15-02-2015, 11:17
Die Unterhaltsflucht und das Prellen von Unterhalt
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15-02-2015, 19:39
Hi Dino, besten Dank für die Infos ..... sehr gut aufbereitet und sehr gut zum Zuhören....
Weisst du nicht zufällig wie die Sache für einen Deutschen in der Schweiz ausschaut? Gibt es da auch so einen Paragraphen wegen Unterhaltspflichtverletzung?
15-02-2015, 20:09
@zeitgenosse
Das ist im gesamten Deutsch sprachigen Bereich strafbar. Details zur Schweiz findest Du hier: Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso Zitat:Art. 217 StGB (Schweizerisches Strafgesetzbuch) Offen ist allerdings, wie hoch die Gefängnisstrafe dann sein soll. Und es ist kein Offizialdelikt. Dafür haben sie hineingeschrieben "Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.", was nichts anderes bedeutet, als dass es nur als Druckmittel verwendet wird, um den renitenten Delinquenten zur Zwangsarbeit zu bewegen - Alternative Gefängnis. Insgesamt trotzdem wesentlich moderater formuliert als der STGB 170 aus Deutschland, was aber nicht heißt, dass es leichter ist, davon zu kommen.
https://t.me/GenderFukc
@Dino:
1. Fast ein bisschen lang, der Film. Ansonsten natürlich super. 2. Zu Deinem privaten blog-Eintrag: Von Weltraumöl wird der Lada-Motor auch nicht kühler. Dafür wird er anfangen zu ölen und Du darfst Dichtungen tauschen. Fahr den Wagen mit mineralischem 15W40 oder 10W40, nichts dünneres. 3. Meine Urlaubsempfehlung: http://www.technikmuseum-puetnitz.de/ind...igung-2014 Vielleicht sieht man sich ja mal auf dem Treffen. Ich fahre allerdings ein Produkt der alten Bundesrepublik. Du könntest dort einen workshop der speziellen Art anbieten. Freundschaft! SL PS: Hier noch ein besonderes Schmankerl: http://www.technikmuseum-puetnitz.de/ima...c03507.jpg
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"Eselchen, Eselchen, ich will dich durch heiss und kalt führen ...."
15-02-2015, 20:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2015, 20:42 von Leutnant Dino.)
(15-02-2015, 20:09)Petrus schrieb: Insgesamt trotzdem wesentlich moderater formuliert als der STGB 170 aus Deutschland, was aber nicht heißt, dass es leichter ist, davon zu kommen. Du kannst immer erstklassig Gesetze zitieren, aber die Realität ist oft eine andere. Meine Praxiserfahrungen sind ziemlich umfassend und ich gebe ziemlich exklusive Informationen. Du gehst davon aus, dass immer der Knast droht und ich gehe davon aus, dass der Unterhaltspreller nur in Ausnahmefällen in den Knast wandert. Fakt ist, dass es im ersten Step stets eine Bewährungsstrafe gibt und erst bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen das Gefängnis aktuell wird. (15-02-2015, 20:31)steinlaus schrieb: 1. Fast ein bisschen lang, der Film. Ansonsten natürlich super. Unheimlich schwer bei einem komplexen Thema. Hauptsache es ist kurzweilig und der interessierte künftige Unterhaltspreller wird sich auch einen langen Filmbeitrag bis zum Ende anschauen. Auch Richter, Staatsanwälte, Beistände, Exfrauen und Rechtsanwälte werden mein Fachwissen inhalieren. Die gehen bei mir praktisch in die Schule.
15-02-2015, 21:00
Ein guter Freund lebt seit ca. 7 Jahren glücklich im von mir 10 Km entfernten Ausland.
Dieses Land interessierte sich bisher extrem wenig wegen KU-Forderungen aus Deutschland. Und schon gar nicht, wenn die Menschen in diesem Land mitbekommen, dass sich die deutsche Mutter als Kindesbesitzerin outet.
