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Angst
#1
Hallo.

Erst muss ich mich entschuldigen, ich habe sehr spät Deutsch gelernt, deswegen meine Schreibfehler.

Ich bin seit 5 Jahre verheiratet und ich habe eine 6 Jahre alte Tochter. Seit 10 Monate wohne ich getrennt von meiner Frau (nicht EU Ausländerin). Ich habe deutsche Eltern, deshalb sind unsere Tochter und ich Deutsche. Unsere Tochter wohnt bei mir. Ich arbeite Vollzeit, meiner Frau studiert noch.

Die Idee war das ich auf unsere Tochter aufpassen würde bis meiner Frau fertig mit dem Studium wäre. Meiner Frau hat verschiedene Liebhaber gehabt. Als ich es herausgefunden habe, erst habe ich versucht zu sehen wo wir waren mit einer Familien-Eheberatung. Das hat nichts gebracht, sie hat einfach weitergemacht. Sie kam immer öfter um 5 Uhr morgen erst oder gar nicht nach Hause.

Sie ist alleine vor 8 Monate ausgezogen. Unsere Tochter besucht sie ungefähr alle 14 Tage. Aber jetzt hat sie gemerkt das unsere Tochter bald mit der Schule anfängt und deshalb schwieriger mit dem Besuchen sein wird (300Kms Entfernung). Sie möchtet das wir in ihrer Nähe umziehen. Sie möchtet nicht zurück in dieser Stadt. Ich habe hier eine gut bezahlte Arbeit die ich nicht so einfach woanders finden würde. Unsere Tochter geht es gut, sie findet sogar Spaß immer die Mutter besuchen zu dürfen. Ich versuche die Beziehung Mutter-Tochter positiv zu beeinflussen, unsere Tochter war immer ein Papa-Kind. Im Hintergrund denke ich nur an was das Beste für unsere Tochter ist.
 
Bis jetzt haben wir alles mündlich vereinbart und hat funktioniert. Aber ich habe etwas Angst das sie versucht mit unsere Tochter zu verschwinden. Ich frage mich wie man so etwas verhindern könnte. EFL-Beratung, Anwalt und JA sind seit lange eingeschaltet.

Danke.
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#2
Gib Ihr keineerlei Ausweise mit und untersage ihr schriftlich mit der Tocher ins Ausland zu gehen. Berate Dich mit Deinem Anwalt. Ev. solltest Du versuchen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Was sagt denn das Jugendamt?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Nur auf die Vermutung hin gibts kein alleiniges ABR.

- selbst mit gemeinsamem Sorgerecht wäre es illegal, wenn sie das Kind einpackt und über die Landesgrenze zieht.
- selbst mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vater könnte sie in der Praxis das Kind einpacken und über die Landesgrenze abhauen. Das wäre dann ein strafrechtlich relevanter Kindesentzug, aber wenn sie in ein Land geht in dem das nicht durchgesetzt wird nutzt das in der Praxis nichts.

Am sinnvollsten ist es noch, keine Ausweispapiere herzugeben. Aber auch dagegen gibt es Tricks.
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#4
Lies ´mal hier

http://www.kinder-nach-hause.de/deutsch/...ehrung.pdf

(der Generalbundesanwalt zur Durchführung des Haager Abkommens über Internationale Kindesentführung)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Moin karmpfer,

einsteinmal willkommen hier. Smile

Mit der Einschulung ändert sich einiges, besonders die Ausgestaltung das Umgangsrecht über große Distanzen hinweg. Ganz normal.

Ihr Eltern habt den Lebensmittelpunkt des Kindes vorerst bei Dir vereinbart, bis zum Studienabschluß der Mutter. Wann wird das sein?
Es erscheint mir sehr wichtig, das auch in einer Elternvereinbarung schriftlich festzuhalten.
Ist fast wie ein Vertrag.

Zwar ist einem umgangsberechtigten Eltern die Reise ins Ausland grundsätzlich nicht verwehrt, er muß nicht einmal sorgeberechtigt sein, solange dies im Rahmen etwa der Umgangsregelung erfolgt und das Kind nicht offensichtlichen und bekannten Gefahren ausgesetzt wird.

