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Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen
#1
Hallo Leute habe wollte mal wissen wie eine Gehaltsauskunft für im Ausland lebenden Unterhaltszahler durchzusetzen ist.

Zur Info.

Habe mit meiner EX eine 9 jährige Tochter in Deutschland wir waren nicht verheiratet.
Bin vor 5 Jahren aus Deutschland ausgewandert und lebe nun in Frankreich nahe dem Rheintal. Unterhalt wird monatlich nach Titel bezahlt. Mit meiner jetzigen französischen Partnerin habe ich 2 Kinder im alter von 2 und 4 Jahren.

Vor 3 Jahren gab es eine Abänderungsklage.
Obwohl ich alle Informationen rausgegeben habe, war eine genaue Berechnung seitens des Gerichts nicht möglich.( Arbeitgeber in Frankreich, welcher Eigenbedarf mit Kinder)
Letztendlich wurde Ausgehandelt das es wohl mit 2 zusätzlichen Kindern nicht mehr reichen würde weiter Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Seitdem war Ruhe.

Nun möchte meine EX eine vollständigen Gehaltsauskunft über uns, und hat mir Notfalls mit Anwalt und Gericht gedroht. Was will die noch von mir?

Das Jugendamt hält sich vermutlich aus der Sache raus, habe seit der Geburt des Kindes nichts mehr gehört.

Was kann da noch kommen?
Wie kann ich uns gegen weiteren Zugriff schützen??


Bin für jeden Rat dankbar
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#2
Ich würde gar nicht reagieren.

Du bezahlst deinen Kindesunterhalt pünktlich, Du erfüllst den gerichtlichen Titel - das reicht.

Wenn deine Exe meint, vor Gericht ziehen zu müssen, lass sie doch.

In welchem Land wäre denn ein Gericht zuständig? Wenn es um den Kindesunterhalt gehen sollte, ein deutsches Gericht, nehme ich an. Wenn Exe Unterhalt für sich haben möchte (wieso eigentlich? Ihr wart nicht verheiratet, Kind ist alt genug und aus der Betreuung raus), wäre dann nicht ein französisches Gericht zuständig?

Wie gesagt, Du bist zu nichts verpflichtet. Auch nicht, wenn Dir ein deutscher Anwalt einen unfreundlichen Drohbrief schreiben sollte und Auskunft verlangen - verweise ihn an ein französisches Gericht. Die Franzosen sollen dann erst mal beschliessen, dass Du gegenüber einer deutschen Privatperson auskunftspflichtig bist.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(04-02-2015, 15:06)Franken schrieb: Nun möchte meine EX eine vollständigen Gehaltsauskunft über uns, und hat mir Notfalls mit Anwalt und Gericht gedroht. Was will die noch von mir?

Nach BGB 1605 kann sie alle 2 Jahre vollständige Auskunft verlangen. Inwieweit sich dei Franzosen die Mühen machen,
es bei Dir einzutreiben, kommt drauf an. Wenn Deine Ex Deine neue Adresse kennt, wird es natürlich einfacher.
Auch sind die EU-Juristen immer mehr auf dem Weg, KU auch im EU-Ausland durchzusetzen und zu pfänden.
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#4
(04-02-2015, 17:05)blue schrieb:
(04-02-2015, 15:06)Franken schrieb: Nun möchte meine EX eine vollständigen Gehaltsauskunft über uns, und hat mir Notfalls mit Anwalt und Gericht gedroht. Was will die noch von mir?

Nach BGB 1605 kann sie alle 2 Jahre vollständige Auskunft verlangen. Inwieweit sich dei Franzosen die Mühen machen,
es bei Dir einzutreiben, kommt drauf an. Wenn Deine Ex Deine neue Adresse kennt, wird es natürlich einfacher.
Auch sind die EU-Juristen immer mehr auf dem Weg, KU auch im EU-Ausland durchzusetzen und zu pfänden.

