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Patchworkfamilie - Unterhalt - Mangelfall
#1
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Hallo hier Lieben,
ja ich bin eine Frau und ich vertrete innerlich immer wieder die Rechte der Männer, zumindest wenn sie fair bleiben.

Ich selbst wurde von meinem Mann verlassen, weil er festgestellt hat, dass er kein Familienmensch ist und ich deswegen unzufrieden war. Wollte auch noch ein 2. Kind und er nicht. Alles im "Eimer" gemeinsames Haus verkauft, trauriges Kind (damals 3 Jahre). Da hab ich oft meine Enttäuschung runterschlucken müssen.
Aber wir haben alles versucht um der Tochter vieles leichter zu machen und heute halte ich eine Art "Freundschaft" mit meinem Exmann.

Ich habe ziemlich schnell nach der Trennung einen neuen Lebensgefährten gefunden, der auch geschieden ist und einen Sohn hat.  (14 Jahre, lebt mit Mutter und deren Lebensgefährten). Ich habe mit ihm noch zwei weitere Kinder (3 Jahre und 1 Jahr).

Mein Lebensgefährte zahlt Unterhalt für seinen Erstgeborenen und ist schon länger der Meinung dass es zu viel ist und ein Mangelfall vorliegt, weil ja die beiden Kinder die ich mit ihm zusammen habe gleichberechtigt sind.

Wir haben uns jetzt Tagelang mit der Berechnung auseinandergesetzt und bräuchten nochmal Hilfe:

Sohn aus erster Ehe ist 14 Jahre. Unsere gemeinsamen Kinder sind jetzt (3 und 1).

Wenn ich die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate nehme (ist sogar etwas kompliziert zu rechnen, weil er LKW Fahrer ist wegen den Spesen , uff) und nur die 5 % Pauschale ansetze dann könnte er den Mindestunterhalt bezahlen. Wenn ich aber die tatsächlichen Fahrtkosten (33km zur Arbeitsstelle und 30 Euro Reinigung der Arbeitskleidung, die von der Firma bestimmt ist ansetze, dann kommen wir unter den Selbstbehalt und sind ein Mangelfall).

Zudem hat er letztes Jahr im Fernverkehr in Österreich gearbeitet und uns droht eine Steuernachzahlung, wenn das Finanzamt eine Steuererklärung wünscht.
Seit August letzten Jahres ist er in den Nahverkehr gewechselt, damit er jeden Tag heimkommt und zumindest ein Kind von klein auf, aufwachsen sieht. Was allerdings jetzt damit verbunden ist, dass er etwas weniger verdient und jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren muss.

Desweiteren haben wir uns vor der Geburt unseres Kleinsten einen Familienvan gebraucht gekauft, weil wir regelmäßig seinen Sohn besuchen, um dann mit allen 4 Kindern etwas zu unternehmen. Für das Auto zahlen wir im Moment eine Rate von 250,00 Euro.

Wir besuchen den Sohn einmal im Monat und er ist regelmäßig 4 Wochen Ferien bei uns. Der Fahrtweg zum Sohn beträgt einfach 179 km.
Zudem verlangt jetzt die Kindsmutter noch Zuzahlung zum Schullandheim, was ihr ja zusteht.

Nur leider kommen wir nur sehr schwer um die Runden, weil jetzt nach 1 Jahr mein Elterngeld weggefallen ist. Da ich jetzt 3 Kinder betreue (8, 3 und 1) haben wir uns entschieden, dass ich noch nicht gleich arbeiten gehe. Im August wollen wir zudem auch noch heiraten.

Wir sind nur am überlegen den Unterhalt zu kürzen weil seine Exfrau seit über 12 Jahren (ich kann nur von den letzten 5 Jahren mitreden) kein gutes Haar am Kindsvater lässt. Wir unseren Urlaub nach ihren Vorstellungen planen sollen. Ihr kein einziges Geschenk was wir dem Jungen machen gut genug ist. Wir keine Auskunft über schulische Leistungen bekommen, geschweige denn, wenn er im Krankenhaus ist. Sie immer wieder mit Geldforderungen ankommt.

Sei knapp über einem Jahr (kann auch an der Pupertät liegen) kommt der Junge zwar zu  uns in den Ferien (Kindsmutter fährt mit Ihrem Freund dann allein in den Urlaub), aber wenn wir hochfahren ist es jetzt schon öfter vorgekommen, dass er nichts mit uns machen wollte und wir die Kilometer sozusagen umsonst gefahren sind. Wenn wir ihn sehen, dann merkt man allerdings sein schlechtes Gewissen. Die Kindsmutter ist ja der Meinung sie könne ihn nicht zwingen! Ich bin aber der Meinung, dass es ihre Pflicht ist, mitzuwirken, dass der Junge mit uns in Kontakt bleibt, vor allem wenn wir die vielen Kilometer extra fahren!

