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18-03-2015, 21:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2015, 10:27 von Panum.)
Hallo,
ich soll nun wie oben geschrieben den Anspruch urkundlich anerkennen und dazu beim JA vorsprechen.
und zwar: Dynamisch ab dem 01.02.2015.
Der Betrag ist eh der den ich schon immer gezahlt habe (KM hat sich wohl mehr vom Kuchen erhofft).
Nun meine Fragen:
Muss ich diesen urkundlich anerkennen und meine Unterschrift abgeben?
Mein bereinigtes Gehalt ist knappe 10.- unter der nächsten Stufe und ich werde demnächst irgendwann mal das Geschäft meines Vaters übernehmen und in die Selbstständigkeit wechseln und wohl mehr verdienen.
Wäre es daher sinnvoll es anzuerkennen oder eher nicht?
Die KM weigert sich leider immer noch mir unsere Tochter öfters als nötig zu überlassen und gibt sie- neben unseren festen Zeiten- lieber ihren Eltern obwohl ich um mehr Umgang bettel. So lange dies noch so ist,
möchte ich ihr auch nicht mehr zahlen als ich muss!
was bedeutet dynamisch und was gäbe es noch?
was hat es mit dem "Überschuss" bzw "Verteilermasse" auf sich? könnte man mir das theoretisch auch noch nehmen bis zum Selbstbehalt?
Von was hängt es eigentlich ab, dass ich die KiTa Gebühren übernehmen muss? noch mache ich dies nämlich nicht.
Danke
Grüße
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okay,
Danke ?
die meisten Fragen wurden darin beantwortet.
aber wie verhält sich das nun mit dem "Überschuss bzw Verteilermasse" und wann müsste ich die KiTa bezahlen, denn diese bekommt die KM mit dem alleinigen Sorgerecht vom JA bezahlt.
habe ich denn eine Chance den statischen Titel zu bekommen und wie kommt es denn zur Erhöhung meiner UP wenn ich selbstständig werde. Muss ich das angeben oder kommt das JA da von selbst, bzw kommen Schulden auf wenn ich den späteren mehrverdienst nicht angebe?
der dynamische Titel ist übrigens auf das 18. Lebensjahr beschränkt. mich wundert halt die abgebildete DT mit meiner Einstufung und die Erhöhung im entsprechenden alter. wäre das das nicht bindend, auch wenn ich mal mehr verdienen würde?
Grüße
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1. Wenn sie jemand hat, der die Kita zaht, kann sie dieses Geld nicht nochmal bei dir eintreiben. Wenn nicht, ist das Mehrbedarf, der unter den Eltern entsprechend ihrer Einkommensanteile aufgeteilt wird.
2. Eine Chance, dass sich das Jugendamt mit einem statischen Titel zufrieden gibt hast du immer.
3. Alle zwei Jahre Auskunft, zwischendurch bist du nicht verpflichtet, von dir aus selbsttätig Einkommensveränderungen zu melden.
4. Verstehe ich nicht.
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ich meinte damit das sie nach der Düsseldorfer Tabelle auf Basis meines jetzigen Gehalts bis zum 18. Lebensjahr errechnet haben.
ich dachte wenn ich diesen dynamischen dann unterschreibe,
diese Beiträge dann auch bindend sind.
dann wäre es ja sinnvoll es zu unterschreiben wenn ich irgendwann ja mehr verdienen werde durch die Selbstständigkeit.
Grüße
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Die Dynamisierung bezieht sich nicht auf eine automatische Erhöhung deiner Unterhaltszahlungen aufgrund deines höheren Gehalts, sondern einer automatischen Erhöhung aufgrund der Erhöhung der Tabellensätzen. Die nächste Erhöhung wird noch dieses Jahr passieren.
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ah,
also würde eine statische bedeuten, das die Tabellensätze von jetzt Bestand bis zum Auslauf hätten?
Wie argumentiert man denn vor dem JA das man lediglich einen statischen unterschreibt?
Danke
?