Den Auskunftsanspruch hat eine Unterhaltsberechtigter gegenüber dem Unterhaltspflichtigen. Die Exe ist gar nicht unterhaltsberechtigt - das Kind ist es. Und solange das Jugendamt (im Auftrag des Kindes) keine Auskunft verlangt, würde ich keine erteilen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Oh man, das kommt mir so bekannt vor!
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#6
In welchem Land wäre denn ein Gericht zuständig?

Vermutlich ein Deutsches Gericht.

Es wird wahrscheinlich die Gehaltsauskunft wegen dem Kindsunterhalt verlangt.
Wenn diese Daten dann Vorliegen folgen mehrere Nebenklagen.
(wahrscheinlich aufs neue Betreuungsunterhalt oder irgendein Mehrbedarf)
Ist vor meiner Auswanderung immer so gelaufen.

Franken
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#7
Ich würde für ein paar Tage umziehen bzw. ganz umziehen und die neue Adresse keinen geben und dann ist Ruhe auch würde ich nur max. 180 Euro zahlen oder nichts was ich schon fast 3 Jahre mache. Die Ruhe ist herlich.
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#8
Auskunft verweigern ist sinnlos. Gibt man keine, wird man eben dazu verurteilt. Gibt man immer noch keine, wirds halt mit Zwangsgeld verlangt. Und das einzutreiben ist auch in Frankreich einfach Dank europäischem Vollstreckungstitel. Also alle zwei Jahre Auskunft geben, wenn verlangt.
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#9
Nur für mich zum Verständnis:

nachdem ich schon Jahre weg bin aus Deutschland, kann mein ehemaliger Nachbar z.B. oder sonst ein Fremder hergehen und mich anschreiben, ich solle ihm Auskunft erteilen über mein Einkommen?

Lt. § 1605 BGB, der in Deutschland gilt, haben Verwandte ersten Grades (dazu gehören Ex-Freundinnen nicht) Anspruch auf Auskunft. Ob es überhaupt einen vergleichbaren Anspruch gibt gegenüber jemandem, der sich gar nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes und dieses Paragraphen aufhält - ist das so selbstverständlich? Oder sollte nicht doch erst mal ein Gericht an meinem Wohnort darüber entscheiden, ob denn die Bestimmungen eines deutschen Paragraphen auch in Frankreich gelten?

Natürlich hat man zunächst Ruhe, wenn man jedem, der danach verlangt, sein Einkommen offen legt. Zunächst - aber dann? Was kommt dann?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Nein, das ist alles Vergangenheit. Der Durchgriff auf den Pflichtigen ist glattgebügelt, der Gerichtsstand eindeutig, da gibt es nichts zu ändern. Und ein Verstoss gegen den ordre public ist nicht mal am Horizont zu sehen.

Natürlich kann die Ex Auskunft verlangen, sie vertritt ja das Kind, es geht doch um Kindesunterhalt. Der Nachbar kann nix verlangen, der vertritt niemand. Was soll übrigens der Begriff Betreuungsunterhalt? Die Ex ist nicht mehr berechtigt., Betreuungsunterhalt zu verlangen, das Kind ist viel zu alt dafür. Darum kanns ja wohl nicht mehr gehen.

Aber bitte, probiers ruhig, gar nichts zu machen. Ist nicht schlimm, es wird nur am Ende teurer.
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#11
Gut p aber warum habe ich seit fast 3 Jahren bis auf einmal wo meine ex fast meine Adresse bekommen hätte nichts mehr ich war 2 mal in d vor Gericht harz 4 Antrag vorgelegt und wort wörlich gesagt von mir bekommt ihr nichts ich möchte von ihnen Geld haben Freispruch und ich bin wieder weg und alles ist gut.
Ich habe nur gemacht was mir L. D. vorgeschlagen hat und Ruhe ist.
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#12
Liegt wahrscheinlich daran, weil bei Dir nix zu holen ist. Das wissen die!
Ob das beim TO auch so ist, wissen wir nicht.

Neue Familie mit zwei "neuen" Kindern...., der Mann hat´s, würde ich mal behaupten wollen.
Und wenn bei ihm "geregelte" Familienverhältnisse vorliegen, wären die VertreterInnen des
deutschen Unterhaltsrechts ziemlich blöde, es nicht zu versuchen.