Ich finde das meinem Lebensgefährten gegenüber sowas von ungerecht. Ich weiß nicht was vor meiner Zeit war, aber ich kann nur sagen, dass er die letzten 5 Jahre immer Unterhalt gezahlt hat. Als ich mit unserem 2. gemeinsamen Kind schwanger war, da hat er mich schon mal aufmerksam über die Unterhaltssache gemacht und ich habe damals gesagt "Naja das erste Kind kann doch nix dafür, wenn es nochmal zwei Geschwisterchen hat".

Nachdem seine Exfrau aber mit nix zufrieden ist was das Umgangsrecht betrifft, wie wir die Ferien planen, was wir dem Kind kaufen, dass wir ihm in der Schule helfen wollen, wenn wir den Vorschlag machen uns mal auch mit ihr und ihrem Lebensgefährten zusammenzusetzen um uns einig zu werden, wird das nicht wahrgenommen, bin ich schwer am überlegen ob ich nicht doch diesen Schritt mit meinem Partner gehe und einen Mangelfall berechnen lasse.

Wir sind nur unsicher weil ja so viele Tücken und Auflagen dahinter stecken. Sein Gehalt reicht aber nicht aus um alles unter einen Hut zu bringen. Die Benzinkosten zur Arbeit, die monatlichen Fahrten zum Sohn und den Unternehmungen. Die Mehrkosten wenn er 4 Wochen im Jahr bei uns ist. Die Geschenke etc.

Vielleicht können uns hier ein paar Antworten zur Entscheidungsfindung weiterhelfen. Hier die Fragen:

Wird ein Mangelfall anerkannt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung berechnet werden und somit erst ein Mangelfall an sich entsteht?
Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, kann man selbst den Unterhalt kürzen?
Was können wir unternehmen, damit im Fall eines Streites die Mutter den Sohn nicht negativ beeinflusst?
Sollen wir mit unserer Heirat noch warten, bis alles geklärt ist?
Was für Kosten würden uns bei einer Mangelfallberechnung entstehen?
Kennt jemand einen Anwalt der im Sinne der Männerrechte arbeitet?
Die Kindsmutter schuldet meinem Lebensgefährten noch über 10.000 Euro aus der Ehe, die seit 12 Jahren geschieden ist. Wir haben eine Vereinbarung indem wir 100 Euro vom Unterhalt einbehalten, sollen wir die Vereinbarung aufgrund Ihrer Situation (lebt mit Lebensgefährten in dessen Haus und zahlt vermutlich keine Miete) auflösen und neu verhandeln?
(das evtl. Sie dafür aufkommt, damit kein Mangelfall entsteht?)

Dankeschön mal vorab :-)
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#2
Wichtig sind zunächst  viele Basisfragen, z.B. aktuell gezahlter Unterhalt und Einkommen. Wenn wirklich kein Titel existiert (sowas übersehen Pflichtige gerne, weils z.B. irgendwann man im Scheidungsurteil stand oder die kleine Unterschrift im Jugendamt vergessen wurde), kann man den Unterhalt sofort runtersetzen, muss aber damit rechnen dass man kurz danach verklagt wird. Es kommt also drauf an, sich genau auszurechnen wie hoch der Unterhalt sein könnte und abzuschätzen, ob das vor einem Richter Bestand haben könnte.

Hinsichtlich des 14jährigen könnt ihr nicht mehr viel unternehmen. In diesem Alter machen die Kinder zunehmend, was sie wollen, ein Beeinflussung der Mutter könnt ihr auch nicht ändern. Die Kinder lösen sich von den Eltern, Freunde werden wichtiger und sie erreichen neue Höhepunkte im Ausspielen der Eltern gegeneinander. Der Vater muss sich mit dem Kind direkt auseinandersetzen. Irgendwas mit ihm vereinbaren, damit er nicht umsonst anreist. Weniger Wochenendumgang und vorheriges Telefonat zum Beispiel. Selber reisen auf einer Teilstrecke. Ihn vorab bestimmen lassen, wann er kommt.

Anwaltstipps sollten regional erfragt werden. Lange Wege zum Beratungsgespräch und Wege des Anwalts zum Gericht besser vermeiden.