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Mit dem Jugendamt argumentiert man nicht, nie. Denen ist piepegal, was du sagst, beim Unterhalt gehen sie nie von Maximalforderungen herunter. Entweder sie akzeptieren deinen Titel oder sie klagen. Probiers aus.
In allen Titeln gilt der Betrag, der drinsteht, egal ob Zahl oder Tabellenstufe. So lange, wie der Titel gilt. Da aber ohnehin alle zwei Jahre Auskunft von dir gefordert werden wird, wird auch ein statischer Titel öfters geändert werden.
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(19-03-2015, 23:49)p__ schrieb: In allen Titeln gilt der Betrag, der drinsteht, egal ob Zahl oder Tabellenstufe. So lange, wie der Titel gilt. Da aber ohnehin alle zwei Jahre Auskunft von dir gefordert werden wird, wird auch ein statischer Titel öfters geändert werden.
Nach meiner Erfahrung muß das nicht sein: Auch JA-Mitarbeiter haben oft keine Lust, sich zusätzliche Arbeit zu machen. Wenn also ein Titel besteht und regelmäßig gezahlt wird, kann es durchaus sein, daß nicht alle zwei Jahre Auskunft verlangt wird.
Vor allem dann nicht, wenn es ein dynamischer Titel ist. Deshalb stehe ich den dynamischen Titel nicht so negativ gegenüber wie viele Foristen hier.
Viel wichtiger ist meiner Meinung nach die Begrenzung auf das vollendete 18. Lebensjahr!
Simon II
(21-03-2015, 16:37)Simon ii schrieb: Nach meiner Erfahrung muß das nicht sein: Auch JA-Mitarbeiter haben oft keine Lust, sich zusätzliche Arbeit zu machen. Wenn also ein Titel besteht und regelmäßig gezahlt wird, kann es durchaus sein, daß nicht alle zwei Jahre Auskunft verlangt wird. Habe ähnliche Erfahrungen gemacht. JA schickt mir regelmäßig die Zeugnisse. Und hat
mich bisher nie wegen KU angefunkt. Noch vor kurzem hatte ich den KU angepasst wegen 12 Jahre des jüngsten Kindes. Ich kenne das Geburtsdatum noch.
Seit 2008 habe ich nie was gehört.
(21-03-2015, 16:37)Simon ii schrieb: Viel wichtiger ist meiner Meinung nach die Begrenzung auf das vollendete 18. Lebensjahr!
Dann ändert sich eh sehr viel. Auch bei einem dynamischen Titel kann es sein, dass Ex es lieber vorzieht, sich zurückzuhalten, um sich nicht selbst finanziell nackig machen zu müssen.
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also begrenzt ist er auf das 18. Lebensjahr. Also belasse ich es lieber so und geh hin und leiste die Uschrift.
Mich wundert es aber, das im schreiben darauf hingewiesen wird, das meine Fahrtkosten in den Werbungskosten bereits pauschal mit drin sind und nicht mehr mindernd auf mein Einkommen gerechnet wird, da es nicht über die normalen Kosten (80.-) hinaus geht.
Stimmt das und wenn ja, ab wann geht es denn über die normalen Kosten hinaus?
Zusätzlich wird meine Private Altersvorsorge auch nicht mindernd gerechnet,
sondern nur mindernd auf die überschüssige Verteilermasse...
zudem solle ich es belegen das ich das monatlich spare. Wie mache ich das am
besten, denn ich überweise monatlich immer einen größeren Betrag auf mein Sparkonto.
da ist die Altersvorsorge nicht extra aufgelistet, sondern eben nur der Dauerauftrag mit dem gesamten Betrag.
Grüße
(22-03-2015, 13:28)Panum schrieb: Zusätzlich wird meine Private Altersvorsorge auch nicht mindernd gerechnet,
sondern nur mindernd auf die überschüssige Verteilermasse... Verstehe ich nicht. Einmal wird es angerechnet, einmal nicht? Geht nur einmal! Zahlst Du auch noch EU/BU?
(22-03-2015, 13:28)Panum schrieb: zudem solle ich es belegen das ich das monatlich spare. Wie mache ich das am
besten, denn ich überweise monatlich immer einen größeren Betrag auf mein Sparkonto. Kann jeder sagen/schreiben. Du bist schon verpflichtet, nachzuweisen, wofür Du das Geld abzweigst.
