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28-01-2015, 16:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2015, 16:16 von MasterOfDesaster.)
Helft mir mal, ich kapier es nicht.
Erlischt er nur dann wenn beide Eltern des Kindes heiraten oder wenn der Pflichtige jemand anderen heiratet?
http://web.de/magazine/geld-karriere/ver...t-30390450
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28-01-2015, 16:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2015, 16:23 von Theo.)
(28-01-2015, 16:15)MasterOfDesaster schrieb: Helft mir mal, ich kapier es nicht.
Erlischt er nur dann wenn beide Eltern des Kindes heiraten oder wenn der Pflichtige jemand anderen heiratet?
http://web.de/magazine/geld-karriere/ver...t-30390450
Er erlischt natürlich nur dann, wenn die (vorher nicht verheirateten) Eltern
einander heiraten.
Klar, denn während der Ehe ist der Vater nicht mehr barunterhaltspflichtig. Die Barunterhaltspflicht lebt zwar wieder auf, wenn sich die Eltern dann erneut trennen (und das Kind von der Mutter betreut wird), aber die Höhe muss eben neu ermittelt werden. Der Titel, der vor der Ehe bestand, hat dann keine Gültigkeit mehr. Klar hat das Kind aber einen Anspruch auf einen neuen Titel.
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Die Kindesunterhaltspflicht der Eltern erlischt weder mit Ehe noch mit Scheidung. Nur die Verpflichtung zum herumschaufeln von Geldbeträgen zwischen den Eltern ist während der Ehe sinnlos geworden. Zahlen müssen die Eltern aber trotzdem fürs Kind. Auch in Form von Bargeld, wenn das Kind auszieht.