Ihr habt euch übernommen. Gleich nochmal zwei Kinder mit einem bereits Unterhaltspflichtigen, 3000 EUR p.a. für eine dicke Karre, Heiratspläne, das ist ein selbstgebautes Kartenhaus. Bereits das Zusammenziehen war unterhaltsrechtlich schädlich, die Heirat wird es noch mehr sein, Stichwort Haushaltsersparnis. Ob eine Unterhaltsreduzierung an Kind 1 die Sache rettet, ist mehr als fraglich. Wenns in den Mangelfall geht, werden berufsbedingte Aufwendungen immer zäher anerkannt. Entweder mehr Einnahmen oder deutlich weniger Ausgaben. Einnahmen wären z.B. eine frühzeitige Teilerwerbstätigkeit durch dich. Kinder in die Krippe, so trommelts ja auch der Staat an allen Ecken und Enden. Ob aufstocken eine Option ist, müsste man prüfen.
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#3
Moin FrauDesTruckers,

willkommen hier.

Zunächst ist mir dies aufgefallen...


(18-03-2015, 01:56)Truckerfrau schrieb: (...)

Wir sind nur am überlegen den Unterhalt zu kürzen weil seine Exfrau seit über 12 Jahren (ich kann nur von den letzten 5 Jahren mitreden) kein gutes Haar am Kindsvater lässt. Wir unseren Urlaub nach ihren Vorstellungen planen sollen. Ihr kein einziges Geschenk was wir dem Jungen machen gut genug ist. Wir keine Auskunft über schulische Leistungen bekommen, geschweige denn, wenn er im Krankenhaus ist. Sie immer wieder mit Geldforderungen ankommt.

(...)
Unterhalt an das Kind ist keine Belohnung für Wohlverhalten seiner Mutter. Dafür kann das Kind nix.
Solche Gedanken sind auch rein rechtlich ohne Bedeutung.


Was die Umgänge mit dem 14-Jährigen angeht...
Macht Euch für den Pubi interessant, ladet ihn zu Urlauben, spannenden Aktivitäten ein - und überlaßt den Rest ihm.
Laßt dieses Kind doch ganz einfach selbst bestimmen und ohne Begleitung selbst reisen.
Ansonsten kann ich mich p nur anschließen.

Anerkennung als Mangelfall ist reines Glücksspiel. Ämter und Gerichte können in weiten Bereichen machen, was sie für richtig halten. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte sind lediglich Empfehlungen. Kosten und Risiken bei Störungen und für Verfahren sind unkalkulierbar.

Ich rate daher dazu, Eure Situation im Lichte des Sozialrechts zu betrachten.
Das ist erheblich transparenter, die wirtschaftliche Situation und die Möglichkeiten der Hilfen für den Fall der Bedürftigkeit recht genau bestimmbar. Der Sozialstaat hilft, wenn es nicht reicht.

Für eine Berechnung durch Spezialisten des Forums bedarf es lediglich noch Angaben zum Brutto/Nettogehalt und zu den Kosten der Unterkunft, der Warmmiete (OHNE Strom!).
Damit könnten dann Ansprüche auf ergänzende Leistungen (Aufstockung) dem Grunde und der Höhe nach bestimmt werden.

Ich finde es schön, daß es noch Menschen gibt, die Familien gründen, Kinder bekommen und Herausforderungen gemeinsam bestehen wollen...

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#4
(18-03-2015, 01:56)Truckerfrau schrieb: Wir sind nur unsicher weil ja so viele Tücken und Auflagen dahinter stecken. Sein Gehalt reicht aber nicht aus um alles unter einen Hut zu bringen. Die Benzinkosten zur Arbeit, die monatlichen Fahrten zum Sohn und den Unternehmungen. Die Mehrkosten wenn er 4 Wochen im Jahr bei uns ist. Die Geschenke etc.

Ups, sein Gehalt reicht also nicht aus, um all die Wünsche zu finanzieren. Abgesehen davon, dass die Ausgaben eigentlich alle vorbekannt waren und bei einer verantwortungsvollen Planung der Familienwünsche hätten einbezogen werden können, gibt es natürlich auch eine Möglichkeit, die p schon angedeutet hat: Wenn ein Gehalt nicht reicht, dann muss eben ein zweites her.

Neben Männerrechten gibt es nämlich auch Frauenrechte. Und die umfassen seit dem letzten Jahrhundert auch das Recht auf eigene Erwerbsarbeit.

