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Hallo,
ist es rechtlich oder sonst wie an irgend einer Stelle von Bedeutung ob man vor oder während einer Trennungszeit von seiner lieben Ehefrau eine Freundin hat ?
Soweit mir bekannt ist, wurde zwar das Schuldprinzip ab geschafft. Aber wer weiss ob es sich nicht doch irgend wo aus wirkt.
Ich könnte bei Notwendigkeit meiner lieben zukünftigen Ex gerne sowohl das eine als auch das andere an geben.
Gruß
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Was soll eine Schmuddelkampagne bringen? Genugtuung? Spass hat man nur, wenn man pleite ist und ohne Anwalt auftritt. Beides ist bei Dir nicht gegeben. Diese Frage stellt sich so oder so nicht.
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(04-03-2015, 11:22)Bruno schrieb: ist es rechtlich oder sonst wie an irgend einer Stelle von Bedeutung ob man vor oder während einer Trennungszeit von seiner lieben Ehefrau eine Freundin hat ?
Im wesentlichen Irrelevant. Wenn du mal Mangelfall für Kindesunterhalt werden solltest, kann dich das aber eine Stange Geld kosten, Stichwort "Haushaltsersparnis".
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2015, 12:28 von Bruno.)
(04-03-2015, 11:32)Leutnant Dino schrieb: Was soll eine Schmuddelkampagne bringen? Genugtuung? Spass hat man nur, wenn man pleite ist und ohne Anwalt auftritt. Beides ist bei Dir nicht gegeben. Diese Frage stellt sich so oder so nicht.
Einer Schmuddelkampagne kann ich als Mann nichts ab gewinnen. Die Frage ist halt nur ob eine vor der Trennungszeit oder in der Trennungszeit existierende Freundin irgend welche schädlichen Auswirkkungen auf den Trennungsvorgang, die Trennungszeit, den Scheidungsprozess oder die Zeit danach hat.
Dino, deinen Blog kannte ich noch gar nicht...
Gruß
von einem Stammleser deines Magazins...
[/quote]
Im wesentlichen Irrelevant. Wenn du mal Mangelfall für Kindesunterhalt werden solltest, kann dich das aber eine Stange Geld kosten, Stichwort "Haushaltsersparnis".
[/quote]
Von der Variante der einem angehängten Haushaltsersparnis habe ich auch schon gehört. So schnell habe ich jedoch nicht vor mir wieder eine (feste) Beziehung mit einer Frau an zu tun die dann wohlmöglich mit zusammen ziehen und gar noch schlimmeren einher geht.
Was ist ein Mangelfall ?
Gruß
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Mangelfall = Trennungsfaq lesen oder Google befragen. Basiswissen darf man sich durchaus selbst aneignen.
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(04-03-2015, 12:41)Leutnant Dino schrieb: Mangelfall = Trennungsfaq lesen oder Google befragen. Basiswissen darf man sich durchaus selbst aneignen.
Hallo Dino,
Google spuckt tatsächlich reichlich zum Thema Mangelfall aus.
War mir vorher nicht klar worum es dabei geht.
Google, Suche nach Mangelfall
Gruß
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Hallo Bruno,
Rein rechtlich ist es irrelevant, ausser dem Thema Haushaltsersparnis (falls Du mit Deiner Freundin zusammenwohnst).
Sonstwie schädlich ist es auch nicht (ich hatte 2 Tage nach dem Erhalt des Scheidungsantrags eine neue Freundin und wir hatten viel Spass miteinander ).
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2015, 22:57 von Bruno.)
(05-03-2015, 22:48)CheGuevara schrieb: Wichtig ist die eigene stabile Verfassung!
Da ist jemand zum Anlehnen, Reden, ... ganz wichtig.
Während einer Trennung gibt es viele dunkle Momente. Glücklich schätzt sich der, der verlässlichen Freund/Freundin an seiner Seite hat!
Im Moment habe ich keine wirkliche Lust auf eine Freundin. Ist ja nicht so, dass es gelegentlich eine gibt die ich (sexuell) interessant finde. Aber ich bin da eher Jemand der da erst mal etwas Ruhe benötigt. So das ich da keine Ablenkung von meiner Situation suche.
