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Besuch vom GV
(06-11-2014, 13:40)Blumentopferde schrieb: Diese Info konnte ich bisher noch nirgens nachlesen. @Camper: du bist doch hier Spezialist :-)

Du musst vom § 850 b ZPO ausgehen.

Das Problem ist dann die Billigkeit nach Abs. 2 

Deswegen habe ich Dir schon längst geraten, Dir den pfändungsfreien Betrag erhöhen zu lassen, aufgrund des Merzeichens G im Schwerbehindertenausweis. 

Dann ist diese Pfändung unbillig.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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(07-11-2014, 17:35)Petrus schrieb: Es kann ja nicht so schwierig sein, das Konto nach Beazahlung der laufenden Kosten durch Barabhebung zu leeren. Damit ist das Problem gelöst.

Nö wenn mann das weis isses kein Problem entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen, wie immer und überall. 

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@update:

Nachdem sich der Befangenheitsantrag gegen die Richterin, durch Arbeitsplatzwechsel ihrerseits, erledigt hat, kam heute eine Einladung zum 8.2. 2015 wegen 170er per Post.

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Verteidiger auf Staatskosten hast du?
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(15-11-2014, 14:47)p__ schrieb: Verteidiger auf Staatskosten hast du?

Yop. Seit letztem Jahr Oktober, da ging die Anzeige ein.

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(15-11-2014, 13:43)Blumentopferde schrieb: Nachdem sich der Befangenheitsantrag gegen die Richterin, durch Arbeitsplatzwechsel ihrerseits, erledigt hat, kam heute eine Einladung zum 8.2. 2015 wegen 170er per Post.

Du hast also genügend Zeit, eine Erhöhung Deines Behinderungsgrades zu beantragen und mit psychischer Belastung zu begründen. Wenn bis dahin noch keine Entscheidung gefallen ist, solltest Du das Gericht zumindest darauf hin weisen. Die Erhöhung Deines Behinderungsgrades solltest Du rückwirkend ab Trennung beantragen. Seitdem bist Du psychisch nie wieder auf einen grünen Zweig gekommen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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(16-11-2014, 10:15)Camper1955 schrieb: Du hast also genügend Zeit, eine Erhöhung Deines Behinderungsgrades zu beantragen und mit psychischer Belastung zu begründen. Wenn bis dahin noch keine Entscheidung gefallen ist, solltest Du das Gericht zumindest darauf hin weisen. Die Erhöhung Deines Behinderungsgrades solltest Du rückwirkend ab Trennung beantragen. Seitdem bist Du psychisch nie wieder auf einen grünen Zweig gekommen.

lol - das ist schlüssig und für jedermann nachvollziehbar. Natürlich ist man in so einer Situation eigentlich auch nicht prozessfähig.
https://t.me/GenderFukc
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(16-11-2014, 20:38)raid schrieb:
(16-11-2014, 16:57)Petrus schrieb: lol - das ist schlüssig und für jedermann nachvollziehbar. Natürlich ist man in so einer Situation eigentlich auch nicht prozessfähig.

Sie werden mich mit ganz anderen Augen sehen, wenn Sie wissen, wie behindert ich tatsächlich bin Tongue ...

Das wird ja richtig spannend Big Grin
https://t.me/GenderFukc
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@update

Gestern war ja Gerichtsverhandlung wegen 170er.
Nachdem ich der Einstellung mit Auflagen (180 € pro Monat für mind 6 Monate zahlen) widersprochen hatte und ich mich weigerte das Einkommen meiner Frau anzugeben und der Richter mit Staasianwalt der Meinung war, dass ich zwischen 2011 und 2013 ca 70 eur zuwenig an Unterhalt im Monat bezahlt habe, wurde ich dazu verdonnert monatlich 60 eur an die ExRatte zu bezahlen - 1 Jahr auf Bewährung versteht sich. Mit der Androhung von 50 x 30 eur Tagessätzen Geldstrafe bzw Ersatzhaft sollte ich dem nicht nachkommen.

Sobald das Urteil schriftlich eintrudelt werde ich es hier einstellen.

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Wie haben sie denn dein Einkommen berechnet? Fiktiv?
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das einzige fremdwort einer blondine....daß p immer so was schreiben muß...

bb
netlover
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(10-02-2015, 15:42)p__ schrieb: Wie haben sie denn dein Einkommen berechnet? Fiktiv?

Der Richter war dummerweise vorher am Familiengericht. Er hat auch gnadenlos die 10% abgezogen da ich ja mit meiner Frau zusammenwohne und dadurch Einsparnungen habe. Mein Anwalt meinte, dass im Strafgesetz diese fiktive Posten nicht mit aufgenommen werden dürfte. Des war dem Richter sch.issegal.

