Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
18-01-2015, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2015, 00:34 von hobbit.)
Was ist eigentlich wenn meine Frau aus unserem gemeinsamen Haus auszieht und der Sohn mitauszieht. Er ist 19 und hat gerade angefangen zu studieren.
Meine Frau arbeitet halbtags und mein Sohn bekommt taschengeld ... müsste ich für ihn zahlen wenn er auszieht obwohl er zu hause ein riesiges zimmer hat? Wenn ja wieviel und wie lange?
Beiträge: 534
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2014
(15-01-2015, 11:06)grassmann schrieb: das hinterlässt Negativeinträge in der Schufa.
Es hat 8 Jahre und drei vorzeitig abgezahlte Kredite gebraucht, bis meine Schufa wieder in Ordnung war.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Abzuwägen ist das finanzielle Risiko einer Kontenräumung der Ex gegen die Risiken einer Kontenräumung durch ihn.
Passiert letztes, so muss das noch lange keinen negativen Schufaeintrag bedeuten. Eingetragen werden Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind. So weit muss es gar nicht kommen.
Und wenn es einen bedeutet: Wir leben heute in einer Welt der Schuldner, negative Schufaeinträge sind nicht mehr tragisch.
Ein gekündigtes Girokonto wird von der Schufa nicht mehr gespeichert, das war früher mal.
Zur Unterhaltspflicht bei Volljährigen: Er hat Anspruch auf Unterhalt für Volljährige, die vierte Spalte in der Düsseldorfer Tabelle. Du kannst aber einen Teil des Unterhalts in Naturalien bezahlen, z.B. mietfreies wohnen. Verdient die Mutter nichts, bleibt wieder mal alles an dir hängen.
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
Hallo, da sich meine Frau die ganze Zeit auf unserem gemeinsamen Konto bedient und ständig bei der Sachen kaufen und diese Interviews fährt habe ich das Konto nun bis zum Dispolimit abgeräumt und das Geld sichergestellt. Nun will sie heute zum Anwalt gehen und gegen mich vorgehen deswegen. Ich habe ihr gesagt wir gehen zusammen zur Bank zahlen die Schulden zurück und schließen das Konto gemeinsam. Ich möchte aber das fehlende Geld nicht zurückgeben. Und ich bin nicht gewillt das fehlende Geld komplett bereitzustellen. Was tun?
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Vermutlich meinst du mit "fehlendem Geld" das Guthaben vor der Räumung? Um welche Grössenordnung handelt es sich dabei? Wieviel davon will sie?
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
Nein, es geht darum, dass das Konto durch ihren fernsehkauf usw schon überzogen war ... es fehlen ca 1000€ damit das Konto geschlossen werden kann. Denn es muss ja bei Null stehen um es zu schließen.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Jetzt verstehe ich. Es gibt kein Guthaben zu verteilen, sondern der alte Negativguthabenstand, der schon vor der Räumung eingetreten war muss erst einmal beglichen werden. Sie geht also zum Anwalt, um sich gegen die Forderung von dir zu wehren, ihren Anteil einzuzahlen. Soll sie. Diesen Fernseher, den sie noch vom gemeinsamen Konto herunter gekauft hat, sieht sie den als ihren Privatbesitz an?
Du siehst, was du mit Zuwarten erreicht hast. Solange noch Guthaben vorhanden war, wäre der richtige Zeitpunkt zum handeln gewesen.
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
Ob es von Deiner Seite gut oder schlecht war, die Sache eskalieren zu lassen, kann nicht beurteilt werden, ohne die genauen Zahlenverhältnisse zu Eurer Einkommenssituation zu kennen.
Vermutlich wird der Anwalt jetzt erst einmal berechnen, ob und in welcher Höhe Trennungsunterhalt geltend gemacht werden kann. Grob gerechnet werden Eure beiden Einkommen addiert, die Fixkosten (Unterhalt Sohn, Hausraten, Nebenkosten usw.) abgezogen und der Rest so in etwa im Verhältnis 3/7 und 4/7 aufgeteilt. Ob Du damit schlechter fährst als mit Eurer bisherigen Aufteilung, kannst nur Du selber beurteilen.