15-02-2015, 21:08
16-02-2015, 06:08
(15-02-2015, 20:39)Leutnant Dino schrieb:(15-02-2015, 20:09)Petrus schrieb: Insgesamt trotzdem wesentlich moderater formuliert als der STGB 170 aus Deutschland, was aber nicht heißt, dass es leichter ist, davon zu kommen. Habe ich irgendwo geschrieben, dass der Unterhaltspreller automatisch in den Knast geht (Deine Sprache) ? Ich habe nur die Frage von @zeitgenosse beantwortet. Der Rest steht in den Gesetzestexten. zu dem persönlichen Teil: Die schwarz/weiss-Malerei, die Du hier betreibst, ist zwar amüsant, folgt aber immer dem selben simplen "was ich (LTD) erlebt habe, gilt auch für andere" Schema. Man muss sich klarmachen, dass es eine Welt neben Dir und Deiner Geschichte gibt, in der andere Erfahrungen gemacht werden. Menschen, die sich auf Deine Tipps einlassen, gehen ein hohes Risiko ein, dass Du nicht erwähnst, weil Du es vermutlich noch nicht einmal realisierst. Alle Fälle, die sich zu Dir bekennen, die mir bekannt sind, haben einen Komplettverlust der Kinder erlitten und hatten exorbitante finanzielle Voraussetzungen. - Ich würde es begrüßen, wenn der persönliche Teil der Diskussion hiermit beendet ist.
https://t.me/GenderFukc
16-02-2015, 08:18
Inwiefern jemand ein hohes Risiko eingeht wenn er offiziell Hartz4 ist und sich nebenbei etwas dazu verdient, erschließt sich mir nicht wirklich.
Wenn es mehr Männer wie LTD geben würde, wären die Gesetze schon lange angepasst. Aber scheinbar zahlen noch zu viele regelmäßig.
16-02-2015, 11:04
Wem sich das Risiko einer Straftat nicht erschließt...ich weiß gar nicht wie ich den Satz fortsetzen soll, ohne unhöflich zu werden.
Betrug ist eine Straftat und wenn das Jobcenter oder der Zoll einen dabei erwischt, dann geht es rund. Für Staatsanwalt und Richter ist das ein Fest. Unterhaltspflichtverletzung ist ebenso eine Straftat, wegen der schon genug verknackt wurden. Zu behaupten, zahl mal zwanzig Euro und die lassen dich in Ruhe ist fahrlässig. Dass die Sache selten im Gefängnis endet liegt erstens an der Faulheit von Richtern und Staatsanwälten und zweitens an der Tatsache, dass die genauso gut wissen, dass es aus dem Knast heraus keinen Unterhalt gibt wie wir hier auch. Der Standard ist, dass die Leute Auflagen bekommen, die sie auch ganz brav erfüllen und dann zahlen sie eben doch.
16-02-2015, 11:28
(16-02-2015, 11:04)the notorious iglu schrieb: Unterhaltspflichtverletzung ist ebenso eine Straftat, wegen der schon genug verknackt wurden. Zu behaupten, zahl mal zwanzig Euro und die lassen dich in Ruhe ist fahrlässig. Dass die Sache selten im Gefängnis endet liegt erstens an der Faulheit von Richtern und Staatsanwälten und zweitens an der Tatsache, dass die genauso gut wissen, dass es aus dem Knast heraus keinen Unterhalt gibt wie wir hier auch. Ein bißchen intelligenter muss man es schon machen. Wer z.B. monatlich 133.- € Kindesunterhalt zahlt fürs Kind unter zwölf Jahren, über zwölf Jahren 180.- €, der kann sich nach dem Buchstaben des § 170 StGB nicht mehr strafbar machen. Denn der hebt ab auf den BEDARF einer unterhaltspflichtigen Person - wenn der Staat per UVG den Bedarf eines Kindes zu decken hat, dann zahlt er genau diese Beträge. Wenn damit der Bedarf eines Kindes nicht gedeckt wäre, würde sich die Unterhaltsvorschusskasse selbst strafbar machen. Beim Erwachsenen-Unterhalt müsste logischerweise der monatliche Betrag bei rund 377.- € liegen, wenn die Wohnung anderweitig bezahlt ist. Denn das ist exakt der Betrag, den der Staat als ausreichend (Hartz4-Gesetze) ermittelt hat. Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
16-02-2015, 12:08
(16-02-2015, 11:04)the notorious iglu schrieb: die sie auch ganz brav erfüllen und dann zahlen sie eben doch. Stimmt, aber und darauf kommt es an: Es ist immer noch ein Unterschied, ob ein Mann den KU nach Düsseldorfer Tabelle plus Muttiunterhalt abdrücken muss. Mal ein einfaches Beispiel: Mutti + 1 Kind = 1.000,- € gegenüber nur Unterhaltsvorschuss für 1 Kind = 130,- € Das bedeutet Straffreiheit und stolze 870,- € gespart. Sauber, wie ich meine! Oder anders gesagt: Gehalt auf unter 1.000,- € drücken, Nebeneinnahmen generieren, ein bißchen Unterhaltsvorschuß zahlen und niemals den Strafrichter sehen. Wer hier den Vorteil nicht erkennt, dem ist nicht zu helfen. Genau dieses System ist für die Männer gut geeignet, die nebenbei die fette Kohle machen. Unter diesen Gesichtspunkten ist mein Video und die Tipps absolut nach dem Gesetz Vielleicht habe ich dabei vergessen zu sagen, dass diese Variante für arbeitende Männer praktikabel ist. Die Hartz IV Kollegen sind nicht meine Zielgruppe!