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Ich hoffe du hast sofort wiedersprochen 2. In...
(die hatten mir darmals angeboten 6 Monate auf Bewärung verstoss Postgeheimniss aber die B Variante ohne Gerichtsverfahren und was ist passier Gerichtsverfahren und Freispruch auf voller Linie man muss diesen Fiiguren klar machen es gibt nichts wenn Knast dann nur ohne Bewährung das haben die sofort verstanden  gut das Verfahren hat mich ca. 6000 mit allen gekostet 2 Termiene aber wenn ich bedenke was ich in den 3 Jahren mehr verdient habe und 0 Unterhalt 60000-75000 gegen 6000 sage ich das ist ok Big Grin  und der Unterhaltungswert ist super wenn ein Staatsanwalt zu Richterin sagt ich fordere Freipruch toll wie die Richterin die Farben wechselte).
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Ich berate mich die Woche mit dem Anwalt. Es wird auf Berufung rauslaufen.

Ich hab mich auch schon damit abgefunden 1,5 Monate Vollpension zu geniessen. Hauptsache kein cent der ex.

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(10-02-2015, 17:19)Blumentopferde schrieb: Ich berate mich die Woche mit dem Anwalt. Es wird auf Berufung rauslaufen.

Ich hab mich auch schon damit abgefunden 1,5 Monate Vollpension zu geniessen. Hauptsache kein cent der ex.

Muss man für sich abwägen.

Ich denke mal, wenn der Unterhaltsschuldner so hartleibig ist und lieber in den Knast geht anstatt zu zahlen, dann geben sie irgendwann auf.
Sechs Wochen Vollpension, danach seine Ruhe haben bis ans Ende seiner Tage - kann eine verlockende Perspektive sein.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Wer nichts hat, kann auch nicht zahlen, man kann sich nicht aussuchen ob man zahlt oder nicht.
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So isses p, ich würde mich durch die "freiwillige" Zahlung unterhalb meines selbstbehaltes drücken und wer sagt mir dass die dann nach dem Jahr Ruhe geben?

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(10-02-2015, 18:05)Blumentopferde schrieb: So isses p, ich würde mich durch die "freiwillige" Zahlung unterhalb meines selbstbehaltes drücken und wer sagt mir dass die dann nach dem Jahr Ruhe geben?

Was war mit den Krankheitskosten? Werden denn keine anerkannt?

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Hat den Richter bei der Urteilsverkündung dann nicht mehr interessiert.
Und er meinte ich solle froh sein das ist noch ein sehr mildes Urteil da es hier ja um den Mindestunterhalt erhält geht.

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und das ist schon der Grund es wie Camper dir geraten hat durch zu ziehen wenn dem tollen Richter meine Gesundheit nicht intessiert dann gibt es eben auch kein Geld von mir (ich kenne einen Freund den hat das Arbeitsamt und das Harz 4 Amt 3 Monate kein Geld gezalt jetzt kommt es in dem nächsten halben Jahr zur Gerichtsverhandlung wegen versuchter Tötung das wird sehr spannend gegen einen Mitarbeiter, ich werde berichten).
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(11-02-2015, 10:37)Blumentopferde schrieb: Hat den Richter bei der Urteilsverkündung dann nicht mehr interessiert.

Sehr gut. Das macht es der Revision leicht, den leider üblichen §170 - Schmu zu kippen, die Nichtbeachtung wichtiger "game changer". Wichtig ist dabei nur, die auch gleich in der ersten Instanz konsequent vorzubringen und vor allem darauf zu achten, dass dieses Vorbringen auch ins Protokoll kommt. Protokolltricks sind ist der zweite typische Betrug der Unrechtssprecher.
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Hier die Mail von meinem Anwalt von heute morgen:

Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,

 
Im Hinblick auf den vergangenen Gerichtstermin darf ich Sie höflichst bitten mir mitzuteilen, ob Unterzeichner Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ortsname einlegen soll oder nicht.
 
Letztendlich handelt es sich bei dem Urteil bzw. bei der richterlichen Verwarnung um ein äußerst mildes Urteil. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses in der Berufung noch abgeschwächter würde. Das Gericht hat geschickterweise den streitigen Zeitraum vor Ihren Krankheitszeitraum verlagert um die Probleme, die durch die Krankheit entstanden sind, zu umgehen.
 
Des Weiteren ist das Gericht mit seiner Zahlungsverpflichtung für 12 Monate auf 50,00 € äußerst weit heruntergegangen. Die Geldstrafe würde deutlich höher ausfallen und müsste unter Umständen abgesessen werden.
 
Des Weiteren hätten Sie hier den Nachteil, dass Sie vorbestraft wären. Insofern würde ich Ihnen raten das Urteil anzunehmen, insbesondere, da in einem Berufungsverfahren kein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Rechtsanwalt

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Hast du den Urteilstext überhaupt schon?
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Der ist bis jetzt noch nicht eingetrudelt

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Berufung muss innerhalb 7 Tage ab mündlicher Verhandlung eingelegt werden, sonst ist das Urteil rechtskräftig. Da braucht der Urteilstext noch gar nicht vorliegen.


Der RA, der sich auf einen Zeitraum vor Entstehung der Krankheit beruft, hat gar nicht verstanden, dass eine Behinderung schon wesentlich früher eingetreten sein kann.


LG


Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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