Wenn Du Bedenken und die Sorge hast, das Kind könnte den EU- und Schengenbereich  verlassen, dann sollte in die Elternvereinbarung der Zusatz aufgenommen werden, daß eine Reise des Kindes ins Ausland der Zustimmung BEIDER Eltern bedarf, ggf. mit Vermerk im Reisepaß, soweit das möglich ist. Dann wird es schon recht schwer, die EU und den Schengenraum zu verlassen.

Mir ist bekannt, daß die Bundespolizei Ausreisen von Kindern recht scharf kontrolliert und die Ausreise bei Unklarheiten verwehrt.

Versuche das zunächst gütlich mit der Mutter zu vereinbaren. Erst wenn es deutliche und nachweisbare Anzeichen für Versuche gibt, gegen die Vereinarung zu verstoßen, sollte über die Aussichten einer gerichtlichen Einschränkung nachgedacht werden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#6
Danke für die Antworten.

@raid: Sie ist nach D gekommen nur um zu studieren. Sie wollte immer zurück, ihr gefällt D nicht.
@kay: Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen ist kontraproduktiv, bis jetzt hat sie nichts schlechtes gemacht. Es geht mir um die Vorbeugung von Sachen.
@p__: genau richtig!
@wackelpudding: ihr Land ist Teil des Haager Abkommens, es hilft etwas....
@skipper: Sie hat schon die Dokumente für die Einschulung in unsere Stadt unterschrieben. Diese Tatsache hilft mir enorm. Ich versuche mir Ihr zu sprechen, aber sie gibt mir Argumente die nicht logisch sind. Ich kann damit nichts anfangen.
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#7
(04-02-2015, 17:32)kaempfer schrieb: ihr Land ist Teil des Haager Abkommens, es hilft etwas....

Dann brauchst Du jetzt nichts zu tun: Durch die faktischen Gegebenheiten ist Deine rechtliche Situation ex orbitant gut und kann durch schriftliche Vereinbarungen eher nur verschlechtert werden. Die Kontinuität arbeitet für Dich. Und sollte die Mutter das Kind entführen, ist es schnell wieder zurück.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
(04-02-2015, 19:38)wackelpudding schrieb:
(04-02-2015, 17:32)kaempfer schrieb: ihr Land ist Teil des Haager Abkommens, es hilft etwas....

Dann brauchst  Du jetzt nichts zu tun: Durch die faktischen Gegebenheiten ist Deine rechtliche Situation ex orbitant gut und kann durch schriftliche Vereinbarungen eher nur verschlechtert werden. Die Kontinuität arbeitet für Dich. Und sollte die Mutter das Kind entführen, ist es schnell wieder zurück.
Warum meinst Du, könnte sich durch Vereinbarungen der Eltern etwas verschlechern? Woran denkst Du dabei?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
(04-02-2015, 12:34)kaempfer schrieb: Ich bin seit 5 Jahre verheiratet und ich habe eine 6 Jahre alte Tochter.
Was geschieht, wenn man die Mutter seines Kindes, die alleiniges Sorgerecht hat, heiratet? Bekommt man dann das gemeinsame Sorgerecht automatisch, muss dem die Mutter zustimmen, kann das die Mutter ablehnen?
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#10
Wenn die Mutter ein Kind erstmal ins Ausland entfuehrt hat, ist es nur auf dem Papier und in der Theorie leicht es wieder zurueckzuholen. Ich habe es hintermir und hatte ENORMES Glueck weil Gibraltar den europ. Haftbefehl gegen die KM erlassen hat. Ohne den waere es deutlich schwieriger geworden und haette viel laenger gedauert da es duch alle Instanzen gegangen waere. Den europ. Haftbefehl konnte Gibralar nur erlassen, weil es eben nicht "nur"eine Entziehung war sondern eine Entfuehrung da es ein Urteil gab wo es der Hexe explizit verboten wurde, Gibraltar zu verlassen. Droht eine Entfuehrung, sollte manN versuchen ein deratiges Urteil zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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