Die Abräumung des Kontos durch Dich kann ggf. dann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, da die Abhebung mutwillig war.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Die Eskalation durch die Ex war wirklich nicht klug. Das Konto ungerührt ins Minus zu fahren, um eine Glotze zu kaufen hätte sie besser sein lassen. Die Reaktion, nämlich weiteren Missbrauch und Eskalation über das gemeinsame Konto zu blockieren, ist richtig und defensiv. Man könnte jetzt einen Kompromiss anbieten: Rückgabe des Fernsehers, der wie das Geld und die Schulden beiden gemeinsam gehört (wenn die Ex aufs "kaufen"-Knöpfchen drückt, macht sie das in der nach wie vor bestehenden Ehe selbstverständlich nicht zur Alleineigentümerin), damit werden die restlichen Kontoschulden getilgt und das Konto gelöscht. Da sehe ich ihren Gang zum Anwalt sogar als positiv, denn dort werden ihre surrealen Vorstellungen von "dein" und "mein" vielleicht ein bisschen stärker Richtung Rechtslage bewegt.
Die Auseinandersetzung um den Zugewinn und Hausratteilung steht noch bevor. Der Stichtag dafür liegt noch nicht einmal fest. Das birgt viele zusätzliche Gefahren und Missbrauchspotential. Hoffe nicht auf Ehrlichkeit deiner Ex, sondern verhalte dich weiter defensiv und missbrauchsverhindernd. Lass dich vom eigenen Anwalt zur Stichtagsregelung beraten, der kennt die Daten, ein möglichst früher Scheidungsantrag wäre hilfreich.
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
(09-02-2015, 13:32)p__ schrieb: Die Eskalation durch die Ex war wirklich nicht klug. Das Konto ungerührt ins Minus zu fahren, um eine Glotze zu kaufen hätte sie besser sein lassen. Die Reaktion, nämlich weiteren Missbrauch und Eskalation über das gemeinsame Konto zu blockieren, ist richtig und defensiv.
Ob das so war, beurteilt sich danach, ob der TO jetzt ggf. schlechter dasteht als zuvor. Wie gesagt, dazu liegen zu wenig Informationen vor.
(09-02-2015, 13:32)p__ schrieb: Die Auseinandersetzung um den Zugewinn und Hausratteilung steht noch bevor. Der Stichtag dafür liegt noch nicht einmal fest.
Die Gesetzesänderung zum Zugewinn hatte genau das zum Ziel: Die Kontenplünderung durch einen Ehepartner während des Trennungsjahres zu verhindern. Von daher wird das abgehobene Geld mit Sicherheit in die Betrachtung einfließen.
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
Das abgehobene Geld habe ich nicht ausgegeben sondern nur gesichert. Ich werde den Betrag sofort bei Kontoschließung zurückzahlen.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(09-02-2015, 15:14)Theo schrieb: Die Gesetzesänderung zum Zugewinn hatte genau das zum Ziel: Die Kontenplünderung durch einen Ehepartner während des Trennungsjahres zu verhindern. Von daher wird das abgehobene Geld mit Sicherheit in die Betrachtung einfließen.
Genau, deshalb war es richtig, das Geld zu sichern. Das lässt sich nämlich nicht so leicht mit Worten verschwindibussieren wie beispielsweise ein plötzlich kaputtgegangener Fernseher. Der Vater kann es korrekt für das verwenden, wo es hingehört und was er angeboten hat: Das Konto auf Null stellen und endlich auflösen. Sicherlich willst du ihm nicht vorschlagen, dass er weiterhin gemeinsame Konten mit der Ex zu führen hat und deren Unterhaltungselektronikausgaben betreiten soll...
Die Stichtagregelung hat sich im übrigen nicht geändert. Es ist nur leichter geworden, den Tag zu verlegen, wenn man illoyale Vermögensverringerung feststellt. Wie "geschlechtsspezifisch korrekt" diese Möglichkeit in der Praxis angewandt wird, überlasse ich dem geneigten Leser.
Von Vermögensverringerung durch den Vater kann hier nicht die Rede sein, das Geld steht nach wie vor bereit. Fragen hat in diesem Zusammenhang nur die Mutter zu beantworten, der es natürlich nicht passt, freie Hand für ihre Privatausgaben zu haben über ein Konto, das vom Ex aufgefüllt wird. Komische Welt, in der das kritiklos durchgeht, aber derjenige, der Missbrauch verhindert Fragen beantworten soll.
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
09-02-2015, 15:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2015, 15:40 von Theo.)
(09-02-2015, 15:18)hobbit schrieb: Das abgehobene Geld habe ich nicht ausgegeben sondern nur gesichert. Ich werde den Betrag sofort bei Kontoschließung zurückzahlen.
