11-03-2015, 09:09
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bedarfskontrollbetrag:
Wenn man für zwei Kinder Unterhalt nach DDT Stufe 2 zahlt und dies in Summe beim Abzug vom bereinigten Netto den Bedarfskontrollbetrag der zweiten Stufe unterschreitet, kann man dann legitim auf Stufe 1 senken? Ist der Bedarfskontrollbetrag auch bei zwei Unterhaltsempfängern schon nutzbar obwohl die DDT von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht oder benötigt es dafür mehr als zwei?
Die für mich zuständigen Leitlinien formulieren es nur schwammig:
Bei einer größeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten kann eine Korrektur an Hand des Bedarfskontrollbetrages erfolgen.
Ab wann redet man von einer größeren Anzahl?
ich habe eine Frage zum Bedarfskontrollbetrag:
Wenn man für zwei Kinder Unterhalt nach DDT Stufe 2 zahlt und dies in Summe beim Abzug vom bereinigten Netto den Bedarfskontrollbetrag der zweiten Stufe unterschreitet, kann man dann legitim auf Stufe 1 senken? Ist der Bedarfskontrollbetrag auch bei zwei Unterhaltsempfängern schon nutzbar obwohl die DDT von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht oder benötigt es dafür mehr als zwei?
Die für mich zuständigen Leitlinien formulieren es nur schwammig:
Bei einer größeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten kann eine Korrektur an Hand des Bedarfskontrollbetrages erfolgen.
Ab wann redet man von einer größeren Anzahl?