Des Weiteren ist es wirtschaftlich einfach völliger Blödsinn, einen Konsumkredit aufzunehmen (Konsumkredite sind wirtschaftlich ohnehin schon großer Blödsinn) und gleichzeitig für jemand anderen die Bank zu spielen. Einem Expartner, von dem man schon 14 Jahre getrennt ist, einen fünfstelligen Kredit zu gewähren (der bei den angegebenen Raten erst in mehr als 8 Jahren zurückgezahlt sein wird), mag edel sein, aber auch das muss man sich eben erst leisten können.

Zitat:Kennt jemand einen Anwalt der im Sinne der Männerrechte arbeitet?

Hier geht es nicht um "Männerrechte", hier geht es darum, wer von zwei Frauen mehr von der Melkkuh Mann abkriegt oder - mit anderen Worten ausgedrückt - darum, Unterhalt vom ersten Kind zur Zweitfamilie zu shiften, um der Zweitfrau ein Hausfrauendasein mit allen Annehmlichkeiten zu finanzieren.
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#5
Hallo Ihr Lieben, danke erstmal für Eure Mühe und Antworten. Mir ist schon klar, das der Unterhalt nix mit dem Wohlverhalten der Mutter zu tun hat, aber für mich war es der ausschlaggebende Punkt über unsere Gesamtsituation nachzudenken. Ich habe ziemlich bald nach der Geburt meines 1. Kindes auf 450 Euro gearbeitet, weil ich der Meinung bin, nicht alles dem Kindsvater alleine aufzubürgen. Nach der im Trennungsjahr mit meinem Exmannes habe ich mich um einen Job mit 30 Stunden bemüht und auch 4 Monate später gearbeitet.

Als mit dem neuen Lebensgefährten das 2. Kind kam, bin ich nach einem Jahr putzen gegangen (war kein Traumjob) und nach 1,5 Jahren habe ich wieder einen 30 Stunden Job gemacht.
Ich hab immer geschaut, dass der Mann nicht alleine dasteht um für die Familie zu sorgen.

Jetzt beim 3. Kind haben wir uns beide gesagt, ich solle es mindestens 2,5 Jahre ist zu Hause bleiben. Ich habe mich in der Elternzeit auch weitergebildet und könnte mich selbstständig machen, was wir auch in Planung haben. Somit wäre es leichter Kinder und Job unter einen Hut zu bringen. Ich bin also echt gewillt unsere Situation zu verbessern.

Geld vom Amt kann ich knicken, weil meine Vermieterin nix unterschreibt (Wohngeld etc.). Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihr, haben eine 160 qm Wohnung mit Garage, Stellplatz und Garten auf dem Land. Hund haben wir aus meiner 1. Ehe mitnehmen können. Meinte Tochter musste nicht den Kiga wechseln nach der Scheidung etc. Wir zahlen 500 Euro Kaltmiete, das ist super günstig!! Glück muss man(n) ja auch haben :-)

Letztes Jahr haben wir mit dem älteren Sohn gesprochen, ob er sich nicht in den Zug setzen würde und zu uns kommen würde. Das könnte er schon am Freitag nach der Schule machen und Sonntag mittag wieder heimfahren. Wäre günstiger und wir wären länger mit ihm zusammen, als nur 1 Tag lang. Er war einverstanden. Dann rief er mich 5 Tage vor dem Geburtstermin meines 3. Kindes an an und meinte er würde heute in den Zug steigen und kommen, ich hörte seine Mutter im Hintergrund (die übrigends des öfteren bei Telefonaten was einflüstert und meint wir kriegen es nicht mit). Ich habe gesagt, dass es im Moment nicht gehen würde, weil ich nicht weiß wann ich ins Krankenhaus muss. Er könne aber gerne kommen, wenn dann das Baby da ist und der Papa Urlaub hat. Seine Mutter hat uns danach eine SMS geschrieben, das er nun nicht mehr mit dem Zug fahren würde und wir ihn so wie üblich besuchen oder abholen sollen! (sie wusste das das Kind Mitte März kommen würde, für mich sieht das wieder wie ein Plan aus!)

Der Tipp von Skipper klingt nicht schlecht, dass wir das jetzt selber mit ihm klären. Es gab allerdings immer wieder Situationen wo er unserem Vorschlag zustimmte und nach paar Tagen wollte er plötzlich nicht mehr! Es liegt sehr nahe das seine Mutter Einfluss auf ihn nimmt. Wir erkennen inzwischen immer wieder ob er die SMS schreibt oder sie. Er schreibt kurz und ohne punkt mit Fehlern weil er eine Schreibschwäche hat und wenn sie auf seinem Handy an uns schreibt sind die Sätze lang und ohne Fehler! Beweisen können wir es nicht, sind nur Vermutungen.