Nun, rechtlich ist es so, dass Du es dem gemeinsamen Konto entnommen und in Deine alleinige Verfügungsgewalt gebracht hast.
Je nachdem, wieviel Geld Du da genommen hast, hat die Ex jetzt die Möglichkeit, einen vorgezogenen Zugewinnausgleich zu beantragen, da Du nachweislich Vermögen zur Seite geschafft hast.
Was Du stattdessen hättest machen sollen: Restlichen Dispo unangetastet lassen und die Einzelverfügungsvollmacht zu kündigen (d.h. das Oder-Konto in ein Und-Konto umzuwandeln). Dadurch hättest Du Missbrauch durch Deine Ex verhindert und Dich gleichzeitig nicht ins Unrecht gesetzt.
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
09-02-2015, 20:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2015, 20:15 von hobbit.)
Gute Idee!!! Das werde ich umgehend entsprechend ändern ... danke
Ich machen einen Termin mit der Bank, dann sollen die das Dispo absenken und ich zahle den anteil wieder ein ...
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Viel Spass, vielleicht hast du ja Glück damit, statt Zeit zu verpulvern oder auf Schlangenöl zu setzen. Ich habe jedenfalls ganz bewusst nicht dazu geraten, weil bei einem UND-Konto jedem Kontoinhaber die Verfügungsmacht über das Gemeinschaftskonto zusteht. Man gerät schnell in eine Handlungs- weil Logikfalle.
Das bedeutet, entweder lehnt die Bank eine Verfügung über die Änderung des Dispo durch nur EINEN Inhaber ab, dann nutzt dir der Zauber nichts.
Oder sie lässt die Verfügung durch einen Inhaber zu, dann nutzt dir der Zauber ebenfalls nichts, denn die Ex kann dann ihrerseits alles flugs wieder ändern.
Begreift bitte mal, dass bei einem UND-Konto weder Blockadewirkung noch einseitige Verfügungen möglich sind. Die einzige Methode, aus der Sache raus zu kommen ist aus dem Konto raus zu kommen. Ich halte das für wichtig und dringend, so wichtig und dringend dass ich sogar einmalige finanzielle Zugeständnisse machen würde. Hauptsache, dieses Konto ist weg und damit eine Missbauchs- und Raubzugmöglichkeit der Ex. Wohlgemerkt nicht theoretisch, sondern bereits passiert. Solche Schranken werden im Verlauf einer Trennungs typischerweise immer niedriger. Schütze dich gegen Betrug!
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
Jetzt ist es ein Oder-Konto, d.h. eine einseitige Umwandlung sollte möglich sei (steht normalerweise im Kleingedruckten zu den Kontobedingungen). Danach ist es ein Und-Konto, was bedeutet, dass eine einseitige Rückumwandlung nicht mehr möglich ist.
Aber das wird der Banker dem TO am besten erklären können. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich da genau beraten zu lassen.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Würde mich sehr wundern. Die Kontenbedingungen einseitig zu ändern schliesst ein UND-Konto eben gerade aus. Man könnte dann ja einfach hergehen und zur Bank sagen: "Schaltet mir das mal eben auf ODER um" und dann könnte man einseitig lossschlagen. Widerspricht dem Sinn des Kontos, das gerne von Vereinen und Gruppen genutzt wird. So wird sichergestellt, dass keine einseitigen Aktionen betrieben werden können. Die wären ja wieder möglich, wenn man das durch ein "Hey, Bank, umschalten!" kicken kann.
Beiträge: 2.602
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
(09-02-2015, 22:39)Theo schrieb: Jetzt ist es ein Oder-Konto, d.h. eine einseitige Umwandlung sollte möglich sei (steht normalerweise im Kleingedruckten zu den Kontobedingungen). Danach ist es ein Und-Konto, was bedeutet, dass eine einseitige Rückumwandlung nicht mehr möglich ist.
War damals bei der Sparda-Bank und die hätte auf meinen Wunsch hin auch aus dem ODER auch ein UND Konto gemacht, ohne
das ich das Einverständnis von Ex gebraucht hätte.
War allerdings dann obsolet geworden. Alle Karten eingezogen und Dispo in wahrscheinlich in 3facher Höhe über dem Soll, weil da
die monatlichen Baufinanzierungsraten der Hausbank immer weiter und munter abgebucht wurden. Alle anderen Lastschriften und
sonstige Verfügungen gingen zurück.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
22-02-2015, 12:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-02-2015, 12:54 von hobbit.)