16-02-2015, 12:48
Zu den 133 € Unterhalt kommt ja noch das Kindergeld. Das sind zusammen weit mehr als die 267 € Grundsicherung.
16-02-2015, 12:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2015, 12:52 von Leutnant Dino.)
Ich muss vielleicht etwas deutlicher werden: Ich respektiere jede Meinung, jedoch muss sich ein User auch überlegen, ob er wirklich konstruktiv etwas beisteuern kann. In den Foren hängen leider viele Sofaaktivisten ab, die richtig gute und wertvolle Informationen einfach zunichte reden versuchen. Aus purer Unkenntnis, Verzweiflung, eigenem Unvermögen etc.
Ich gebe mir extrem viel Mühe pluralistische Gedankengänge mundgerecht zu formulieren. Meine Angebote kann man annehmen oder eben nicht. Das bleibt jeden selbst überlassen. Ich habe nichts dagegen, wenn sich die Mehrheit den redlichen und anständigen Vätern anschließen, aber deren Angebot halte ich ehrlich gesagt für ziemlich dünn. Um es freundlich zu formulieren. Wer von der Materie keine Ahnung hat, sollte sich einfach hinlegen und das tun, was er immer macht. Jammern und die Windeln wechseln. Ich spreche ausschließlich nur Männer an, die auch den Mut, Ehrgeiz und Schneid haben ihr Leben in geordnete Bahnen zu lenken.
16-02-2015, 13:37
Man muss das ganze schon etwas differenzierter sehen und das ist die Schieflage, auf die ich hingewiesen haben wollte.
Wer meinetwegen 2000 oder 2500 netto verdient und meint er kommt mit der Höhe des Unterhaltsvorschuss´ davon ist absolut und ganz schief gewickelt. Dem reißen sie den allerwertesten auf. Der Unterhaltsrechtliche Bedarf, auch strafrechtlich gesehen, richtet sich nach der Lebensstellung und dem Einkommen des Pflichtigen und nicht nach irgendwelchen pauschalen Summen, die in den Raum geworfen werden. Wer sich bei ausreichendem Einkommen und einer guten Qualifikation in ein Gerichtssaal setzt und da gut gelaunt verbreitet, dass der Staat ja auch nicht mehr zahle, dem wünsche ich viel Spaß. Man muss schon glaubhaft machen können, dass nicht mehr drin ist und nicht mehr zu holen ist. Und genau dieser Faktor kam mir etwas sehr zu kurz.
16-02-2015, 13:42
@Iglu
Lösche doch Deinen Beitrag einfach. Schaue Dir das Video nochmal an und dann versuche mit Verstand zu antworten.