Mein Lebensgefährte leidet unter diesen Umständen und ich merke, dass er sich von seinem Sohn distanziert bzw. nicht mehr angehalten ist ihn regelmäßig zu besuchen. Aber ist das die Lösung?

Im Übrigen ist diese Frau schön zu Hause sitzen geblieben bis das Kind 12 Jahre alt war und hat von Hartz IV gelebt. Danach hat sie eine Umschulung begonnen, die jetzt wohl im Sommer endet. Als die vor 2 Jahren mit ihrem selbständigen Lebensgefährten zusammenzog war sie während der Umschulung schwanger und hat das Kind leider verloren, was ich echt schlimm für die Familie finde. Aber für mich ist das eine Frau, die die Männer nur benutzt und das macht mich so wütend, vll auch weil ich zu gutmütig bin den Männern das Geld aus der Tasche zu ziehen. 

Zudem besteht die Gefahr, falls sie wieder ein Kind bekommt, das sie die 10.000 Euro Schulden nicht weiter abbezahlt, weil sie dann ja wieder kein Einkommen hat.

Und wir haben nicht das Recht nach unseren Ausgaben das was übrig bleibt gerecht auf die Kinder zu verteilen? Irgendwas ist läuft hier in unserem Staat echt falsch! In Meinen Augen müsste die Lebenssituation der Kindsmutter miteinbezogen werden!

So long
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#6
(18-03-2015, 11:46)Truckerfrau schrieb: Und wir haben nicht das Recht nach unseren Ausgaben das was übrig bleibt gerecht auf die Kinder zu verteilen?

Doch, habt Ihr. Ihr habt nur nicht das Recht, die Ausgaben so hoch zu schrauben und gleichzeitig die Einnahmen so zu reduzieren, dass für die Kinder nicht der Mindestunterhalt übrig bleibt.

Im Übrigen wissen wir jetzt, dass die Ex ganz böse und Du ganz lieb bist, Du brauchst es also nicht in jedem Beitrag erneut in epischer Breite hier auszuwalzen. Insgesamt ändert aber nichts daran, dass Dein Mann und Du nicht ordentlich wirtschaften könnt und Euer Leben ziemlich blauäugig lebt.
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#7
(18-03-2015, 11:46)Truckerfrau schrieb: Jetzt beim 3. Kind haben wir uns beide gesagt, ich solle es mindestens 2,5 Jahre ist zu Hause bleiben.

Gut, wenn es machbar ist. Aber ihr habt auch noch eine Menge anderer Lasten. Unterhaltspflichtigen wird das zu Hause bleiben, auch bei sehr kleinen Kindern übrigens verweigert. Es heisst dann seitens der Rechtspflege, dem jüngeren Kind dürfte man sich nicht zu Lasten älterer Kinder widmen. Zu Hause bleiben also nur, wenn der Unterhalt volle Kanne weiterläuft.

Ob "Geld vom Amt" wirklich zu knicken ist, das ist noch nicht raus. Es gibt noch andere Gelder, z.B. den Kinderzuschlag und eben aufstocken. Habt ihr die grösseren Kinder als Zählkinder beim Kindergeld angemeldet? Die grosse Wohnung mag wenig Kaltmiete kosten, aber Nebenkosten sind bei grossen Gebäuden auch grösser. Die "zweite Miete" ist heute oft so hoch wie die Erste.

Dass die Ex von ALG 2 lebt, ist auch eine wichtige Information. Wenn der Unterhalt gekürzt wird, werdet ihr es mit dem Staat zu tun bekommen, denn es gab einen Anspruchsübergang. Gerechtigkeit ist eine Sache, aber relevant für eure Situation sind die Realitäten des Unterhaltsrechts.
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#8
Hi Tf,


Hast Du Aufstockung in Erwägung gezogen oder nur auf Wohngeld gesehen.

Ihr habt einen 4-Personen-Haushalt, zeitweilig sind es 5.

Dein Partner muß Unterhalt zahlen und ihr habt die Kosten des Umgangs zu stemmen.
Das 5. Mitglied hat auch Hunger, für 360km fallen UFahrtkosten an.

Grundsätzlich kann man sagen, wer sich im Bereich des 'Mangelfalls' bewegt, der ist längst bedürftig iSd Sozialrechts.

