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RA Kosten Gegenseite plus 5 % über Basiszins?
#1
Hallo!
Ich hatte vor wenigen Tagen schon mal einen Thread zu meinem Fall geschrieben und ein paar gute Hinweise bekommen. Heute hab ich nochmal zwei, drei kurze Fragen:
jetzt flattert mir für den vergangenen Prozess der Kostenfestsetzungsbeschluß des Gerichts über die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite ins Haus. Erstmalig höre ich, daß ich 662,- Euro zu zahlen habe plus 5 % Zinsen über dem Basiszins seit 02.01.2015 (Prozess war 09.11. Urteil kurz vor Weihnachten).
1) Wieso muß ich überhaupt Zinsen zahlen, ich wurde garnicht in Verzug gesetzt?
2) Warum sind die RA Kosten der Gegenseite 50 Euro höher als meine eigenen? Dachte es gibt eine einheitliche Gebührenordnung für Anwälte?
3) Ich habe nur einen Beschluss vom Gericht, in dem die Summe mit 5% Zinsen usw. genannt ist, habe ich keinen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?

Wäre toll, wenn mich da jemand kurzfristig aufklären könnte. Danke.

Gruß
Stefan
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#2
Du musst die Kosten der Gegenseite tragen, wenn Du den Prozess verloren hast.

Die Kosten der Gegenseite beinhalten auch die Mehrwertsteuer, wenn die Gegenseite nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dir steht m.E. keine Rechnung zu, denn du hast kein Leistungsverhältnis mit Anwalt der Gegenseite.

Gut möglich, dass Dein Anwalt nicht bis zur Grenze abgerechnet hat, ansonsten müsste Angelegenheit schon symmetrisch laufen!
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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Vielleicht hat er mehr Sachkosten abgerechnet? Weitere Anfahrt zum Gericht?
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#4
(06-03-2015, 22:12)CheGuevara schrieb: Du musst die Kosten der Gegenseite tragen, wenn Du den Prozess verloren hast.

Stimmt nicht. Man muss die Kosten tragen, wenn das Gericht sie so festsetzt. Das hat nichts damit zu tun wie der eigentliche Prozess ausgeht.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
Dass ich die Kosten der Gegenseite zu tragen habe, ist mir klar. Aber wieso muss ich Zinsen bezahlen ab 02.01., wenn Sie mir erst am 28.02. den Kostenfestsetzungsbescheid schicken?Das will in meinen Kopf nicht rein.....wie so vieles andere auch, was mir in diesem Zusammenhang widerfährt Huh
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#6
Der Zinslauf beginnt vermutlich mit dem Zugang des Urteils, wo der Kostenbeschluss enthalten ist.

Zumindest bei mir in einem der Verfahren ...
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(Donovan)
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#7
Probiers doch mal. Widersprich der Zinsberechnung einfach.
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#8
Hallo Schnabelhalter,
was war das für ein Verfahren?
Gruß
r
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#9
Ich hatte Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt.
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