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Besuch vom GV
Ich Zahl nix mehr seit ich Rentner bin.

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(25-02-2015, 06:41)Blumentopferde schrieb: Ich Zahl nix mehr seit ich Rentner bin.

Eine saubere Einstellung.

Letztlich sind die Konsequenzen aus dem Urteil überschaubar und bestehen im Wesentlichen aus dem Registereintrag. Allerdings muss man sich überlegen, ob man eine Vorstrafe hinnehmen will, obwohl offensichtlich die Voraussetzungen des Strafparagraphen nicht erfüllt sind. Die Berufungsinstanz kann daran auch nicht vorbei gucken.

Allerdings hast Du laut Urteilstext ein Geständnis abgelegt - da müsste man genau prüfen, ob das die Entscheidung verursacht hat. Wenn das für die Berufung irrelevant ist, spricht nichts dagegen, abgesehen von der theoretischen Möglichkeit, dass die Berufungsinstanz (Bayern!!) wieder gegen Dich entscheidet, weitere Kosten entstehen und dann der Rechtsweg extrem aufwendig, kompliziert und teuer würde.

An Deiner Stelle würde ich mir für eine mögliche Berufung einen neuen Strafverteidiger mit mehr Biss zulegen.
https://t.me/GenderFukc
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Ich hab seit der Scheidung schon den 5. Anwalt, weil keiner auch nur ansatzweise seinen Job ordentlich macht.
Die Erste hat es bei der Scheidung verpennt den Umgang mit ins Urteil schreiben zu lassen. Deshalb nicht anfechtbar. Der Dritte hat mir am besten gefallen. Der hat mir nach 10sek. gleich gesagt, dass ich froh sein soll, dass ich meine Kinder seh (damals war noch Umgang aber schwierig), andere sehen ihre Kinder gar nicht mehr und dann sollte ich raus die 10€ Beratungsscheingebühr zahlen.


Einmal mit Profi's arbeiten, nur um zu wissen wie das ist.

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(25-02-2015, 08:34)Blumentopferde schrieb: Einmal mit Profi's arbeiten, nur um zu wissen wie das ist.

Ja ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Allerdings hatte ich eigentlich ein paar Profis dabei - genutzt hat es nichts. Zum einen werden die vom System in die Zange genommen und wollen ihren Ruf nicht verlieren. Andererseits braucht auch ein Profi genaue Instruktionen.

By the way - warum hast Du das Geständnis abgelegt?
https://t.me/GenderFukc
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Er hat sicher sein Einkommen zugegeben. Etwas, das ohnehin beweisbar auf dem Tisch lag. "War das ihr Einkommen, Herr Blumentopf, das ich hier in Forum ihrer Gehaltsbrechnung vor mir liegen habe?" - "Ja." Und schon landet das Wort "Geständnis" im Urteil.

Zu unterscheiden ist davon das volle Geständnis, das antizipierte Geständnis, Teilgeständnis, qualifiziertes Geständnis, schlanke Geständnis, abgesprochene Geständnis, überschießende Geständnis, erzwungene Geständnis, internalisierte falsche Geständnis...
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Da hast du recht. Hab nur gesagt, dass wenn die zahlen aufm gehaltszettel stehen die schon richtig sein werden.

Hier noch die Antwort des Anwalts auf die Frage ob ich nun nix zahlen kann weil es im Urteil nicht steht:

Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,


in vorbezeichneter Angelegenheit verstehe ich Ihren Hinweis dahingehend, dass der Richter im Urteil nicht aufgeführt hat, dass Sie das Geld an die Prozessbevollmächtigte der Kindsmutter bezahlen sollen.

Dies ist richtig. Der Richter hat in dem Urteil Sie nicht dazu verpflichtet den Unterhalt an die Kindsmutter zu bezahlen, sondern lediglich den Unterhalt zu bezahlen. Diesen können Sie ebenso gut direkt an die Gegnerin bezahlen bzw. auch über Unterzeichner, sodass dieser den Unterhalt sodann weiterleitet.

Hinsichtlich der mangelnden Information sollten wir unter Umständen ein anderes Verfahren durchführen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


Railwaystation???

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Was ist "der Unterhalt"? Dass du heute nichts zahlst, hast du gesagt. Aber müsstest du? Gibt es noch gültige Titel oder Zivilurteile oder so was? Oder ist der Unterhalt offiziell und korrekt Null mangels Leistungsfähigkeit?
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Der Titel wurde auf 23% gesetzt und bei der Abänderungsverhandlung wollte die Richterin, dass ich freiwillig einwillige 300€ unter meinen Selbstbehalt zu gehn. Also ich sollte Unterhalt zahlen und Rückstände bei einer Rente von ca 870€.
Ich musste 5x NEIN sagen bis sie weiter gemacht hat.

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Das bedeutet, du hast 23% des Mindestunterhalts zu zahlen, tust es aber nicht. Was wiederum bedeutet, dass du deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommst. Die Geldstrafe könnte also leicht verhängt werden.
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Die Anzeige war für einen Zeitraum vor der Berentung.

Wie soll das mit dem Zahlen auch gehn? Fensterkit gibts heutzutage ja nicht mehr.

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Das nutzt dir nichts. Das ist deine offene Flanke: Ein gültiger Unterhaltstitel, der nicht bedient wird. Jeder, die Ex, der Beistand könnte sofort wieder vor Gericht marschieren und dich erneut anzeigen. Das würde den Strafvorbehalt aus dem jetzigen Urteil ebenfalls in Frage stellen.
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Tolle Aussichten. Schikane ohne Ende und dann Knast?