Und bevor ich mich auf eine Freundin stürze ist außerdem erst einmal eine Vasektomie fällig. Sicher ist sicher.
Gruß
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2015, 08:40 von Austriake.)
Guter Vorsatz, mach das.
Meine Erfahrung aus knapp fünf Jahren Scheidungskrieg: es gibt offiziell keine Schuldfrage mehr. Wenn aber die Frau vorm Familienrichter herumheult, sie sei wegen einer Jüngeren verlassen worde, habe ihr eigenes Leben zurückgestellt zu Gunsten der Karriere ihres Mannes, habe alleine die Kinder aufgezogen und ihm den Rücken frei gehalten etc.ppp. blablabla -
so hat das doch Wirkung auf den Richter / die Richterin. Kein Mensch ist frei von Emotionen, auch Juristen nicht (wenngleich die ansonsten kaum zur menschlichen Spezies zu zählen sind...).
Es ist also nicht direkt illegal, sich in der Trennungsphase eine neue Begleiterin zuzulegen - taktisch geschickter ist es, keine zu haben. Zumindest bis das Scheidungsgedöns vorbei ist. Oder man hält das Häschen im Verborgenen.
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Als ich neulich den Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für meinen Sohn gestellt habe, ist mir von der Gegenseite mein "promiskuitiver Lebensstil" vorgeworfen worden. Ob das bei drei Beziehungen innerhalb von vier Jahren der Fall ist? Keine Ahnung, aber "Häschen im verborgenen halten" ist kein schlechter Tip.
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Wenn dir auf diesem Niveau Vorwürfe gemacht werden, ist es egal, was du machst. Dann wird dir auch aus dem kaputten Zigarettenanzünder im Auto eine Lebensgefahr fürs Kind geschnitzt.
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...ist eben Stimmungsmache fürs Gericht, da werden alle Register gezogen.
Wenn Du Dein Auto verkaufen willst und der Interessent entdeckt Deinen kaputten Zigarettenanzünder, wird er auch 50,- Euro runterhandeln wollen
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(04-03-2015, 12:07)p__ schrieb: (04-03-2015, 11:22)Bruno schrieb: ist es rechtlich oder sonst wie an irgend einer Stelle von Bedeutung ob man vor oder während einer Trennungszeit von seiner lieben Ehefrau eine Freundin hat ?
Im wesentlichen Irrelevant. Wenn du mal Mangelfall für Kindesunterhalt werden solltest, kann dich das aber eine Stange Geld kosten, Stichwort "Haushaltsersparnis".
Ok, zusammen ziehen mit einer neuen Dame ist also auch aus Gründen der unterstellten Haushaltsersparnis nicht sinnvoll.
Zusammen ziehen wollte ich ohnehin schon aus Stressgründen vermeiden. Ich brauche gelegentlich auch mal meine Ruhe...
Gruß
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Was ich gefunden habe:
- Der Trennungsinhaber kann versagt werden wenn der mögliche Unterhaltsempfänger aus einer intakten Beziehung aus bricht.
- Der nacheheliche Unterhalt kann entfallen wenn der Unterhaltsempänger innerhalb von 1,25 Jahren nach der Trennung (Scheidung ?) in einer verfestigten Beziehung lebt
Für Zahlungsgeber hat eine neue Freundin scheinbar keine negativen Auswirkungen.
Gruß
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Das sind die Märchen aus Par 1579 BGB.
Steht zwar im Gesetz, wird aber ganz selten ausgeurteilt.
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(31-03-2015, 18:18)CheGuevara schrieb: Das sind die Märchen aus Par 1579 BGB.
Steht zwar im Gesetz, wird aber ganz selten ausgeurteilt.
Den Eindruck habe ich auch gewonnen.
Ist im Reallife weder eine Chance noch eine Gefahr der §1579 GBG.
Niicht des so trotz wollte ich das Ergebnis meiner Recherche nicht für mich behalten.
Gruß
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