Schwestern ist es nach wie vor eine Provokation, dass der Kindesvater fast täglich in der Bäckerei in X "auftaucht" oder sogar längere Zeit dort verbringt (Da ist sie wieder, die Bäckerei und der Stein des Anstosses ;-)
Alle Versuche, die beiden Mädchen zur Zeit zu einem Umgang mit dem Kindesvater zu bewegen, würden wahrscheinlich nur noch mehr zur Ablehnung der Schwestern führen.

Auf meine Nachfrage, ob sich X und X vorstellen können, eventuell ihre familiären Probleme mit einem Familienberater oder Therapeuten zu besprechen, lehnen dies beide Mädchen ab.

 

Weiteres Gefuchtel des Vaters mit Brechstangen könnte
a) zur weiteren Abwehr der Kinder führen und obendrein und deshalb 
a) zum gerichtlichen Umgangsausschluß führen, uU mit Annäherungsverbot.

Und dann ist wirklich Schluß mit gelebter Vaterschaft.

Ich schreibe dies aus Erfahrungen in eigener Sache, in Begleitung anderer Familien seit vielen Jahren und in  ständiger Teilnahme und aus Beratungen in örtlichen Vätergruppen. 

-

Ansonsten bitte ich Dich um Mäßigung. Woher willst Du wissen, was ich außerhalb des Forum mache und womit ich mein Geld verdiene? Mein Rat ist gefragt und wer ihn berücksichtigt, der hat deutlich weniger Probleme. DAS kann ich ganz selbstbewußt feststellen. Garantien gibt es natürlich nicht. Nirgends!

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Hi skipper

Sorry, tut mir leid, aber du hast definitiv keinen Plan was hier abgegangen ist:
"Die Ablehnung gegenüber der Familie des Kindesvaters begründen die beiden insebsondere mit zahlreichen Vorkommnissen in der Vergangenheit, in denen sich der Kindesvater an den Besuchswochenenden nur eingeschränkt um sie gekümmert oder bemüht habe.
Außerdem habe es Situationen gegeben, in denen die beiden Schwestern sogar Angst vor dem Kindesvater gehabt haben."

Du scheinst das eins zu eins für bare Münze zu nehmen .... und machst dann dem Vater Vorwürfe, er würde seine Kinder nicht Ernst nehmen. Du hast offensichtlich diese unschönen Erfahrungen nicht mitmachen müssen. Andernfalls w ü s s e s t du, du würdest es r i e c h e n, dass diese Mädels zu hundert Prozent den manipulierten Schrott der Exe wiedergeben. Du w ü r d e s t es s e l b s t m e r k e n.

Misch dich da einfach nicht mehr ein. Es ist zwecklos. Du hast anscheinend andere Erfahrungen gemacht. Deine Exe ist anscheinend nicht so weit gegangen. Ist ähnlich wie bei Iglu. Der merkt auch nicht, dass er eine Exe hat, die man so leicht in den Sack stecken kann ... und meint hier anderen den Marsch blasen zu können.
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Ich bin tatsächlich mit Skipper einer Meinung, dass man dieses Verfahren nicht weiter betreiben sollte, allerdings aus anderen Gründen, pragmatischen Gründen. Ich denke, da gibt es aussichtsreichere Möglichkeiten wieder in die Nähe der Töchter zu kommen.

Der Richter will sich hier einen leichten Job machen und hat die VB entsprechend instruiert, so wie es fast immer ist. Das Ergebnis steht fest. Das folgende Verfahren wird in Richtung des Ergebnisses bebogen. As simple ist that.
Ich sehe hier auch keinen juristischen Ansatzpunkt, um das erfolgreich durch die Instanzen zu treiben.

Und er restliche Unfug...Ich meine nicht zu können, ich tue es. Und warum sollte ich meine EX in den Sack stecken und vor allem in welchen?
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(17-01-2015, 17:27)Ibykus schrieb: Zwar wirst du dadurch nicht Umgangskontakte erzwingen können, aber dem Gericht sollte schon erklärt werden, dass das, was die Verfahrenspflegerin beschreibt, lediglich eine Wiederholung von Äußerungen zweier mütterlich indoktrinierter Kinder ist.