Wenn es in ein Pensionsfond, Rürup, Riester o.ä. einfließt, hast Du sicherlich Möglichkeiten, das nachzuweisen.
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Meine Berufsunfähigkeitspolice wurde in voller Höhe von meinem fehlt abgezogen.
aber die Altersfürsorge wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern nur von dem Überschuss den ich habe bis zum SB.
Ich lege das Geld für meine AV einfach nur auf ein separates Konto. einfach nur für mich damit ich später was von habe. wie gesagt zahle ich da ab und an auch mehr ein und hebe dementsprechend ab und an auch was ab wenn ich was benötige da ich ja auch zusätzlich spare. aber es fließt nur auf ein separates Konto. also werde ich das ja nicht wirklich nachweisen können das von dem Betrag X den ich im Monat auf das Konto einzahle ein entsprechender Anteil für meine Altersvorsorge ist die ich privat für mich spare...
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Wieso unbedingt beim JA wegen Titel unterschreiben?
Ich bin der Meinung das kann man abwehren, da die Kindsmutter ja alle 2 Jahre über das JA das Recht hat Auskunft einzuholen.
Wie hoch der zu zahlende Unterhalt ist, kann man selbst ausrechnen, da braucht man kein JA dazu.
Mein Ex und ich haben mit dem JA ausgemacht, das wir die Unterhaltszahlung mit Hilfe der DT als Richtlinie selbst klären. Was seit 6 Jahren super klappt.
Falles er dann nicht mehr zahlen will (hab ich zu viel Vertrauen und Pech gehabt), kann ich als Frau trotzdem noch nen Titel über das JA anfordern. Falls er nicht mehr zahlen kann (bzw. Arbeitsplatzverlust, Unfall etc. - dann kann ich doch auch den Umständen entsprechend milde reagieren und mit ihm weitere Vorgehensweisen ohne Anwalt und JA klären).
Vll kannst Du das mit Deiner Ex auch so machen, wenn sie einverstanden ist.
(23-03-2015, 00:09)Truckerfrau schrieb: Falls er nicht mehr zahlen kann (bzw. Arbeitsplatzverlust, Unfall etc. - dann kann ich doch auch den Umständen entsprechend milde reagieren und mit ihm weitere Vorgehensweisen ohne Anwalt und JA klären).
Du scheinst wirklich eine der Guten zu sein!
Solange Mutter selbst auf eigenen Beinen steht, geht das.
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23-03-2015, 00:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2015, 00:42 von Panum.)
Meiner Ex kann man da nicht mehr helfen. ein gespräch werde ich aber dennoch noch mal führen.
sie beruft sich immer darauf, dass ich letzten Sommer den Unterhalt einfach so von mir aus gekürzt hatte. das hatte aber den Hintergrund, dass ich immer knapp 60.- mehr gezahlt als ich hätte zahlen müssen. 2-3x zusammen mit der kleinen essen gegangen im Monat was ich auch noch zusätzlich immer gezahlt hatte. aber als sie irgendwann anfing meine Tochter nicht mehr Hallo sagen zu lassen wenn sie an meiner Arbeit (Einzelhandel, Familienbetrieb in der Innenstadt) vorbei liefen,
weil sie meinte es würde IHR persönlich nichts bringen (mir egal, meiner Tochter aber) in den Laden zu kommen,
habe ich den Unterhalt auf die TB gekürzt!
ein einziges mal hatte sie ganze 4 Tage- also nicht zum 15. sondern erst zum 19. das Geld auf ihrem Konto.
diesem "TERROR" möchte sie nicht mehr ausgesetzt sein!
was soll man dazu noch sagen....
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Laut JA schuldest Du ab dem 1. des Monats Unterhalt und wenn der Geldeingang erst am 31. ist, dann ist das völlig legitim.
Ich weiß, das Mann es ankotzt, wenn man regelmäßig zahlt und einem das Kind "entzogen" wird. Hab so nen Fall zu Hause sitzen.