Ich hab mal rasch ein paar Zahlen verglichen:
- 700€ als Warmmiete(ohne Strom) geschätzt
- ein UmgangsWE/Monat mit 3 Tagen angesetzt und
- 100€ UFahrtkosten.
- 334€ Titel für Kindesunterhalt nach Tabelle.
- 100€ Grundfreibetrag (kann erheblich höhe sein!) bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens

Danach kommt ihr - mal rasch überschlagen - in den Bereich der Bedürftigkeit, dh habt Anspruch auf Aufstockung (Jobcenter), wenn das Brutto-Gehalt Deines Mannes unter +/- 3600€ liegt.

Große Wohnung ist unproblematisch, solange ihr Euch für die Kosten der Unterkunft (KdU) im sozialrechtl. verträglichen Bereich bewegt.

---

Habe gerade entdeckt, da gibt es sogar 4 Kinder, 14, 8, 3 und 1 ?
Woher kommt das 8-jährige Kind? Bekommt das Unterhalt oder so?
Ist es abwesend bei Umgnag mit dem Vater?
Wieviele Väter und Mütter sind überhaupt im Spiel? Wink

Die Grenze zur Bedürftigkeit könnte sich weiter verschieben.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
(18-03-2015, 09:39)p__ schrieb:  Bereits das Zusammenziehen war unterhaltsrechtlich schädlich, die Heirat wird es noch mehr sein, Stichwort Haushaltsersparnis.

Das stimmt. Andererseits ist, aus truckerfraus Sicht, aufgrund ihrer bisherigen und geplanten Erwerbsbiographie eine Heirat die einzige Möglichkeit, um der Altersarmut zu entgehen.

Da sich ihre eigenen Rentenanwartschaften nach mehr als zehn Jahren der Nichterwerbstätigkeit oder Teilzeiterwerbstätigkeit auf Sozialhilfeniveau bewegen werden, besteht ihre einzige Chance für's Alter darin, an der Rente eines Ehemannes zu partizipieren (entweder durch Zusammenleben und/oder in Form einer Witwenrente oder bei Scheidung durch Versorgungsausgleich).

Von daher aus ihrer Sicht die einzig wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung, die ich bisher von ihr gelesen habe.
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#10
Für die Zeit nach der ersten und dann bis zur nächsten Heirat gibt es keinen Versorgungsausgleich, aber 3x3 Jahre durchschnittliche Rentenpunkte für die Kinder. Das ist also neutral. Bei dem Einkommen des baldigen Ehemanns und Aufnahme einer neuen Tätigkeit in ein bis zwei Jahren, dürften sich die zu übertragenden Rentenpunkte im Falle einer neuerlichen Scheidung auf äusserst bescheidenem Niveau bewegen. Der einzige Weg, einer drohenden Altersarmut zu entkommen werden möglichst viele Punkte durch möglichst gut bezahlte eigene Erwerbstätigkeit sein. Ansonsten wird sie sowohl gemeinsam als auch allein im Alter in die Grundsicherung fallen.

Ich denke aber, dass Rente jetzt nicht das drängendste Problem oder eine Motivation ist.
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#11
(18-03-2015, 14:23)p__ schrieb: Für die Zeit nach der ersten und dann bis zur nächsten Heirat gibt es keinen Versorgungsausgleich, aber 3x3 Jahre durchschnittliche Rentenpunkte für die Kinder. Das ist also neutral. Bei dem Einkommen des baldigen Ehemanns und Aufnahme einer neuen Tätigkeit in ein bis zwei Jahren, dürften sich die zu übertragenden Rentenpunkte im Falle einer neuerlichen Scheidung auf äusserst bescheidenem Niveau bewegen. Der einzige Weg, einer drohenden Altersarmut zu entkommen werden möglichst viele Punkte durch möglichst gut bezahlte eigene Erwerbstätigkeit sein.

Normalerweise schon. Aber eben nur dann, wenn sie in Kürze wieder richtig arbeitet.