Sie ist ja auch nur Verfahrensbeistand (früher hiess es Verfahrenspflegerin, jetzt nicht mehr, siehe §§ 158, 174, 191 FamFG) und nicht Gutachterin. Hatte ich oben schon erwähnt: Ihr Bericht ist kein Gutachten. Sie soll Gespräche mit den Beteiligten führen und prüfen, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Eventuelle Entfremdung zu diagnostizieren und Begründungen dafür zu liefern ist nicht ihr Job, wichtig ist nur der Ist-Zustand und was daraus zu machen ist.

Ich bin trotzdem einer Meinung mit dir, dass sie eine unprofessionelle und überflüssige Beteiligte ist. Den Grund hatte ich ebenfalls schon genannt: Bereits bei absoluter Minimalqualifikation hätte jede Mittelperson erst die Sprache auf indirekte Kontakte gebracht, hätte Briefe angeregt oder so etwas. Schliesslich hat der Vater seinen Willen klargemacht, nämlich Kontakt zu den Kindern und möglicherweise ist er damit einverstanden, über dieses Medium damit zu beginnen. Und schliesslich sind die Kinder einseitig auf Umgang Antifixiert, können sich aber Briefe vorstellen? Hier liegt vielleicht die Schnittmenge für einen Kompromiss. Nebenbei wäre es interessant, wenn die Kinder Briefe ablehnen würden. Den Umgang mit dem schrecklichen Vater ja, aber welche Begründung erfinden sie für einen Brief?

Wer solche supersimplen Wege ignoriert, der ist entweder extrem unfähig oder er ist bis obenhin voll mit Bösartigkeit und ignoriert es mit purer Absicht.

Vorstellungen über die Ex und eigene Strategien spielen im jetzigen Stadium schon lange keine Rolle mehr.
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Pardon, p,

lies bitte nach. Die VB hat genau DAS alles abgeprüft.

Im Übrigen hat ein gesetzl. VB nach 158 FamFG eine recht starke Stellung, ist verfahrensbeteilt, kann sogar eigene Anträge stellen. Kernaufgabe ist die Ermittlung der (subjektiven und objektiven)Interessen  eines Kindes und hat diese Erkenntnisse ins Verfahren zu tragen.

Er/sie ist mE ein wichtiger Schritt, Kinder ein bisl unabhängiger von einer Mutter hören zu können.

Die gerichtliche Bestellung von Beiständen und Gutachtern sehe ich sehr kritisch. Es fehlt an Transparenz bei deren Bestellung usw.
Hilft hier aber kaum weiter. 

Immerhin haben die Kinder mit ihr gesprochen und sind auch gut 'bei sich' geblieben.
Grobe Fehler kann ich in der Stellungnahme nicht erkennen, auch wenn das Ergebnis bitter ist.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Zitat:Immerhin haben die Kinder mit ihr gesprochen und sind auch gut 'bei sich' geblieben.

Grobe Fehler kann ich in der Stellungnahme nicht erkennen, auch wenn das Ergebnis bitter ist.

Ich wiederhole mich: Du hast offensichtlich nie die Erfahrung gemacht, wie das läuft, wenn die Exe die Kinder manipuliert. Gerade der Satz "sind gut bei sich geblieben" , der sagt alles. DU HAST KEINE AHNUNG, LIEBER SKIPPER. UND WEIL DAS SO IST, SIND DEINE VORSCHLÄGE KOMPLETT DANEBEN.



at raid

Zitat:Diese großkotzigen Unverschämtheiten mit gleichzeitiger Phlegmatie von dir kotzen mich mittlerweile nur noch an. ...  Dir hat mein Vater gefehlt, der dir ab und an mal die Meinung gegeigt hätte, damit du wieder geerdet wirst!

Sehr wohltuende Einordnung der Machenschaften von diesem Schnöseli. Vielen Dank.
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at all

Habe mich jetzt auch einmal durch alles hindurchgearbeitet, die Geschichte Nappos von Anfang an noch mal gelesen ... war mir nicht ganz sicher, ob ich den Ahnungslosen hier im Forum vielleicht zu sehr auf die Füsse getreten bin ... und, was ist das Ergebnis:

Nappo und seine beiden Töchter sind das Opfer einer intriganten, niederträchtig agierenden, narzisstisch Veranlagten ... und er hat hier und da den ein oder anderen - menschlich sehr verständlichen - Fehler gemacht ... und wenn er diese Fehler nicht gemacht hätte, wäre a l  l es ganz genauso gekommen.