Da vergeht einem die Lust zu zahlen.
Einfach so das Geld kürzen ist auch doof, hättest wenigstens Bescheid sagen können, das Du jetzt gerade nicht kannst, da ist bei ihr vll das Vertrauen gekippt.
@blue
Wenn ich eine von den Guten wäre, dann hätte ich so viel Geld, das mir der ganze Unterhalt für meine Tochter schlichtweg wurscht wäre und ich es dem Vater überlasse ob er zahlt oder nicht. *grins*
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23-03-2015, 15:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2015, 15:50 von Simon ii.)
Panum, Du mußt nicht zum JA, um einen KU-Titel aufzusetzen!
Das kannst Du auch bei einem Notar machen!
Simon II
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24-03-2015, 00:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2015, 00:14 von Panum.)
Hallo,
ich habe bescheid gegeben. ich habe ihr ins Gesicht gesagt das wenn sie meint es bringe ihr nichts, dass unsere Tochter mich besucht, dann bringt es mir nichts mehr Unterhalt als ich muss, zu zahlen.
daraufhin habe ich auf den pflichtbetrag gekürzt.
zwei Fragen hätte ich noch:
im schreiben stand das ich bis zum 25. spätestens die Unterschrift zu leisten hätte. aber das schaffe ich jetzt nicht mehr. passiert mir da was?
und die andere Frage wäre, von was es abhängig ist, das ich die KIGa anteilig bezahle. unsere Tochter ist 3 und die kiga zahlt wohl das JA.
Grüße
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24-03-2015, 00:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2015, 00:25 von sorglos.)
(24-03-2015, 00:13)Panum schrieb: ich habe ihr ins Gesicht gesagt das wenn sie meint es bringe ihr nichts, dass unsere Tochter mich besucht, dann bringt es mir nichts mehr Unterhalt als ich muss, zu zahlen. Das ist wie der Bubi mit der Spritzpistole, der die ölighaarige Lederjacke mit der Kalashnikow vom Hof vertreiben will.
Herrje, du verkennst irgendwie grob fahrlässig die Machtverhältnisse. Sie verklagt dich einfach kostenfrei und lacht dich aus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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24-03-2015, 09:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2015, 09:40 von Panum.)
auf was denn verklagen wenn ich das zahle was bei deder beistandschaft ebenfalls errechnet wurde. vorher habe ich deutlich mehr gezahlt als ich hätte müssen- auf freiwilliger Basis da man noch gemeinsam was mit dem Kind unternahm.
jetzt bezahle ich eben nur noch das was ich muss!
wo ist da jetzt Spielraum zum klagen? verstehe nicht weshalb du mich hier so angreifst!
Grüße
ps: vielleicht hat ja wer noch antworten auf meine Fragen.
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guten morgen,
ist es denn richtig, das 80.- benzinkosten im Monat nicht einkommend mindernd berechnet werden, weil diese keine gewisse Höhe überschreiten und somit bereits in den 5% Werbungskosten automatisch mit berücksichtigt wurden?
Grüße
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Wenn die 80 EUR weniger wie die 5% deines Nettos sind, dann kann das passieren.
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(30-03-2015, 09:51)Panum schrieb: ist es denn richtig, das 80.- benzinkosten im Monat nicht einkommend mindernd berechnet werden, weil diese keine gewisse Höhe überschreiten und somit bereits in den 5% Werbungskosten automatisch mit berücksichtigt wurden?
Die Frage ist, ob Du bei der Anerkennung der 80 EUR tatsächlich in eine niedrigere KU-Stufe rutschen würdest.
Wenn Du am oberen Ende innerhalb einer KU-Stufe bist, ist das mit Sicherheit nicht der Fall.
Simon II
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Hallo,
nein, würde dieser betrag nicht. aber ich bin lediglich ca 8.- unterhalb der nächsten höherstufung. mit der Berücksichtigung der Fahrtkosten wäre ich allerdings deutlich darunter und muss nicht bei der kleinsten Erhöhung darum bangen höher gestuft zu werden!
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