Hallo Leute,
ich frage mich, welcher Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbahrung (notariell beurkundeter Ehevertrag) sinnvoll ist ?
Worauf sollte man achten ?
gegeben:
- Ehezeit 12 Jahre
- ein gemeinsames Kind, 11 Jahre alter Junge (sonst keine weiteren Kinder)
- etwa gleich hohes Gehalt der Eltern
gesucht:
- sinnvolle Punkte für Scheidungsfolgenvereinbarung
- Wo und wann muss man für die Zeit nach der Ehe die Wohnungszuweisung beantragen (sofern keine Einigkeit besteht) ?
Anstreben:
- Gütertrennung
- Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
- hälftige Betreung des Kindes (Zeitkonto, sollte über das hinweg etwa ausgeglichen sein)
- gemeinsames Sorgerecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Umgangsrecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht (haben das beide automatisch ?)
- von beiden Eltern für das Kind angestrebten Bildungsweg und Ausbildungsort (Stadt) fest halten
Nicht versuchen:
- kein Ausschluss von Ausgleich der Rentenanwartschaften ( das nicht mehr wirklich rechtssiicher in D ausschließbar und ansonsten unter Umständen der komplette Vertrag vom Gericht gekippt werden könnte)
- kein Versuch den Trennungsunterhalt ein zu schränken ( da eh nicht rechtwirksam und ansonsten warscheinlich der komplette Vertrag gegekippt wird)
- kein Versuch den Kindesunterhalt aus zu schließen ( da eh nicht rechtwirksam und ansonsten mit Sicherheit der komplette Vertrag gegekippt wird)
Was habe ich vergessen was man regeln muss, bzw. versuchen sollte zu regeln ?
Gruß
ich frage mich, welcher Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbahrung (notariell beurkundeter Ehevertrag) sinnvoll ist ?
Worauf sollte man achten ?
gegeben:
- Ehezeit 12 Jahre
- ein gemeinsames Kind, 11 Jahre alter Junge (sonst keine weiteren Kinder)
- etwa gleich hohes Gehalt der Eltern
gesucht:
- sinnvolle Punkte für Scheidungsfolgenvereinbarung
- Wo und wann muss man für die Zeit nach der Ehe die Wohnungszuweisung beantragen (sofern keine Einigkeit besteht) ?
Anstreben:
- Gütertrennung
- Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
- hälftige Betreung des Kindes (Zeitkonto, sollte über das hinweg etwa ausgeglichen sein)
- gemeinsames Sorgerecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Umgangsrecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht (haben das beide automatisch ?)
- von beiden Eltern für das Kind angestrebten Bildungsweg und Ausbildungsort (Stadt) fest halten
Nicht versuchen:
- kein Ausschluss von Ausgleich der Rentenanwartschaften ( das nicht mehr wirklich rechtssiicher in D ausschließbar und ansonsten unter Umständen der komplette Vertrag vom Gericht gekippt werden könnte)
- kein Versuch den Trennungsunterhalt ein zu schränken ( da eh nicht rechtwirksam und ansonsten warscheinlich der komplette Vertrag gegekippt wird)
- kein Versuch den Kindesunterhalt aus zu schließen ( da eh nicht rechtwirksam und ansonsten mit Sicherheit der komplette Vertrag gegekippt wird)
Was habe ich vergessen was man regeln muss, bzw. versuchen sollte zu regeln ?
Gruß
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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