Würde was darum geben, diese Erkenntnis dem [Könnt ihr euch bitte mal wieder etwas mäßigen] ...

p hat es vorzüglich auf den Punkt gebracht:

Zitat:Solche Exen glauben sehr schnell an ihre eigenen Lügen und auch die Kinder haben sicher schon sehr früh dran geglaubt. Erfundene Geschichten oder aufgeblasene Kleinigkeiten wurden dafür als Kristallisationskerne benutzt, an die sich festes selbsterzeugtes Material anlagern liess, so dass stabile Strukturen gegen den Vater entstanden sind. Du wirst da auch nach vielen Jahren keine Änderung erleben können und alles was du tust oder nicht tust, wird in diese Strukturen negativ einbezogen. Warte nicht auf eine Änderung, sie wird vermutlich nie kommen. Sei vorsichtig mit indirektem Kontakt über Verwandte, lieber keine versteckte Pipeline von dir zu denen.

at Nappo
Zieh das Verfahren nur weiter, wenn es dir gut tut, wenn es deiner verletzten Seele etwas bringt. Ich würde das auch tun. Dein letzter Auftritt vor dem FamGer war für deine Seele sicher hilfreich / heilsam .... . Du hast deine Würde verteidigt gegen die ganzen Lügen der Exe .... Das ist wichtig, jetzt und auch später. Die eigene Würde bewahren, finde ich, ist ganz zentral.

Wegen zukünftigen Vorwürfen, dass du nicht alles getan hättest ...., musst du dir für mein Gefühl keine Sorgen machen. Du hast jetzt schon genug getan. Eigentlich mehr als genug. Du könntest jetzt auch  sagen: Fertig, es hat keinen Sinn mehr ... und dich um deinen Sohn kümmern.

Und zum Schluss: Die ganze Geschichte ist sehr lehrreich für viele Trennungsväter. Sie zeigen, dass ein ehrlicher, bemühter Vater gegen eine niederträchtig agierende "Mutter" kaum eine Chance hat, jedenfalls dann nicht, wenn die "Mutter" die Macht und die Fähigkeit und die Skrupellosigkeit besitzt, die gemeinsamen Kinder dem Vater zu entfremden, sie niederträchtig dazu zu bringen, dass sie sagen, was sie angeglich wollen usw. ...
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Das nochmal durchzulesen ist in der Tat sehr empfehlenswert. Andere haben ja nicht mal den Bericht der Verfahrenspflegerin genau durchgelesen, schreiben aber darüber.
Wir sollten uns trotzdem darauf verlassen, dass die Betroffenen so engagiert sind, dass sie sich genau ansehen, welche Ratschläge wie fundiert sind. Das hat bisher immer geklappt. Bitte keine Energie darauf verschwenden, gegeneinander zu feuern.
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Ich Stimme hier Skipper zu. Er hat genau die kritischen Punkte in der Darstellung aufgezeigt.

Es macht auch keinen Sinn, wenn wir uns hier nur gegenseitig auf die Schulter klopfen und das eigene Verhalten schön reden. Hier hat wohl der TO auch einen erheblichen Anteil an der ablehnenden Haltung der Töchter. Z.B. der tägliche Besuch der Bäckerei, die 12 km vom Wohnort des TO entfernt ist, da muss man sich schon sehr bemühen, un hier keine Provokation zu erkennen.

Durch weiteres Festhalten am Gerichtsweg schießt er sich nur noch mehr ins Aus.

Umdenken wäre tatsächlich angebrachter.
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So eine selektive Wahrnehmung kann schon von Nachteil sein.Big Grin Aber das Wesentliche scheinst du ja mitzubekommen.
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Über PAS steht wirklich schon genug im Thread und Forum. Wiederholungen werden nichts bringen, sondern nur den Thread aufblasen.
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Mutter BL, Kinder gePASt, überall Betrüger und Verbrecher ...

Man sollte die Kirche mal im Dorf lassen.

Selbst wenn es so wäre, es hilft wenig.
Die Kinder müssen nun dort 'abgeholt' werden, wo sie stehen.

SIE entscheiden jetzt, wie es weitergeht.