16-02-2015, 18:32
(16-02-2015, 13:37)the notorious iglu schrieb: Man muss das ganze schon etwas differenzierter sehen und das ist die Schieflage, auf die ich hingewiesen haben wollte. Den § 1610 BGB ignorieren die Familienrichter gerne, einem Strafrichter darf man es nicht durchgehen lassen. Die Höhe des Unterhaltsbedarfs richtet sich nach der Situation des Unterhaltberechtigten, nicht nach der Situation des Pflichtigen. Kurz gesagt: wie hoch der Bedarf eines Kindes ist, ist nicht vom Einkommen des Vaters abhängig. Ein Strafrichter mag das sich so hindrehen wollen - und liefert damit schon gleich mal die Begründung für die Berufung. Wenn der Bedarf eines Kindes mit 318.- € monatlich gedeckt ist, wenn das Geld von der Unterhaltsvorschusskasse bezahlt wird, dann ist er gedeckt unabhängig davon ob der Vater des Kindes Hartzer ist oder Medizinprofessor. Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
16-02-2015, 19:51
Ja, und die Lebensstellung des Bedürftigen hängt proportional von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ab. Das ist gefestigte Rechtsprechung. Das kleine Einmaleins müssen wir hier nicht wieder und wieder durchkauen. Deshalb gibt es auch bei hohem Einkommen des Pflichtigen mehr Unterhalt und bei geringem Einkommen weniger.
Aber ich will das gerne einmal Begründen oder näher erläutern, wo das Problem liegt und wie die Zusammenhänge tatsächlich liegen. 1. 80% aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt. Vielleicht nicht immer und überall 80% aber in dieser Größenordnung bewegt es sich. Jeder, der schon einmal beklaut worden ist oder in eine Rangelei geraten ist, wird das wissen. Gegen mich laufen aktuell zwei Ermittlungsverfahren, die auch eingestellt werden werden. In meinem Fall sind es allerdings auch Privatklagedelikte die werden sowieso zu 100% oder nahezu 100% eingestellt. Vielfach kommt es gar nicht zur Anzeige, weil die Menschen bereits auf dem Polizeirevier abgewimmelt werden, was auch nicht selten passiert. Schlicht, weil es aus Sicht der Verfolgungsbehörden nicht der Mühe Wert ist. Bei 20% oder nach 20% aller Ermittlungsverfahren wird tatsächlich Anklage erhoben. Zu diesen 20% gehören meistens besonders schwere Fälle oder besonders klare und gut nachweisbare Fälle. Unterhaltspflichtverletzung gehört in der Regel weder in die eine noch in die andere Kategorie weil 2. Der Straftatbestand der UPV ziemlich komplex ist und vor allem der Nachweis des Vorsatzes sich ziemlich schwierig gestalten kann. Außerdem gibt es in unserem Sozialsystem keinen wirklich Geschädigten außer dem Staat selbst natürlich. In aller Regel hat kein Staatsanwalt die Lust das anzuklagen. Und auch die Richter haben keine Lust sich damit zu beschäftigen. Die haben in der Regel keine Lust da groß zu ermitteln, Beweise zu führen und Urteilsbegründungen zu schreiben. Deswegen wird dort relativ selten Anklage erhoben und wenn doch werden die meisten Verfahren im Gerichtssaal gegen Auflage eingestellt oder mit kleineren Bewährungsstrafen und Auflagen meistens in Form eines Deals abgeurteilt. Das ist die Realität und einzig und allein der Arbeitsaufwand und die Mühe hält das System davon ab UPV wirklich konsequent zu verfolgen. Dino macht jetzt einen beliebten Fehler. Er verwechselt eine Korrelation mit einem kausalen Zusammenhang. Es ist keineswegs so, dass er nicht energisch verfolgt wird, weil er so schlau ist und den Königsweg gefunden hat und deshalb unantastbar ist sondern weil die schlicht und ergreifend keinen Bock dazu haben. Das ist denen zu viel Arbeit. As simple is that. Es tut mir ja Leid, dass ich da jetzt Wasser in den Wein gießen muss. So, und weil er den wirklichen kausalen Zusammenhang nicht durchdrungen hat, stellt er jetzt steile Thesen auf, die weder juristisch noch empirisch haltbar sind, weil er aus seiner eigenen Erfahrung die falschen Schlüsse gezogen hat und mit induktiver Logik zu einer falschen Theorie gelangt ist. In Wahrheit ist das einfach nur Quote, Statistik oder Glück, woran