Ich kann also gezwungen werden mir selber finanziell das Wasser abzugraben bzw muss dann meine Frau einspringen?

Da mach ich nicht mit.
Aufgrund meiner Schwerbehinderung kann ich da noch einige Spielchen treiben und Gutachter und Zeit verplempern.

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Nein, da ist noch jede Menge drin. Ich halte das Urteil für an mehreren Stellen angreifbar. Mangelnde Definiertheit der Strafe, Nichtnachweis des Taterfolgs, Nichtnachweis der Bedüftigkeit, ein falscher Zeitraum... Das Praxisproblem ist nun, dass dieser Anwalt ganz eindeutig keine Lust mehr hat, sich darauf einzulassen und eine Revisionsschrift zu verfassen, die das gekonnt einsetzt. Der wird dir keine Hilfe sein. Ohne dich zu kritisieren finde ich aufgrund des Threadverlaufs, dass du selbst allein nicht in der Lage bist, zielgerichtet zu reagieren.

Wenn du auf die Revision verzichtest, dann blockiere trotzdem. Also weiterhin nichts zahlen. Kannst du ja auch nicht. Wenn der Strafvorbehalt zurückgenommen werden soll, wird auch die Unkonkretheit der Fomulierung wieder hochkommen und kann zur Bruchstelle werden. Neue Anzeigen kannst du eh nicht verhindern.
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Update

Gestern ging die Abänderungsklage raus. Selbsthehalt wurde ja um 80€ erhöht.

Weiss jemand ob damit automatisch die Pfändungsgrenze bei 850 d ZPO erhöht wird?

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Nein, erhöht sich nicht.
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Anfrage hab ich vorhin raus geschickt. Ergebnis stell ich auf jeden Fall hier ein.

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Bin gerade über dem VKH-Antrag wegen erneuter Unterhaltsabänderungsklage.
Da wollen die das Einkommen meiner Frau wissen. Muss ich das angeben?

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Update

Anwalt hat mir geraten die Berufung zurück zu nehmen da im Urteil keinerlei Zahlung stand und ich damit 0 auf 0 herauskomm. Er meinte auch, dass der Richter ganz schön schlampig gearbeitet hat und war sehr verwundert was da im Urteil steht.
Dann meinte er, dass ich auf dem Landgericht so nicht herauskommen würde.
Also Berufung zurückgenommen und VKH-Antrag bezüglich Abänderungsklage einreichen.

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(28-02-2015, 13:58)raid schrieb: Automatisch nicht. Ich würde aber trotzdem beim Gericht nachfragen, da in Bezug auf den Pfändungsfreibetrag jedes Vollstreckungsgericht sein eigenes Süppchen kocht.

Immerhin um 9 € gestiegen.

Nach 1 Woche ist nun die Antwortmail vom Gericht eingetrudelt:

Sehr geehrter Herr BTE, 

bezüglich Ihrer Anfrage vom 28.02.2015 werden die Freigrenzen gemäß § 850 d ZPO wie folgt mitgeteilt:

für Schuldner mit Wohnsitz in der Stadt bei Nürnberg:
- erwerbstätiger Schuldner: 1.008,50 €
- nicht erwerbstätiger Schuldner: 809,00 €

für Schuldner mit Wohnsitz im Landkreis Stadt bei Nürnberg:
- erwerbstätiger Schuldner: 955,50 €
- nicht erwerbstätiger Schuldner: 756,00 €


Mit freundlichen Grüßen

Tusse vom Gericht

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@update

Hier der restliche Beschluss nach dem Urteil und nach dem Zurückziehen der Berufung.
Das Gute daran ist, dass mir diese "Strafe" bei der demnächst anstehenden Unterhaltsabänderungsklage angerechnet wird.
Somit ist das Thema 170er erstmal vom Tisch. Hoff ich doch...


Angehängte Dateien
.pdf   01-Urteil-170er_schwarz.pdf.PdfCompressor-1097509.pdf (Größe: 75,28 KB / Downloads: 39)

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Das Gericht ist wieder mal zu blöde, einen Satz korrekt zu formulieren. "...und Unterhaltszahlungen in Höhe von 600 EUR". Was dann? 600 EUR nachzukommen? Pro Monat? Pro Jahr? Im Bewährungszeitraum?
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Das sowas ein Gericht aufsetzt ist mehr als peinlich.
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Anzeige Wohnsitzwechsel. Muss man das dem Gericht mitteilen? Seit wann??
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Ich bin der Meinung, dass der Kuttenträger noch irgendeinen Grund um den Finger zu erheben gesucht hat.

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So -

habe soeben erfahren, dass Exe an meinem P-Konto einen Pfändungsversuch unternommen hat. Erfolglos.

Das war jetzt der dritte erfolglose Veruch, an zusätzliches Geld von mir zu kommen (ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt zahle ich ja). Ich vermute, Exe hat noch einen alten Titel aus Anfang 2014, als wir noch nicht geschieden waren und versucht jetzt immer wieder mal, damit Geld zu generieren.
Die damalige Unterhaltshöhe hat das OLG im November 2014 nach unten korrigiert - der Titel wird sicher noch auf dem Urteil des FamGerichts sechs Monate zuvor erstellt worden sein und ist eigentlich durch das OLG-Urteil hinfällig. Wie komme ich an den Titel resp. wie setze ich diesen ausser Kraft?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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