Ich favorisiere unverändert ganz pragmatisch:
- Verfahren beenden, keine weiteren rechtlichen Schritte,
- Steuerung wieder selbst übernehmen und Zugang zu den Kindern suchen mit Brief oä

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Ich melde mich nochmal und greife zum Verständnis ein paar Dinge auf:

Zitat iglu: So, jetzt einmal konstruktiv und zielführend:
die Mutter deiner Kinder will doch etwas von dir. Du hast eine Weile deinen Spaß damit gehabt, und jetzt verkaufst du es ihr.

Das geht nicht. Das obliegt dem Insolvenzverwalter. Der Mutter wurden schon 2007 die ersten Vorschläge gemacht. Mein entgegenkommenster Vorschlag war: Ich gebe Dir die Haushälfte und Du zahlst nur die Übertragungskosten und aus der hinterlegten Rentenversicherung, die Du ja sowieso kündigen willst, nimmst Du meinen hälftigen Anteil und gibst ihn den Kindern auf ein Sparbuch.
Antwort der Mutter: Nein. Die Kinder sind versorgt...
Es gibt Menschen die wollen von Dir 50 Euro. Dann sagst Du: O.K. Ich gebe Dir 55 Euro und laß mir meine Ruhe. Dann wollen sie 60...

Zitat iglu: Ich glaube, dass Skipper lieber Psychologe wäre, als Jurist. Aber davon abgesehen...

Das mag sein. Aber besser nicht. Ich offenbare mich hier mal, da es mich persönlich betrifft. Wenn ich zu sorgenvollen Leuten komme, baue ich sie erst einmal auf. Erst einmal haben sie in allem Recht! Und dann arbeite ich mit ihnen zusammen und wir finden gemeinsam Lösungen bei denen derjenige dann das Gefühl hat, immer "mitgenommen" worden zu sein.
Skipper macht etwas anderes. Er hat einen Heidenspaß daran, in Wunden anderer herum zu bohren. Ihm fehlt schlicht Empathie. Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass ich seine Meinung nicht mehr lesen möchte. Er macht es trotzdem. Nach seinem Post habe ich mich so aufgeregt, dass ich am WE am gleichen Abend nicht einschlafen konnte, um 5 Uhr wach geworden bin und mich erst einmal sammeln musste. Das muss man erst mal schaffen. Mittlerweile habe ich gelernt über alles erst mal 2 Nächte zu schlafen und dann bin ich wieder her gestellt. Menschen die das nicht können, hängen sich dann halt auf. Aussage dieser Parade-Psychologen: das kommt halt schon mal vor...

Zitat ibykus: für solche Schreiben hat er Talent, der Schlauchbootkapitän/ Umgangsrechtsmatrose

Den Brief schreibe ich. Talent braucht man dazu nicht. Ich kann Briefe selber schreiben und durchaus auch komplexere Briefe.
Zu Weihnachten gabe es jeweils eine Karte mit einer Kleinigkeit und auch Geld. Aber darum geht es nicht.

@zeitgenosse: Vielen dank für Deine Postings, denn sie waren aufbauend und trafen den sachverhalt auf den Punkt. In Bezug auf Skipper enthalte ich mich zukünftig jeglichen Kommentars, denn es hilft nicht. Er wird das allerdings ignorieren. Da ist er in bester Gesellschaft mit der Helferindustrie.

zitat zeitgenosse:
Zieh das Verfahren nur weiter, wenn es dir gut tut, wenn es deiner verletzten Seele etwas bringt. Ich würde das auch tun. Dein letzter Auftritt vor dem FamGer war für deine Seele sicher hilfreich / heilsam .... . Du hast deine Würde verteidigt gegen die ganzen Lügen der Exe .... Das ist wichtig, jetzt und auch später. Die eigene Würde bewahren, finde ich, ist ganz zentral.

Auch das ist ein wichtiger Punkt und tatsächlich ist dieser Effekt auch eingetreten!


Zitat Theo:  Z.B. der tägliche Besuch der Bäckerei, die 12 km vom Wohnort des TO entfernt ist, da muss man sich schon sehr bemühen, un hier keine Provokation zu erkennen.