Da aber schon angeklungen ist, es mit Selbständigkeit zu versuchen, klingt das nicht so, als ob sie bald wieder voll 'ranklotzen möchte. Ich habe den letzten Beitrag im Hinblick darauf geschrieben, dass sie offenbar vorhat, dieses Tingelspiel "hier ein bisschen jobben, da eine wenig Zuverdienst..." noch längere Zeit zu betreiben. Und bei einer solchen Haltung braucht es eben einen Dritten, der ihr dann das Alter finanziert.
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#12
Wegen der Rente habe ich noch nicht überlegt. Hätte jetzt eine Rentenanwartschaft von 450 Euro und bin 40 Jahre alt. Rente wegen voller Erwerbsminderung wäre 908,00 Euro und bei Beiträgen im Durchschnitt der letzten 5 Jahre so weiterhin 824,15 Euro. Habe eine aus dem öffentlichen Dienst Zusatzversorgung, wo ich derzeit mtl. 60 Euro zusätzlich bekommen würde. Dann gäbe es noch meine Riester, wo ich die Beiträge bisher selbst einbezahlt habe.

Ok wir haben bezüglich Heirat, mal das finanzielle angesprochen. Er würde dann in die bessere Lohnsteuerklasse kommen. Wenn ihm oder mir etwas passiert, der andere die Kinder auffangen muss und es Witwenrente gibt.


Einnahmen:
Nettolohn inclusive Spesen 1970 Euro
Landeserziehungsgeld 300 Euro
Kindergeld 558 Euro
Unterhalt für meine Tochter aus 1. Ehe 309 Euro

Ich würde halt gerne noch die Zeit mit Landeserziehungsgeld, also das eine Jahr nutzen, um dann meine Selbständigkeit endlich weiter aufzubauen - hab es immer wieder niedergelegt, wegen 30 Stunden Job, Schwangerschaft und Kinder - das war dann einfach zuviel an Arbeitseinsatz. Mit der Selbständigkeit habe ich die Absicht mehr als in meinem normalen Job zu verdienen, Arbeit und Kinder unter einen Hut zu bringen, da ich ja ganz anders zeitlich agieren kann. Meine Weiterbildung habe ich jetzt auch immer am Abend getätigt, wenn die Kinder im Bett waren. Ist doch alles nur eine Frage der Organisation und man ist halt in der Selbständigkeit nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Wenn das Geschäft nicht genug abwirft, dann kann ich immer noch am Wochenende zusätzlich einen 450 Euro Job machen und mein Lebensgefährte betreut die Kinder - alles machbar :-)

Mein Lebensgefährte möchte halt gerne eine Mangelfallberechnung weil er nicht mehr gewillt ist, dass seine Exfrau immer nur kassiert und fordert.

Ich aber gemischter Gefühle bin, ob wir damit durchkommen. Wie schon beschrieben, wollte er das schon nach der Geburt unseres 2. Kindes durchziehen und ich hab gesagt, nein lass mal, das schaffen wir auch so. Ihm geht es um sein Recht als Vater.

@Theo glaub mir es gibt noch Frauen die haben Charakter und machen es sich nicht auf Kosten des Mannes bequem. Ich wünsche Dir, dass Dir so eine mal über den Weg läuft.
Mein Lebensgefährte und ich hatten seit Jahren getrennte Konten und wir haben uns die Wirtschaftskosten zur Hälfte fair geteilt. Rechne mal durch wer dann mehr Geld zur Verfügung hatte , er oder ich? Ich habe die Kinder betreut (er war unter der Woche nicht da - im Fernverkehr) und 30 Stunden Woche gearbeitet. Ich denke mal ich hab gut meinen Beitrag zur Familie geleistet, zudem ich ja auch alle meine 3 Kinder wollte. Und da ich schon mal verlassen wurde und demnach auch nen Knacks weg habe, bin ich sehr wohl bestrebt - im Notfall alleine für mich und die Kinder sorgen zu können - was leider sehr schwer werden dürfte.
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#13
Tf,

ich möchte mal genauer für Euch rechnen.

Wie hoch ist Eure WARM-Miete genau, also Kaltmiete, Betriebskosten, Heizung, Wasser usw. aber  OHNE Strom?
Wie oft ist das 8-jährige Kind NICHT in Eurem Haushalt, sondern zwecks Umgang beim Vater?
Wie hoch sind Fahrtkosten/Monat zum Job?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#14
- Warmmiete incl. Heizkosten, BK und Wasser OHNE Strom beträgt 690 Euro

- ca. 4 Tage im Monat ist unsere 8jährige Tochter nicht in unserem Haushalt und beim anderen Elternteil

- Fahrtkosten je nach Höhe des Benzinpreises, es werden 5x die Woche täglich 66km (Hin- u. Rückweg) zur Arbeit gefahren