Meine Frau will sich von mir trennen ... eigentlich wollte ich in unserem gemeinsamen Haus bleiben und meine Frau wollte ausziehen ... Jetzt zieht sich das ewig hin weil sie eigentlich kein Geld hat und ich halte es kaum noch aus mit ihr unter einem Dach ... nun ist es so das ich im Moment eine ganz gute Wohnung bekommen könnte, ohne Maklerkosten und so weiter ... ich weiß aber nicht wie lange ich die Wohnung noch kriegen kann. Nun überlege ich, mal angenommen ich würde jetzt ausziehen. Müsste ich die Kreditkarte für unser Haus, Thea 900 € natürlich weiterhin zahlen weil meine Frau nicht so viel Geld hat. Und natürlich müsste ich auch die Miete von 750€ warm für die neue Wohnung zahlen. Soweit ist das klar. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass meine Frau in der Lage wäre die ganzen Umlagen und Nebenkosten des Hauses zu bezahlen. Würde man mich dann darauf festnageln dass ich ihr das zahlen muss?
Immerhin will sie sich von mir trennen ... nicht ich mich von ihr.
Ach ja, noch eine Frage hierzu. Dürfte sie dann ohne meine Erlaubnis untervermieten bzw. dürfte dann ihr neuer Lover einziehen? Das wäre für mich ein absolutes no go.
Beiträge: 3.323
Themen: 38
Registriert seit: Dec 2010
Die Nebenkosten für das Haus wirst Du nicht mehr tragen müssen, auch die anderen Sachen wie Telfon, GEZ usw. nicht mehr. Die Elementarschaden- (Gebäudebrand-) Verischerung und die Grundsteuer aber immer noch. Deiner Frau würde der Wohnwert des Hauses auf eventuellen Unterhalstanspruch gegengenrechnet. Wenn das Haus eine Mieteinnahme von 1.000.- € erzielen könnte, wird dir dieser Betrag von 1.000.- € vom Unetrhalt erlassen - so lange Du die Hypotheken bezahlst. Wenn Die Frau keinen Unetrhaltsanspruch hat gegen dich, wird es besser sein du schmeißt sie raus und bewohnst das Haus selber. Wenn sich Exe keine Wohnung leisten kann - Pech gehabt, dann eben Notunterkunft.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
23-02-2015, 00:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2015, 00:14 von hobbit.)
Wieso ALG2 ... sie hat eine unbefristete Stelle ... im Moment halbtags ... aber sie wird Vollzeit arbeiten müssen sagt mein Anwalt.
Das ist zumutbar weil Kinder schon erwachsen sind und sie eine ordentliche Ausbildung hat und in ihrem Beruf sowieso schon seit Jahren arbeitet.
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
Frage: Kann ich nachdem ich ausgezogen bin meinen Anteil vom Haus verlangen. Bedeutet sie muss mich entweder auszahlen was sie aber nicht kann. Darf sie sich dann gegen den Verkauf wehren?
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wenn sie nicht zahlt und auch nicht verkaufen will, kannst du eine Teilungsversteigerung in die Wege leisten. Das geht aber meistens in Form grandioser Verluste schief.
Oha! Mein Lieblingsthema ;-) Häuser....Das ich als 5er in Mathe mal so die Zahlen lieben würde.
@p hat Recht.
Du begibst Dich gerade in eine laaaaange und grandiose Schlacht. Ohne Plan und auf dem Weg sie zu verlieren.
Deshalb, brauchst Du einen Plan. Insbesondere einen, der Deine Ziele beinhaltet, die für Dich relevant und wichtig sind.
Das Haus bewohnt Deine Ex-Frau und demnach ihr Next demnächst auch. Da kann man nichts dran machen. Genauso wenig sie etwas daran ändern kann, wenn Du dir jemand neues suchst.
Das Thema Haus solltest Du entweder auf friedlichem Wege lösen (Empfehlenswert) oder Dich sehr sehr gut informieren. Und auch dann, ist das nichts für "nebenei mal eben so geregelt und noch Geld verdient....."
Gesaltungsspielraum gibt es da. Die Teilungsversteigerung allerdings ist tückisch. Und Anwälte haben selten Ahnung davon, weil sie eben selten ist....
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2015
Was bedeutet denn Teilungsversteigerung.
|