immer man sich da halten mag. Genauso gehen Leute ins Casino und spielen Roullette mit ihrem "System". Unterm Strich sind das einfach falsche Aussagen. Selbstverständlich macht man sich strafbar, wenn man zu wenig oder gar keinen Unterhalt zahlt und ihn zahlen könnte. Wenn das Kind einen Bedarf von 300 Euro hat und man zahlt vorsätzlich nur 133, macht man sich strafbar. Die interessante Frage dabei ist nicht ob das strafbar ist oder nicht sondern wie energisch das verfolgt und bestraft wird und wie wasserdicht es nachgewiesen wird. Und häufig genug werden Bewährungsstrafen verhängt mit der Auflage in Zukunft in voller Höhe und pünktlich zu bezahlen. Und dann ist man eben nicht straffrei aus dem Gerichtssaal gegangen und hat unterm Strich auch nichts gewonnen außer einer Vorstrafe. Und ja ich weiß, es ist ja jeder so schlau und ist auf einmal arm und kann nicht mehr zahlen. Wenn ein Ingenieur jahrzehntelang 4000 netto verdient hat und kommt auf einmal mit der These um die Ecke, dass er nur noch für unter 1000 Helfertätigkeiten bekommt....Hmm, da kann man sich jetzt die Frage stellen wie viele Richter und Staatsanwälte das schlucken. Oder ob die sich nicht im Gegenteil so richtig verarscht vorkommen. Es gibt übrigens auch im Strafrecht die zulässige Einkommensfiktion. Vergessen wird auch gerne, dass UPV ein Dauerdelikt ist. Auch wenn der Staatsanwalt das Verfahren ein Mal einstellt, heißt das lange nicht, dass er es auch ein zweites oder drittes Mal einstellt. Die Wahrscheinlichkeit ist sogar sehr gering, sofern es zu erneuten Anzeigen kommt. Dann das nächste Argument: Die Verurteilungen sind meistens fehlerhaft. Da gibt es auch tatsächlich genügend Urteile die kassiert wurden, wie viele hier gelesen haben. Was viele dabei überlesen und woran sie nicht denken ist, dass das Verfahren vom LG oder OLG gerne wieder zurückverwiesen wird, vor allem wenn die Beweisführung fehlerhaft ist und der Staatsanwalt und der Amtsrichter dann Gelegenheit bekommen, es besser und wasserdichter zu machen. Davon lesen wir dann natürlich nichts mehr. Was allerdings stimmt ist, dass das Strafmaß geringer ausfällt oder die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung steigt, wenn man einen Teilbetrag zahlt anstatt gar nicht zu zahlen. Das macht es aber nicht weniger strafbar. Was Dino hier erzählt ist im günstigsten Fall naiv und fahrlässig, weil es ein Glückspiel ist. Das ist so als ob man die Leute animiert, mit verbundenen Augen über die Straße zu latschen. In acht von zehn Fällen werden sie es schon überleben. Man sollte sich gut überlegen, ob man durch eine besonders provokative und dreiste Vorgehensweise zumal auch noch öffentlich einen Staatsanwalt, vielleicht noch einen jungen oder ambitionierten, der etwas beweisen will, dazu bewegt sich die Mühe zu machen, die er sich in 08/15 Fällen sparen würde. Zu behaupten man sei so schlau und fachlich kompetent, dass sogar die Juristen bei einem lesen würden, um bei einem zu lernen wie die juristischen Zusammenhänge sind, erreicht ein Maß an Selbstüberhöhung und Selbstüberschätzung, das sehr böse enden kann. Wenn man als unterhaltspflichtiger seine Ruhe haben will und halbwegs unbehelligt leben will, dann ist das der letzte Weg, den man einschlagen sollte. Er sollte lieber seine Finanzen so optimieren, dass er über das Aufstocken Unterhalt zahlen kann. Solange man zahlt, kräht kein Hahn danach woher das Geld kommt, was der Pflichtige sonst noch so macht oder ob er nicht auch noch mehr verdienen könnte. Staatsanwälte schon gar nicht. Das hat natürlich den entscheidenen Nachteil, dass man seiner Ex damit keins auswischen kann. Und nur darum geht es hier. Der Ex eins auswischen, ich bin nicht unbedingt dagegen, und dabei straffrei ausgehen. Mit kluger strategischer Optimierung hat das ganze erstens nichts zu tun und wie ich schon sagte sind die Zusammenhänge zweitens falsch dargestellt und führen im schlimmsten Fall dazu, dass man Menschen zielsicher auf die Schlachtbank führt.