Was ist mit den Kindergartenkosten unseres 3 jährigen Sohnes, den ich im Alter von 1,5 Jahren aus beruflichen Gründen in die Kindertagesstätte gegeben habe?
Hab jetzt die Zeiten gekürzt seit ich zu Hause bin und unseren Kleinsten betreue - könnte ihn ja auch wieder rausnehmen um noch weiter Kosten zu sparen , derzeit 85 Euro Kindergartenbeitrag - macht mir aber für das Kind wenig Sinn, denn er geht gerne dort hin.
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#15
(18-03-2015, 16:27)Truckerfrau schrieb: Nettolohn inclusive Spesen 1970 Euro

Bei drei Kindern, das Grösse in der höchsten Altersstufe, die anderen in der Niedrigsten wird auch mit berufsbedingten Aufwendungen höchstens gerade so ein Mangelfall herauskommen. Unterhalt unter Stufe 1 zu kürzen dürfte vor Gericht misslingen. Was wird denn im Moment gezahlt?
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#16
Unterhalt für den 14 jährigen Sohn zahlt er 234 Euro , wo aber eine Vereinbarung vorliegt, dass er 100 Euro für die Schulden die seine Exfrau bei ihm hat abziehen darf.

Berücksichtigt man die Schulden nicht wäre es offiziell  nach DT  334 Euro, also den Mindestsatz.


Soweit mir bekannt werden die Spesen nur mit 30% für das bereinigte Netto angesetzt.
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#17
Das geht schief vor Gericht. Seid bloss froh, dass die 100 EUR überhaupt noch Bestand haben. Diese Vereinbarung hätte schon lange gekippt werden können. Da wird etwas miteinander verrechnet, das nichts miteinander zu tun hat. Die 100 EUR sind wegen Schulden der Ex, der Kindesunterhalt sind jedoch Schulden an das Kind. Das Jobcenter hätte das schon lange knacken können, da Vertrag zu Lasten Dritter.
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#18
Sach mal Tf.

Aus welchen Rippen schneidet ihr Euch diese Posten eigentlich?

Komm mal weg vom Unterhaltsrecht. Wenn da ein Richter in Euren Haushalt schaut, wird der vermutlich nicht gerade erfreut einen Mangelfall erkennen. Besser vollen Kindesunterhalt nach Tabelle zahlen und um das Unterhaltsrecht einen großen Bogen machen.

Anders im Sozialrecht, SGB II. Das ist ein ganz anderer Schnack.

Für SGB II-Leistungsbezieher sind Kitas mW kostenfrei bzw. werden über den Topf 'Bildung und Teilhabe' finanziert. Titulierte Unterhalte werden beim anrechenbaren Einkommen berücksichtigt, Umgangskosten beim Bedarf....
um mal einige Dinge zu nennen.

Ich melde mich später nochmal mit Zahlen, die mein Elektronengehirn nach Fütterung mit Deinen Daten ausgegeben hat.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#19
Das mit der Vereinbarung von 100 Euro ist 2012 über einen Anwalt gelaufen, den mein Lebensgefährte für diese Sache beauftragt hat. 


Da krieg ich ja glatt Gänsehaut, was ihr mir da alles so schreibt. AUWEIA!

War damals auch der Meinung das man nicht einfach Schulden mit Ki-Uhalt vermischen darf. Bin ja kein Anwalt und habe der Entscheidung vertraut.
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#20
So Ihr Lieben, dank Eurer Unterstützung haben wir eine Entscheidung getroffen:

Der Mindestunterhalt wird weiterhin voll bezahlt.

Erstens ist ja sein/unser 3. Kind schon 1 Jahr alt (wäre dann schon nen Jahr nen Mangelfall) und wir haben nix am Unterhalt gemacht und sind gut über die Runden gekommen.

Zweitens habe ich keine Lust auf Hartz IV bzw. Aufstockung (was also für mich selbst "wieder ranklotzen" bedeutet) und ich endlich nicht mehr "nur" daheim rumsitzen muss!

Drittens es für mich ja von vornherein fraglich war, wegen dem Mangelfall und dank Euch wurde ich darin bestärkt den Unterhalt nicht zu kürzen und konnte auch meinen Lebensgefährten davon überzeugen.

Viertens wir der Gefahr entgehen, dass die Ex wieder auf den Jungen so negativ einwirkt, dass mein Lebensgefährte wieder mal als "A...." betitelt wird.

Wobei mein Lebensgefährte meint, das es egal wäre was er macht, da er seit 12 Jahren als der "böse" Part beschimpft und schlecht gemacht wird.
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#21
Es gibt auch andere Leistungen als H4 mit denen man einiges herausholen kann...
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