Meiner Meinung nach, haben viele Väter (die es durchaus gut meinen und Theo bestimmt auch) nicht verstanden, warum es beispielsweise Väterforen gibt. weil genau solche Kommentare aus den Mündern der Helferindustrie kommen, die auch nur jeden Ansatz vernichten wollen, entsorgten Vätern die Möglichkeit zu geben, doch noch eine Lücke im Netz finden.
Nun fahre ich nicht zum Bäcker um jemanden zu ärgern. Es geht darum, dass hier 12 km nicht mehr als ein Katzensprung sind. Für einen Städter vielleicht unverständlich.
Und es geht darum, das wir in einem freien Land leben und man sich bewegn darf wo man will. Wo kommen wir hin, wenn zukünftig nach Trennungen Claims abgesteckt werden. Ich glaube auch hierüber muss man nicht weiter diskutieren.
Hinzu kommt, das solche Themen auch nur aufgegriffen werden, um klar zu machen, wie böse sich die Männer verhalten.
Noch vor Gericht beteuerte die Ex, ich "hätte ja mal klingeln können oder über den Gartenzaun hinweg das Gespräch suchen müssen...."
Plötzlich ist der Besuch beim Bäcker - laut VB - dann doch wieder genau dazu nicht geeignet, sondern eine Provokation.

Wann merken manche Väter eigentlich, mit wem sie es zu tun haben?

zitat iglu:
Der Richter will sich hier einen leichten Job machen und hat die VB entsprechend instruiert,

Genau. Und genau das ist der Punkt. Ich will, das er sich eben nicht einen leichten Job macht und das sollten wir alle verlangen.
Ich leide nicht unter Realitätsverlust und dem Wissen ob der Aussichtslosigkeit in der Sache an sich. Ich weiß auch, das ich selbst Fehler gemacht habe. Ich weiß aber auch, das ich jahrelang bei Gericht vorgeführt wurde und man alles berücksichtigte was nicht von mir kam und ich nur daneben stand.

Das heißt, das ich will, das jemand tatsächlich begründet und nicht begründet nach dem Motto: Naja, geht halt nicht, weil Joghurt keine Gräten hat.
Er soll für sein Geld was tun. Schlicht und ergreifend.

Zu guter Letzt: bezüglich meines schon vorbereiteten Schreibens an das Gericht unter Berücksichtung all dessen, was anzubringen ist, muss ich natürlich auch einen dann folgenden Antrag stellen.
Stelle ich Antrag auf Herstellung des Umgangs, werden sie diesen abweisen und auf den VB Bericht verweisen. Zwangsweise werden sie keinen Umgang herstellen, was auch tatsächlich wohl zumindest in diesem Falle, eine fragwürdige Maßnahme wäre.
Also mus ich realistisch überlegen, wie ich aus der Sache raus komme und auch unter der Prämisse von "zeitgenosse", dies mit Würde und dem Bewusstsein alles versucht zu haben.

So trage ich mich mit dem Gedanken, eine Minimalforderung zu stellen:
Neben den üblichen Geburtstagskärtchen möchte ich einen E-Mail Account von X und Y (auf  E-Mail Kontakt wurde ja auch im VB Bericht verwiesen) über den eine Kontaktaufnahme möglich ist unter der Prämisse, dass ich natürlich kund tue nicht täglich 17 Nachrichten zu schreiben, sondern die Möglichkeit erhalte, mich mal auszutauschen, sofern überhaupt Antwort kommt. Kommt diese nicht, kann man nichts machen.

Ich kann mir aber vorstellen das Antwort kommt, denn entgegen des VB Berichtes in dem steht, die Kinder hätten schon im Sommer 2011 öfter den Kontaktabbruch gewünscht, liegt hier eine E-Mail seitens meiner Tochter aus dem Sommer 2012 (!) vor - sie wird auch eingereicht - die natürlich nicht erwähnt wurde:

Hier mal der Text:

Hallo!!!
Lieber Papa. Danke für Deine Entschuldigung und ich würde mich auch sofort entschuldigen, wenn ich wüsste was du mit der e-mail meinst die ich angeblich geschickt habe. Mit diesem Betreff hatte ich nämlich niiiiie eine geschrieben. Ich schwöre! Könntest du mir die e-mail mal weiterleiten, damit ich sie sehen kann?
Ich würde auch gerne mal ein Gespräch mit dir halten, das wir das alles regeln könnten. Ich bekomme es leider nicht immer mit, wann ihr beim Bäcker seid. Könntest Du dann bitte mal kurz klingeln? wenn die mama oder der X aufmachen dann sag denen einfach, das ich mal mit dir sprechen wollte und das schon ausgemacht hätte. (ich werde denen das nämlich entweder gar nicht erzählen, oder nach dem Gespräch).
Oder Nein! Ich habe noch eine bessere Idee! Wie wäre es denn, wenn du am Freitag um 5.00 Uhr klingelst? wenn das geht, dann sdag bitte sofort bescheid, o.k.?
Es tut mir aber auch leid, (und deswegen werde ich mich jetzt entschuldigen) das ich zum X "Papa" gesagt habe. Verzeihst Du mir?
In schönen und lieben Grüßen
X

Der Besuch beim Bäcker eine Provokation?