16-02-2015, 20:06
(16-02-2015, 19:51)the notorious iglu schrieb: Ja, und die Lebensstellung des Bedürftigen hängt proportional von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ab.Warum eigentlich? Wo wir wieder bei der Frage des Bedarfs sind. Bedarf ein Kind weniger wenn die Eltern wenig verdienen als wenn die Eltern "gut"-Verdiener sind? Das wird die Spirale des KU immer wieder in die Höhe treiben. Wenn einem Kind 500 Euro Bedarf "unterstellt" werden, ist es doch ohne Frage ein Problem, wenn der Vater des Kindes nur 1500 Brutto verdient. Was ja nicht unbedingt selten hier in D ist. Vom BU/AU/EU etc... mal abgesehen!
16-02-2015, 20:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2015, 20:27 von Leutnant Dino.)
@iglu
Früher 4.000,- und heute nur 800,- € Lohn funktioniert. Andere werden sogar arbeitslos und schnorren beim Staat. Wie auch immer, genau das ist bei mir der Fall. Immerhin praktiziere und suche ich nach Lösungen seit knapp 10 Jahren. Ich habe mehrere Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, das Auswärtige Amt, einen Botschafter usw. an den Hacken kleben (gehabt). Ich erwähne jetzt nur die richtigen Gegner und nicht die Pfeiffen, die mich aus Unvermögen nicht jagen können. Das waren und sind ernsthafte Bedrohungen. Das unterschätze ich nicht. Ich bin sogar einer von den Guten. Ich empfehle einer Arbeit nachzugehen und etwas Unterhalt zu zahlen, z.B. den Unterhaltsvorschuss. Sinn der Sache ist natürlich, dass der Delinquent nebenbei Geld generiert und wie ein kleiner Fürst lebt. Die Ex geht dabei leer aus. Das ist Sinn der Sache. Im Bereich des Knastes leben doch mehr die Hartzler und die Aufstocker. Da zahlt ja wohl alles der Staat. In meiner Variante ist das öffentliche Geschrei größer, weil der Unterhaltspreller schön nach New York fliegt währenddessen die Ex in ihrer Bruchbude dahin vegetiert. Das ist eben eine Kunst, die es gilt zu erlernen. Der letzte Anwalt, bei meiner Scheidung in Österreich, hat sich echte Mühe gegeben mich zu erlegen und ist gescheitert. Sogar ziemlich kläglich. Danach folgte mein Hohn und Spott auf breitester Front. Ich habe seinen Namen regelrecht verbrannt und das ganz bewusst. Er wird seinen Einsatz bereut haben. Und meine Erfahrungen reiche ich gerne weiter. Letztlich weiß niemand, wie ein Richter entscheiden wird. Das ist klar. Aber er wird echte Probleme haben, denn mit diesem Urteil wandern zuerst oder kurz danach tausende andere Männer (Hartzler) in den Knast. Das ist ein echtes Hindernis. Man würde mich doch gerne in den Knast mit einer Peitsche prügeln. Im Moment geht es eben nicht. Ich empfehle stets still und leise den Abgang zu machen. Da sind die Chancen noch geringer geschnappt zu werden. Die tendieren sogar gegen Null. Vielleicht muss ich mal in den Knast. Na und? Aber dann habe ich wenigstens 12 Jahre gut gelebt. Das könnte ich in zwei Jahren sagen. Ein echter Klassiker Wer nicht will und kann, den werde ich niemals überzeugen können. Andere Männer profitieren von meiner Sachkenntnis! Schließlich lebe ich das Leben eines Unterhaltsprellers vor. (16-02-2015, 20:06)blue schrieb:(16-02-2015, 19:51)the notorious iglu schrieb: Ja, und die Lebensstellung des Bedürftigen hängt proportional von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ab.Warum eigentlich? Wo wir wieder bei der Frage des Bedarfs sind. Bedarf ein Kind weniger wenn die Eltern wenig verdienen als wenn die Eltern "gut"-Verdiener sind? Vor dem UVG sind alle Kinder gleich. Auch vor einem Strafrichter. Ein schwerwiegender Denkfehler von "iglu". Lebensbedarf hat eben nichts mit Luxus zu tun.