Der Gutste TO ist für 3 Kinder unterhaltspflichtig. Warum sollte das erste Kind leiden müssen,
wenn es den "neuen" Kindern sehr gut geht?
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#13
Wenn ich mich richtig entsinne, kann sich die Forderin ihren Gerichtsstand aussuchen.

Für die Höhe der Forderung sind dann die Inhalte der Einkommensauskunft maßgeblich. Wenn bereits Unterhalt nach Titel und Möglichkeiten bezahlt wird, kann sich da nicht so viel ändern. Ich würde einfach die letzte Steuererklärung hinschicken.

Die Auskunft aus Trotz zu verweigern, bringt nichts außer Ärger und weiteren Kosten.
https://t.me/GenderFukc
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#14
Und das ist auch gut so so kann ich mein Geld für mich alleine ausgeben Big Grin
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#15
Da wird sich die französische Frau wundern, dass die Kohle bald weniger wird. Für den Mann ändert sich nichts. Sein Taschengeld liegt in der Ehe unter Hartz IV Niveau
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#16
In d hatte ich netto mehr als 3500 Euro und Jetzt habe ich 5500-6000 Euro. Big Grin
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#17
(08-02-2015, 06:06)wunder schrieb: In d hatte ich netto mehr als 3500 Euro und Jetzt habe ich 5500-6000 Euro. Big Grin
... die werden Dir vielleicht bald weggepfändet. Das Bundesamt für Justiz unterhält eine Zentrale Stelle zur Durchsetzung und zum Eintreiben von Auslandsunterhalt, die für die Exen, JAs, JCs kostenlos und effizient tätig wird.

Mir haben die schon bis nach Südafrika, Australien und die USA nachgesetzt, allerdings bisher erfolglos, da ich dann immer woandershin weitergewandert bin. Dank Globalisierung gehen die Optionen nicht so schnell aus, wachsen sogar, insbesondere in den Boomländern Asiens, Afrikas oder auch dem Nahen Osten.
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#18
Insbesondere Asien und explizit China sind interessant. Kein Mensch interessiert sich hier für Anfragen aus DE, solange es kein Kapitalverbrechen ist.
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#19
Dann habe ich ja schon seit 3 Jahren Glückgehabt.
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#20
(09-02-2015, 13:11)Mahatu schrieb: Das Bundesamt für Justiz unterhält eine Zentrale Stelle zur Durchsetzung und zum Eintreiben von Auslandsunterhalt, die für die Exen, JAs, JCs kostenlos und effizient tätig wird.
Na, was nun, da sie dich bisher nicht "weggepfändet" haben, zeugt eher nach Ineffizienz. Und das ist auch gut so. Smile
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#21
Danke für die vielen Antworten.
Also Umziehen scheint eine kurzfristige Lösung zu sein.
Ansonsten ist es anscheinend möglich das uns die Bluthunde im Ausland Belästigen.
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#22
(09-02-2015, 17:15)Franken schrieb: ... Ansonsten ist es anscheinend möglich das uns die Bluthunde im Ausland Belästigen.

Das sind keine "Bluthunde", sondern kompetente und gewissenhafte Rechtspfleger. Deutsches Recht regiert die Welt, nur wer als Unterhaltsschuldner im Ausland lebt (und nicht vegetiert) versteht dies.
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#23
(09-02-2015, 18:01)Mahatu schrieb:
(09-02-2015, 17:15)Franken schrieb: Bluthunde 

 kompetente und gewissenhafte Rechtspfleger.

Zwei Seiten einer Medaille?
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#24
hmmm...was wäre eigentlich, wenn er eine andere Staatsbürgerschaft annehmen würde?
Ist die neue Frau Französin? Würden die dt. Behörden dann noch rankommen?
Interessiert mich jetzt ma grundsätzlich!
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#25
Die Staatsbürgerschaft des Pflichtigen ist völlig irrelevant.
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