Da ich ebenso nachweisen kann, das die Mails meiner Kinder in der Folge kontrolliert und teils sogar vom Account der Mutter gesendet wurden, möchte ich beantragen, das bei einem begründeten neuerlichen Verdachtsmoment ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.

Gerne würde ich auch beantragen, dass die VB für eine gewisse Zeit eben hier weiterhin involviert ist. Ob das geht, weiß ich nicht.

Wenn selbst diese Minimalforderung auf Einrichtung von E-Mail Kontaktadressen und die Möglichkeit sporadischen Kontaktes seitens des Gerichts nicht herstellbar erscheint, werde ich das OLG anrufen, denn hier sehe ich dann als Rechtslaie tatsächlich einen höchst zweifelhaften Sachverhalt (Fehler). Versuchen kann man es ja...

@p: Nun zu einer dummen Frage und ich war selbst iritiert. Muss ich für die Beschwerde beim OLG einen Anwalt einschalten? Ich las, dass das nicht so ist?

@skipper: Es hat nie jemand behauptet, das meine Ex eine BL ist. Ich auch nicht. Geh wieder in Dein Spielzimmer.
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Die Beschwerde zum OLG geht ohne Anwalt, aber wenn es beim OLG verhandelt werden soll, ist Anwalt Pflicht.

Es schockiert mich zu hören, dass Forenpostings dir den Schlaf geraubt haben. Das darf nicht sein. Aber ich verstehe nicht, wieso Leute, die man nicht lesen will nicht einfach in die Ignorierliste gesteckt werden? Dafür ist sie da. Ich hätte das Forum schon längst abschalten müssen, wenn ich den Luxus nicht hätte, endlich einige Leute nicht mehr oder nur noch sehr am Rande lesen zu müssen - Dank der Moderatoren, die diesen Job machen. Ich weiss, dass sich auf Dauer einiges aufsummiert, der einzige Weg da raus ist Abstand.

Den Antrag mit der eMail Adresse kannst du genausogut stellen wie irgendeinen anderen Antrag. Ich sehe ihn in einer Reihe mit allen anderen Anträgen: Wenig Chance, dass sich damit letztlich irgendwas machen lässt. Du bist doch längst bei dem Punkt angelangt, dass die Beschäftigung mit dem Gericht nicht mehr zum Primärziel führt, sondern mit sekundären Zielen begründet wird. Hatten wir schon: Amtlichmachen, Nachweis der Bemühungen, Helferindustrie nerven etc. etc. etc.

Ich kann es dir aber auch noch detaillierter schildern, weil ich das selbst schon erlebt habe: Die direkte Kommunikation zwischen Kind und Vater zu unterbrechen oder irrezuleiten ist für Exen unseres Typs eine leichte Übung und typische Begleiterscheinung ab dem Punkt, ab dem der Vater nicht mehr als Deppensklave beim Gutsherrinnen-Umgang mitspielt. Irgendwelche vor Gericht beantragten Regelungen dazu sind viel leichter zu sabotieren wie der Umgang selbst. Ein ausgefallener Umgangstermin ist ja für alle Beteiligten dokumentier- und erfassbar, aber eine angeblich nicht angekommene eMail? Ein Telefon, das immer auf AB schaltet? Eine kleine Nummer in irgend einer Sperrliste, im Kindertelefon? Wenn du gegen den Bruch solcher Zusagen angehen willst, stehst du noch mehr auf verlorenem Posten wie beim Umgang. Schlimmer noch, du hast ein zusätzliches Feld aufgemacht, das man dir später brutal reinlügen kann: "Erst verspricht er vor Gericht unbedingt schreiben zu wollen und dann hat er doch keine Lust dazu".
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...
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Nun ist es aber gut!
Dieses gegenseitige Angeraunze ist schadhaft und verfehlt klar den Wunsch zusammen und als Kollektiv sein Ziel- sein Recht als Vater in irgendeiner Art ausüben zu dürfen.
Egal welche Befindlichkeiten manchmal hier im Raum stehen, sollte doch jeder sich ein wenig endlich zurücknehmen.
Manchmal widern mich diese ganzen Auseinandersetzung untereinander regelrecht an.
Wer mit Iglu und ähnlichen Personen keinen Konsens finden kann, macht es einfach wie ich- ich ignoriere Menschen welche mir als Energiefresser erscheinen. Sie sind für mich Luft.
Bei 80 Millionen Mitmenschen hier in Deutschland eine ziemlich leichte Übung. Wink.
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Hi Nappo,
da sind wir wohl nicht nur Zeit- sondern auch Leidensgenossen. Zum Trost vielleicht folgendes:

Gründliche Thorheit

Die menschlichste der Schwächen
ist, über das, was uns das Herz gebrochen,
noch obendrein den Kopf uns zu zerbrechen.

Paul von Heyse (1830 - 1914), deutscher Romanist und Novellist,

Und zu dummen Posts und zur Dummheit im allgemeinen:

Der Kranke selbst leidet niemals an ihr. Aber die anderen leiden.


Nun zu deiner Frage: Könntest du nicht als Minimalforderung begleiteten Umgang beantragen?

Die Begleitung, eine ausgebildete Fachperson, würde dafür sorgen, dass es nicht zum Streit kommen würde. Dann würde sich für die Mädels kaum ein seelische Belastung ergeben. Falls doch, würde man die Übung abbrechen. Ich könnte mir vorstellen, der Richter wäre froh, wenn er so etwas verordnen könnte. Das hört sich irgendwie nach Kompromiss an und das könnte man den Töchtern abverlangen. Gewisse Pflichten gegenüber ihrem Ernährer müssten man ihnen schon noch auferlegen können .

Das mit dem Emailaccount würde ich bleiben lassen.
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Genosse,

Stellungnahme der VB lesen!

Die Kinder lehnen deutlich auch begl. Umgang ab.

Eine Illusion, hier sowas gerichtlich veranlassen zu können.

S.

Ich denke, dieser Vater hier wird auf die ganz harte Tour lernen müssen, an sich und seiner Kommunikation zu arbeiten, um wieder Zugang zu seinen Kids zu bekommen...

oder sich komplett verabschieden müssen, wenn er sich nicht bewegen kann oder will.

DAS erscheint mir ziemlich klar zu sein.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Es geht nicht darum, was die Mädels sich wünschen, wo sie irgendein herbeiphantasiertes Problemchen mit haben könnten, sondern um einen sinnvollen, nur schwerlich ablehnbaren Antrag. Wie will man da ein Ablehnung plausibel begründen?
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Ganz einfach:
Die Kinder wollen nicht!

In dem Alter hat der Kindeswille hohen Stellenwert.
Er ist Teil der Kindeswohlkriterien.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Darauf wird sich bei DER Stellungnahme der VB niemand einlassen, entspricht nicht dem Kindeswohl, gefährdet dieses sogar. Keine Chance.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Wie wär's, sich bei den Töchtern zu entschuldigen, dass man den Prozess führen muss. Denn hier ginge es ums Ausloten von Rechtsmittel.
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Kontakt zu den Eltern entspricht IMMER dem Kindeswohl!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(19-01-2015, 14:17)Nappo schrieb: liegt hier eine E-Mail seitens meiner Tochter aus dem Sommer 2012 (!) vor
Vielleicht ist das Email von deiner Tochter, vielleicht auch nicht.

Deine Töchter sind jetzt 15 und 11 Jahre alt. Die können, wenn sie wollen, mit dir Kontakt aufnehmen, und zwar so, dass ihre Mutter und deren Lebensgefährte nichts davon mitkriegen.
Eine Möglichkeit wäre anzurufen, wenn deine Telefonnummer im Telefonbuch steht. Wenn ein 15-Jähriger es nicht schafft irgendwie ein Email zu schreiben, oder Facebook zu benutzen - und damit meine ich auch, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt - muss er schon sehr doof sein.
Ich schließe daraus, dass deine Töchter nicht mit dir Kontakt aufnehmen wollen.

Kannst du deinen Töchtern Briefe zukommen lassen, die bei ihnen persönlich ankommen? Es gibt andere Menschen, außer ihrer Mutter und deren Lebensgefährten, die mit deinen Töchtern Kontakt haben.
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