16-02-2015, 20:36
Aber das ist doch der Punkt. Es funktioniert so lange sie es dir durchgehen lassen, aus Überlastung, Faulheit oder Unlust, vereinzelt vielleicht auch Blödheit. Es gibt genügend Fälle und das ist die Mehrheit, denen man es nicht hat durchgehen lassen. Natürlich kann man es den Verfolgungsbehörden oder der Justiz einfach oder schwer machen. Du machst es ihnen schwerer. Bravo!
Es ändert nichts daran, dass die Sache strafbar ist und man im Zweifelsfall das Fell über die Ohren gezogen bekommt. Es ändert auch nichts daran, dass es einfachere, nervenschondendere und elegantere Möglichkeiten innerhalb der Rechtsordnung gibt, mit denen man sich den ganzen Zirkus spart. Der Nachteil ist, dass es weniger witzig ist, das sagte ich.
16-02-2015, 20:42
(16-02-2015, 20:36)the notorious iglu schrieb: Der Nachteil ist, dass es weniger witzig ist, das sagte ich. Nein, das ist nicht der Nachteil. Der Nachteil besteht darin, wie Deine Lebensqualität ist. Deswegen scheidet Deine Variante eben aus. Es gehört auch nicht viel dazu auf Hartz IV zu gehen. Da sehe ich keine Leistung drin.
16-02-2015, 20:42
Hi iglu,
mir scheint, dieser ausführliche Beitrag von dir, ist sachlich korrekt und damit hilfreich und aufklärend! Besten Dank.
16-02-2015, 20:54
(16-02-2015, 20:36)the notorious iglu schrieb: Es ändert nichts daran, dass die Sache strafbar ist und man im Zweifelsfall das Fell über die Ohren gezogen bekommt.Die Sache ist strafbar wie viele §§ nicht mehr in unsere heutige Zeit passen. Ob 170 StGb, Jugendamt und/oder so viele §§ haben sich in den vielen Jahren, als sie aus der Taufe gehoben wurden, nicht verändert. Warum! Weil in Hamburg wieder mal die Seuche gewählt wurde? Sicher nicht von Dir.... Es wird noch ewig dauern, bis sich hier im Land mal was verändert.... Abgesehen davon, dass es für D immer noch keinen Friedensvertrag gibt.
16-02-2015, 21:16
Das ist ja jetzt albern. Ob du nun 400 weniger verdienst und den Rest schwarz abgreifst oder 400 mehr verdienst, den Unterhalt zahlst, deine Ruhe hast, dich nicht strafbar machst, also jedenfalls nicht wegen UPV, es dir vom Jobcenter "erstatten" lässt und dann den verbleibenden Rest schwarz abgreifst macht finanziell keinen Unterschied und was das schöne Leben anbetrifft auch nicht.
Der Unterschied liegt darin, dass man es der Ex eben nicht gezeigt hat und sie nicht trocken gelegt hat. Darum geht es dir, um deine finanzielle Rache. Du streitest zwar immer ab, etwas mit Rache am Hut zu haben, aber im Kern geht es dir genau darum. Ich werte das nicht. Ich kann das gut nachvollziehen. Aber zumindest finanziell und systematisch ist das kein Argument. Es ist eben wie immer eine emotionale Entscheidung. Meiner Meinung nach und deshalb mache ich mir hier die Mühe, müsstest du genau das redlicherweise den Leuten mitteilen, die du ansprichst und die Zusammenhänge korrekter darstellen. Der Zusammenhang lautet so: "mach möglichst viel arbeit und stell dich geschickt an, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung." Das wäre so richtig. "Zahl einen Zwanni und du gehst straffrei aus, weil du dich nicht strafbar machst,." ist falsch. Ich war in HH nicht wahlberechtigt @blue auch wenn es nicht so weit weg ist. |
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