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Junge Welt: Kinder nicht berücksichtigt - Jobcenter verweigert temporäre BG
#1
Wenigstens die "Junge Welt" bringt mal einen mässig langen Artikel über die Zustände in einem Jobcenter bezüglich Trennungskindern, der "temporären Bedarfsgemeinschaft": http://www.jungewelt.de/2015/02-11/030.php

"Umgangsrecht und Hartz IV: Müssen Jobcenter sogenannte Besuchskinder unterstützen? Das Gesetz sagt ja, das Dortmunder Amt sträubt sich."

Verschweigen, schikanieren, zustehende Leistungen nicht geben, auf falsche Wege zwingen - das ist das JC-Prinzip.
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#2
Viele wissen es aber auch nicht besser.
Mein SB wollte auch partout nicht glauben dass ich wegen dem Besuch meiner Kinder in meiner alten Wohnung bleiben kann. "Das wird unsere Rechtsabteilung aber anders sehen" sagte er mir völlig trocken damals beim ersten Vorsprechen.
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#3
(14-02-2015, 17:59)pudding schrieb: Viele wissen es aber auch nicht besser.

Sie meinen nur, es besser zu wissen. Was mich ärgert, ist die Tatsache, das Leute, die darüber zu entscheiden haben,
für ihr Fehlverhalten nicht persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. In den seltensten Fällen werden SB's mal
zivilrechtlich verknackt. Das Fehlverhalten wird nach meiner Auffassung nicht nur geduldet. Ich habe hier die schriftliche Stellungnahme eines Geschäftsführers zu meiner Beschwerde, in dem er dem zuständigen Mitarbeiter einwandfreie Arbeit bescheinigt. Der Mitarbeiter habe sich sogar extra meinetwegen im Kollegenkreis erkundigt, ob man meinen Anträgen zur temp. BG entsprechen könne.  Es wäre mir freigestellt, meine eigene Rechtsauffassung sozialgerichtlich klären zu lassen. Ählich äusserte sich auch das Landesministerium für Soziales und Dingenskirchen.

Nachdem ich der Empfehlung nachkam und unsere Ansprüche sozialgerichtlich klären liess, war die Presse lange Zeit damit zugange mal eine Stellungnahme vom Landkreis dazu zu bekommen. Es gab aber keine. Frei nach dem Motto:"Wo ist das Problem? Die Kläger haben doch nun ihre Leistungen bekommen."

Dafür hat das JC, wie sich aus der Korrespondenz mit dem Sozialgericht ergab, sehr detailliert darüber Buch gehalten, welche Leistungen zurückgehalten wurden. Man kannte also die potentielle "Ersparnis" im Fall eines Obsiegens auf den Cent genau.

In 2 Wochen muß ich meinen nächsten WBA beantragen. Mir ist jetzt schon schlecht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
(14-02-2015, 21:17)raid schrieb: Mach es doch gleich morgen.

Die geben die Vordrucke erst am Monatsende aus und das frühestens 4 Wochen vor dem nächsten Bewilligungsabschnitt.
Ich könnte zwar auch formlos beantragen aber dann wollen sie das ganze ja noch mal in orange, gelb oder blau haben. Warum
soll ich mir die Arbeit zweimal machen?

Die ganzen Rechtsvereinfachungen liegen ja erst mal auf Eis, soweit ich weiß, tut sich da vor Juni nichts.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Ich bin da relativ entspannt. Das LSG sagte uns ja zuletzt, wenn es kein Anspruch des Kindes (mehr) sein kann,
dann ist es eben meiner. Big Grin
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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